Die Vermutung, dass es irgendwann mal dazu kommen würde, haben einige inklusive mir ja schon länger, der Bundesgerichtshof bestätigt das jetzt während einer mündlichen Verhandlung. Eventuell. Denn ganz sicher war man sich dort jetzt auch noch nicht und sprach davon, dass das Einbetten „möglicherweise“ eine Rechtsverletzung darstellen würde. Die endgültige Entscheidung, ob denn nun ja oder nicht, steht noch aus.
Im aktuellen Fall hat ein Unternehmen ein Werbevideo erstellt und für eigene Marketingzwecke eingesetzt. Auf ungeklärtem Weg gelangte der Clip auch auf YouTube, wo er lange Zeit frei verfügbar war. Zwei Handelsvertreter eines anderen Unternehmens wiederum betteten das Video mittels des von YouTube bereitgestellten HTML-Codes auf ihren eigenen Websites ein. Der Hersteller des Videos sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht und verklagte die selbständigen Vertreter auf Schadensersatz.
Dann fehlt nur noch einer, der von bereits hochgeladenen und freigegeben Videos die Rechte einkaufen geht.
(via Stefan)
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