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Die Bundesagentur für Arbeit findet, Ehrenamt ist vergiftet und droht damit, deshalb Zahlungen einzustellen

Eine junge Frau aus Schwedt hatte vor, ihren Bundesfreiwilligendienst auf ehrenamtlicher Basis bei der BehindertenSelbsthilfe in Schwedt zu machen. Da die Frau ALG 1 bezieht, meint die Bundesagentur für Arbeit, dass das nicht zusammenpasst und drohte damit, ihr die ALG-Bezüge zu kürzen, oder gar ganz einzustellen. Die BehindertenSelbsthilfe schickte eben jener jungen Frau dann einen Aufhebungsvertrag. Offenbar hatte sie ihr Ehrenamt parallel zum Bezug des ALGs schon angetreten und der e.V. wollte sie davor bewahren, ohne Kohle dazustehen. Soweit, so beschissen. Aber noch nicht das Ende vom Lied.

Nachdem der Aufhebungsvertrag raus war, drohte die Agentur der jungen Frau damit, die Zahlungen an sie für drei Monate ganz einzustellen, da sie einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hätte. Und bei einem solchen kürzt man dann halt mal. Weil man ja eingewilligt hat, eine Tätigkeit nicht mehr zu machen. Weil die Bundesagentur für Verwaltung von nicht Arbeitenden ja danach quasi verlangt hat. Kann man sich nicht ausdenken.

Hier die dazu gehörige Konversation auf Twitter.

Besonders treffend hier der vorletzte Absatz.

Beao8j4CEAEwfUJ


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45 Kommentare

  1. jens25. Januar 2014 at 22:32

    Unfuckingfassbar. Was ein Drecksladen, ey.

  2. Günter25. Januar 2014 at 22:49

    Sorry, aber Bundesfreiwilligendienst ist keine ehrenamtliche Tätigkeit. Weder Grundis noch Zivis hatten jemals Anspruch auf ALG, wieso dann Bufdis?

  3. Oliver25. Januar 2014 at 22:53

    Nu ja. Beim Bundesfreiwilligendienst verpflichtet mensch sich halt, 6-24 Monate Vollzeit zu arbeiten – Ziviersatz quasi, auch bis zu 357€ kann man bekommen, nach Ermessen des Trägers. Dem Arbeitsmarkt steht mensch demnach nicht zur Verfügung, und dann zahlt das Amt auch nicht. Einem gewöhnlichen Ehrenamt hätte das Amt vemrutlich nichts entgegenzusetzen gehabt, solange es unter 15 (20?) Stunden in der Woche liegt.

    Dementsprechend hat sie ja quasi vor Antritt der Stelle wieder gekündigt…das würde vom Arbeitsamt bei jeder „normalen“ Stelle auch geahndet. (Ob das nun Quatsch ist oder nicht ist eine andere Diskussion.) Ich hoffe mal, das Amt lässt da Gnade wegen Dummheit walten – sie hätte ja vorher mal nachfragen können, ob BFD mit ALG I „kompatibel“ ist.

  4. Ronny25. Januar 2014 at 23:01

    Oliver,
    Faktisch mag das stimmen, ist aber im Hinblick darauf, dass hier ganz konkret von einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Rede ist, rein spekulativ. Es ging hierbei um eine maximal 20 Stunden die Woche Tätigkeit, was keine Vollzeit wäre.

  5. Oliver25. Januar 2014 at 23:12

    Ronny,

    Kann ich nicht beurteilen, aber es steht halt explizit „Bundesfreiwilligendienst“ da, und das ist kein Ehrenamt – auch wenn da etwas von wegen ehrenamtlicher Tätigkeit steht, aber „freiwillig“ und „ehrenamtlich“ vertausch man wohl im Alltagsgebrauch schneller, als das man das sperrige Wort „Bundesfreiwiiligendienst“ irrtümlich fallen lässt, daher denke ich mal dass es eben so eins ist/sein sollte. Und nach http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft-gestellte-fragen.html sind es mindestens 20h/Woche, und der Cut Off sind die 14,99h/Woche – auch wenn du 20h/Woche „echtes“ Ehreamt machst bekommst du kein ALG mehr, zumindest kein volles. Was mMn das eigentlich Banane ist, weil es da ja kein Problem sein kann, von jetzt auf gleich die Stunden runterzufahren, wenn eine Arbeit angetreten werden soll.

  6. Tig3rch3n25. Januar 2014 at 23:16

    Die Idiotie des Amtes ist nichts neues.
    Bestes Beispiel:

    Mein Bruder war mit dem Wehrdienst fertig und bekommt seine Abfindung, rund 1300€
    Genau die Menge die man für einen Führerschein brauch.

    Das Amt wiederum sagt ‚Wir zahlen nicht solang sie noch ersparnisse haben‘
    Das Brüderlein möchte eine Ausbildung zum Gärtner machen,
    dafür brauch man allerdings einen Führerschein.

    Dach gut 2 Monaten war dann die Abfindung weg, keine Ausbildung und das Amt sagt er hätte sich zu spät gemeldet.

    Wenigstens war der Leiter einsichtig und hat alles erstattet O_o

  7. Shaggy25. Januar 2014 at 23:17

    Oliver,

    Du hast grad nen riesigen Blog-Post von mir sabotiert… :(
    Du und deine … Erklärung…

  8. Nadine Heckendorn25. Januar 2014 at 23:20

    Es handelt sich doch wohl in erster Linie um einen Dienst für unsere Gesellschaft. Der Vertrag regelte im Übrigen bei allen Bufidis, dass eben dieser Vertrag, im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden kann. Zum Beispiel im Fälle einer Arbeitsaufnahme. Insofern zieht das Argument, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wohl eher nicht. Vielmehr erhält sich der BUFDI durch den Dienst seine Tagesstruktur und sollte sogar eher besser wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt Tritt fassen.

  9. Nadine Heckendorn25. Januar 2014 at 23:26

    In erster Linie handelt es sich meiner Auffassung nach um einen Dienst für unsere Gesellschaft. Der Vertrag der BUFDIS regelt, dass beide Vertragspartner den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen auflösen können. Zum Beispiel bei Arbeitsaufnahme. Insofern ist das Argument dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen ein sehr schwaches. Vielmehr erhält sich der BUFDI seine Tagesstruktur und könnte im Fall eines neuen Arbeitsverhältnisses viel leichter wieder Tritt fassen.

    Herzlich Nadine Heckendorn

  10. Oliver25. Januar 2014 at 23:34

    Nadine Heckendorn,

    Klar, dann ist das wirklich kein Argument – es wird halt so oder so von der BfA so gehandhabt. Kennt sich da irgendjemand aus, wie da auf Änderungsforderungen reagiert wird? :)

  11. siegbert schnösel25. Januar 2014 at 23:37

    werte ich als pure schikane. mir wurde letztens (passend zum weihnachtsfest) unterstellt ich würde irgendwo arbeiten und hätte das nicht angemeldet. emails wurden ignoriert und ans telefon ging auch nur ganz selten wer. selbst der nette man von der verwaltung bei der angeblichen arbeitsstelle meinte, dass ich auf jedenfall von irgendwem angeschwärzt wurde, warum auch immer.

  12. mrbassdram26. Januar 2014 at 02:52

    Wenn jmd Bundesfreiwilligendienst macht, verpflichtet er sich hierfür über einen bestimmten Zeitraum und ist also für diesen Zeitraum nicht mehr arbeitssuchend, heißt in der Folge, er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – so könnte ich mir die Amtslogik dahinter vorstellen, ohne den Einzelfall zu kennen. Hauptsache raus aus der Statistik. Das Jobcenter hat da vermutlich nicht mal großen Handlungsspielraum. Erwartet wirklich jemand ernsthaft sinn- und maßvolles Handeln vom Arbeitsamt?

  13. Günter26. Januar 2014 at 04:36

    Das schöne an der Bürokratie ist, nach Max Weber, ein Handeln nach allgemeinen, berechenbaren Regeln frei von Willkür. Mal sehen, ob das hier geschehen ist, denn der Fall ist eigentlich einfach.

    Zum einen steht in § 2 des Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst, dass nach diesem Gesetz ein „Freiwilliger“ (und ich gehe davon aus, dass die Dame über 27 Jahre alt ist) „einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht […] vergleichbar einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche [leistet] […] und für den Dienst […] ein angemessenes Taschengeld […] erhalten dürfen […].
    Zum anderen steht im Merkblatt für Arbeitslose, im Antrag auf Arbeitslosengeld und im § 138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dass man Arbeitslos ist, wenn man keine Beschäftigung hat, aber ein Ehrenamt von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt. (Unter bestimmten Voraussetzungen können das sogar mehr als 15 Stunden wöchentlich sein.)
    Im Merkblatt steht außerdem: „Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“
    Ich gehe da jetzt einfach davon aus, dass das nicht geschehen ist, sonst wäre von einer Falschberatung seitens der Agentur auszugehen. Ein Mitarbeiter der Agentur sollte nämlich wissen, dass der Bundesfreiwilligendienst nicht SV-frei ist, also ab dem ersten Cent Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, auch zur Bundesagentur und dadurch ein neuer Anspruch auf ALG entsteht.
    Und das ist keine Neuerung durch den Bundesfreiwilligendienst, sondern entspricht der seit längerem geltenden Regelung für FSJ und FÖJ.
    Keine Neuerung ist ebenfalls, dass beim Auflösen einer beitragspflichtigen Beschäftigung eine Sperrzeit droht. Und blöderweise ist das Aufrechterhalten der Arbeitslosigkeit kein guter Grund Arbeitslosigkeit herbeizuführen. Kann man nur hoffen, dass das Unterlassen der obligatorischen Taschengeldzahlung als sittenwidrige Entlohnung anerkannt wird, ein anderer Kniff fällt mir spontan nicht ein um die gute Frau aus der Sperrzeit rauszuboxen.

    In dem Licht betrachtet liegt hier ein Fall vor, den Tucholsky so umschrieb:“Das Gegenteil von Gut ist nicht Böse, sondern gut gemeint.“

    Oder haben Sie, Frau Heckendorn, vor der Einstellung mit der Agentur gesprochen?
    Falls nicht: Dann haben Sie als „Arbeitgeberin“ ihre „Arbeitnehmerin“ ordentlich in die Scheiße geritten und hauen jetzt auf die Kacke um die Schuld für die durch grob-fahrlässiges Unterlassen selbstverschuldete Krise auf andere abzuwälzen, in der Hoffnung, dass ein Vorgesetzter oder ein populistischer Politiker im Windschatten eines aufkommenden Shitstorms dem Sachbearbeiter auf dem Amt in den Rücken fällt, obwohl er nach allgemeinen, berechenbaren Regeln frei von Willkür handelte (und hoffentlich alle Ermessensspielräume ausnutzte).

  14. maik26. Januar 2014 at 06:21

    Ach Günter, Günter, Günter. ..
    Es geht nicht nur nach Gesetze, oder wie sehr ich die Paragraphen kenne. Moralisch ist es unter Nullpunkt. Was wollte die Frau denn? Absichtlich Leistung erschleichen? Durch BFD Dienst reich werden? Absichtlich nicht vermittelbar sein? Nein.!!! Menschen helfen und nicht zu hause sitzen und auf Jobabsagen warten, daß wollte die Frau. Die Ämter, die Mitarbeiter und Menschen wie du sollten darüber nachdenken. Warum seit ihr so und fragt euch im gleichem Atemzug weshalb die Gesellschaft so gleichgültig und ignorant ist. Ich kenne jetzt schon die Antwort die hier gepostet wird. Ich wünschte mir ein bisschen mehr Nachdenken anstatt nur zu Handeln. Stur ausführen, dass konnten wir schon immer gut in unserer Gesellschaft.

  15. pjoterchen26. Januar 2014 at 08:10

    Die indirekten Beleidigungen der Leute, die in der Arbeitsagentur arbeiten, hätte sich die BehindertenSelbsthilfe mal lieber sparen sollen. Sowas sorgt im Amt mit Sicherheit für ziemlich schlechte Stimmung, wird da eher Abwehrreaktionen als eine selbstkritische Reflexion des eigenen Handelns auslösen und war somit wahrscheinlich ein echter Bärendiens für die betroffene Frau.

  16. Nadine Heckendorn26. Januar 2014 at 10:06

    Lieber Günter,

    Danke für Ihren Beitrag. Ich erlaube mir Sie ganz kurz auf etwas hinzuweisen. Ich habe der betreffenden Person VOR Dienstantritt eine Bescheinigung für die Bundesagentur geschrieben. In diesem Schreiben war das Datum vom Dienstantritt und auch die Art der Beschäftigung aufgeführt. Das war notwendig weil man beim Bundesfreiwilligendienst eine dreifache Ausführung der Vereinbarung wegschicken muss und diese erst später wiederbekommt. Das kann Tage bis Wochen dauern. Damit die betreffende Person ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber der Bundesagentur nachkommen kann, habe ich ihr diese Bescheinigung ausgeschrieben, die sie dort auch abgegeben hat. Diese Bescheinigung ist laut Ausssge in der Behörde dort nie angekommen.

    Diese Bescheinigung zu schreiben war genauso wenig meine Aufgabe und meine Pflicht wie die „Krisen-PR“ wie Sie es nennen.

    Einen schönen Sonntag für alle.

    Nadine Heckendorn

  17. Günter26. Januar 2014 at 11:26

    Werte Nadine,

    dennoch kann ich nicht nachvollziehen, wieso man auf die Idee kommt, dass einem die Allgemeinheit über ALG den BUFDI finanziert.

    Für das Abgeben der Bescheinigung gibt es sicherlich Zeugen oder einen Nachweis? Sonst steht Aussage gegen Aussage. Unabhängig davon: Das Problem wird werden, dass man sich darauf festlegen wird, dass ihre Freiwillige ein Merkblatt erhalten hat in dem ihr Rechte und ihre Pflichten stehen und daher hätte wissen können, dass da etwas nicht richtig ist.
    Hat Sie das BAFZA nicht über die Unvereinbarkeit von Bundesfreiwilligendienst und Beschäftigungslosigkeit informiert? Müsste man das als Einsatzstelle nicht wissen?

    Die Agentur hat in ihrem Fall nur geltendes Recht umgesetzt und für das Gesetz ist die Legislative verantwortlich, nicht die Exekutive. Darüber wie es umgesetzt wurde und was die verschwundene Bescheinigung angeht kann ich nicht urteilen.

    Hat Ihre Freiwillige eine „Aufhebungsvereinbarung“ unterschrieben? Nein? Gut, dann möchte ich die Argumentationslinie der Agentur sehen, dass eine Aufhebung vorliegt. Bis jetzt sehe ich nur eine fristlose Kündigung aus Gründen die nicht in der Freiwilligen liegen. Vielleicht hilft das weiter. Falls es Bundesfreiwilligendienst war müssen Sie eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen und darin gibt es die entsprechenden Fragen, die Sie nur noch entsprechend beantworten müssen.

    Ich verstehe den Absatz mit den Visitenkarten so, dass Sie Menschen die nicht ihrer Meinung sind, pathologisieren. Das empfinde ich als Ausdruck von Verzweiflung und Bitterkeit nachvollziehbar, aber dennoch der Sache nicht angemessen.

    Freundliche Grüße
    Günter

  18. Nadine Heckendorn26. Januar 2014 at 12:54

    Lieber Günter,

    ich verstehe Ihre Aussage nicht, wenn Sie sagen, dass die Allgemeinheit den BUFDI über ALG 1 finanziert.

    BUFDI wir generell von der Allgemeinheit finanziert. Das finde ich auch durchaus in Ordnung. Die Freiwilligen bringen sich ja auch an unterschiedlichen Stellen für die Allgemeinheit ein.

    Das Merkblatt, welches die betreffende Person bekommen hat kenne ich nicht und damit kann ich auch keine Aussagen dazu treffen und ich möchte es auch nicht.

    Ich kann Ihnen aber vielleicht mal zeigen, was von Seiten der Bundesregierung und seinem zuständigen Ministerium über den zulässigen Personenkreis zu sagen hat.

    http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft-gestellte-fragen.html

    Jetzt vielleicht noch etwas, was mich sehr zum Nachdenken angeregt hat.

    Mit der Arbeitslosenversicherung versichere ich mich für den Fall, dass ich von Arbeitslosigkeit betroffen werde.
    Das ist im Fall der ehemaligen Freiwilligen so gekommen.
    Sie hat über einen sehr langen Zeitraum in diese Versicherung eingezahlt.

    Mit welchem Recht kann sich eigentlich die Bundesagentur aus dieser Versicherung freikaufen?
    Die Argumentation, dass die Person dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde?
    Das ist nicht wahr. Denn wie bereits erwähnt enthält der Vertrag eine Ausstiegsklausel. Die Person hätte sofort den Vertrag auflösen können und somit auch sofort dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden.

    Sie hat im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitslosen aber etwas dafür getan Ihre Arbeitsfähigkeit und Ihren Willen zur Beschäftigung Ausdruck zu verleihen.

    Und noch etwas zum nachdenken.

    Jetzt wird der Person das Geld gestrichen, weil sie bei uns arbeiten möchte und nicht darf!
    In gut zwei Monaten endet der Bezug von ALG 1 für die betreffende Person.
    Sie fällt dann in das ALG 2! Unter Umständen wird sie dann vom Jobcenter im Rahmen eines 1 € Jobs in meine Einrichtung geschickt um sich für die Gesellschaft einzubringen.

    Wenn sie dann arbeiten soll, aber nicht möchte, dann wird Ihr das Geld gestrichen.

    Finden Sie den Fehler!

    Da arbeiten zwei Behörden mit dem gleich Ziel die Menschen in Arbeit zu bringen, aber der Ansatz kann unterschiedlicher nicht sein.
    Da kann man sich dann auch nicht mehr an die Buchstaben des Gesetzes halten, denn auch im Bezug von ALG 2 hat man dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ansonsten ist man auch vom Bezug der Leistungen ausgeschlossen.

    Hier ist allerdings Bundesfreiwilligendienst erlaubt!

    Dann sind wohl Menschen im Bezug von ALG 2 vor dem Sozialgesetz doch nicht gleich? Oder wie?

    Jede Menge um mal drüber nachzudenken.

    Ob ich den Brief so hätte schreiben müssen, wie ich es gemacht habe? Nö, hätte ich nicht machen müssen. Ich habe es aber gemacht und ich stehe dazu!
    Diesem widersprüchlichen Handeln kann ich nur ein ordentliches Stück Satire entgegensetzen. Sonst müsste ich am Ende noch verzweifeln.

    Freundliche Grüße zurück

    Nadine Heckendorn

  19. glamorama26. Januar 2014 at 12:54

    Der Teufel mag in diesem Fall – wie so oft – im Detail liegen, der Blog-Eintrag und auch die zugehörige Diskussion zeigen aber einmal mehr, dass der bürokratische Apparat zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit in diesem Land ein regelversessener Haufen herzloser Technokraten ist, die im Einzelfall unfähig sind, sich an den ersten Artikel unseres Grundgesetzes zu halten. Die Menschenwürde ist unantastbar, eine Ausnahme für Arbeitslose darf es nicht geben!

    Dass eine Kürzung der Bezüge bei vermeintlichen „Regelverstößen“ oft genug widerrechtlich ist, zeigen übrigens die zahlreichen erfolgreichen Klagen, die jedes Jahr an deutschen Gerichten ausgefochten werden. Im vergangenen Jahr ergingen täglich (!) mehr als 320 Urteile von Sozialgerichten, in denen einzelne Sanktionen der Arbeitsagenturen für gesetzeswidrig erklärt wurden. Diese Zahl betrifft ausschließlich ALG-II-Bedarfsgemeinschaften; erfolgreiche Klagen von ALG-I-Empfängern sind noch gar nicht mitgezählt.

  20. glamorama26. Januar 2014 at 12:56

    PS: Chapeau, Frau Heckendorn! Ihre Formulierung in dem Brief hätte treffender nicht sein können!

  21. Günter26. Januar 2014 at 12:59

    maik,

    Oh Maik,

    bisschen mehr Nachdenken anstatt nur zu Handeln? Hast Du es auch getan?

    Ich unterstelle keine Missbrauchsabsicht, aber weder Arbeitslosigkeit noch der Posten als Vorstandsvorsitzender eines Vereins entbinden mich davon mich über meine Rechte und Pflichten zu informieren. Willst Du sagen, dass die Agentur für Arbeit darüber nachdenken muss, an welcher Stelle Frau Heckendorn und die Freiwillige sich nichts oder das falsche gedacht haben?
    Mich würde es stutzig machen, wenn ich als BUFDI mit dem Verbrauch von ALG einen neuen Anspruch auf ALG erwerben würde, aber den Gedanken nicht zu haben ist auch wieder die Schuld der anderen?

    Will man jetzt die unbekannte Frau zum Opfer des Bürokratismus hochstilisieren? Ist es nicht ignorant und gleichgültig sich keine Gedanken darüber zu machen welche Folgen es hat eine Verpflichtung als BUFDI einzugehen? Das „bisschen mehr Nachdenken anstatt nur zu Handeln“ war hier offensichtlich nicht ein Mangel seitens der Agentur für Arbeit.
    Was wäre denn das Gegenteil von „stur ausführen“? Das Gegenteil von Bürokratie ist Willkür, ich will jedenfalls nicht von der Gnade eines großzügigen Autokraten abhängig sein.

  22. Nadine Heckendorn26. Januar 2014 at 13:13

    Günter,

    Es geht nicht um das Gegenteil von stur ausführen , werter Günter. Es geht darum seinen Ermessensspielraum auszunutzen. Der Hinweis, dass wenn der Freiwilligendienst nicht aufgegeben wird, eine Einstellung der Leistungen erfolgt.
    Meinetwegen hätten die Damen und Herren der Agentur auch das Taschengeld für den Monat verrechnen sollen.
    Darum geht es. Ein Entgegenkommen von beiden Seiten nicht mehr und nicht weniger. Dann hätten beide Seiten etwa zur Klärung der Sachlage beigetragen und niemand hätte sein Gesicht verloren.
    Die Bundesagentur musste nicht raten, was ich oder die betreffende Person denken.
    Sie haben eine Bestätigung in schriftlicher form bekommen. Das lässt nicht viel Raum für Interpretation von Gedanken.

    Freundliche Grüße

    Nadine Heckendorn

  23. Frazil26. Januar 2014 at 13:22

    Schönes Beispiel für mangelnde Kommunikation aller Beteiligter.
    Eigentlich ist ja gesetzlich alles geregelt, aber niemand nimmt sich die Zeit, sich die Fakten herauszusuchen. Alle schießen erstmal und fragen dann.
    Hier die Vorgaben des Bundesamtes:
    „Auch Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – dem sogenannten Arbeitslosengeld II – können nach Angaben der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am BFD oder FSJ/FÖJ teilnehmen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet.

    Einnahmen sind unter anderem das gewährte Taschengeld und die Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung) oder die anstelle dieser Sachleistungen ausgezahlten Geldersatzleistungen.

    Von der Anrechnung ausgenommen ist sowohl beim BFD als auch bei FSJ/FÖJ in der Regel ein Taschengeldfreibetrag in Höhe von 200 Euro (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Wird aber zusätzlich zu den Einnahmen aus einem Freiwilligendienst eine weitere Einnahme aus einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) erzielt, gilt dieser erhöhte Freibetrag nicht, sondern die Regelungen über die Absetzbeträge bei Erwerbseinkommen. Danach bleibt vom Erwerbseinkommen grundsätzlich ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei, vgl. § 11b Abs. 2 SGB II. Für Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit oberhalb 100 Euro wird bis zu einem Einkommen von 1.200 Euro (für Leistungsbezieher mit mindestens einem Kind bis 1.500 Euro) ein weiterer Freibetrag eingeräumt. In diesem Fall werden außer den Absetzbeträgen für das Erwerbseinkommen zudem auch die mit der Erzielung des Taschengeldes verbundenen notwendigen Ausgaben vom Taschengeld abgesetzt.

    Die Teilnahme an einem BFD oder FSJ/FÖJ ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.“ (Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlich Aufgaben – http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/bfd-von-a-bis-z.html)

  24. Günter26. Januar 2014 at 13:42

    Nadine Heckendorn,

    Welcher Ermessensspielraum? Wer Bundesfreiwilligendienst leistet ist nicht arbeitslos. Das steht im Gesetz, in den Merkblättern der Arbeitsagentur und entspricht vielleicht sogar auch dem gesunden Menschenverstand.

    Ein Tabreiter neben den FAQ steht unter A-Z, dass „Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.“
    http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/bfd-von-a-bis-z.html

    Ich fände es befremdlich mit dem Verbrauch von ALG einen neuen Anspruch auf ALG zu erwerben. Also ein paar Millionen Menschen und ich zahlen Beiträge in eine Versicherung ein, um im Falle einer Arbeitslosigkeit für eine gewisse Zeit abgesichert zu sein und Sie finden es befremdlich, wenn ich es befremdlich finde, dass jemand der offensichtlich in einem „Bundesfreiwilligendienst“ benannten Beschäftigungsverhältnis trotzdem Leistungen beziehen soll, damit ein Verein für eine Arbeitskraft nicht bezahlen muss. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung aus den entrichteten Beiträgen Vereinen auf Dauer eine kostenlose Arbeitskraft zu subventionieren.
    So nobel es beispielsweise ist eine Mütterrente einzuführen, diese sollte nicht als versicherungsfremde Leistung aus Rentenbeiträgen bezahlt werden, weil sich die Politik zu fein ist die Steuern zu erhöhen.
    Arbeitslosengeld 2 ist eine steuerfinanzierte staatliche bedarfsorientierte Fürsorgeleistung (auch wenn ich nicht glaube, dass das mit der Fürsorge in unserem Land ordentlich funktioniert), aber deswegen kann man als BUFDI auch mit ALG 2 aufstocken.

  25. Nadine Heckendorn26. Januar 2014 at 14:08

    Werter Günter,

    auch ich zahle als Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin in die Sozialkasse ein.
    Mein beschränktes Mitspracherecht, wofür diese Gelder ausgegeben werden missfällt mir auch bisweilen.

    Der Verein dem Sie dankenswerter Weise durch Ihre Steuern „eine unbezahlte Arbeitskraft bezahlen“ kümmert sich um ältere und/oder behinderte Menschen und deren Angehörige.
    Diese Arbeit bezahlt die Krankenkassen bei vielen anderen Einrichtungen der Tagespflege mit richtig viel Geld aus der Sozialkasse.

    Bei uns kostet es die Krankenkasse nichts. Die Mitglieder zahlen dafür 4€ Beitrag im Monat.
    ich bin sicher befangen wenn ich behaupte , dass wir als Verein damit einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten.
    Sie dürfen mich dann gerne auch masslos nennen, wenn ich die Hilfe des Staates in Anspruch nehme, wie in diesem Fall durch den Bundesfreiwilligendienst.

    Wir bekommen sonst keinerlei Geldmittel durch die Kommune, das Land oder den Bund.

    Ich für meinen Teil sehe meine Argumentationen ausreichend dargelegt und werde mich – vorläufig- hier nicht mehr äussern.

    Ich wünsche Ihnen werter Günter alles Gute. Danke für den Austausch.

    Freundliche Grüße

    Nadine Heckendorn

  26. Günter26. Januar 2014 at 15:07

    Werte Nadine, verstehe ich Sie richtig: Sie würden einem ihrer Arbeitnehmer anstandslos für ein Jahr unter Fortzahlung des Lohns von der Arbeitsleistung freistellen, damit er in Ruanda Brunnen bauen, in Mecklenburg ein Jugendhaus renovieren oder in einer Asylbewerbereinrichtung Kindern das Lesen beibringen kann?

  27. Florian26. Januar 2014 at 15:51

    Hallo Nadine,
    Sie tun gut daran diesem Troll (Günther) keine Antwort mehr zu geben.Auf keiner Ihrer Argumente ist ER eingegangen.wahrscheinlich weil er keine Argumente hatte die dagegen gestochen hätten.stattdessen hat er immer wieder neue abstruse Szenerien geschildert. Günther bewirb dich doch bei der Agentur solche wie dich brauchen die da.
    Ich finde es klasse was Sie Nadine sich getraut haben.hoffentlich geht es gut aus.
    Florian

  28. Günter26. Januar 2014 at 16:24

    Florian,

    Da haben Sie natürlich recht, gegen „Ich tue gute Taten, your argument is invalid“ kommt man sehr schwer an, auch nicht mit Hinweisen auf die geltende Rechtslage.

  29. j26. Januar 2014 at 17:01

    Günter,

    ja, wenn der staat eines der reichsten länder der welt seine verantwortung für
    seine menschen nich wahrnimmt und für diese aufgaben die basis für sozial-
    versicherungspflichtige beschäftigungsverhältnisse schafft. ja solange muss
    das wohl so finanziert werden.

  30. Frazil26. Januar 2014 at 17:21

    Günter,

    Die Sie aber nicht interessiert, sonst wäre nach der Lektüre in meinem Post etwas weiter oben Schluss gewesen.

  31. Textakeobat26. Januar 2014 at 19:35

    Es ist doch ganz einfach, man schaut an der richtigen Stelle nach da steht alles

    Quelle:

    http://www.bundes-freiwilligendienst.de/verdienst-gehalt-taschengeld-entgelt.html

    Zitat daraus:

    „Also: Das Taschengeld in Höhe von 330 Euro ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es wird keinen Unterschied zwischen Ost und West geben. Außerdem erhält man als Freiwilliger die Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat. “

    Ergo ist die Die Bundesagentur für Arbeit berechtigr, diesen Betrag bzw. einen Anteil davon von ALG1 zu kürzen!

    Die gute Nachricht für den ALG1-Bezieher:

    Der Zeitraum für den Bezug von ALG1 verschiebt sich um den Zeitraum, der eurch das einbehaltene Geld abgedeckt ist, nach hinten!

    Vom Asbeitsrecht her handelt die Die Bundesagentur für Arbeit gehaugenommen völlig richtig,

    Shit happens – den Dienst antreten und die erhaltenen Gelder melden wäre die optimale Lösung gewesen!

  32. kutzelikutz26. Januar 2014 at 21:37

    Der BUFDI ist m.M.n. eine Möglichkeit für Heranwachsende, sich ihrer möglichen Bestimmung im Leben klar zu werden oder zumindest einen Orientierungsraum zu schaffen. Ich denke, die Dame hätte sich lieber intensiv nach einem normalen Angestelltenverhältniss umsehen sollen, da sie so auch keine Belastung für den Staat darstellt. Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum man in so einem Alter, mit entsprechender Qualifizierung , für einen so langen Zeitraum die Aussicht auf ein geregeltes Einkommen verschiebt.

    Sich darüber aufzuregen, dass eine 27-jährige Frau ohne konkrete Ziele gerne auf Kosten des Staates (besser) leben will, finde ich sehr heuchlerisch.

    Ich bin volljährig, lebe nicht bei meinen Eltern, habe kein Einkommen, bin nicht arbeitslos und bekomme keinen müden Cent vom Staat.

  33. Florian26. Januar 2014 at 21:39

    Textakeobat:
    Es ist doch ganz einfach, man schaut an der richtigen Stelle nach da steht alles

    Quelle:

    http://www.bundes-freiwilligendienst.de/verdienst-gehalt-taschengeld-entgelt.html

    Zitat daraus:

    „Also: Das Taschengeld in Höhe von 330 Euro ist eine gesetzliche Obergrenze. Sie gilt einheitlich für das Taschengeld im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie des Bundesfreiwilligendienstes (BFD). Es wird keinen Unterschied zwischen Ost und West geben. Außerdem erhält man als Freiwilliger die Verpflegung, die Dienstkleidung sowie die Unterkunft. Es ergibt sich damit ein geldwerter Betrag von etwa 500 Euro im Monat. “

    Ergo ist die Die Bundesagentur für Arbeit berechtigr, diesen Betrag bzw. einen Anteil davon von ALG1 zu kürzen!

    Es geht ja wohl nicht darum, dass das Geld gekürzt werden soll, sondern darum dass mit Leistungsentzug (also alles wäre weg gewesen) gedroht wurde.

    Die gute Nachricht für den ALG1-Bezieher:

    Der Zeitraum für den Bezug von ALG1 verschiebt sich um den Zeitraum, der eurch das einbehaltene Geld abgedeckt ist, nach hinten!

    Klar und solange leben die Freuwilligen dann einfach mal von den maximal 375€.
    Das ist ein großer Anreiz sich freiwillig zu engagieren.

    Vom Asbeitsrecht her handelt die Die Bundesagentur für Arbeit gehaugenommen völlig richtig,

    Shit happens – den Dienst antreten und die erhaltenen Gelder melden wäre die optimale Lösung gewesen!
    Hast du die Post vorher gelesen? Der Freiwillige hatte vor Anrbeitsantritt die Agentur informiert.

    Florian

  34. Ronny26. Januar 2014 at 21:58

    kutzelikutz,
    Der BUFDI wird im Regelfall von jenen bestritten, die nichts anderes haben. Den treten einige an, damit sie überhaupt einer Tätigkeit nachgehen können. Einer meistens durchaus sinnvollen auch. Einer, die andere eben nicht machen wollen.

    Und wenn ich dann lese, dass man ja nur „intensiv nach einem normalen Angestelltenverhältniss“ suchen müsste, um eines zu finden. Klar, deshalb haben wir ja so viele Arbeitslose. Nur weil die alle nicht suchen. Meine Fresse, ey! Womit habe ich solche Leser verdient?!

  35. kutzelikutz26. Januar 2014 at 22:08

    Ronny,

    Ich finde deinen Blog gut. Nur denke ich das deine Themen selten mit Bedacht gewählt und dann realistisch dargestellt werden. Ich mag dieses Traumgetanze nicht. Nach deiner Logik gibt es also gescheiterte Existenzen, denen permanetn alle Chancen im Leben verwährt bleiben. Das ist aber falsch (Ausnahme: Menschen die körperlich und geistig nicht in der Lage sind einer Tätigkeit nachzugehen – dies schließt den BUFDI jedoch ein). Jeder ist seines Glückes Schmied. Das trifft heute genau so zu wie früher.

    Zumal ich ja nicht den BUFDI ansich kritisiert habe. Diesen finde ich ansich gut um HERANWACHSENDEN eine Möglichkeit zur Orientierung zu geben. Wie hier bereits von Mehreren beschrieben, handelt es sich hier um eine legitime Vorgehensweise des Arbeitsamts die somit undiskutabel ist. Ich möchte dieser Diskussion hier nur einen relativierenden Character geben.

  36. Ronny26. Januar 2014 at 22:51

    kutzelikutz,

    Ist mir ehrlich gesagt total wumpe, was Du findest und was Du über die Themen in meinem Blog denkst. Der Rest, den Du schreibst, ist leider nicht mehr als Bullshit.

  37. kutzelikutz26. Januar 2014 at 22:55

    Schön, dass man sich als Semiintelektueller auf solch ein sprachliches Niveau herablassen muss. Aber nun gut. Vielleicht solltest du die Kommentarfunktion abstellen – deine eigene Meinung kannst du ganz gut selbst wiederholen.

  38. TheOriginalDog27. Januar 2014 at 00:05

    Das liebe ich so an Ronny. Jemand anderes vertritt ne andere Meinung und versucht sachlich und höhlich zu diskutieren und wird dann total plump abgeschmettert. Bisschen peinlich, aber ich weiß ja, das ist dir wumpe.

  39. Günter Fremuth27. Januar 2014 at 06:01

    Ronny:
    kutzelikutz,

    Ist mir ehrlich gesagt total wumpe, was Du findest und was Du über die Themen in meinem Blog denkst. Der Rest, den Du schreibst, ist leider nicht mehr als Bullshit.

    Und da wir jetzt bei der Leserbeschimpfung angekommen sind: Man bekommt immer die Leser, die man verdient.
    Ein Pressemensch sagte mal im Radio, dass ja quasi jede Meldung in der Zeitung ein Empörungsvorschlag sei.

    Du hast hier einen Tweet einer Frau genommen, der man Menschen anvertraut, die aber ihrerseits es an der notwendigen Fürsorge mangeln lässt und hast ihr Geblubber verstärkt, weil es scheinbar opportun ist über staatliche Einrichtungen zu meckern, egal ob man im Recht ist oder nicht.

    Vielleicht nicht in deiner Realität, aber in meiner können Menschen (die aus welchem Grund auch immer auf ALG oder ALG 2 angewiesen sind) fast immer ohne Beanstandung durch Agentur oder Jobcenter einem Ehrenamt nachgehen. Meine Freunde hatten im vergangenen Jahr kein Problem mit ihrem Vermittler als es darum ging an einer 72-Stunden-Aktion des BDKJ teilzunehmen oder als Freiwillige im Katastrophenschutz das 2013er Hochwasser an Donau und Elbe zu bekämpfen. Es ist kein Problem für sie Gruppenstunden oder Gruppenfreizeiten in größerem Umfang abzuhalten. Das ist gut, denn immerhin merken sie das irgendwer sie doch braucht. Eben weil die Politik und die BA das geschnallt haben, und dass es nicht reicht davon zu labern wie (und ich hasse diese Phrase) „wichtig und richtig“ Ehrenamt ist, gibt es seit 2002 eine „Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen“.

    BUFDI ist eben kein herkömmliches Ehrenamt, so wie FSJ und die anderen Jugendfreiwilligendienste, man beendet damit vorübergehend Arbeitslosigkeit und erfüllt spätestens nach einem Jahr einen Neuanspruch auf ALG. Als Einsatzstelle sollte man das wissen. Wenn man gehässig sein will, dann könnte man sagen, dass es auch der Landschaftspflege in der Arbeitslosenstatistik dient, so wie die zahllosen ABM-Stellen nach der Wende.

    Als Mitglied eines Vereinsvorstand bin ich Lobbyist fürs Ehrenamt und muss mich über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen in meinem Arbeitsfeld informieren. Wenn ich jetzt loszöge und mir einen BUFDI angele und dann feststelle, dass ich da jetzt auch was zahlen muss und mir Agentur das durch Leistungsfortzahlung nicht abnimmt und dann aus Unwissenheit meinen Schützling in eine 12wöchige Sperrzeit treibe, dann würde ich ganz bestimmt auch Bitter reagieren und die Schuld bei anderen suchen.
    Ob ich meine „Gegner“, wie in dem Tweet geschehen, in die Nähe einer geistigen Behinderung rücken würde weiß ich nicht. Das werden wir sehen, wenn ich mal so einen kapitalen Bock schieße.

    Die Arbeitnehmerin wird nun das Geld für die Zeit als BUFDI zurückzahlen müssen, sitzt 12 Wochen auf dem Trockenen und könnte sich wenn es ganz hart kommt einer Ermittlung wegen Betrugs konfrontiert sehen, nur weil ihre Arbeitgeberin sich Arbeitskraft eingekauft hat, die sie sich nicht leisten konnte.

    Die Arbeitgeberin kann wahrscheinlich ganz gut damit leben, Sie hat ja jetzt bald einen 200er Fav-Star und ihre 15 Minuten Ruhm und lebt ihr Leben weiterhin ganz ohne Selbstreflektion in ihrer uckermärkischen Filterblase und wird weiter auf die Agentur schimpfen:
    Sie tut ja Gutes, daher kann sie keine Schuld treffen, jedes andere Argument „is invalid“.

    Ganz hart ausgedrückt: Da kauft jemand für sein Kind einen Hund mit einer ungedeckten Kreditkarte und wenn das Tier schwierig wird, dann setzt man es einfach an der nächsten Autobahnraststätte aus und beschwert sich bitterlich in einem Tweet, dass keiner an der Raststätte das Hündchen adoptieren wollte.

    Ronny, der Bullshit ist doch dass die Blogosphäre und andere soziale Medien das Gezeter dieser Frau unreflektiert verstärkt. Und jeder der schon einmal negative Erfahrungen mit der Agentur oder dem Jobcenter macht stimmt in die Kakophonie des pseudonymen und anonymen Mob ein.

    Die Kommentare hier lesen sich so: Egal wer die Gesetze macht, die Bundesagentur müsste sie doch nicht umsetzen.
    Geht’s noch?! Den Aufschrei möchte ich sehen, wenn man jemand aus deinem Bekanntenkreis widerrechtlich das ALG entzieht mit der Begründung: „Och, heute hatte ich keine Lust zu zahlen und ich soll doch öfters mal Ermessensspielräume erfinden. Tadaa!“

    Es geht doch gar nicht um das Opfer, eine Arbeitnehmerin die jetzt hartzen gehen darf, weil ihre Ex-Chefin nicht merkt dass sie zu doof zum Kacken ist. Oder all die Pflegefachkräfte und Betreuungsassistenten die keinen Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen können, weil für ihre Dienstleistung an Behinderten, Kranken und Alten keiner was zahlen möchte. Oder all die Behinderten, Kranken und Alten die liebevolle und kompetente Pflege brauchen und verdient haben, aber nur einen (mehr oder weniger kompetenten) Ehrenamtlichen abkriegen, weil die einfach günstiger sind.

  40. Edwin27. Januar 2014 at 09:17

    Ich möchte hier als ehrenamtlicher Mitarbeiter einer Freiwilligenagentur, der selbst einmal betroffen war feststellen, das es bei Arbeitsamt oder Jobcenter keine Sonderregelungen für Bufdis etc. gibt. Alle ALG 1 Und ALG 2 Empfänger betreffen die Richtlinien gleichermaßen. Mehr als 15 Stunden unbezahlte Arbeit wöchentlich glit als hinderlich bei der Arbeitssuche und führt zu Sanktionen (Ob das sinnvoll ist?). Bei Zuarbeit zum ALG 1 dürfen 165 € behalten werden, was richtig ist wie ich finde, denn die (Solidar)Gemeinschaft sollte jemanden der mehr verdient nicht zusätzlich fördern. Als ich mehr verdioentze wie das ALG wurde meine Anspruchszeit verlängert, so das effektiv kein Leistungsverlust entstand. Ob allerdings die Trainerpauschale im Sportbereich von 175 € monatlich von der Anrechnung unberührt bleiben sollte ist fragwürdig. Andere Modelle wie in Skandinavien, die oft hoch gelobt werden, verzichten inzwischen auf Arbeitlosengeld. Es heißt dort Studienunterstützung, dient zur Fortbildung in der Zeit ohne Erwerbseinkommen und wird bei nicht erscheinen in Bildungsmaßnahmen nicht gezahlt.

  41. Florian27. Januar 2014 at 11:41

    Schlimm das die Leute die sich hier als Kenner und Verfechter der Gesetze einsetzen, so im Tön vergreifen.
    Günther hat sich mit seinen beleidigen Äußerungen vollständig disqualifiziert.

    Auch ein Autor wie Ronny hat doch wohl ein Recht hier seine Meinung über den Artikel hinaus zu schreiben, oder bestimmen das die Meinungsmacher hier auch?

    Da Sie ja Frau Heckendorn offensichtlich nicht folgen, darf ich Ihnen mitteilen das Frau Heckendorn heute auf dem Amt bewirkt hat dass es meine Sperre gegen die Person geben wird.
    Also das macht für mich nicht den Eindruck als wäre ihr die ehemalige Angestellte egal.

    Florian

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