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Berechnungsbeispiele zur GEMA-Tarifreform 2013

Der Dehoga Bundesverband hat mal einige ganz konkrete Beispielrechnungen zusammengetragen (pdf), die Veranstalter und Klubs ab 2013 zu zahlen haben, wenn es nach dem Willen der GEMA geht. Diese argumentiert momentan ja gerne, dass vieles, was von dem, was einige erwarten, so gar nicht stimmen würde. Aber hier im Kleingedruckten steht, dass die GEMA sich da auch so einiges neu zurechtrechnet.
(Danke, Marc!)

14 Kommentare

  1. frank28. Mai 2012 at 07:34

    wie schauts da eigentlich in der elektronischen musik-welt so aus? sind da viele gema-gemeldet?
    kann ich mir eigtl nicht vorstellen, aber wissen habe ich darüber nicht!?
    die bekannteren (van dyk, etc) könnte ich mir schon vorstellen, aber rest? kein plan, is z.b. extrawelt gema-lizensiert?
    würde das überhaupt die elektronischen clubs betreffen, oder gehts da nur um die 3 floors – black, party, uzuzuz – discos?

    also nicht, dass ich denen nun die pleite wünschen würde. die interessieren mich halt nicht. es würde halt auf einen schlag die gesamte mainstream-feierei lahmlegen, was schon krass wäre o0
    letztendlich könnte das ganze ja auch weiter zur selbst-zerstörung der gema beitragen. wenn von denen kein künstler mehr auf youtube und in den clubs gespielt wird, wirds schon eng, oder..?

  2. PianoPlayer28. Mai 2012 at 10:18

    @frank:

    Ich denke auch. Was passiert, wenn Clubs den ganzen Mainstream Kram plötzlich nicht mehr spielen? Aber der Verwaltungsaufwand wäre immens, wegen dieser bescheuerten Gema-Vermutung. Man muss über jeden Track Buch führen und „Beweise“ sammeln, dass die Musik nicht von einem Gema Mitglied stammt.

  3. Sven28. Mai 2012 at 10:21

    @frank
    Auch wenn ggf. eine Menge KünstlerInnen nicht Gema-Mitglied sind, gibt es immer noch die Gema-Vermutung (http://www.internet-law.de/2011/11/die-gema-vermutung.html) – heisst: die Gema kassiert auch viel zu oft für Veranstaltungen, wo z.B. nur CC-lizensierte Musik gespielt wird (also grundsätzlich für Sachen, für die der Gema kein Geld zusteht – Ronny konnte das, wenn ich mich recht erinnere, auch schon am eigenen Leib erfahren. Möge er mich korrigieren, wenn ich mich irre). Veranstalter tragen so die Beweislast, dass kein Nötchen Gema-pflichtige Musik gespielt wurde – und bis der Beweis erbracht wurde, muss auch gezahlt werden. Gerade im elektronischen Musikbereich, mit allem Geremixe und Gesample dürfte die Beweiserbringung im Übrigen gar nicht mal so leicht sein…

  4. Elektrosandy28. Mai 2012 at 12:54

    Ich glaub das ist meine Chance groß rauszukommen. Ich werd jetzt Live-Act, spiele nur eigene Tracks. Und schicke dem Club ein vorgefertigtes Formular, das ich kein Gema-Mitglied bin. So können die das schön weiterleiten. Und mich problemlos buchen. ;)

  5. frank28. Mai 2012 at 16:13

    von der gema-vermutung hatte ich hier auch schon mal gelesen.
    auch das dürfte sich dann wohl ändern, wenn es wirklich so kommen sollte. der widerstand dürfte sich dann, wenn deutschland-weit fast alle clubs dagegen angehen, wohl erheblich potenzieren. bzw es gäbe dann einen gewichtigen grund mehr, diese ‚vermutung‘ ad acta zu legen.
    mal kiekn was kommt ^^

  6. René28. Mai 2012 at 18:44

    Lass und „illegale“ Raves machen. Srsly.

  7. frank28. Mai 2012 at 19:00

    @René
    Da wär ich auch ohne GEMA-Trolling für xD

  8. ChickenMcHorror30. Mai 2012 at 15:02

    was ist denn das für eine Berichterstattung?

    In diesem Pamphlet steht nirgendwo, was von den Beispielen nun Einzelveranstaltungs-, Monats- Jahres- oder wasimmerfür Tarife es im Einzelfalle sind.
    Ich hatte vorher keine Ahnung, was da für Umsätze gemacht werden und habe jetzt immer noch keine Ahnung, außer, daß es irgendwie viel viel teurer wird.
    Tolle Info.

  9. Links 2012-05-30 | -=daMax=-30. Mai 2012 at 17:04

    […] Der Dehoga Bundesverband hat mal einige ganz konkrete Beispielrechnungen zusammengetragen (pdf), die Veranstalter und Klubs ab 2013 zu zahlen haben, wenn es nach dem Willen der GEMA geht. Die reinste […]

  10. Mimöschen30. Mai 2012 at 20:20

    Ich bin hier jetzt vielleicht ein bisschen spät dran, aber…
    Ist schon mal jemand wegen der GEMA-Vermutung vor Gericht gegangen (oder gekommen). Sie Widerspricht doch eindeutig der „Unschuldsvermutung“(siehe Wikipedia):
    Zitat:“Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
    Wenn man also der Gema Zahlung oder Auskunft verweigert, müßten Sie einen doch vor Gericht zerren. Und gerade dort gilt doch die Unschuldsvermutung. D.h., die Gema müßte den Beweis dafür erbringen, daß Gema-lizensierte Musik gespielt worden ist.
    Oder bezieht sich die „Unschuldsvermutung“ nur auf Einzelpersonen (also keine Veranstalter und Plattenaufleger).
    Hat die Gema eine „Rechtsnische“?

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