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Das Kraftfuttermischwerk Beiträge

Deep, Dub, Techno: P.Laoss – Deep AfterHour Nr. 54

Ist zwar mit fast Dienstag schon etwas spät zum Aftern, aber ick habe schließlich Urlaub. Andre, die olle Hupe, schleift hier eben mal auf exorbitant geile Art und Weise in 68 Minuten all das durch ein Set, was deepen Techno so anbetungswürdig macht. Ihr wisst schon: tanzen auf einer Wiese, in der heißen Sonne des Sommers, barfuß, mit einem Bier in der Hand und einem Spliff in der Birne. Und dem dicken Grinsen im Gesicht.

Ich glaube gar, dass das ein Set ist, was einzig aus seinen Produktionen besteht. Und dann wisst ihr auch, warum ich P.Laoss schon immer mochte. Und seine slowen, dubbigen Sachen, die er unter Vakuumsound so raushaut habt ihr noch nicht mal gehört. Ha!


(Direktlink)

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Eine Venusmuschel

[Update:] Hier stand erst fälschlicherweise: „Eine Venusmuschel, die Salz von einem Küchentisch schleckt“, was sie nicht tut (hier die Aufklärung), denn das ist nicht ihre Zunge, sondern ihr Fuß, mit dem sie versucht wieder ins Meer zu kommen. Auch schleckt sie nicht am Salz sondern hofft, dass es sich dabei um Strandsand handelt. Das Salz an ihrem Fuß ist damit vergleichbar, wenn Menschen sich Salz in eine Wunde streuen. Kein Spaß also.

Wie krass bitte ist das denn? So etwas habe ich noch nie gesehen. Total faszinierend.


(Direktlink, via TDW)

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Landgericht Berlin verbietet Graffiti-Doku „UNLIKE U“

Das Landgericht hat bereits vor einigen Wochen die Graffiti-Doku „UNLIKE U“ verboten. Und zwar, weil die Macher sich keine Drehgenehmigung für das Filmen von U-Bahnhöfen und Betriebsgeländen der BVG erteilen liesen. Verrückte Welt.

“Das Landgericht Berlin hat dem Produzenten und Regisseur eines Films über U-Bahn-Graffiti in Berlin auf Klage der BVG untersagt, selbst oder durch andere Personen ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stelle das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus gefilmt werde, auf dem es sich befinde, so die Zivilkammer 16. Ein solcher Fall liege hier vor. In dem beanstandeten Film seien Szenen zu sehen, in denen U-Bahnen mit Graffiti besprüht würden und die ersichtlich auf dem Betriebsgelände der U-Bahn aufgenommen worden seien. Die BVG habe die Herstellung dieser Aufnahmen ebensowenig gestattet wie ihre Verwendung. Ein Berechtigung hierzu lasse sich weder aus dem Urheberrecht, der Kunstfreiheit oder der Pressefreiheit ableiten. Das Gericht hat den Filmproduzenten darüber hinaus verurteilt, der BVG Auskunft über den Umfang der kommerziellen Nutzung des Films zu erteilen.”

Der Film war auf der Seite bis gestern zu sehen und ist mittlerweile offline, Youtube allerdings hat ihn noch in voller Länge.

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