Zum Inhalt springen

AGBs nicht gelesen und „Okay“ geklickt: 22.000 Kunden verpflichten sich zum Kloputzen

(Foto: Pixabay)

Wenn ich als Medienberater unterwegs bin, frage ich gerne, ob irgendwer irgendwann mal die AGBs zu irgendwas gelesen hat, bevor diese bestätigt wurden. Eltern sagen dann gerne mal „natürlich“. Wenigen glaube ich das. Die meisten sagen das dann, weil sie meinen, dass ich erwarten würde, dass man AGBs auch lesen müsste. Kinder und Jugendliche lachen gerne über diese Frage. „Kein Mensch hat Zeit, die AGBs zu lesen. ‚Okay‘ klicken und weiter geht’s.

Ich habe für den Anschluss an diese Frage dann gerne mal die ausgedruckten AGBs von WhatsApp dabei. Beidseitig ausgedruckt und trotzdem fast mehr Seiten als eine Wochenzeitung. Nur, um mal zu veranschaulichen, wie viel Text man dabei so bestätigt, ohne den gelesen zu haben. Dann gucken immer alle ganz irritiert. „So viel Zeug steht da drin?!“ Ja. Aber auch ich gehöre zu denen, die gerne mal „Kein Mensch hat Zeit, die AGBs zu lesen. ‚Okay‘ klicken und weiter geht’s.“ in die Tat umsetzen. Klar.

Ein britischer WLAN-Anbieter hat sich daraus jetzt mal den Spaß gemacht und für alle, die keine Zeit für die AGBs, haben ein paar fiese Klauseln in die selbigen eingebaut. So haben sich über 20.000 User mit einem Häkchen zum Beispiel dazu verpflichtet, Klos auf Festivals zu putzen, Tierkot aus öffentlichen Parks zu beseitigen, Kaugummireste von Straßen zu kratzen und Abwasserrohre zu reinigen. Außerdem müssten sie fremden Tieren ihre Zuneigung zeigen. „Zum einen, indem sie die Gehäuse lebender Schnecken bemalen, zum anderen, indem sie streunende Hunde und Katzen umarmen.“

So verpflichtete sich jeder Nutzer dazu, als Gegenleistung für das kostenlose WLAN insgesamt 1000 Stunden Gemeinschaftsdienst abzuleisten. 1000 Stunden – ausgehend von acht Stunden pro Tag und fünf Tagen pro Woche wäre das ein gutes halbes Jahr, sofern man zwischendurch nicht Urlaub nimmt.

Bämm! Am Arsch.

Glück für dir Schnellklicker: das Unternehmen hat nicht vor, die bestätigten Leistungen auch einzufordern. Es ging einzig darum den Usern nahezubringen, wie wenig es ihnen bewusst ist, was sie mit dem Klick auf „Akzeptieren“ hinnehmen.

3 Kommentare

  1. ickewieda18. Juli 2017 at 20:57

    An der Kasse mit Karte zahlen, der sparsame Kaufmann verwendet das kostengünstige ELV-Verfahren, die Kasse spuckt einen drei Meter langen Beleg zu Unterschrift aus … erst mal in Ruhe durchlesen!

    AGB die Endverbraucher erheblich benachteiligen sind unwirksam (zumindest in Deutschland).

  2. Fifo19. Juli 2017 at 03:26

    Southpark E15S01 :)

  3. Mrs. Emery19. Juli 2017 at 08:02

    Dazu gehören immer zwei, wenn das Programm/App/wasimmer und das Device selbst nicht weiß wer ich bin und wie ich heiße? Wohin soll dann der Anbieter im Bedarfsfall die Aufforderung zum Kloputzen hinschicken? Oder hab ich da jetzt n Denkfeler? Wenn ich kostenloses WLAN haben möchte, der Anbieter aber dafür Name/Anschrift/Schuhgröße usw. von mir will, denk ich mir halt was aus -und nu?

Schreibe einen Kommentar zu Mrs. Emery Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert