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Neue GEMA-Tarife für DJs – bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe

Ich hatte gehofft, dass zur sich am 01.04 umsetzenden GEMA-Tarifreform irgendwie noch Licht in mein ganz persönliches Dunkel neigen würde und irgendwie für Erleuchtung sorgt, das es erst einmal zu verstehen gelte, was ja die Grundlage zur Umsetzung der selbigen wäre. Die De:Bug hat also mal näher bei der GEMA nachgefragt. Und auf jede Antwort der GEMA entstehen mindestens vier neue Fragen. Ernsthaft.

Ich habe das Interview vorhin dreimal am Stück gelesen. Ich bin keinen Deut weiter und sitze hier mit Fragezeichen in der Küche, die sich die Gesichtspalme und mein Inneres WTF gegenseitig hin und herwerfen. Das. Darf. Doch. Alles. Nicht. Wahr. Sein! Unter welchem Stein genau liegen die eigentlich? Ehrlich, das ist alleine, was den Vorgang des Kopierens betrifft, alles sowas von hanebüchen, unwissend oder schlichtweg dämlich. Außerdem mitunter schwer missverständlich. Ich glaube das alles nicht. Das muss ein übler Scherz sein.

Allerdings stellt die De:Bug eben in genau diesem Kontext die richtigen Fragen, denn jeder von uns kopiert seine Dateien auf alle möglichen Orte seines ganz persönlichen Netzwerk. Sei es für Backups, sei es weil man Tracks ja auch ohnehin schon bezahlt hat und sie deshalb natürlich auch über einen Stick oder eine Festplatte auf die anderen persönlichen Rechner verteilt. Natürlich tut man das. Und natürlich sieht man so gar nicht ein, dass man dafür dann jeweils, wenn man die Nummer dann öffentlich gespielt hat, noch mal 0,13€ an die GEMA abdrücken soll. Als Kopier-Gebühr quasi. Aber so ganz genau weiß man das bei der GEMA eben auch nicht.

Debug: Ich entnehme Aussagen wie “Wenn mindestens eine Kopie besteht, die unabhängig vom Original genutzt werden kann, sprechen wir von Vervielfältigung” (GEMAdialog auf Facebook), dass sofern ich nur eine Kopie eines legal erworbenen Tracks habe, egal auf welchem Dateiträger, diese nicht lizensierungspflichtig ist, richtig? D.h. sollte ich eine gekaufte MP3 von einem USB-Stick spielen und keine Kopie davon haben wird für dieses Stück keine Lizenz fällig?

Kreindlmeier: Ja, das ist richtig.

Debug: Wenn Sicherungskopien, die nicht für die öffentliche Aufführung gemacht werden, nicht lizensierungspflichtig sind, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass bei einem legal erworbenen Stück als Datei, nie eine Lizenz fällig ist, sofern ich immer nur eine Datei öffentlich aufführe?

Kreindlmeier: Sie können davon ausgehen, dass dann nicht noch einmal eine Vergütung anfällt.

Debug: Und zuletzt noch etwas mehr ins Detail zu gehen, schliesslich reden wir ja über Vorgänge auf einem Rechner: Ist das Verschieben einer Datei auf einem Datenträger keine Kopie solange damit nur der Fileindex geändert wird? Ist die über einen move-Befehl kopierte Datei keine Kopie weil dabei die originale Einschreibung gelöscht wird?

Kreindlmeier: Sofern Sie eine Datei innerhalb eines Datenträgers von einem Verzeichnis in ein anderes verschieben, handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung. Wie Sie richtig feststellen, wird lediglich der File-Index, also die Adresse, an der sich die Datei befindet, geändert.

Debug: Ist also, wer, sagen wir mal aus Platzmangel, legal gekaufte Dateien vom eigenen Rechner löscht, auf eine externe Festplatte kopiert, für den DJ-Abend dann von der externen Festplatte löscht und wieder auf den eigenen Rechner kopiert, d.h. zu keinem Zeitpunkt mehr als eine Instanz von einem File hat, in der Pflicht diese Tracks zu lizensieren, oder nicht?

Kreindlmeier: Sofern Sie die legal erworbene Datei auf eine externe Festplatte überspielen, handelt es sich um eine Vervielfältigung. So weit, so gut. Verwenden Sie nun aber die externe Festplatte zur öffentlichen Wiedergabe, müssen Sie diese Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe lizenzieren, also dafür bezahlen.

Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte Festplatte auf die neue kopiert und ihr dann von dieser Musik öffentlich spielen wollt, müsst ihr dafür pro Track Gebühren an die GEMA zahlen. Ich hoffe ja inständig, dass ich das falsch verstanden habe, allein mir fehlt der Glaube daran. Man kennt ja die GEMA.

Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!

Ich hoffe ja, dass ich das wirklich alles irgendwie falsch verstanden habe oder das alles ein schlechter Traum ist, aus dem mich einen wecken würde, wenn mir jemand in die Backe kneift. Also kneift doch mal. Bitte!

60 Kommentare

  1. stefan26. Februar 2013 at 23:11

    what the fuck !

  2. NF26. Februar 2013 at 23:16

    *piek*
    Abgefahren ist das aber schon! Also müssten auch die Tracks auf dem USB-Stick, den ich als DJ mit in die Schweiz nehme, weil da schon ein Rechner auf mich wartet, lizensieren lassen- so klingt das jedenfalls. Weil ja mit dem Datenträger Geld verdient wird.
    Aber wie war das, wenn Klaus, der KaraokeDJ mit Sicherungskopien seiner erworbenen CDs ankam, weil die Originale ihm so oft zerrkatzten?!?

  3. Ronny26. Februar 2013 at 23:21

    @NF
    Ja, du müsstest für die zahlen. Und Klaus auch.

  4. MKzero26. Februar 2013 at 23:21

    Muss ich dich leider enttäuschen, hast du richtig verstanden. Hatte auch neulich nachgeforscht(will noch eine Anfrage direkt an die GEMA schreiben) und es scheint, wenn ich Commons-Musik auf Selbstgebrannte CDs bringe um sie als Promo zu verwenden, fällt dafür auch schon eine Pauschale ab.. CCMUSIK VERDAMMTE SCHEISSE! Die W**hser verdienen sich mit ihren dreisten Methoden eine goldene Nase und alles was man machen kann, ist hoffen, dass die C3S irgendwann mal fertig wird mit entstehen…

  5. grrrr26. Februar 2013 at 23:29

    das gute ist ja, DAS müssen die dir erst mal nachweisen das du noch eine kopie zu hause hast

  6. Ronny26. Februar 2013 at 23:38

    @grrrr
    Darum geht es ja nur sekundär. Alleine die Forderung finde ich schlicht skandalös.

  7. w26. Februar 2013 at 23:43

    Ich hab mich mal durch die im De-Bug-Artikel verlinkten Posts von der GEMA-FB-Seite gewühlt. Jetzt tut mir der Kopf weh weil meine Synapsen mehrfach ineinander verdrillt sind.

    Andererseits: Who fucking cares? Es wird niemals ein GEMA-Mitarbeiter einen Blick auf in meinen Rechner werfen dürfen. Wahrscheinlich werden die netten Damen und Herren demnächst flächendeckend Hausverbot in deutschen Clubs haben…

  8. Ronny26. Februar 2013 at 23:47

    @w
    Ja, ich weiß. Aber darum geht es nur am Rande. Mir geht es primär um diese völlig abstrakt-absurde (Kann man das so sagen?) Forderung? Das kann doch wohl nicht angehen. Wo leben diese Knüppel eigentlich. Toll in dem Kontext auch der „forensische“ Sidekick der De:Bug, der fast schon Titanic-fähig wäre, wenn er nicht so verdammt komplex wäre.

  9. cado26. Februar 2013 at 23:56

    Als nicht Musikschaffender hab ich immer nur peripher Durchblick bei diesen gema-Sachen. Mir ging nur der Punkt durch den Kopf, den ihr hier auch diskutiert: „Das sollen dir mir erstmal nachweisen.“ Hätten die nich aber auch die ‚Macht‘ zu fordern: „Beweis du uns das Gegenteil“ und damit erstmal pauschal Forderungen stellen und man die nur mit großem Aufwand abweisen kann. (?!)

  10. w27. Februar 2013 at 00:08

    @Ronny

    Du hast so recht, aber ich brauche bei dem Thema etwas, womit ich mich wieder beruhigen kann. :-)

  11. herp_derp27. Februar 2013 at 00:33

    @cado SO gute Lobbyarbeit dass sie umgekehrte Beweislast bei GEMA-Gebühren (wie etwa hier in manchen Ländern bei Vergewaltigung, wo der Beschuldigte glaubhaft machen muss dass ers nicht war) einführen lassen traue ich den Komikern nicht zu.

  12. herp_derp27. Februar 2013 at 00:36

    …okay, inzwischen hat Xyzzy schon geantwortet. Ihr habt also tatsächlich umgekehrte Beweislast bei der GEMA.

    Ich…hab dem hier nichts mehr hinzuzufügen, empfehle mich und…err…ja, whatever.

    Scheissverein.

  13. Herr Schwarz27. Februar 2013 at 00:58

    Das ganze erinnert mich an die Diskussion um die Hardwarebindung von MS-Office Lizenzen… http://winfuture.de/news,74692.html
    Leider finde ich nirgendwo Informationen zum eigentlich Interessanten Teil:
    „Wahrscheinlich bezieht sich der Microsoft-Sprecher auf Entscheidungen deutscher Gerichte, laut denen die Endbenutzer-Lizenzverträge von Microsofts Produkten in Deutschland mit ihren strikten Vorschriften für den Umgang mit den Lizenzen rechtlich nur bedingt bindend sind. Konkrete Angaben darüber, inwiefern sich die „rechtlichen Rahmenbedingungen“ hierzulande von den in den Gegebenheiten in den USA unterscheiden, wurden nicht veröffentlicht.“

  14. Pinky27. Februar 2013 at 01:27

    her p_d erp
    her p_d erp
    her p_d erp
    herp_derp.

  15. harro27. Februar 2013 at 08:33

    Das ist doch so Grotesk dass es nicht lebensfähig ist. Was ist wenn das Betriebssystem dann verpflichtet wird diese Gebühren zur Anzeige zu bringen, oder Abmahnanwälte vor jedem Auftritt erstmal die Kopien checken.

    Vielleicht sollte man die Sachen wieder auf Schiffe verlegen wie einst die Piratensender. Dann wären Kreuzfahrten endlich wieder halbwegs sinnvoll.

  16. mgb27. Februar 2013 at 09:20

    Es wird am Ende so sein, dass für alle digitale Tracks eine Zusatzgebühr von 13 Cent erhoben wird.
    Und sich jeder am Ende des Abends überlegen wird, ob er/sie sich für 2,50 bis meinetwegen 13 Euro auf einen langwierigen Schriftverkehr mit der Gema einlassen wird.
    Und wenige Monate später wird dann ein Durchschnittswert an gespielten Tracks pro Stunde berechnet (der natürlich zu hoch angesetzt wird, weil alle One-Shots, Samples u.ä. als einzelne Tracks in die Berechnung einfließen), den man dann direkt bezahlen wird müssen.

  17. glamorama27. Februar 2013 at 09:23

    Die GEMA basiert auf dem Prinzip der Gier: Es ist die Gier ihrer Vorstände und der oberen zehn Prozent ihrer Mitglieder, die für die neuen, absurden Forderungen verantwortlich ist. Es ist aber auch die Gier der zahlreichen Kleinkünstler, die zwar halbherzig an der Gebührenpolitik des Vereins herumkritisieren, aber trotzdem Mitglied bleiben, um ein paar hundert Euro im Jahr abzugreifen. Wenn die alle den Arsch in der Hose hätten und austreten würden, würde die GEMA wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.

    Dazu wird es aber nicht kommen, denn manch kleiner Musiker kann auf die paar jämmerlichen Kröten, die er von der GEMA bekommt, nicht verzichten, und das wissen die dortigen Verantwortlichen genau.

    Wie absurd der ganze Laden ist, zeigt sich übrigens in einem Interview, das GEMA-Aufsichtsrat Konstantin Wecker (!) letzte Woche der Frankfurter Rundschau gegeben hat. Als er kritisch auf das Thema „GEMA“ angesprochen wurde, mutierte Wecker schlagartig vom linken Liedermacher zum Hardcore-Lobbyisten und verstieg sich am Ende gar in die Aussage, dass er „sehr für staatliche Kontrolle“ sei:

    http://tinyurl.com/weckerrundschau

    Noch Fragen?

  18. Sandro27. Februar 2013 at 10:11

    Ronny schau dir einfach Movie 43 an ;) und all deine momentanen Gedanken sind plötzlich Schall und Rauch.

    zur GEMA … sag ich lieber nichts. Dieser Verein liegt bei mir auf der selben Seite wie die GEZ. Er gehört abgeschafft.

  19. sniffy27. Februar 2013 at 10:34

    @glamorama, „gier“ kann das nur nennen wer schon brot im magen hat. (und ich will jetzt keine debatte darüber führen wie viel brot genug ist.) menschen wie konstantin wecker verniedlichen den staat halt als repräsentant von gemeineigentum, daher sein ruf nach ihm, für ihn ist das halt ganz logisch. links ist ja eh ne schwammige definition. ich hätte jetzt auch kein problem eine linke lobby aufzumachen, gewerkschaften sollten z.B. soetwas sein, und für herrn wecker ist die gema eine musikproduzentengewerkschaft. das hat jetzt aber alles nichts mit dem aprilscherz zu tun den die sich da ausgedacht haben. ja wollen sie denn unbedingt abgeschafft werden?

  20. GEMA erklärt neue Tarife für DJs27. Februar 2013 at 11:09

    […] vom Kraftfuttermischwerk, selbst DJ, kommentiert die Pläne: Neue GEMA-Tarife für DJs – bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe. Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte […]

  21. LaPaloma27. Februar 2013 at 11:50

    Hallo, ich verstehe das so:

    Verschieben = gut = Lizenzfrei

    Kopieren = Böse = Lizenz kaufen / zahlen

    Oder?

  22. glamorama27. Februar 2013 at 11:56

    @LaPaloma
    So ist es. Auf diese „faire“ Weise verdient die GEMA an einem Gig dann gleich DREI MAL:

    1) über den Eintritt des Clubs
    2) über den DJ, der Gebühren für die „kopierte“ Musik zahlt
    3) über den Verkaufspreis des USB-Sticks, auf den ebenfalls Gebühren erhoben werden

    Man kann der GEMA ja Einiges vorwerfen, aber an Phantasie mangelt es diesen modernen Wegelagerern wirkich nicht.

  23. […] Kommentar auf Kraftfuttermischwerk: Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte Festplatte auf die neue kopiert und ihr dann von dieser Musik öffentlich spielen wollt, müsst ihr dafür pro Track Gebühren an die GEMA zahlen. Ich hoffe ja inständig, dass ich das falsch verstanden habe, allein mir fehlt der Glaube daran. Man kennt ja die GEMA. […]

  24. Wolfgang27. Februar 2013 at 13:17

    Gier
    Einzelner
    Mitglieder
    Allein

  25. Petzl27. Februar 2013 at 13:57

    Was passiert eigentlich bei zivilem Ungehorsam? Wie wollen die Pappnasen denn kontrollieren, ob eine Datei ein „Original“ oder eine „Kopie von einem Original“ (z.B. Backup) ist? Die sind ja sogar zu doof, um eine vernünftige Gebührenreform zu basteln.

  26. Tim27. Februar 2013 at 14:16

    Gute Lobbarbeit – von den Clubbetreibern und der DEHOGA. Mit Unterstützung der Internet-Shitstorm-Gemeinde und vieler DJs… . Die Clubs haben sich der 30% Zuschlag für das Spielen von kopierten Tonträgern entledigt und es an die DJs weitergereicht. Bei der Konkurrenz beim DJing, ist es unwahrscheinlich, dass die DJs große Teile von den Mehrkosten an die Auftraggeber weiterreichen können.

  27. ab_df27. Februar 2013 at 14:21

    Ganz einfache Lösung für alle Probleme: Truecrypt. Wie De:Bug im Interview schon richtig festgestellt hat, lässt sich der Nachweis nur durch eine datenforensische Analyse gewinnen. Da Truecrypt – auf USB-Sticks, externen Festplatten und dem Laptop – eine solche verhindert, gibt es keine Möglichkeit, den Kopiervorgang oder auch nur die Existenz der Dateien nachzuweisen. Wo kein Nachweis, da keine mögliche Forderung.

  28. Detlev Stöhr27. Februar 2013 at 15:20

    Die gesetzliche Vermutung zu Gunsten der GEMA besteht zunächst nur bezüglich der Tatsache, das der Rechteinhaber des Titels von der Gema vertreten wird. Für die Frage, ob es sich um ein lizenzfreies „Original“ oder eine lizenspflichtige Vervielfältigung handelt ist es aktuell noch völlig offen, ob auch diesbezüglich die Beweislast als beim Verwender der Musik liegend angenommen wird.
    Rein prozessrechtlich ist dies nicht vollständig undenkbar, da sich die GEMA diesbezüglich in einer strukturellen Beweisnot befindet. Im Falle einer Beweisnot ist auch außerhalb der GEMA Sachverhalte eine Beweislastumkehr in engen Grenzen üblich. Die Argumentation der GEMA für ihr bisheriges Privileg bezüglich der Beweislast kann hier 1 zu 1 übernommen werden. Daher gut möglich, dass sie sich zunächst auf diesen Standpunkt stellen wird und dann in Ruhe den Ausgang der daraus resultierenden Prozesse abwarten wird.
    Letztlich könnte die Sache für die gewerblichen Nutzer von Musik auf Datenträgern dazu führen, dass die Musikdateien mit einem digitalen „Coppycounter“ versehen werden, die die Anzahl der Kopien mitteilt. Selbstverständlich aufgrund einer „freiwilligen“ Vereinbarung der Musiknutzer in den AGB der Musikproduzenten.

    DJ´s könnten dadurch Ihrer Beweislast bezüglich der Vervielfältigungsabgabe gegenüber der GEMA entsprechen und die Musikindustrie hätte ein neues Beweismittel um auch ohne die verkaufshemmenden Coppyprotectionsmittel wirkungsvoll das Recht auf Privatkopie einzuschränken.

    Noch entspring diese unheilige Allianz allein meiner Vorstellung, spiegelt aber ziemlich genau die Interessenlage der Urheberrechtsinhabenden Unternehmen im Zusammenhang mit dem Internet und Datenträgern wieder.

    Wer diesbezüglich keine Lobby in Brüssel hat (von dort kommen die entscheidenden Gesetze, der Hat schon verloren, da die EU Richtlinien in weiten Zügen wortgleich aus den Positionspapieren der Interessengruppen kopiert werden.

  29. Konni Scheller27. Februar 2013 at 15:44

    Ich habe jetzt mal Konsequenzen gezogen und ab November sind wir GEMA-freie-Gaststätte.

    Da müsste jetzt einer noch ein Logo entwickeln und ich schraub mir das Schild(*) an die Eingangstür!

    (*) Sowas wie „GEMA weg da“

  30. Oli-n27. Februar 2013 at 15:45

    Wenn wir jetzt mal die dj Technik von morgen zu Grunde legen ist dann folgender weg der ge(ma)wünschte legale weg? Ich kaufe einen Titel speichere natürlich nur einmal in einer beliebigen Cloud von meinem Laptop oder Handy streame ich jetzt Titel für Titel theoretisch zeitgleich mit beliebigen wiedergabegeräten und an beliebig viele Clubs in denen ich heute virtuell also von Zuhause mit nur einem pc und einer Kopie des Titels auflege. Keine Kopie notwendig da hab ich ja Glück gehabt.

  31. Olli Windschief27. Februar 2013 at 17:58

    moah, zu viele Köpfe an Schreibtischen zu wenig zu tun! Bin ich froh weit wech zu sein – mach doch auch ma ne Auszeit :-)
    cheers from Belize

  32. Meierbödefeld27. Februar 2013 at 18:15

    Evtl. sollte man auch mal (ausländische) Künstler darauf aufmerksam machen, dass man Ihre Videos (von der eigenen Webseite der Künstler, gelagert auf Youtube) hier nicht sehen kann – ein amerikansicher Künstler könnte dann bestimmt die Gema wegen Beschneidung seiner Meinungsfreiheit verklagen (in den USA auf 100.000.000 $$$) – Das wäre ein Spass

  33. hati27. Februar 2013 at 18:53

    Wie ist das eigentlich, wenn der USB Stick kaputt geht. Kriege ich die Kohle dann auch von der Gema zurück?

  34. kosmar27. Februar 2013 at 19:05

    1. April. anyone?

  35. Buzzlain27. Februar 2013 at 20:24

    Man sollte in der heutigen Zeit einfach mal definieren was eigentlich eine „Kopie“ und ein „Original“ ist um der GEMA von vorne rein den Wind aus den Segeln zu nehmen.

    Wenn man das weiter durchdenkt stellt man fest das der Käufer, DJ oder MediaMarkt-Endkunde niemals im Besitz eines Originals sind. Das Original besitzt lediglich der Produzent, Der Mastering Freak hat dann schon mal die erste (nicht bei GEMA bezahlte) Kopie , die er sogar noch veredelt.

    Das Presswerk verfielfältigt dann diese Kopien zu weiteren Hunderten oder Tausenden Kopien (Auch Ohne GEMA Gebühren zu zahlen) > und schlieslich landet es im Handel oder beim DJ via Beatport auf seiner HDD.

    Wenn also die Gema behauptet „Ich habe eine Kopie vom einem Original angefertigt , die Lizenspflichtig ist“ , Kann Ich eigentlich nur sagen : „Nein Ich hab ne Kopie von einer Kopie angefertigt die niemals GEMA-Pflichtig war“

    ..Phantasie ist eine Sache *hust* aber Ich denke die GEMA sind nicht die einzigsten Phantasten auf diesem Planet. Beweist mir das Gegenteil xD

  36. Anonymous28. Februar 2013 at 04:02

    das ist so nicht richtig, um eine cd in einem presswerk vervielfaeltigen zu lassen, muss man in deutschland vor dem pressvorgang die gema davon benachrichtigen. meistens macht das das presswerk. ohne diese genehmigung drueckt keiner beim presswerk einen knopf!

    somit wird der glasmaster zum medium fuer saemtliche gepresste cd`s und die cd`s werden somit zum lizenzprodukt und durch denk kauf dieses produktes wird die lizenz zum „privaten“ spielen erworben.

    ich bin mit meinem label von weutschland nach UK umgezogen und habe meinen unter vertrag stehenden bands angeboten, ihre musik unter UK recht zu veroeffentlichen. somit haben sie keinesfalls mehr etwas mit der gema zu tun und der hier ansaessige gegenpohl zur gema, sieht alles recht locker. zwar gibt es hier auch lizenzen, jedoch werden diese nciht so hinterlistig ausgenommen wie in der brd finanzagentur gmbh!

  37. mori28. Februar 2013 at 10:25

    Ich denke da tut sich noch einiges – muss ja. Die GEMA ist immerhin alles in allem alleine. Wir sind viele und naja, mit FB & Google stehen da noch etwas größere am Start die auch nicht gut auf den Verein zusprechen sind und das etwas mehr in Ihrer Kriegskasse haben als die GEMA.

  38. Orobert28. Februar 2013 at 11:20

    Könnte es sein, dass sich die GEMA nur sehr missverständlich ausgedrückt und einfach „nur“ folgendes gemeint hat:

    Also liebe DJs, ihr habt da Speichermedien, die ihr in den Club mitnehmt. Alles was an Musik und Samples auf DIESEN Speichermedien drauf ist, ist quasi „zur potentiellen Wiedergabe“ gedacht und von unserer Regelung erfasst. Was ihr nicht in den Club mitnehmt kratzt uns nicht. Wie ihr eure Musikbestände intern führt auch nicht.

  39. Robert28. Februar 2013 at 13:23

    Wie schaut es denn hier jetzt mit „Geschlossene Veranstaltung“ bzw. „Privater Club“ aus? Alle Clubs/Discos zu privaten Feierlichkeiten umdeklarieren und erst nach Anmeldung Einlass gewähren!

    Gabs doch früher schon mal in Berlin. Man konnte sofort „Mitglied“ werden. Ich erinnere mich da noch an spezielle Briefmarken und andere Erkennungszeichen. Funktioniert das heute auch noch… kann man der GEMA damit noch ein Schnippchen schlagen? Handelt es sich dann nicht mehr um eine „öffentliche Aufführung“, oder?!

    Wo sind da die Grenzen, kennt jemand eventuell den rechtlichen Hintergrund? Danke.

  40. fozzibär28. Februar 2013 at 15:08

    Hallo.
    Wer das ganze Interview gelesen hat, hat auch zu Beginn erfahren, dass es keine Probleme gibt, wenn man einfach Vinyl spielt. Vielleicht bringt das ja den einen oder anderen Laptop-Heinz mal zurück zum Wesentlichen!

  41. Ronny28. Februar 2013 at 15:36

    @sniffy
    Man kann auch die Steuern und die Versicherung fürs Auto sparen und einfach mit nem Pferd durch die Lande reiten. Guten Morgen!

  42. fozzibärlinchen28. Februar 2013 at 23:35

    Organisiert Euch! ;)

  43. fr.osch1. März 2013 at 15:19

    @grrrr
    Nunja, es kann sein, dass sich die Gema in den Lizenzbedingungen umfangreiche Kontrollrechte einräumen lässt. Dann können die mal eben unangemeldet vorbeikommen und alle deine Datenträger begutachten – vom Handy über den LAN-Server, die USB-Sticks und MP3-Player bis zum Cloud-Speicher.

  44. w1. März 2013 at 16:53

    @fr.osch

    Mich würde echt interessieren, ob das gehen würde. Lizenzbedingungen? Kontrollrechte?
    Ich stehe ja auf dem Standpunkt, die GEMA hat genausowenig „weitergehende“ Rechte, meinen Rechner oder meine Wohnung zu durchsuchen wie die GEZ.

    Aber da dieses Schreckgespenst grade ziemlich durchs Netz geistert, würde mich da mal die Meinung von jemandem interessieren, der sich auskennt.
    Weil IANAL und so…

  45. Brila1. März 2013 at 17:15

    Nein, keine Angst, das wird nicht passieren. :)

    Hausdurchsuchungen darf noch nichteinmal die Polizei „einfachso“ machen. Selbst die GEZ durfte das nie und bediente sich vieler Tricks um trotzdem die Schwarzseher zu überführen und ins Haus zu schauen.
    Das Hausrecht an sich ist sehr gut geschützt!

    Richterliche Anordnung (eher nicht) und Gefahr im Verzug (wohl kaum…) fehlt da. :>

  46. The unknown Stuntman1. März 2013 at 22:08

    Ich kann die ganze Diskussion nicht ganz verstehen. Vor 30 Jahren musste man pro Titel 5 Mark für die Single bezahlen, irgendwann kamen CD´s die auch bezahlt werden mussten und es gab die ganze Zeit schon DJ´s, die sich bewusst waren, das Musik Geld kostet, verkratzen kann und schwer zu schleppen ist. Mit der Erfindung des Brenners und später des MP3`s wurde dann alles anders. Ich möchte ja mal wissen, welche der Unmengen an selbsternannten MP3-DJ´s die 40.000 Titel, mit denen sie lustig werben, komplett legal erworben haben. Das hätte dann ja im günstigsten Falls min. schon mal 40.000 Euro gekostet! Da sind die 5600 Schleifen für die 40.000 Lizenzen doch n Schnapper! Heute meint jeder, das er DJ ist, wenn er nen Lappi und ne Aktivbox besitzt und in der Lage ist, Songs aus dem Netz zu saugen. Das sein Tun nur möglich ist, weil andere, kreative Köpfe die Songs geschrieben und produziert haben, scheint Vergessenheit geraten zu sein. Ohne diese Songs wäre sein Laptop nicht mehr als ein Plattenspieler ohne Platten. Ich bin kein Unterstützer der GEMA-Bande aber ich finde es arrogant und einfältig von euch, hier auf hohem Niveau rumzuheulen, – jeder Handwerker muss sein Werkzeug kaufen und ihr wollt es geschenkt haben? Und 40.000 Titel .. wofür? Wenn jemand sein Handwerk gut beherrscht, kommt er in der Trivialmusik locker mit 500 Titeln hin (rein rechnerisch sind 20 Titel pro Stunde möglich, also max. 200 für ne lange Tanznacht und nochmal 300 Songs extra für die Variationen. Da wären wir dann bei 70 Euro Lizenzgebühren im Jahr. Das ist vergleichsweise wenig, dafür, das ihr selbst i.d.R. nicht singen könnt. Und warum das Gerede über die nötige Vielfalt von 40.000 Stücken, wenn man als Gast doch meistens immer die selben 200 Titel hört? Ich rede jetzt hier übrigens nicht von speziellen Szene-DJ´s sondern von den handelsüblichen Party- und Hochzeitsjokeys. Und jetzt macht mich fertig!

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