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Schlagwort: Law

Polizist klaut bei einem Unfall 180 Kilogramm Käse und verliert daraufhin seinen Job

Das erste was mir zu dieser Meldung einfällt, ist die Frage, wieviel Volumen wohl 180 Kilo Käse einnehmen, aber das ist eine halt ganz andere Frage.

In Rheinland Pfalz hat ein Polizist seinen Job verloren, weil er bei der Absicherung eines Unfalls insgesamt neun Käse-Pakete mit jeweils 20 Kilogramm im Wert von 554 Euro geklaut hat. Teile davon hat er an seine Kollegen auf Dienststelle verteilt, den Rest wohl an Freunde und Verwandte verteilt. Erfahrungen selber möge gar keinen Cheddar.

Mit seiner gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil eingelegten Berufung machte der Beamte im Wesentlichen geltend, der Käse sei praktisch nichts mehr wert gewesen, da die Kühlkette durch den Unfall unterbrochen worden sei. Zudem habe er die Lebensmittel vor der sicheren Vernichtung retten wollen; er selbst esse überhaupt keinen Cheddar-Käse.

Seinen Job ist er los. Vielleicht findet er ja irgendwo was hinter der Käsetheke.

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Plattenlabels verklagen KI-Musikgeneratoren

Einige der weltweit größten Plattenlabels haben sowohl Udio als auch Suno, zwei der beliebtesten KI-Musikgeneratoren, verklagt. Sie warfen beiden Anbietern vor, nicht nur riesige Mengen an Musik ohne Erlaubnis oder Vergütung zu kopieren, sondern auch Abschnitte berühmter Lieder direkt in der von ihnen generierten KI-Musik wiederzugeben. Ähnliche Klagen gab und gibt es schon gegen Text-zu-Bild KIs. Wie die am Ende bewertet werden, bleibt abzuwarten. Ich glaube aber kaum, dass die Industrie den Lauf der KI-Generatoren stoppen wird.

There are two separate lawsuits. The record labels, which include Universal Music Group, Capitol Records, Atlantic Records, Warner Music, and Sony Music, Industry Association of America sued Udio in New York and sued Suno in Massachusetts, where the companies are headquartered. The general contours of the lawsuits are the same, though the record labels make slightly different claims in different parts of each lawsuit. The record labels claim that neither AI music generator will say which music it has trained its models on, but said that in pre litigation communications, both companies claimed that their training on copyrighted material is “fair use.” The record labels are also suing a series of “John Does,” who they claim are the specific people who helped the companies scrape the music.

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Mann nimmt per Videoanruf Auto fahrend an Gerichtsverhandlung teil, in der es um seinen eingezogenen Führerschein geht

Neulich in Michigan:

“I’m looking at his records and he doesn’t have a license,” Simpson said. “He’s suspended and he’s just driving… “

He took a long pause. “I don’t even know why he would do that.”

Simpson revoked his bond and ordered that he turn himself into the Washtenaw County jail that day.

“Oh my God,” the man sighs.

Da kann man schon mal vom Glauben an die Menschheit abfallen.


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Nur zwischen 80 und 116 BPM: ein neues Musikgesetz in Tschetschenien

Die tschetschenische Regierung schreibt ihren staatlichen Musiksendungen ab dem 1. Juni die Geschwindigkeit der zu spielenden Musik vor. So darf nur noch Musik zwischen 80 und maximal 116 BPM ausgestrahlt werden. Die Hymne Russlands, von dem Tschetschenien Teilrepublik ist, hat 76 BPM. Tjoar.

Mit der Entscheidung wolle man sicherstellen, dass tschetschenische Musik- und Tanzkreationen mit der »tschetschenischen Mentalität und dem tschetschenischen musikalischen Rhythmus« in Einklang stehen. Ziel sei, »das kulturelle Erbe des tschetschenischen Volkes zu den Menschen und in die Zukunft unserer Kinder zu bringen«, so Dadajew.


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Köln entkriminalisiert das Schwarzfahren

(Foto: Tama66)

Es gibt sie noch, die guten Nachrichten, wenn auch im Kleinen. In Köln müssen Schwarzfahrende, die dabei erwischt wurden und daraufhin ein fälliges Bußgeld nicht bezahlen konnten, ab sofort nicht mehr ins Gefängnis. Das traf primär ärmere Menschen. Das Geld wird freilich dennoch eingetrieben, aber niemand muss dafür mehr ins Gefängnis.

Auch künftig wird zwar eine Strafe in Höhe von 60 Euro fällig, mehr aber nicht. „Die bisherige Praxis sah so aus, dass gegen eine Person, die dreimal innerhalb eines Jahres oder vier Mal innerhalb von zwei Jahren aufgefallen ist, Anzeige erstattet wurde. Dabei darf der letzte Vorgang allerdings nicht länger als drei Monate zurückliegen. Das entfällt jetzt“, so Matthias Pesch, Leiter der Unternehmenskommunikation bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB).Es gebe aber weiter die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro auf zivilrechtlichem Weg einzuklagen. „Von dieser Möglichkeit werden wir auch weiterhin Gebrauch machen“, so der Sprecher der KVB.

Auch auf Bundesebene wird darüber wohl nachgedacht. An der Zeit dafür wäre es ja mal.

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Lego fordert die kalifornische Polizei auf, keine Lego-Köpfe mehr zu verwenden, um die Gesichter von Verdächtigen zu verdecken

In diesem Jahr verbietet ein neues kalifornisches Gesetz den Polizeibehörden die Veröffentlichung von Fotos, auf denen die Gesichter von Personen zu sehen sind, die gewaltloser Straftaten verdächtigt werden. Um dem nachzukommen, verschleierte die Polizei von Murietta die Identität der Verdächtigen bisher digital mit Lego-Minifigurenköpfen. Lego hat jetzt darum gebeten, das zu unterlassen. Die Polizei von Murietta prüft nun andere „ansprechende“ Formate der Anonymisierung.


(via BoingBoing)

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Polizei zerschlägt Betrügerring, der Kunstwerke von Banksy fälschte

Die spanische Polizei hat in Katalonien einen Ring von Kunstfälschern hochgenommen, die gefälschte Banksy-Kunstwerke vertrieben haben. Offenbar wurden sie für bis zu 1.500 Euro international verkauft. Bei diesem niedrigen Preis könnte man meinen, dass Käufer misstrauisch geworden wären, was offenbar ausblieb. Sie schufen die Werke mit Sprühfarbe und Schablonen auf Karton.


(Direktlink, via BoingBoing)

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Currywurst-Korruption bei der Polizei in Hannover?

(Foto: kgberlin)

Mutmaßliche Einladungen zu diversen Currywurstessen haben zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover geführt. Die ermittelt aktuell wegen Korruptionsverdachts gegen 17 Mitarbeiter der Zentralen Polizeidirektion, die über zehn Monate regelmäßig Einladungen zu diversen Currywurstessen angenommen haben könnten.

Ein mögliches Motiv für die mutmaßlichen Essenseinladungen kann laut Staatsanwaltschaft sein, dass die Schüler am Ende des Kurses eine Beurteilung abgeben sollten. Der Referent könnte sich durch die Currywurst-Einladungen positive Bewertungen erhofft haben. „Das könnte so sein, und darum sind wir gehalten, das zu prüfen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Am Ende geht es um etwa 2000 Euro. Gar nicht mal so viel, aber irgendwie sehr schön deutsch.

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Frau, die eine Fast-Food-Mitarbeiterin angegriffen hat, wurde zu Fast-Food-Arbeit verurteilt

Eine Frau, die im September in Ohio einer Fast-Food-Mitarbeiterin eine Burrito-Schüssel ins Gesicht warf, wurde dafür zu einer Geldstrafe und 180 Tagen Gefängnis verurteilt, wobei diese Zeit auf 60 Tage verkürzt wurde. Als Gegenleistung dafür, dass sie zwei Monate lang 20 Stunden pro Woche in einem Fast-Food-Restaurant gearbeitet hatte. Geliefert wie bestellt, würde ich sagen.
(via MeFi)

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Urinieren in die Ostsee ist nachts keine Ordnungswidrigkeit

(Foto: KRiemer)

Falls das für irgendjemanden von euch mal wichtig sein sollte; das Amtsgericht in Lübeck hat geurteilt, dass das nächtliche Urinieren in die Ostsee keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Urteil gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Dankt mir später.

Es geschah im Schutz der Dunkelheit, blieb aber nicht unbemerkt: Im Sommer vergangenen Jahres erwischte eine aufmerksame Streife des Ordnungsamtes einen Mann beim Pipi machen am Strand. Er hatte sich am Spülsaum der Ostsee zu den Wellen gedreht und sich spontan erleichtert. Vor Gericht landete der ungewöhnliche Fall, weil sich der Täter weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen. Es sei fällig wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“, hieß es damals.

Vor dem Amtsgericht sah man die Ereignisse nun anders. Die vom Ordnungsamt angeführte „Belästigung der Allgemeinheit“ sei hier nicht erkennbar. Der Mann sei allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern dezent den Rücken zuzukehren.

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