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Schlagwort: Copyright

Majors verklagen Internet Archive

Ein paar Major-Labels wollen nicht, dass Internet Archive für jedermann 100 Jahre alte Schallplattenaufnahmen frei zugänglich macht und verklagen das gemeinnützige Projekt jetzt in Millionenhöhe.

Von Netzpolitik:

Von einer massenhaften Nutzung könne keine Rede sein, argumentiert dagegen das Internet Archive. Seit 2006 würden engagierte Mitarbeiter:innen aus Bibliotheken und Archiven hunderttausende Aufnahmen konservieren. Dabei würden auch analoge Artefakte wie Knistern und Rauschen aufgezeichnet. Dies sei bei den restaurierten Aufnahmen der Labels, die sich auf Streaming-Diensten finden, nicht der Fall.

„Wenn Menschen Musik hören wollen, gehen sie zu Spotify“, schreibt Kahle. Wenn Menschen aber Aufnahmen von Platten studieren wollten, die so klingen, wie sie ursprünglich erschaffen wurden, dann würden sie sich an Bibliotheken wie das Internet Archive wenden. Eigenen Angaben zufolge würde jede Aufnahme aus der Sammlung durchschnittlich einmal pro Monat von einer Forscher:in aufgerufen, so das Projekt über die Nutzungszahlen. Beide Formen der Nutzung seien notwendig, so Kahle: „Es sollte hier keinen Konflikt geben.“

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Plattenlabel veranlasst Löschung eines KI-generierten Videos, in dem Eminem über Katzen rappt

Bei der Universal Music Publishing Group versteht man wenig Spaß, wenn es ums Urheberrecht und einen Katzen-Rap geht, den ChatGPT geschrieben und gerappt hat und so hat man einen Copyright-Strike gegen Youtuber Grandayy veranlasst. Universal behauptet, dass das Video, das eine KI-generierte Version von Eminems Stimme verwendet, um ein von ChatGPT generiertes Lied über Katzen rappen zu lassen, das Urheberrecht verletzten würde. Rechtlich ist die Sache allerdings alles andere als klar. Zum einen war das nun gesperrte Video als Parodie gekennzeichnet, zum anderen gibt es für den Umgang für durch KI generierte Werke noch keinerlei rechtskräftige Grundlagen, was ganz sicher noch mehrere Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen wird. Es bleibt also turbulent.

“I definitely think it was an extreme reaction, especially considering the fact that they didn’t just block the video but they also sent a DMCA takedown, which gives my YouTube channel a strike,” Grandayy told Motherboard. “Since AI blew up in a relatively quick manner, the laws surrounding it are still ambiguous, so legally it’s difficult to say for sure if they even have the right to block AI-generated content or not. But regardless of that, I still don’t think it was right to take down my video and give my channel a strike, considering that the video was a satirical parody and was clearly labeled as AI-generated content (both in the title and the actual video itself).”

Unabhängig davon ist der durch ChaptGPT als Eminem gerappte Katzensong jetzt auch gar nicht mal so übel, dass man ihn gleich aus dem Internet kicken müsste.


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Plattenlabel der Black Eyed Peas verklagt Hersteller eines kackenden Einhorn-Spielzeugs

BMG Rights Management, Label und Herausgeber der Black Eyed Peas, hat in den USA einen Spielzeughersteller verklagt, weil dieser in einem Werbeclip für Glitzerschleim kackende Einhorn-Spielzeuge einen Song benutzt, der laut BMG zu nahe an dem 2005er Black Eyed Peas Hit „My Humps“ klänge. Dafür gab es von BMG keine Genehmigung. Dafür eine Aufforderung zur Unterlassung, die von dem Spielzeughersteller ignoriert worden sei. Nun soll ein Gericht entscheiden.


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Künstlerinnen und Fotoagentur klagen gegen KI-Bildgeneratoren

(Kaputter, orangefarbener Oldtimer am Strand vor einem Sonnenuntergang aus DALL·E)

Nach den mit KI-Bildgeneratoren aufkommenden Diskussionen um das Urheberrecht von schaffenden Künstler:innen war es nur eine Frage der Zeit, bis dieses vor Gerichten geklärt werden würde. Bisher haben sich die Generatoren-Betreiber gerne auf die in den USA geläufige „Fair Use“-Regelung berufen. Der Bilder-Agentur Getty Images reicht das nicht, sie hat in Großbritannien jetzt Klage eingereicht. In den USA haben mehrere Künstlerinnen Klage gegen das KI-Unternehmen Stability AI eingereicht.

Die Bildagentur Getty Images klagt gegen das Unternehmen Stability AI wegen Urheberrechtsverletzungen durch dessen populären Bildgenerator Stable Diffusion. Getty wirft Stability AI vor, »Millionen von urheberrechtlich geschützten Bildern« ohne Lizenz rechtswidrig kopiert und verarbeitet zu haben. Das sei lediglich zum wirtschaftlichen Vorteil des Unternehmens und zum Nachteil der Urheberinnen und Urheber erfolgt, wie Getty am Dienstag in einem Blogbeitrag mitteilte .

Ich bin echt gespannt, wie da wohl zu wessen Gunsten entschieden wird und vor allem unter welchen gesetzlichen Grundlagen, die es mitunter vielleicht (noch) gar nicht geben könnte.

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Zwei Programmierer haben alle denkbaren Melodien komponiert, um Urheberrechtsstreitigkeiten zu minimieren

Damien Riehl und Noah Rubin haben einen Algorithmus entwickelt, der jede mögliche Kombination aus acht Noten in einer Länge von zwölf Tönen komponierte. Da es innerhalb einer Oktave nur eine begrenzte Anzahl an Melodien mit dieser Länge gibt, dürfte die beiden so ziemlich jede erdenkliche Melodie komponiert haben, ohne sie tatsächlich komponiert zu haben. Das System hat die Melodien dann gleich im MIDI-Format aufgezeichnet und auf einer Festplatte gespeichert. Dabei machten sie sich ein Prinzip zu Nutzen, das auch manche Hacker nutzen, um Passwörter zu generieren: Der Algorithmus arbeitete sich dann so lange durch alle denkbaren Notenkombinationen, bis keine mehr übrig blieb. Laut Riehl entstanden so 300.000 Melodien pro Sekunde. Insgesamt 68 Mrd. Melodien.

Die Idee dahinter: alle möglichen Kombinationen entwickeln, sie unter CC0-Lizenz für jeden verfügbar machen und so Copyright-Streiten vorbeugen. Ziemlich bis sehr geniale Idee.

Die Programmierer, die auch Musiker sind, haben das Ganze daraufhin mit einem Copyright versehen und dann wieder für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht. So wollen sie verhindern, dass Musiker und Musikerinnen weiter wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt werden können.

Damien Riehl, der auch als Urheberrechtsanwalt tätig ist, hat es sich zusammen mit seinem Kollegen Noah Rubin zum Ziel gesetzt, Copyright-Klagen einen Riegel vorzuschieben – denn die würden die kreative Freiheit aller Künstler und Künstlerinnen beschneiden.

(…)

Es ist deshalb kein Zufall, dass die Melodien im MIDI-Format gespeichert wurden. Denn so sind Noten nur Zahlen. „Unter dem Urheberrechtsgesetz sind Zahlen Fakten – und bloße Fakten haben entweder nur wenig oder gar kein Copyright“, sagte Riehl bei seinem Vortrag. „Wenn diese Zahlen seit Anfang der Zeit existieren und wir sie nur zusammenstellen, dann sind Melodien vielleicht nur Mathematik, damit nur Fakten und damit nicht urheberrechtlich schützbar.“

Ob das tatsächlich dafür sorgt, dass weniger Urheberrechtsklagen angestrebt werden, ist fraglich, wird die Zukunft aber sicher zeigen.


(Direktlink)

Alle dabei generierten Melodien und der Code des Algorithmus sind bei Github und im Internet Archive frei verfügbar.

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Kraftwerk vs Moses Pelham: die Berliner Zeitung vergeigt’s

Das EuGH hat im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham heute Sampling in „nicht wiedererkennbarer Form“ erlaubt und ist damit wohl beiden Seiten entgegengekommen, wie die Zeit schreibt. Allerdings wird in diesem konkreten Fall der Abschluss erst vom BGH gebracht. Die Richter dortigen Richter müssen in ihrem zweiten Urteil dann die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

Es ging um die Abwägung zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit: Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Elektronikmusikern Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Musiksequenz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach kann das sogenannte Musiksampling ohne Einwilligung des Herstellers grundsätzlich gegen dessen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und „beim Hören nicht wiedererkennbar“, ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten (Az. C-476/17).

Soweit zur eigentlich Nachricht. Die Berliner Zeitung bringt in ihrer Berichterstattung allerdings ein nicht unwesentliches Detail durcheinander und titelt: Musikschnipsel EuGH urteilt in Streit zwischen Kraftklub und Moses Pelham.

(Screenshot: Berliner Zeitung)

Kraftwerk, Kraftklub, Hauptsache deutsche Band.

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Warum die Urheberrechtsverletzungen der CDU eher traurig als lustig sind

Ich finde die Nummer, dass die CDU Material der Öffentlich-Rechtlichen ins Netz kopiert, obwohl ihre Gesetze was anderes vorsehen, ja auch ein bisschen amüsant, aber der Umstand, dass das keiner darf, obwohl wir alle dafür zahlen, ist halt auch ziemlich beschissen.

Die Regierenden hätten das in den letzten Jahren reformieren können. Tatsächlich haben sie es vor kurzem erst noch viel schlimmer gemacht und erheben sich dennoch über ihre eigene Gesetzgebung. In dem Fall die CDU, die in diesem Fall nur „irrtümlich“ vom Copyright geschützten Inhalt hochgeladen haben will.

„Durch einen Hinweis auf Twitter wurden wir darauf aufmerksam, dass die Videos irrtümlich auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht worden waren. Im Rahmen unserer Wahlkampfkommunikation rund um TV-Auftritte unserer Spitzenpolitiker in den vergangenen Tagen hatten wir diese kurzen Video-Schnipsel auf Twitter verwendet und haben dazu selbständige Ausführungen gemacht. Das ist durch die Zitatfreiheit grundsätzlich gedeckt. Auf YouTube wurden die Ausschnitte irrtümlich und ohne selbstständige Ausführungen eingestellt.“

„Irrtümlich.“ Oh, hups und sorry, schon gelöscht. Nicht so schlimm?, argumentiert man dort nun munter und sich ahnungslos gebend.

WOLLT IHR MICH VERARSCHEN?!!!

Ich habe Prozesse wegen dieser Scheiße führen und viel Geld dafür zahlen müssen. Ein „Oh, hups und sorry, schon gelöscht.“ hat da leider nie gereicht.

Und ich bin nicht mal dafür, da jetzt rechtlich der CDU volle Möhre einen reindrücken zu wollen und die finanziell bluten zu lassen. Eine Partei steckt das auch finanziell locker weg. Von uns aber keiner. Will heißen: mir wäre es lieber, wenn da für alle andere Gesetze gelten würden. Aber nein, danach sieht es aktuell nicht aus. Wir hatten als Blogger vor ein paar Jahren mal eine Facebookgruppe, die sich aufmachte, um Fair-Use in Deutschland zu etablieren. Darüber muss ich gerade genauso lachen, wie über die aktuell offensichtliche Urheberrechtsverletzung der CDU. Und dann fällt mir auf, wie traurig das eigentlich ist.

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Nico Semsrott hat da bezüglich der CDU mal eine Frage an die ARD

Urheberrecht. So wichtig für die CDU!

Die ARD prüft das mal.

Und dann hat man bei CDU TV auf YouTube wohl ordentlich gelöscht. Hooopsie.

Gestern sah es dort noch so aus.

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Interviews zu Artikel 13: Axel Voss vs Julia Reda


(Direktlink)

Wir hier ganz für uns ganz heimelig wissen ja alle, dass Axel Voss (CDU) ganz offensichtlich zu den Ahnungslosen in Sachen digitaler Nutzung gehört. Brauchen wir uns auch gar nicht weiter drüber zu belustigen, leben wir seit über 20 Jahren mit. Und stört uns auch gar nicht weiter, solange Eierköpfe wie er, uns nicht in dem Netz rumzupfuschen versuchen, das wir seit über 20 Jahren so lieben. Und genau dann wird es zum Problem, dass Tüpen wie er keine Ahnung haben, aber von irgendwem dazu befähigt wurden, tiefgreifende Entscheidungen darüber treffen zu sollen. Will heißen: dass der keine Ahnung hat ist klar, wie wenig Ahnung der aber tatsächlich hat, ist ein bisschen beängstigend. Und dann ist’s nicht lustig, sondern eher sehr, sehr traurig. Weil dem Eierkopf eben keiner erklärt hat, dass er nicht weiß, worüber er da redet – und worüber genau er da entscheidet. Wobei vielleicht tatsächlich irgendwer versucht haben mag, ihm das zu erklären. Er hat’s halt nicht verstanden und geht vom Gegenteil aus.

Gut, dass es Menschen wie Julia Reda gibt, die diesem Blödsinn entgegen zu treten nicht müde werden und immer noch volles Rohr dafür kämpfen, dass zumindest ein Teil des Netzes so bleibt, wie alle es, ganz ohne Artikel 13, lieben, leben und nutzen gelernt haben. Es wird wohl ihr letzter Kampf, denn die Julia, die für die Piratenpartei ins EU-Parlament gewählt wurde, ließ verlautbaren, dass sie erstmal keinen Bock mehr auf Politik hat.

Wer könnte ihr das nach all dem übel nehmen? Ich für meinen Teil nicht.

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„GEMA“-Abgabe für CD- und DVD-Rohlinge vereinbart

(Foto: PublicDomainPictures)

Das müsste mir eigentlich fast eine „+++Eilmeldung+++“ wert sein. Was sich hier gerade wie Satire liest, ist tatsächlich eine Meldung aus dem Jahr 2018: Um genauer zu sein, eine Meldung von heute.

Nach rund 10jähriger Verfahrensdauer haben der „Informationskreis AufnahmeMedien“, in dem die Hersteller und Importeure zusammengeschlossen sind, und die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ ihren Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben für optische Speichermedien (CD- und DVD-Rohlinge) für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt und zudem einen Gesamtvertrag für die Zeit ab Anfang 2018 abgeschlossen. Hersteller und Importeure zahlen jetzt je CD-R 1,25 Cent und für jede mehrfach beschreibbare CD-RW 2,5 Cent. Für DVD-Rohlinge liegt die Abgabe je nach Kapazität zwischen 2,5 und 10 Cent pro Stück.

Jetzt, wo das geklärt ist, können wir endlich wieder ohne schlechtes Gewissen CD- und DVD-Rohlinge kaufen gehen. Gibt es die überhaupt noch irgendwo?

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