Zum Inhalt springen

Polizist während Demo schwer verletzt – mit einer Wasserpistole

Gestern in Pankow. Könnte sein, dass die Polizei zukünftig auch auf so effektive Waffen wie Wasserpistolen zurückgreift, um auf Demos Ordnung zu halten. Vielleicht sogar tauschen sie ihr Pfefferspray dagegen ein.

Kurz vor dem Ende der Kundgebung bespritzte eine Teilnehmerin mit einer Wasserpistole einen Polizisten aus geringem Abstand und verletzte ihn dabei leicht am Auge. Der Beamte setzte seinen Dienst jedoch fort. Die 45-Jährige wurde festgenommen, zwei Wasserpistolen bei ihr beschlagnahmt. Sie sieht nun einem Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung entgegen.

(via Fefe)

10 Kommentare

  1. markus19. Juni 2012 at 22:49

    update: wie jetzt bekannt wurde,sind zwei weitere polizisten mit wattebäuschen beworfen worden und weinen jetzt

  2. reporterle20. Juni 2012 at 00:06


    und dann sagte noch jemand: ‚böööser Polizist‘.
    Na da wars ganz aus..

  3. Uwe20. Juni 2012 at 01:27

    wenns nich so traurig wär, könnts fast lustig sein…

  4. Mimimimöschen20. Juni 2012 at 05:31

    Aha:
    30000 leicht Verletzte beim gestrigen Schauer in Hamburg?
    Wer duscht ist Suizidgefährdet?
    Den Richterspruch würde ich gerne sehen!
    Leichte Verletzung und gefährliche Körperverletzung – juristisch kein Widerspruch.
    Ist das -> http://www.dom-fuer-kinder.de/index.php?id=100 Kindesmißhandlung?
    Auf das Urteil bin ich gespannt!
    Gefährliche Körperverletzung:

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, IN MINDER SCHWEREN FÄLLEN mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Ich fall vom Glauben ab.

  5. harro20. Juni 2012 at 08:18

    Wenn Wasserpistolen zu schweren Verletzungen führen dann sind Wasserwerfer diabolische Waffen der Vernichtung. Da muss was gehen wenn mal sowas wieder eingesetzt wird.
    Man muss nur das Urteil hochhalten und einen Experten holen dann können sie die Dinger nach Afrika verkaufen…

  6. polyaural20. Juni 2012 at 09:21

    Realitätsverzerrungsfelder sind stärker als man glaubt. Egal ob man mit Wasser spritzt, oder davon getroffen wird, oder ob man sich ein Urteil darüber bildet …

  7. ODog20. Juni 2012 at 12:23

    Rache für Stuttgart, oder wie? :D
    Gefährliche Körperverletzung ist aber echt total albern, mit ner Wasserpistole. Verdammt, im Sommer schwebt mein Kind in Lebensgefahr!

  8. polyaural23. Juni 2012 at 20:23

    @Ronny, das war gar keine Frage sondern eine Feststellung.

    Der Polizist hat sich angegriffen gefühlt? Von einer Wasserpistole? Ist seine Realitätwahrnnehmung irgendiwe verzerrt? Was kann man schon mit einer Wasserpistole für Schaden anrichten?

    Soweit common sense hier. Da lacht man doch gerne drüber. Aber …

    Tatsache ist, das das oben Beschriebene tatsächlich passiert ist. Verletzt, festgenommen, beschlagnammt. Wegen Wasserpistolen? Also entweder fehlt da eine wichtige Information in der Story (und dem Bericht) oder die drehen bei den blau und grün Uniformierten alle am Rad. Und jetzt kommt’s …

    Die Anwesenden hier nehmen lieber an, das die „Bullen alle am Rad drehen“, als das möglicherweise tatsächlich eine Information fehlt. Ihre Realität „Bullen sind Mimosen/Deppen/Aggro/YouNameIt ist verzerrt.

    Sehr wahrscheinlich kam die „Attacke“ deutlich aggressiver rüber als im Bericht beschrieben. Polizeiberichte versuchen so wertneutral wie möglich zu sein, um nicht vorzuverurteilen (was ich im Prinzip für sehr wertvoll halte). Wie lange die Fest- und Beschlagnahme gedauert hat geht aus dem Bericht auch nicht hervor. Vielleicht nur wenioge Minuten? Und ein „Ermittlungsverfahren“ ist keine „Anklage“ (oder gar eine gerichtliche Verurteilung). Allein aus versicherungstechnischen Gründen könnte das notwendig sein. Wahrscheinlich nicht. Aber wenn doch?

    Könnte, hätte, würde. Ich weiß es doch auch nicht. Aber das jemand einen anderen wegen ein paar spritzer Wasser gerichtlich in die Nähe von brachial-prügelnden Hooligans drängt ist so dermaßen absurd, das für mich ganz klar was anderes dahinter stecken muss.

    Realitätsverzerrungsfelder sind stärker als man glaubt. Da muss jeder schon verflixt aufpassen, das er sich nicht manipulieren lässt, oder sogar sich selber manipuliert. Einfach das Hirn einschalten, und das Rückenmark in seine Schranken verweisen …

  9. polyaural24. Juni 2012 at 22:43

    Ich habe heute gelernt, das es „gefährliche Körperverletzung“ ist weil ein Gegenstand verwendet wurde (die Art des Gegenstandes ist dabei unerheblich) und das durch die Art des Angriffs (direkt ins Auge) eine verletzende Absicht angenommen werden musste. Das Gericht muss entscheiden ob diese verletzende Absicht tatsächlich gegeben oder überhaupt möglich war. Auch muss das Gericht entscheiden ob die Verwendung einer Wasserpistole tatsächlich zu einer gefährlichen Körperverletzung führen konnte. Diese Entscheidungen durfte der Polizist nicht treffen.

    Das alles das gerichtlich geklärt wird ist der Gewaltenteilung im Staat geschuldet, die offensichtlich nicht nur Vorteile hat. Denn auch der betroffene Polizist muss sich mit etwas auseinander setzen, das höchst lächerlich klingt.

    Aber so ist das mit Gesetzen. Nicht jeder Lebensaspekt lässt sich angemessen in Gesetzeskonforme Regeln packen. Trotzdem bin ich froh, das es die Gewaltenteilung gibt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert