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Kategorie: Täglicher Sinnwahn

Bis zu 40 € pro Bild erhalten – Bilderdiebstahl online melden

Ich rede bzw. vermute ja gerne Geschäftsmodelle und auch Methode bei der Abmahnpraxis einiger Leute, die um Geld einzunehmen, Kanzleien beauftragen, die dann unter der Fahne „Zum Schutze des geistigen Eigentums“ horrende Summen einzutreiben versuchen. Natürlich gibt es nicht nur solche Rechteinhaber und Kanzleien. Nur jene, die sich von denen gütlich einigen, tauchen eben nicht ganz so häufig im Netz auch, über die redet man wenig.

Aber es gibt eben ganz klar jene, die das Abmahnen als Geldquelle erkannt haben und als solche offenbar auch zu nutzen versuchen. www.bilderdiebstahl.de scheint das auf einfachstem Wege umsetzen zu wollen. Als Inhaber von Bildrechten kann man sich dort anmelden, Verstöße melden und die Herren von Bilderdiebstahl ziehen dann los und setzen diese Rechte durch. Dafür zahlen sie dem Rechteinhaber ganze 40,00 € pro Bild, nachdem er seine Schadenersatzansprüche daran an Bilderdiebstahl abgetreten hat. Für jeden weiteren Verstoß mit einem weiteren Bild, zahlt Bilderdiebstahl noch mal 10,00 €. Abgerechnet wird praktischerweise monatlich. Alles ganz einfach, bequem und risikofrei – wie eine Bestellung bei Amazon.

Als Gegenleistung zahlen wir Ihnen pro Gegner 40 € für das erste unrechtmäßig verwendete Foto und weitere 10 € für jedes weitere. Die Zahlung erfolgt am Ende des Monats, in dem zwischen uns der entsprechende Vertrag geschlossen wurde, auf Ihr Konto.

Wie genau die dann die Ansprüche durchsetzen wollen kann nur vermutet werden. Vielleicht beauftragen sie einen Anwalt, der natürlich auch ordentlich Geld kostet, denn so ein Schadensersatz muss ja auch von irgendwem gefordert werden. Und natürlich ist auch der Schadensersatz ein Kostenfaktor, der, so denn er bezahlt wird, in die Kassen von Bilderdiebstahl geht. Der Rechteinhaber bekommt dann dafür demnach seine 40,00 €, der Rest geht offenbar in die Kasse der sich selbst ernannten Urheberschützer. Zumindest lesen sich die Informationen, die die Seite vor einer Registrierung hergeben, genau so.

Wir gehen sodann im eigenen Namen und aus eigenem (abgetretenen) Recht gegen den Bilderdieb vor. Wir machen in unserem eigenen Namen Unterlassungsansprüche geltend und verlangen die Zahlung von Schadensersatz.

Laut Impressum ist dafür der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet verantwortlich, über den das Netz sonst so gar nichts zu wissen scheint. Ein Schelm also, der denkt, da würden wieder mal welche versuchen, sich unter dem Vorwand das Urheberrecht schützen zu wollen, die Taschen vollzustopfen.

Eine ähnliche Idee hatten ja schon viele, das aber so umzusetzen ist schon mehr als schmierig und stimmt schwer nachdenklich.

Ich hoffe ja immer, dass das alles nur Satire ist.

(via FB)

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Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion

[Update:] Weil viele nicht auf die Links klicken, die zu dem Fall gehören: Es geht nicht um das hier benutze Bild! Deshalb steht ja auch „Beispielbild“ unter dem selbigen. Erst Links klicken, dann Meinungen äußern. Danke!

Es war ja nur eine Frage der Zeit bis auch das kommen würde, nun gehen Kanzleien (zumindest eine bisher bekannte) im Namen von Urhebern (zumindest einer bisher bekannten in dem Kontext auch gar nicht unbekannten) gegen Facebook-Profile vor, in deren Statusmeldungen Vorschau-Bildchen in der Teilen-Funktion eingebunden wurden. Das selbe kann demnach auch auf Google+, Xing und/oder Pinterest zu treffen. Auch das hat das Deutsche Urheberrecht wieder einmal mehr erfolgreich verschlafen. Auch damit lässt sich aktuell ganz wunderbar viel Geld machen, von verdienen kann ja keine Rede sein.

Die geforderte Kostennote im obigen Fall liegt bei 1.800 €.


Stein des Anstoßes: Vorschaubild auf Facebook (Beispielbild)

Auf Grund dieser Tatsache erfolgte nun die Abmahnung durch die Berliner Kanzlei Pixel.Law. Diese fordert im Namen ihrer Mandantin, Frau Gabi Schmidt (der angeblichen Fotografin des in der Abmahnung näher bezeichneten Bildes), die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Kosten der Abmahnung).

Der Schadensersatzbetrag wird seitens der Kanzlei Pixel.Law mit 1.200 EUR beziffert und angeblich nach der sogenannten Lizenzanalogie bestimmt. Bei der Festlegung der zu leistenden „fiktiven Lizenzgebühr“, sei vorrangig maßgeblich, was der konkret verletzte Urheber tatsächlich am Markt als Honorar für vergleichbare Nutzungsrechte erzielen würde, so Pixel.Law. Dieser Betrag wird sodann mit 600 EUR angegeben. Außerdem würde dem Urheber bei der Verletzung seines Rechts auf Namensnennung ein Zuschlag auf den Schadensersatzanspruch in Form einer pauschalen Verdoppelung der fiktiven Lizenzgebühr zustehen. Somit ergäbe sich ein Gesamtschadensersatzanspruch in Höhe von 1.200 EUR.

(via RA Schwenke)

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Große Plattenfirmen kauften sich auf YouTube Milliarden Klickzahlen zusammen

Während wir hier in Deutschland einige Videos von Künstlern der Majorlabels gar nicht sehen dürfen, gehen Labels wie Universal, Sony oder RCA weltweit andere Wege um an das Geld zu kommen, was die GEMA hier für sie nicht eintreiben kann. Sie kaufen Plays. Und für diese lassen sie sich dann von YouTube bezahlen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Allerdings hat YouTube jetzt die Reißleine gezogen und Milliarden dieser gekauften Klicks aus der Statistik gekickt und wird für diese wohl auch nicht zahlen wollen.

Den größten Einschnitt musste Universal hinnehmen, dessen Channel laut einer Statistik von SocialBlade über eine Milliarde Views verlor. Sony/BMG wurden 850 Millionen Views gestrichen, während RCA mit 159 Millionen Views relativ glimpflich davonkam.

Die Plattenfirmen reagierten panisch: Bei der UMG, die in der Vergangenheit aktuelle Videos lieber auf die Channels ihrer Künstler auf den eigenen (aber hierzulande nicht zu nutzenden) Dienst Vevo auslagerte, sind nur noch fünf ältere Clips zu finden, allesamt nur Teaser mit wenig über einer Minute Länge. Auch der Sony-Kanal ist bis auf hämische Kommentare praktisch leer. Betroffen sind auch rund weitere 500 Channels prominenter Künstler.
(Heise)

YouTube hat mit vielen großen Plattenfirmen Verträge über die Verteilung der Einnahmen und ist dadurch ein wichtiger Umsatzbringer für die gesamte Branche geworden. Also haben die Vertreter der Firmen einfach an einigen Schrauben gedreht und die View-Zahlen einzelner Videos schossen durch die Decke – und die Plattenfirmen freuten sich daraufhin auf hohe Einnahmen über die Videoplattform.
(GoogleWatchBlog)

Bestimmt ist das alles nur ein riesiges Missverständnis und/oder ein technischer Fehler, den die Labels nicht zu verantworten haben, denn derartig betrügerische Vorgehensweisen kämen von denen ja nieeeemaaaallls! So etwas würden doch nur Verbrecher machen!

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