Zum Inhalt springen

Nachtrag zu der CC-Veranstaltung, für die die GEMA Gebühren kassierte

Jan, der Veranstalter der Creative Commons Veranstaltung, für die er GEMA-Gebühren zahlen musste, hatte jetzt das angekündigte Gespräch dazu bei der GEMA in Dresden. Natürlich beharrt die auch nach dem Gespräch weiterhin auf die Beweislastumkehr und lässt Jan erneut die Playlisten der Nacht vorlegen. Wenn sich diese dann tatsächlich als rein GEMA-freies Repertoire erweisen, werden ihm die 200,00 Euro zurückerstattet.

Ende gute, alles gut? Nein, denn an dem Unfug und der Ungerechtigkeit der „GEMA-Vermutung“ ändert das natürlich gar nichts. Außerdem bleibt auf den Fahrtkosten sitzen, da die GEMA für so etwas kein Budget hat.

Jan hat die ganze Angelegenheit hier mal komplett aufgeschrieben: Die Geschichte der GEMA ist eine Geschichte voller Missverständnisse.

Bei dem Gespräch wurde offensichtlich, dass die GEMA kaum einen Blick für die Realität hat. Sie scheint nur Mainstream und entsprechende Veranstaltungen zu kennen und kann sich nicht so recht vorstellen, dass bei einer Veranstaltung Musik gespielt werden kann, die nicht bei der GEMA gelistet ist, geschweige denn, dass jemand dazu tanzen würde. Dabei sind Drum & Bass, Dubstep und viele weitere, dem Mainstream nicht angehörige, Musikrichtungen nicht nur keine Modeerscheinung, sondern werden von Menschen auf der ganzen Welt gehört und auch hier gibt es „Stars“, die damit (hauptsächlich durch ihre Auftritte) ihren kompletten Lebensunterhalt bestreiten können. Auch existieren Musikveranstaltungen abseits von Großraumdiskotheken in kleinen Clubs, Bars und Off-Locations, die Woche für Woche von vielen Besuchern frequentiert werden.
Die GEMA nahm also wohl an, dass man hier versucht, sich um die Kosten zu drücken, die man aber rechtmäßig zu zahlen hätte.
Der ausschlaggebende Grund, dass man weiterhin auf der Zahlung bestand, war, dass in der von mir angegebenen Musikfolge Künstler aufgeführt waren und keine Urheber. Dass ich in meinem ersten Antwortschreiben nochmal betonte, dass in diesem Fall Urheber und Künstler dieselbe Person sind, wurde wohl überlesen.
Ich selbst verstehe unter einem Künstler vieles im Musikbereich. Das kann ein DJ genauso wie ein Produzent, Sänger, MC u.s.w. sein. Wenn also jemand zu Hause an seinem PC einen Track produziert und der von einem DJ im Club gespielt wird, sind für mich beide Künstler.

6 Kommentare

  1. Janosch9. Dezember 2011 at 19:29

    Uuups, da es jetzt hier weiter geht, nochmals der Kommentar von der ersten Seite:
    Warum nicht mal die GEMA fragen, ob sie eine Liste aller von ihr vertretenen Künstler zur Verfügung stellt? Darauf könnte mann dann ja alle ankreuzen, die man gespielt hat (in diesem Falle “null”). Das fände ich einen sehr schönen Service der GEMA ; -))

  2. klaus10. Dezember 2011 at 12:21

    das macht die gema eben nicht, weil die selber keinen überblick haben, was überhaupt bei ihnen gelistet ist. außerdem, würde denen ja echt viel kohle flöten gehen und als riesen büroapparat der millionen verschlingt, kann man sich das nicht leisten
    :-D

  3. Der Brammi19. Dezember 2011 at 23:47

    Die geistig dauerumnachteten bei der GEMA haben offensichtlich alles, nur keinen Plan. Irgedwann verlangen sie von sich selber noch Lizenzgebühren, damit ihre Urheberrechte an den an StandUp Comedy erinnerden Einlagen wahren können. Wenn ich das alles so über diesen Verein so lese, frage ich mich sowieso, ob nicht schon mal jemand ein Comedyprogramm zum Thema GEMA gemacht hat. „Verwaltungsakte der Verzweifelung“ könnte man als Überschrift verwenden und beweisen, dass sich seit den Zeiten von Richard Wagner einiges im der Branche geändert hat, nur nicht der Verin mit G. Wie soll denn der Verein wissen, wer alles zu seinen Mitgliedern zählt, wenn man den „Wichtigsten“, wohl mehr zur eigenen Daseinsberechtigung, tagtäglich die Zuckerkörner rudlutscht, die ihnen dann im Anschlus in eine dunkle Körperöffnung geblasen werden und kaum die kleinen registriert, außer wenn sie nicht mehr gewillt sind, den Differenzbetrag zwischen ihren jährlichen Lizenzeinnahmen und dem jährlichen Mitgliedsbeitrag zu tragen.

  4. audite20. Dezember 2011 at 16:52

    Die Gema konnte bei der erneuten Prüfung der Musikfolge kein GEMA-Repertoire feststellen und somit bekomme ich mein Geld zurück!

  5. Wolfgang20. Dezember 2011 at 17:34

    Das ist doch schonmal eine gute Nachricht. Jetzt hoffe ich auch noch die Damen und Herren bei diesem pei……en Verein haben noch mindestens ein „Entschuldigung“ oder gar mehr übrig – bei dem ganzen Streß!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert