Zum Inhalt springen

Lehrer in Hessen zu Schadenersatz verurteilt, weil er Hakenkreuze an Schulen übersprühte

capitalism-152816_640

Kann man sich nicht ausdenken, nach deutschem Recht aber scheinbar so gegeben: Im hessischen Limburg übersprüht ein Lehrer Hakenkreuze an Schulen, weil die Stadt/das Schulamt/die Schulen/wer auch immer nicht in der Lage dazu sind, diesen Scheiß zu entfernen. Darauf hin verklagt ihn die Stadt auf 1000 Euro für die Reinigung. Erst gab das Amtsgericht der Stadt Recht, nun auch das Landgericht. Begründet wird das damit, dass er die Hakenkreuze ja hätte auch überkleben können, was dann nach gängigem Recht keine Sachbeschädigung gewesen wäre. Anders als das Übersprühen. Was zum Fick?!

Die Reinigungsrechnung will der Lehrer keinesfalls bezahlen, jedenfalls vorerst nicht. Wenn es rechtlich möglich sein sollte – die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor -, werde er mit seinem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er würde auch nicht zahlen wollen, wenn es nur um einen Cent ginge: „Das wäre ein Schuldeingeständnis. Und ich trage keine Schuld. Ich habe nur versucht, ein großes Unrecht abzuwehren.“

8 Kommentare

  1. paradonym24. November 2015 at 22:13

    Ich versuche das jetzt mal in zumindest ein bisschen Logik zu quetschen:
    Das Überkleben war halt der erste Gedanke der Stadt… Jetzt kam einer mit einer besseren Methode und die Stadt sieht darin eine Finanzierungsmöglichkeit für die Reinigung…

  2. paradonym24. November 2015 at 22:14

    … der Hakenkreuze… versteht sich… Das weg machen war ja schon mal der richtige Ansatz – nur die falsche Hilfsmethode

  3. Robert25. November 2015 at 00:11

    Verständlich, der Lehrer hat das aus seiner und sogar objektiver Sicht richtige getan.
    Nur rechtlich wird er da wohl kaum etwas biegen können (sofern die Stadt da nicht nachgibt, was eigentlich, verdammt nochmal, im Interesse ihrer Bürger sein sollte), denn eine SACHbeschädigung kann nun mal nicht mit einer weiteren Sachbeschädigung getilgt werden. Oder andersherum gesagt: Ein Unrecht kann ja nicht durch ein weiteres Unrecht auf- oder abgelöst werden, es sei denn es handelt sich um einen Notstand (Nothilfe, Notwehr) und das dürfte verdammt schwierig sein zu beweisen

  4. lukas25. November 2015 at 04:39

    Wenn das Urteil tatsächlich rechtskräftig werden sollte, wäre da jemand außer mir bereit, ein bisschen Geld zu spenden, um für die Aufwandsentschädigung aufzukommen?

  5. Hanso25. November 2015 at 12:34

    wieder Typisch für eine verbeamtete Lehrkraft.
    Die denken zu oft Sie wären soviel schlauer als andere und hätten einen Vorsprung durch ihr bisschen angeeignetes Wissen aber stolpern dann doch über Ihre eigene Dummheit bzw. Selbstüberschätzung.

  6. Kay25. November 2015 at 16:21

    @Lukas Würde mich beteiligen.

  7. itgoeson25. November 2015 at 17:33

    lukas,

    Hätt eigentlich heut morgen schonmal sowas wie: Lass machen, bin dabei!, geschrieben.

    Also, lass machen, bin dabei!

  8. Bernie Gunther26. November 2015 at 00:10

    Das mal dazu, wenn mit der vielbeschworenen Zivilcourage Ernst gemacht wird… B)

Schreibe einen Kommentar zu Bernie Gunther Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert