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Schlagwort: Copyright

Ich gestern auf der re:publica

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Ich war nun gestern zum nun zweiten Mal in Folge auf der re:publica. Anders als im letzten Jahr, wo ich mich furchtbar unwohl und irgendwie total verloren fühlte, fand ich es gestern als Speaker und als Tagesbesucher insgesamt sehr angenehm bis total schön.

Ich hatte mittags zusammen mit Nerdcorene und Valie von iRights.info ein Panel zum Thema „Urheberrecht vs. Netzkultur“. Bei diesem ging es natürlich viel um die Abmahnerei der letzten Monate aber eben auch darum, wie man damit umgehen kann, und wie man das perspektivisch händeln könnte. Vorneweg: es gab keine Antworten. Ein, wenn nicht das Problem, auch anderer Panels, die ich mir ansah, es gibt keine und schon gar nicht einfache Antworten.

Das Ding auf Bezug auf das Urheberrecht ist eben, dass sich das Netz in seiner Gesamtheit über die Jahre hinweg immer weiter und weiter entwickelt hat, währenddessen das zumindest Deutsche Urheberrecht in so gut wie keinster Weise auch nur irgendwie darauf reagiert hat. Dieses hat in seiner heutigen Fassung fast 70 Jahre auf dem Buckel und wurde in dieser Zeit nur geringfügig geändert. Im Regelfall nicht zu Gunsten des Nutzers.

Genau das steht sich aktuell mit den Bedürfnissen der Nutzer ganz wunderbar im Weg. Und ich sehe nicht, dass sich daran in naher Zukunft auch nur irgendwas ändern wird. Die Politik verschläft das Thema genauso konsequent, wie sie aktuell auch viele andere Themen zu verschlafen scheint.

Ich habe nach dem Panel mit vielen Leuten gesprochen, die dem weitaus optimistischer gegenüberstehen. Ich hoffe wirklich, dass sie am Ende Recht behalten werden und sich irgendetwas bewegt. Allerdings wurde schon in dem vor uns stattfindendem Panel klar, dass dieses „Urheberrecht“ eine so große Kiste ist, dass viele, die darüber reden, so gut wie keine mehr Berührungspunkte haben müssen, einfach weil es ihnen im Kern um andere Schwerpunkte geht. Es unterscheidet heute im Hinblick auf die digitale Realität nicht wirklich zwischen Texten, Bildern, Musik, Bildern und Videos. Einfach auch deshalb, weil das vor 50 Jahren schlicht nicht wirklich von Nöten war – ganz anders als heute eben. Auf der einen Seite hattest du damals den Urheber, auf der anderen den nur Rezipienten, der heute eben keiner mehr ist, auch weil heute fast jeder digital Empfangende auch automatisch zum Sender wird. Da hat das Urheberrecht keine Ahnung von, auch das Teilen ist ihm fremd. So, wie ihm so vieles fremd zu sein scheint. Irgendwie ist das in der Summe enorm traurig. Aber wie auch immer, hier das Panel zum Thema, das natürlich in 30 Minuten nicht allumfassend sein konnte, und doch sehr konkret auf die Abmahnwelle der letzten Monate einging. Interessiert hatte das dennoch überraschend viele Leute, der Raum platzte quasi aus allen Nähten.


(Direktlink)

Was mich rückblickend wirklich ärgert ist, dass wir uns ganz am Ende von einem der Spaten haben trollen liesen, die letztens für die peinliche „Don’t fuck with music“-Aktion verantwortlich war, die Deutsche Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods und einem Pamphlet pro Urheberrecht zu beglücken versuchten. Gefälschte iPods. Oh, Irony!

Er meinte, dass eine Abmahndeckelung ja gar nichts bringen würde, weil „seriöse Abmahnungen“ deshalb ja keinen Effekt mehr hätten, und das „unseriös“ Abmahnenden ja egal sein könnte. Die schicken dann halt trotzdem Abmahnungen raus – vielleicht sogar noch mehr. „Damit sein keinem geholfen“, brubbelte er ins Mic. Ich verstand ihn akustisch nicht so recht und war gedanklich auch schon fertig. Allerdings denke ich heute, dass ich ihn hätte fragen _müssen_ ob es für ihn „seriös“ sei, Kids im Alter von 20 Jahren von 10 Kanzleien auf einmal abmahnen zu lassen, weil sie sich – dumm wie sie nunmal manchmal sind – in geistiger Umnachtung per Torrent die aktuellen „German Top 100″ saugten. Dafür gehen dann halt, wie in diesem Fall, schonmal 17 Abmahnungen mit einer Gesamtforderung von nicht weniger als 17.000 EURO raus. Von seinen Kumpels, den ach so seriösen Abmahnanwälten der Musikindustrie raus. Die Künstler bekommen davon im Regelfall nichts. Der etwaig von Kids bezahlte Kuchen wird zwischen Anwälten und Verwerten aufgeteilt. Ganz getreu dem Motto „Don’t fuck with music“, fuck with law! Ich ärgere mich wirklich sehr darüber. Arsch!

Abschließend fand ich es übrigens irgendwas zwischen überraschend und sehr erschreckend, wie hoch das Durchschnittsalter auf einer derartigen, eigentlich der Deutschen Konferenz dafür, war. Irgendwas mit um die 30. Die Jugend nimmt daran so gut wie gar nicht teil und daran ändert auch der wirklich großartige Rant von Tanja und Johnny nichts, der sich für die Jugend stark macht.

Wir werden dieses, von uns zudem gemachte und geliebte Netz verlieren, wenn wir nicht in der Lage sein werden, die Jugend mit in unser Boot zu holen. Daran ändert leider auch das von vielen gelobte, aber wohl von wenigen gesehene Panel zu YouTube nicht viel. Denn die Kids machen alles anders als wir darüber sprechenden. Und wenn wir das nicht wahrnehmen werden wir mit ihnen das Netz verlieren. Vielleicht mache ich im nächsten Jahr auch einfach mal so was ganz plakativ Plattes wie „Jugend im Netz“ und bringe ein paar Kids mit. Denn davon wissen die wenigsten von uns etwas.

Trotzdem war es, ganz anders als 2012, ein ziemlich toller Tag, an dem ich gefühlt mit 1473 Leuten gesprochen habe. Danke dafür.

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Recht auf Remix

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Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine Kampagne für ein Recht auf Remix gestartet. Ich weiß ziemlich genau, wie es sich anfühlt, wenn das Netz mit dem angestaubten deutschen Urheberrecht kollidiert. Es wird Zeit, dass da was passiert. Der Weg wird ein langer werden, aber wir sollten endlich loslaufen um am Ende im Idealfall so etwas wie eine deutsche Fair Use-Regelung erreichen zu können. Mitmachen!

Wir leben in einem Zeitalter des Remix. Kreativität und Kultur bauten schon immer auf bereits Bestehendem auf. Internet und digitale Technologien ermöglichen aber die kreative Nutzung existierender Werke in völlig neuen Dimensionen: Nie zuvor war es so vielen möglich, Werke auf so unterschiedliche Arten zu verändern und so einfach anderen zugänglich zu machen. Mehr denn je gilt heute: „Everything is a Remix.“

In der klassischen Neuschöpfung tritt das Alte bis zur Unkenntlichkeit in den Hintergrund. Remix als Kulturform zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass Altes im Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine kreative Kopie, die als solche erkennbar ist. In dem Maße, in dem die kreative Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten wird, ist ein Recht auf Remix eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit einer Gesellschaft. Unter einem Recht auf Remix verstehen wir ein Bündel aus drei digitalen Kreativitätsrechten:

– Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht — Beispiel: Hintergrundmusik im Handyvideo).

– Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie).

– Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

(via Rene)

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Update zu hgm-Press: Morgen Verhandlung, es kam ein neuer Brief, und die Frage, wie die dazu kommen, Lizenzen der NASA als die ihren auszugeben

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Ich hatte lange nichts über den laufenden Abmahnfall, wegen dem die Agentur hgm-press mich erst abgemahnt und später dann Klage gegen mich eingereicht hatte. Natürlich auch auf Anraten meines Anwaltes, denn aus dem sich aus der Klage ergebenden Schriftwechseln wurde schnell klar, dass die hier ganz offensichtlich ganz fleißig mitlesen. Ich habe mich deshalb mit dem Veröffentlichen zurückgehalten, und werde auch jetzt nicht alle relevanten Informationen hier reinpacken, so bleiben vielleicht dann für Morgen noch ein paar Überraschungen.

Morgen also um 11:30 Uhr findet vorm Landgericht in Hamburg eine sogenannte „Güteverhandlung“ mit anschließendem „Haupttermin“ statt. Beide Seiten haben ihre Beweise soweit vorgelegt, die Vertretung der hgm allerdings öfter und nachdrücklicher als mein Anwalt. Wir hatten in der Klageerwiderung eigentlich alles für uns wichtige erläutert und warten. Vor allem auf vertragliche Vereinbarungen, die die Kanzlei von hgm offensichtlich für „weltfremd“ hält. Schreiben sie auch genau so. Das allerdings sieht das Gericht zumindest bisher nicht ganz so locker und erwartet da doch ein wenig mehr.

Dem Umstand, dass die Nutzung und die AGBs von Facebook in dem aktuellen Fall eine durchaus wichtige Rolle spielen könnte, umschiffen sie sehr konsequent. Was allerdings natürlich auch nicht anders zu erwarten war. Ich erwartete ja eh so einiges.

So kam es dann auch nicht überraschend, das mir am 09.04. ein weiterer Brief im Namen der hgm zugestellt wurde. Der Vorwurf: eine weitere Urheberrechtsverletzung auf meinem Blog. Es geht konkret um ein Foto des Fotografen Lincoln Harrison, welches hier im Sommer 2012 von einem Gastblogger gebracht wurde. Man bat mich, dass Bild aus dem Blog zu nehmen und die Identität des Bloggers preiszugeben. Ich kam beidem nach, das Bild wurde gelöscht, um dem Risiko einer Auskunftsklage zu entgehen, habe ich nach Rücksprache die Identität des Betroffenen übermittelt. Allerdings konnte ich die erst zwei Tage nach Ablauf der mir gesetzten Frist übermitteln. Mein Anwalt war im Urlaub, ich wollte das mit ihm besprochen haben und schickte ActiveLaw zwei Tage später den Namen des Bloggers.

Natürlich nutzte die Kanzlei diesen Umstand um eben schnell noch ein „Eil“-Fax nach Hamburg zu schicken, dem sie unter anderem einen Screenshot des etwaigen Verstoßes anhängten. Dieser soll beweisen, dass ich auch aus der Abmahnung nichts gelernt habe und auch weiterhin ihre Fotos nutze. Das dieser Screenshot vermutlich allerdings schon gemacht wurde, als die erste Abmahnung (oder gar noch früher) an mich rausging, schreiben sie darin nicht. Ich hätte also gar nicht die Möglichkeit gehabt, dieses Foto zu löschen. Auch sah ich darin danach nicht wirklich eine Notwendigkeit. Der betroffene Fotograf nämlich bietet all seine Fotos auf 500px mit einem ausgewiesenen Embed-Code an, er stimmt damit der Verbreitung seiner Arbeiten demnach zu, sagt mir meine Logik, aber was weiß die schon. Besagter Blogger hatte das Foto tatsächlich „nur“ geframet und auf den Fotografen verwiesen. Die Rechte an diesen Bilder hat sich hgm – natürlich – per Mail im Oktober übertragen lassen. Gebloggt wurde das Foto bereits im Juni.

Wie auch immer, dass soll noch mal ein wenig Druck aufbauen und dem Gericht deutlich machen, mit was für einem bösen Raubmordkopierer es hier tatsächlich zu tun hat.

Hatte ich erwähnt, dass die hgm-press seit dem Dezember des letzten Jahres ein eigenes Blog leistet? Nein? Doch. Oh!Wow! (http://www.ohwow.de/) heißt das, ein „Online-Magazin zum Staunen“. Finde ich recht spannend, denn genau kurz vorher haben sie eine wahre Abmahnwelle in Richtung deutscher Blogger geschickt. Das ist ganz sicher nur ein merkwürdiger Zufall. Mich wundert dennoch, dass man als Agentur nicht schon vorher darauf gekommen ist, mit ihren Schätzen Geld zu verdienen. Da haben sie dann vielleicht gedacht, „Kiek mal, mit so Blogs kann man was verdienen! Das wollen wir auch! Aber guck mal, die haben da alle so Bilder drauf, für die sie vielleicht nicht mal Lizenzen zahlen! Das gucken wir uns mal genauer an und sagen unseren Kumpels von ActiveLaw Bescheid, sollen die mal dutzende Abmahnungen rausjagen. Den da draußen zeigen wir’s! Ja, und seitdem bloggen die Jungs. Mit „journalistischem“ Anspruch versteht sich. Was sie so bringen, ist nicht genau festzumachen. Von allem ein bisschen, Lustiges, Skurriles, Spannendes. So, wie andere Blogs das eben schon ewig machen. Es ist davon auszugehen, dass sie sich natürlich für die dort verwendeten Bilder die Rechte einholen. Und da kann man es natürlich nicht dulden, dass andere nicht machen. Das verstehe ich sogar frei von jeglicher Ironie. Die Konstellation allerdings finde ich dennoch in der Summe irgendwie amüsant. hgm bloggt jetzt den heißen Shice, nachdem sie etliche Blogger dafür abgemahnt haben. Oh, Irony.

Und ich bin jetzt natürlich regelmäßiger Leser bei denen. Die lesen hier ja auch schließlich mit – ich finde, man muss dann auch mal was zurückgeben, so unter Bloggern. Scheint auch gut zu laufen, die haben auf einer Seite mehr Werbung als ich in den letzten zwei Jahren auf dem ganzen Blog. Aber ich will da nicht missgünstig sein und wollte es nur erwähnt haben.

Und dann viel mir noch was auf. Die hgmler schaffen es sogar Fotos der NASA zu lizenzieren, obwohl die NASA eigentlich generell keine Bilder von sich unter fremder Leute Lizenzen veröffentlicht sehen will, wenn ich ich mich da jetzt nicht täusche und die AGBs der NASA richtig deute. Die NASA nämlich veröffentlicht generell all ihr Bilder unter CC-Lizenzen frei. So wie diese hier, die Astronaut Don Pettit von der ISS aus machte und die unter CC auf Flickr geladen wurde. Diese kann man grundsätzlich auch zusätzlich lizenzieren. Dann kann man auch sein ©-Hinweis drunter setzen, wie hgm in ihrem Blog das zu diesen Fotos (http://www.ohwow.de/?p=2856) auch tun. Dass das natürlich Leute auch verwirren kann und ein Hinweis auf die CC-Herkunft in dem Kontext zumindest fair wäre, spielt da keine Rolle. Laut CC-Lizenzregularien geht das in Ordnung, habe ich mir von einem Experten sagen lassen.

Merkwürdig trotzdem, denn die NASA stellt ziemlich eindeutige Bedingungen für die Nutzung ihrer Fotos und/oder Videos. So steht da unter anderem: „As a government entity, NASA does not „license“ the use of NASA materials or sign license agreements.“ und weiter „It is unlawful to falsely claim copyright or other rights in NASA material.“, genau das aber macht die hgm hier aber (http://www.ohwow.de/?p=2856). Vielleicht wundere nur ich mich darüber, weil ich da jetzt auch langsam etwas zickig reagiere. Vielleicht ist das auch völlig einfach zu erklären, und die NASA macht da auch Ausnahmen. Vielleicht sind hgm auch welche, deren Angebote man nicht ablehnen kann. Ich weiß es nicht, aber es riecht so komisch.

Das, was ich hier eben schrieb, wird mir später wieder ganz sicherlich als „reine Stimmungsmache“ ausgelegt werden. So nämlich nennt die Kanzlei der hgm es immer, wenn sie in Briefen an das Gericht in Hamburg darüber schreiben, dass ich die Vorgehensweise öffentlich mache. Und Sachen, die man über sich eben nicht ganz so gerne lesen will, nennt man selbstredend ganz wertfrei „Stimmungsmache“. Natürlich. Andere Dinge nennen sie auch „persönliche Bereicherung“. Zum Beispiel wenn man im Netz Geld dafür bekommt, um mit diesem gegen die vor Gericht treten zu können. Geld, das man gar nicht benötigen würde, wenn man nicht vor Gericht müsste. „Persönliche Bereicherung“, eine Welt der verschiedenen Draufsichten. Wie auch immer.

Ich hatte das mit Rene koordiniert, der war schneller und geht auch gleich noch ein bisschen weiter.

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Laut BGH ist das Einbetten von Videos eventuell illegal

panda

Die Vermutung, dass es irgendwann mal dazu kommen würde, haben einige inklusive mir ja schon länger, der Bundesgerichtshof bestätigt das jetzt während einer mündlichen Verhandlung. Eventuell. Denn ganz sicher war man sich dort jetzt auch noch nicht und sprach davon, dass das Einbetten möglicherweise“ eine Rechtsverletzung darstellen würde. Die endgültige Entscheidung, ob denn nun ja oder nicht, steht noch aus.


Im aktuellen Fall hat ein Unternehmen ein Werbevideo erstellt und für eigene Marketingzwecke eingesetzt. Auf ungeklärtem Weg gelangte der Clip auch auf YouTube, wo er lange Zeit frei verfügbar war. Zwei Handelsvertreter eines anderen Unternehmens wiederum betteten das Video mittels des von YouTube bereitgestellten HTML-Codes auf ihren eigenen Websites ein. Der Hersteller des Videos sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht und verklagte die selbständigen Vertreter auf Schadensersatz.

Dann fehlt nur noch einer, der von bereits hochgeladenen und freigegeben Videos die Rechte einkaufen geht.

(via Stefan)

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