Genau sowas kann ganz schnell zum Problem werden, wenn deutsche Jugendämter vorschnell und mitunter ahnungslos Entscheidungen treffen ohne über mögliche Konsequenzen für die Betroffenen nachzudenken. „Zum Wohl des Kindes“, wie es das KJHG vorgibt, ist derlei Blödsinn nämlich nicht. Staat versus Erziehung wird somit ganz rasch zu einem komplexen Problem.
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Aber genau an dem Punkt stehen die betroffenen Mitarbeiter jeweils vor Entscheidung, das Risiko einzugehen hinterher zu spät reagiert zu haben. Und in diesem Falle gab es ja offensichtlich sogar ein eindeutiges Gutachten. Da bleibt dann gar keine andere verantwortbare Entscheidung, als das Kind erstmal aus der Familie zu nehmen. Für mich eher faglich, wie man ein blaues Auge (zumal bei einem Kind) eindeutig einer Misshandlung zuschreiben können will. Aber ich glaube bei gerichtlichen Gutachten gibt es so ne Klausel, die eventuelle Irrtümer abdeckt.