Zum Inhalt springen

Rechtsradikale Partei verschickt „Ausreise-Gutschein“ an Olper Stadtrat – der klagt jetzt auf Reisekosten

Der Olper Stadtrat Kai Bitzer hat neben anderen, die politisch in Linken Lagern unterwegs sind, Post von der rechtsradikalen Partei der Dritte Weg bekommen. Ein pseudosatirischer Gutschein zur Ausreise nach Afrika. „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!“ Blah, blah, sie wissen schon.

Bitzer hat die Aktion wörtlich genommen – Afrika soll ja ganz schön sein. Die Lappen vom Dritten Weg aber haben wohl zuviel versprochen und sich nicht zurückgemeldet. Jetzt will Bitzer das „Reisegeld“ einklagen.

Er hat die Option „Schiffsreise“ angekreuzt und die Karte zurück geschickt. Es geht um eine Reise nach Afrika im Wert von 2.200 Euro. Eine Antwort bekam der Olper aber nicht: „Ich habe noch einmal schriftlich darum gebeten, mir die Reise zukommen zu lassen. Nachdem auch darauf keine Reaktion kam, habe ich die Klage eingereicht.“

Wie hoch die Chancen stehen, in diesem Fall Recht zu bekommen, kann keiner genau sagen. Sollte die Klage für Bitzer allerdings erfolgreich verlaufen, hätten auch andere Empfänger der Karte Anspruch auf die „Reisekosten“. Und das dürften so einige sein.

„Das Problem besteht darin, dass hier kein Unternehmen sondern eine Partei auf der Gegenseite steht.“ Da es aber noch kein Urteil in einer vergleichbaren Sache gibt, sei die Klage einen Versuch wert.

(via Nilz)

21 Kommentare

  1. Wolf9. März 2017 at 10:28

    Die Klage kann erfolgreich sein, weil es sich um ein definitives Angebot handelt. Verantwortlich ist auf jeden Fall die „natürliche Person“, die (im Namen der Partei) den Druckauftrag unterschrieben hat.

  2. Anderer Max9. März 2017 at 13:52

    Wolf,

    Das halte ich für Blödsinn.
    Die Frage ist doch: Darf eine Partei (Reise-)Gutscheine verteilen und ist sie verpflichtet, den Vorschlag des Begünstigten zu akzeptieren?

  3. Martin Däniken9. März 2017 at 16:05

    Solte die rechte Partei nen Rechtsanwalt gefragt haben,könnte sie sich auf der sicheren Seite sehen…Aber die fragen eher ne Online-Beratung mit ner indischen Hotline…
    böses Vorurteil,ich weiss..Rechte fühlen sich ja eh immer im Recht.
    Ich hoffe das die rechten daran erinnert werden in einem Rechtsstaat zuleben keinen Freibrief bedeutet!

  4. germeroth9. März 2017 at 23:35

    Martin Däniken:
    Ich hoffe das die rechten daran erinnert werden in einem Rechtsstaat zuleben keinen Freibrief bedeutet!

    erkläre das mal bitte den „will fucken“.

    ich halte den linksradikalen bloginhaber für einen idioten, aber vom „studium“ her sollte er wenigstens die maslowsche pyramide kennen. wenn daran politisch herum gekürzt wird, formiert sich widerstand.

    letztendlich kann man sich auf satire berufen. machen die linken ja auch, wenn eine aktion schief läuft. ;)

  5. Ronny9. März 2017 at 23:53

    germeroth,

    Ich halte keine meiner Kommentatoren für Idioten. Manche aber für Trottel. ¯\_(ツ)_/¯

  6. Martin Däniken10. März 2017 at 01:06

    Rechte können Satire!
    Unfreiwillig und zum Fremdschämen
    und
    AUFMERKSAMKEIT
    generierern
    AUFMERKSAMKEIT
    generierern
    AUFMERKSAMKEIT
    generierern

  7. Peter10. März 2017 at 09:17

    Nun mal abgesehen von dem äußerst fragwürdigen Angebot zeigt das aber auch, dass der Olper Stadtrat Deutschland offensichtlich nicht liebt und dementsprechend das Land verlassen will. Plant er nicht mehr wieder zu kommen, würde ich dem als besagte Parte das Geld sofort bar auf die Hand drücken.

  8. Klaus D.10. März 2017 at 09:57

    Was ist denn „pseodosatirisch“?
    Alles, was zwar Satire ist aber dem Journalisten nicht gefällt?

  9. kdm10. März 2017 at 10:00

    Wie wär’s, wenn man SPD, CDU, die Grünen etc, nach jeder Wahl verklagen würde, weil sie vor der Wahl dies und jenes versprechen …und es dann nicht einhalten?
    Wäre das nicht das gleiche? Oder gilt solch Klage nur bei Parteien, die einem nicht genehm sind?

  10. Ansgar10. März 2017 at 11:43

    Ich denke, die werden argumentieren, dass das erkennbar Satire sei. In solchen Fällen ist immer schwer zu prognostizieren, wie ein zivilrechtlicher Prozess ausgeht, aber auf den Versuch kommt es sicherlich an… Ist für beide Seiten mit dem Verlustrisiko verbunden…

  11. Nadine Schmidt10. März 2017 at 12:04

    Ist das eine Partei?? Nach Art 21 GG wohl ja. Ist sie Parteifähig nach dem BGB, nein. Ist damit zwar eine nette Idee hier auf Erfüllung zu klagen, aber Aussicht auf Erfolg hat die Klage nur, wenn diese gegen die hinter der Partei stehende natürliche Person geführt werden würde und dieser sich zum dem Gutschein selbst zunächst bekennt. Erst wenn diese Hürde genommen ist, wird festzustellen sein, ob es Satiere oder ein rechtsgeschäftliches Angebot ist. In jedem Fall wird die zu erwartende Stellungnahme entscheiden sein. Und dabei ist es egal, wie die Einlassung lautet. Bekennt er sich, wirds eng und er könnte leisten müssen, leugnet er, hat er sich selbst vorgeführt. Hier nennen wir so etwas ein Zwickmühle!!

  12. Harald Himmel10. März 2017 at 12:29

    Anderer Max,

    Den Vorschlag macht die Partei und sie bezeichnet das Ganze als Gutschein. Eine Firma, die solche Versprechen verschickt, ist bei sowas rechtlich zur Erfüllung selbiger verpflichtet. Es hat schon seinen Grund wieso wir nicht mehr mit „Sie haben 5000 Euro gewonnen!“ Werbung zugeschüttet werden. Das Gerichtsverfahren könnte spannend werden .

  13. Harry10. März 2017 at 12:33

    germeroth,

    Immerhin: neurechte Realitätsverweigerung in weniger als 10 Zeilen anschaulich demonstriert. Zur Not noch als Negativbeispiel zu gebrauchen. Du hasts im Leben zu was gebracht.

  14. Alex10. März 2017 at 13:14

    Ohje – das die mal keine Ahnung haben merkt man auch daran dass sie die hässlichste Typo nach Comic-Sans benutzt haben. Lobster gehört verboten!

  15. Frank Müller11. März 2017 at 02:54

    Der „Linke“ liebt also sein Land nicht (das ist ja die Bedingung für den Gutschein). Warum ist er dann Abgeordneter? Sollte diese Frage nicht zweifelsfrei von ihm zu beantworten sein ist er kein Empfangsberechtigter usw. Kreuzchen und Klage scheinen mir so dämlich wie die Aktion derer „die noch nicht an den Fleischtöpfen sind“.

  16. Ronny11. März 2017 at 10:54

    Frank Müller,
    Die Neonazis vom dritten Weg behaupten in diesem Fall, dass der Mann Deutschland nicht liebt. Warum genau sollten man denen glauben?

  17. Harry11. März 2017 at 18:23

    Frank Müller,

    Also ich bin ja für deutlich mehr Abgeordnete, die Deutschland nicht lieben. Wer Deutschland nicht liebt, hat Deutschland verstanden.
    Ich kann nur mutmaßen, aber wenn er Deutschland nicht liebt und Abgeordneter ist, dann vielleicht, weil er vernünftige Politik machen will?

  18. Holger13. März 2017 at 14:59

    Peter,
    der Formulierung nach (soweit auf dem Foto erkennbar), ist da keine Gültigkeitsvoraussetzung zu erkennen a la „gültig nur für Deutschlandhasser!“ zu erkennen. Nur ein Motivationsspruch. Warum also soll er nicht für ein Mitglied des Olper Stadtrats gültig sein?

  19. Elektrosandy13. März 2017 at 18:01

    Wohin denn eigentlich nach Afrika? Nach Deutschsüdwestafrika?

Schreibe einen Kommentar zu Frank Müller Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert