Die Staatsanwaltschaft in Lissabon hat entschieden, dass das Filesharing für rein private Zwecke in Portugal rechtmäßig ist, nachdem die nationale Anti-Piraterie-Vereinigung Acapor beantragt hatte, gegen 2000 Tauschbörsennutzer ein Verfahren einzuleiten.
Selbst wenn die Tauschbörsennutzer in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) Dateien hoch- und runterlüden, sei dieses Verhalten als legal anzusehen, heißt es im Bescheid der Strafverfolgungsbehörde. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Kopiervorgang andauere, wenn ein Download beendet werde. Das Recht auf Informationsfreiheit, Bildung und Kultur im Internet dürfe nicht ungebührlich eingeschränkt werden, solange mögliche Copyright-Verstöße klar im nicht-gewerblichen Bereich blieben.
Außerdem wird klargestellt, dass IP-Adressen nicht als Haftungsgrundlage ausreichen würden.
Der Beschluss betont zudem, dass die von Acapor gelieferten 2000 IP-Adressen kein ausreichendes Mittel zur Identifizierung von Copyright-Sündern seien. Der dahinterstehende Anschlussinhaber „ist nicht notwendigerweise in dem Moment der Nutzer, in dem sich eine Urheberrechtsverletzung abspielt oder ein geschütztes Werk öffentlich verfügbar gemacht wird“, heißt es in der Entscheidung. Ausfindig zu machen sei so höchstens die Person, auf die ein Internetzugang registriert ist. Selbst wenn Privatkopien aus P2P-Netzwerken als rechtswidrig anzusehen seien, meint die Staatsanwaltschaft weiter, müssten die betroffenen Künstler sich selbst gegen eine Vervielfältigung für den Eigenbedarf aussprechen.
Die Jungs von Acapor sind natürlich schwer enttäuscht, aber es trifft da ja nicht die Falschen. Man kann hoffen, dass das von Portugal aus als Beispiel an Resteuropa rausgeht, aber so naiv bin ich nicht. Zumal der europäische Gerichtshof da auch noch ein Wörtchen mitzureden wird.
(via Max)