Zum Inhalt springen

Schlagwort: Law

G20-Einsatz: Klägerin bekommt Recht und soll trotzdem zahlen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat auch in seiner zweiten Entscheidung entschieden, dass ein Polizeieinsatz gegen eine Jugendgruppe beim G20-Gipfel unerlaubt war und für rechtswidrig erklärt. Es ging dabei um 44 Jugendliche von „Die Falken“, die stundenlang festgehalten worden. „Geklagt hatte eine 20-Jährige, die von den Beamten in der Gefangenensammelstelle Neuland in Harburg festgehalten, durchsucht, fotografiert und im Intimbereich abgetastet wurde und ihre Notdurft unter den Augen einer Polizistin verrichten musste. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Polizei damit Grundrechte verletzte.“

Soweit, so gut, aber die Klägerin soll jetzt dennoch die Verfahrenskosten tragen. 100 Euro.

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Dienstag so: Innensenator Andy Grote (SPD) habe sich im Juli im Innenausschuss der Bürgerschaft bereits für das Verhalten der Polizei entschuldigt. Wegen dieser Entschuldigung habe die Innenbehörde „keine Veranlassung für die Klage gegeben“, so das Gericht. Die 20-Jährige hätte vor ihrer Klage zunächst die Innenbehörde fragen müssen, ob sie ihr damaliges Verhalten als rechtswidrig anerkennt. Weil sie das versäumt habe, müsse sie nun die Kosten tragen, erklärte Gerichtssprecherin Anne Groß.

Ähm… Bitte was?

Der Anwalt der 20-Jährigen kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an.

8 Kommentare

Polizei Konstanz beschlagnahmt bei Brennpunkteinsatz etwa zwei Gramm Marihuana

Das nenne ich mal effizientes Arbeiten! Die Polizei Konstanz hat bei einem Brennpunkteinsatz im Sigmaringer Prinzengarten durch Erkenntnisse von Rauschgiftermittlern mit Hundeführern aus Konstanz und Ulm und durch die Unterstützung von Beamten des Polizeipräsidiums (fast) ganze zwei Gramm Marihuana beschlagnahmen können. Der internationalen Rauschgiftschmuggelei konnte damit im Sigmaringer Prinzengarten ein herber Schlag versetzt werden. Glückwunsch dazu!


(via Blogrebellen)

3 Kommentare

China: Basejumperin wird von Polizei am Sprung gehindert, kehrt zurück und springt trotzdem

Überraschend ruhig bleiben die chinesischen Beamten in dieser Situation. Gängige Klischees zeichnen da ja andere Bilder. Jedenfalls wird die junge Frau freundlich darum gebeten, doch die Brücke zu verlassen, wobei man ihr noch bei einem Selfie behilflich ist.

Dann soll die Frau wohl eine halbe Stunde später zurückgekehrt und trotzdem gesprungen sein. Dabei ist auch noch ein ziemlich dopes Video entstanden.


(Direktlink, via Shock Mansion)

Einen Kommentar hinterlassen

G20: Rechtswidrige Aktion der Polizei – Betroffene fordern Schadensersatz von Stadt Hamburg

(Foto: Tama66)

Kurzer Reminder zum G20-Gipfel: Während/nach diesem hielt die Polizei stundenlang einen Bus der Jugend von „Die Falken“ fest. Die Polizei hatte dort wohl „irgendwen mit irgendwem verwechselt“ und die durchgeführten Maßnahmen deshalb für angemessen gehalten. Waren sie nicht, wie ein Gericht jüngst feststellte.

Mehrere „Falken“-Mitglieder sind im Gewahrsam besonders entwürdigend behandelt worden. „In einigen Fällen gab es körperliche Gewalt, einige von uns mussten sich total entkleiden.“ Das Hamburger Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig gewesen wäre. Somit kam das bisher erste Urteil gegen die Polizei im G20-Kontext zu Stande.

Nun geht es um Schadensersatz. Die Opfer fordern 15.000 Euro – und kündigen weitere Klagen an.

Falken-Chef Erzkamp sagte, die geforderte Summe bestehe aus einem Grundbetrag von 250 Euro pro Kopf und einem Extrabetrag für besonders betroffene Opfer. Erhalte man das Geld, werde man einen Großteil an den Republikanischen Anwaltsverein spenden, der sich für G20-Gegner einsetzt.

[…]

Falken-Anwalt Jasper Prigge sagte, es gehe „um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, die nicht gerechtfertigt waren“. Das betreffe nicht allein die Ingewahrsamnahme, „sondern auch die Behandlung im Gewahrsam“. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt im Zusammenhang mit den „Falken“ gegen mehrere Polizisten. „Wir prüfen die Vorwürfe Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung im Amt“, sagte eine Sprecherin.

Einen Kommentar hinterlassen

„Pogida-“ aka „Anmelde-Müller“ als „Christiano De La Vega“ auf den Kanaren festgenommen

(Christian Müller zählt bis fünf)

Christian Müller, der hier in Potsdam vor gut anderthalb Jahren versuchte, regelmäßig einen Pegida-Ableger auf die Straßen der Stadt zu bekommen, später seine Freundin auf offener Straße verprügelt haben soll und es auch sonst nicht immer ganz so genau mit der Gesetzgebung nahm, wurde nun aufgrund eines europaweit ausgeschriebenen Haftbefehls auf Fuerteventura festgenommen.

Er hatte in der Silvesternacht 2014/15 zwei jugendliche Partygäste verprügelt, war dafür verurteilt worden, ging in Berufung und tauchte später dann unter. Irgendwo auf den Kanaren, wo man ihn jetzt festnahm.

Er soll eine größere Summe Geld in eine Tanzbar investiert haben. Er selbst tritt seit April unter dem Namen „Christiano De La Vega“ bei Facebook auf, bezeichnet sich dort als Gründungssponsor des Lokals El Cubanito in Morro De Jable. Als Chefin trat seine Lebenspartnerin Anika K. auf, er als Angestellter. Damit war er offiziell registriert. Spanische Zivilbeamte schlugen dann in den späten Abendstunden des 7. September zu. Woher Müller das Geld für das Lokal hatte, in dem Schlagerabende oder Tanzkurse stattfanden und das schlecht gelaufen sein soll, ist unklar. Potsdamer Weggefährten hatten ihm vorgeworfen, sich mit der Pogida-Kasse davongemacht zu haben – was Müller via Facebook bestritt, ebenso wie untergetaucht zu sein. Das Lokal wurde zwei Tage nach der Festnahme geschlossen. Wie es von den Kanaren hieß, wolle auch Müllers Lebensgefährtin alsbald nach Deutschland zurückzukehren. Denn sie ist schwanger und erwartet Zwillinge.

Lupenreine Patrioten.

2 Kommentare

Prozess um einen Furz in der Nähe von Polizisten

(Foto: Scott WilcoxsonCC BY 2.0)

In Berlin stand gestern ein Mann vor Gericht, weil er in der Nähe eine Polizistin gefurzt und damit ihre Ehre verletzt haben soll. Angezeigt wurde er nicht von ihr, sondern vom Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit, die im Februar 2016 eine Personengruppe im Gefahrengebiet der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez kontrollierte und im Sommer als Berliner Partypolizei beim G20-Gipfel zu zweifelhaftem Ruhm gelangte.

Jener Gruppenleiter will beobachtet haben, wie der Angeklagte zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll und drohte mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Später wurde dem vermeintlichen Pupser ein Strafbefehl in Höhe von 900 Euro zugestellt. Diesen wollte er nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Es kam zur Varhandlung, bei der entschieden werden sollte, ob er durch Flatulenz eine Polizistin beleidigt und damit in ihrer Ehre verletzt hatte. Gehören tut sich das schließlich nicht. Dennoch hat die Richterin das Verfahren eingestellt.

„Es gab keine Auflagen, und das Gericht übernimmt auch sämtliche Kosten, was sehr selten ist“, betonte der Jurist gegenüber der taz. Trotz des humoristischen Aspekts sieht er aber auch ein Politikum in der Sache. „Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen“, erklärte Werner gegenüber der taz.

3 Kommentare

Innenministerium verbietet linksunten.indymedia

Das Bundesinnenministerium hat heute die Seite „linksunten.indymedia.org“ verboten. „Die entsprechende Verfügung nach dem Vereinsgesetz wurde den in Freiburg lebenden Betreibern der Plattform zugestellt. Die Seite laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“ und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der Bekanntmachung des Ministeriums. Die Kennzeichen des Vereins wurden ebenfalls verboten.“

Im Grunde wurde nicht die Website verboten sondern ein Verein, der Indymedia.linksunten gar nicht ist.

Im Verfahren gegen die Plattform wandten die Sicherheitsbehörden einen Kniff an: Förmlich soll es sich um ein Vereinsverbot handeln – die Betreiber wurden demnach von den Behörden als Verein eingestuft, obwohl es sich formal um gar keinen handelt.

Es scheint, als wäre Wahlkampf und die Koalitionsparteien wollten sich schnell noch die Stimmen der AfD-Wähler zurückholen. Hier gibt es damit wieder ein paar tote Links mehr, denn Indymedia war auch immer ein ausgezeichneter Anlaufplatz, um antifaschistische Recherchearbeit in Anspruch nehmen zu können. Bliebt zu hoffen, dass es eine Alternative dazu geben wird. Wie auch immer die aussehen mag.

Im Grunde

3 Kommentare