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Neue GEMA-Tarife für DJs – bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe

Ich hatte gehofft, dass zur sich am 01.04 umsetzenden GEMA-Tarifreform irgendwie noch Licht in mein ganz persönliches Dunkel neigen würde und irgendwie für Erleuchtung sorgt, das es erst einmal zu verstehen gelte, was ja die Grundlage zur Umsetzung der selbigen wäre. Die De:Bug hat also mal näher bei der GEMA nachgefragt. Und auf jede Antwort der GEMA entstehen mindestens vier neue Fragen. Ernsthaft.

Ich habe das Interview vorhin dreimal am Stück gelesen. Ich bin keinen Deut weiter und sitze hier mit Fragezeichen in der Küche, die sich die Gesichtspalme und mein Inneres WTF gegenseitig hin und herwerfen. Das. Darf. Doch. Alles. Nicht. Wahr. Sein! Unter welchem Stein genau liegen die eigentlich? Ehrlich, das ist alleine, was den Vorgang des Kopierens betrifft, alles sowas von hanebüchen, unwissend oder schlichtweg dämlich. Außerdem mitunter schwer missverständlich. Ich glaube das alles nicht. Das muss ein übler Scherz sein.

Allerdings stellt die De:Bug eben in genau diesem Kontext die richtigen Fragen, denn jeder von uns kopiert seine Dateien auf alle möglichen Orte seines ganz persönlichen Netzwerk. Sei es für Backups, sei es weil man Tracks ja auch ohnehin schon bezahlt hat und sie deshalb natürlich auch über einen Stick oder eine Festplatte auf die anderen persönlichen Rechner verteilt. Natürlich tut man das. Und natürlich sieht man so gar nicht ein, dass man dafür dann jeweils, wenn man die Nummer dann öffentlich gespielt hat, noch mal 0,13€ an die GEMA abdrücken soll. Als Kopier-Gebühr quasi. Aber so ganz genau weiß man das bei der GEMA eben auch nicht.

Debug: Ich entnehme Aussagen wie “Wenn mindestens eine Kopie besteht, die unabhängig vom Original genutzt werden kann, sprechen wir von Vervielfältigung” (GEMAdialog auf Facebook), dass sofern ich nur eine Kopie eines legal erworbenen Tracks habe, egal auf welchem Dateiträger, diese nicht lizensierungspflichtig ist, richtig? D.h. sollte ich eine gekaufte MP3 von einem USB-Stick spielen und keine Kopie davon haben wird für dieses Stück keine Lizenz fällig?

Kreindlmeier: Ja, das ist richtig.

Debug: Wenn Sicherungskopien, die nicht für die öffentliche Aufführung gemacht werden, nicht lizensierungspflichtig sind, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass bei einem legal erworbenen Stück als Datei, nie eine Lizenz fällig ist, sofern ich immer nur eine Datei öffentlich aufführe?

Kreindlmeier: Sie können davon ausgehen, dass dann nicht noch einmal eine Vergütung anfällt.

Debug: Und zuletzt noch etwas mehr ins Detail zu gehen, schliesslich reden wir ja über Vorgänge auf einem Rechner: Ist das Verschieben einer Datei auf einem Datenträger keine Kopie solange damit nur der Fileindex geändert wird? Ist die über einen move-Befehl kopierte Datei keine Kopie weil dabei die originale Einschreibung gelöscht wird?

Kreindlmeier: Sofern Sie eine Datei innerhalb eines Datenträgers von einem Verzeichnis in ein anderes verschieben, handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung. Wie Sie richtig feststellen, wird lediglich der File-Index, also die Adresse, an der sich die Datei befindet, geändert.

Debug: Ist also, wer, sagen wir mal aus Platzmangel, legal gekaufte Dateien vom eigenen Rechner löscht, auf eine externe Festplatte kopiert, für den DJ-Abend dann von der externen Festplatte löscht und wieder auf den eigenen Rechner kopiert, d.h. zu keinem Zeitpunkt mehr als eine Instanz von einem File hat, in der Pflicht diese Tracks zu lizensieren, oder nicht?

Kreindlmeier: Sofern Sie die legal erworbene Datei auf eine externe Festplatte überspielen, handelt es sich um eine Vervielfältigung. So weit, so gut. Verwenden Sie nun aber die externe Festplatte zur öffentlichen Wiedergabe, müssen Sie diese Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe lizenzieren, also dafür bezahlen.

Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte Festplatte auf die neue kopiert und ihr dann von dieser Musik öffentlich spielen wollt, müsst ihr dafür pro Track Gebühren an die GEMA zahlen. Ich hoffe ja inständig, dass ich das falsch verstanden habe, allein mir fehlt der Glaube daran. Man kennt ja die GEMA.

Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!

Ich hoffe ja, dass ich das wirklich alles irgendwie falsch verstanden habe oder das alles ein schlechter Traum ist, aus dem mich einen wecken würde, wenn mir jemand in die Backe kneift. Also kneift doch mal. Bitte!

60 Kommentare

  1. Ronny1. März 2013 at 22:47

    @The unknown Stuntman
    Nee, fertig machen lohnt nicht, da Du eine Grundsatzdebatte bei einem konkreten, etwas anders gelagertem Thema aufmachst, was nur wenig damit zu tun hat, dass ich für Musik die ich schon kaufte, noch mal bezahlen soll.

  2. w2. März 2013 at 10:21

    @Ronny

    neben der Themaverfehlung, die schon an sich schön unhöflich genug wäre, steht hier vor allem ein ganz schön arschlöchiger Pauschalvorwurf vom unknown Stuntman im Raum.

    Ich kenne einige, mich (und wahrscheinlich auch Dich) eingeschlossen, die tausende Vinyls gekauft und hunderte davon digitalisiert haben. Die viele viele CDs gekauft und digitalisiert haben und die zig Schrillionen files gekauft haben. Dazu kommt jede Menge Promo- und CC-Zeugs.
    Ich komme nicht auf 40.000 Tunes in der Bibliothek, aber 20.000 sind es schon, die nahezu alle auf legalem Weg ihren Weg auf meine Festplatte gefunden haben. Also Unknown Stuntman, komm mir nicht mit dem Geseier von den illegal gesaugten Musikbibliotheken!

  3. […] Kraftfuttermischwerk schreibt ganz richtig zu dem Vorgang und generell zum Gebahren der GEMA: “Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!” This entry was posted in DJ Underpop, Tipp by Underpop. Bookmark the permalink. […]

  4. Marcus' moderne Welt3. März 2013 at 11:00

    […] kann man auf DE:BUG Welche DJs müssen wofür GEMA zahlen? und Kraftfuttermischwerk Neue GEMA-Tarife für DJs – bitte sagt mir, dass ich das alles falsch verstehe nachlesen. Eine Zusammenfassung erspare ich mir hier. Urheberrecht « OS X 10.8.3: […]

  5. […] Kraftfuttermischwerk schreibt ganz richtig zu dem Vorgang und generell zum Gebahren der GEMA: “Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!” This entry was posted in Internet, Unterhaltung by BlauerBote. Bookmark the permalink. […]

  6. Sound DJ12. März 2013 at 00:28

    Ich denke es wird hier so werden wie in England. 300 Euro pro Jahr und gut ist. Alles andere ist technisch doch gar nicht zu machen.

    Das wir nicht nur bei den Titel bereits GEMA bezahlt haben ist ja noch nicht das Ende. Festplatte, CD Rohling, Brenner, dann muss der Veranstalter ja auch noch GEMA zahlen… also ich finde ein bisschen viel GEMA für ein Liedchen. Oder auch in 10 Stunden gerne 200 bis 250 Lieder – also bei 13 cent wären das 32,50 in 10 Stunden ;-)

  7. Elmo28. März 2013 at 18:37

    …Und es könnte doch so einfach sein. Was spielt man im Schnitt an einem Abend ? 6 Stunden /a 15Titel. Gehen wir einfach mal von 100 Titeln aus aus, die ein DJ am Abend in die “Öffentlichkeit” schießt . Erhebt doch meinetwegen eine Gebühr von 13 Cent pro gespieltem Titel, besser noch eine Auflegepauschale von 13 Euro pro Abend. Onlineportal errichten in dem sich jeder DJ vor seinen Gig anmelden muss. Dann ist jede Ungerechtigkeit vom Tisch, und die Kohle kommt dann hoffentlich auch bei denen an, die sich durch das Raubkopieren unter vielen unserer Kollegen betrogen fühlen dürfen. Denn das Geschrei scheint mir bei denen am größten zu sein, die eh nur geklautes und unlizenziertes Material dabei haben :-)

    Die Möglichkeit beim Nachweis legal gekaufter Titel und bei Datenverlust, gesichertes Material auf nicht auf ein neues Gerät spielen zu dürfen ist jedenfalls das Bescheuertste was ich seit langem gelesen habe …. Ich hoffe da setzten sich dann nochmal ein paar Kompetente Geistesriesen gemeinsam an einen Tisch !

  8. Rick23. April 2013 at 09:35

    Da kann man nur den kopf schütteln, wo soll das noch hinführen alles.

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