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Kategorie: Täglicher Sinnwahn

Joy Divison-Shirts vs Tumblr-Kids

Klasse Shirt, dass fies auf die etwaige Unwissenheit einiger Kids aufmerksam zu machen versucht, die im Netz öfter mal über Dinge stolpern, die sie kuhl finden, per One-Klick rebloggen, aber eigentlich keine Ahnung davon haben, was genau hinter diesem eben weiterverbreiteten Content steht.

Das Cover des Joy Division Albums Unknown Pleasures dürfte eben genau so etwas sein. Ich habe es 183403436 Mal ohne jeglichen Kontext auf Tumblr gesehen. Ich mag das Cover sehr, ich weiß, wo ich es einzuordnen habe. Allein, jeglicher Erklärbär-Versuch versaut die Message von diesem Shirt. Toll! Aber eben auch dann nur jene, die blicken, worum es eigentlich gehen soll. Bestellt.

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(via Dangerous Minds)

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Methamphetamin: 75 Jahre „Pervitin“

SpOns EinesTages hat gerade eine lesenswerte Story über „Pervitin„, einem Methamphetamin, das 1938 von den Berliner Tremmler-Werken in den Handel gebracht wurde und da gerade in der Wehrmacht vermehrt zum Einsatz kam.

Es war die Wunderpille der Wehrmacht: 1938 kam das Medikament Pervitin auf dem Markt. Das Aufputschmittel war nichts anderes als Methamphetamin. Doch trotz fataler Nebenwirkungen verschwand die Droge auch nach dem Krieg nicht – und erlebte in den USA sogar ein Revival. Dank eines Kochbuchs.

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Insbesondere während der so genannten Blitzkriege gegen Polen und Frankreich 1939/40 fand Methamphetamin millionenfache Verwendung. Unter den Spitznamen Panzerschokolade, Stuka-Tabletten und Hermann-Göring-Pillen diente das Mittel zur Dämpfung des Angstgefühls sowie zur Steigerung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit bei Soldaten, Fahrzeugführern und Piloten.
(Wikipedia)

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Die GEMA kassiert für ein interaktives, gemeinschaftliches und offenes Kunstprojekt in München

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Wir alle wissen: die GEMA lässt ganz ungerne auch nur irgendwas aus. Und weil der letzte Fehltritt nun schon lange zurückliegt, dachte sie sich wohl, „es wäre mal wieder an der Zeit, so richtig auf die Kacke zu hauen“. Gesagt, getan, denn wenn das einer wirklich so richtig gut kann, dann ist das die GEMA. Natürlich.

Der Britte Luke Jerram hat vor geraumer Zeit sein Projekt „Play Me, I’m Yours“ in die Städte gebracht. Dafür stellt er in den selbigen mehrere Klaviere auf, auf denen ein jeder spielen kann, was er will. Ich hatte das auch hier schon mal irgendwann.

Die Menschen kommen dann völlig ungezwungen an ein irgendwo stehendes Klavier und spielen auf diesem im städtischen Raum eben das, was ihnen so in den Sinn kommt. Bisher passierte das in weltweit 35 Städten und war natürlich für fast alle Beteiligten ein durchaus schönes Erlebnis. Stehen ja auch nicht alle Tage in der Stadt mehrere Klaviere für jedermann einfach so rum. Da guckt und spielt man schon mal. Na klar.

Also dachte sich Veranstalter Andreas Wagner, wenn das überall auf der Welt funktioniert, dann könnte man das doch auch mal in München machen und meldete die Kiste an.

In München sind derzeit 14 Klaviere an unterschiedlichen Stellen aufgestellt, zum freien Klimpern oder Spielen, je nach Lust und Können. Manche Klaviere wurden von Kindern bemalt, auch Passanten und Künstler sollen sie verschönern.
Ziel der Aktion ist, Begegnung und Austausch der Städter bzw. der Stadtbesucher zu fördern: „Menschen zusammenzuführen, die sich in ihrem täglichen Umfeld sehen und doch kein Wort miteinander reden“, heißt es auf der Website der Aktion ‚Play Me, I’m Yours‘.

Ja, kann man auch erstmal machen, nur dafür will die GEMA dann erstmal um die 5.000 Euro. Für 14 in die Stadt gestellte Klaviere, die von Kinder-, Künstler und Pasanten-Hand bemalt werden und von denen grundsätzlich nicht mal klar ist, ob auch nur irgendwer auf denen auch nur irgendwas GEMA-Relevantes spielen wird. Die GEMA allerdings geht, wie ja immer, auch hier davon aus, dass dort nur Musik aus dem GEMA-Pool in die Tasten geht. Weil es neben diesem ja für die immer noch keine andere Musik zu geben scheint. Man kennt das.

Für die GEMA ist der Fall prinzipiell eindeutig, wie bei einem Anruf zu erfahren war. Es gehe um Urheberrechte, möglicherweise werden auf den Klavieren Stücke öffentlich aufgeführt, die lizenziert sind, dafür gebe es Pauschalen, die zu entrichten seien. Genauere Nachfragen, die per Mail geschickt werden sollten, wurden noch nicht beantwortet.

Besonders pikant daran ist, das die GEMA sich nach einem Schiedsspruch eigentlich mal dahingehend äußerte, dass für Musikaufführungen von Straßenmusikanten keine Aufführungstantiemen zu beanspruchen wären. Aber das hier sieht die GEMA offenbar nicht in einem solchen Rahmen stattfindend.

Das sinnbildliche Ende vom Lied ist in diesem Fall, dass die Stadt München sich nach einem Gespräch und einer Einigung mit der GEMA dazu bequemte, knapp die Hälfte der ursprünglich geforderten Kosten an die GEMA zu zahlen. Den etwaig zu erwarteten Regentagen wegen. München also zahlt in diesem Fall verbuchte Steuergelder an die GEMA, die Steuerzahler an die Stadt München zahlten. Für 14 Klaviere, die in der Stadt aufgestellt wurden.

Kann man sich nicht ausdenken, so was.

(GEMA-Troll Grafik von Rene)

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Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 10.05.2013

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(klick für das gesamte PDF)

Am 24.04.2013 fanden vor dem Landgericht Hamburg einige Verhandlungen bzgl. vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen statt. Es entzieht mich meiner Kenntnis, zu welchen Gunsten in all diesen Angelegenheiten entschieden wurde, ich habe nur dieses eine Urteil hier vorliegen. Dieses ist bisher nichts rechtskräftig. Die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin wies den Anwalt des hier namentlich nicht aufgeführten Beklagten mehrfach genau darauf hin. Auch darauf, dass dieses vorläufige Urteil in allerkeinstem Falle unanonymisiert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. Das könnte zum einen bedeuten, dass die hier namentlich explizit nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich explizit nicht aufgeführten Klägerin in Berufung zu gehen gedenkt. Das könnte auch bedeuten, dass die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin erst mal andere laufende Verfahren durch die Gerichte bringen mag, die irgendwie namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten noch bevorstehen. Soweit so unklar.

Mehr will ich dazu gerade gar nicht sagen. Muss ich ja auch nicht, denke ich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ich bitte euch um euer Willen, in den Kommentaren weder über den Namen der Kanzlei noch über den Namen der Klägerin zu spekulieren. Ich werde das gegebenenfalls moderieren. Ich will hier keine Namen lesen! Damit tut sich keiner von euch einen Gefallen (mir auch nicht), glaubt mir. Die lesen hier ganz fleißig mit. Damit kann man warten, bis das Urteil dann gegebenenfalls irgendwann mal rechtskräftig sein sollte.

Der Anwalt des hier namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten sagt dazu:

Die [namentlich nicht weiter aufgeführten] haben 1 Monat Zeit, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einzulegen. Sodann haben die mit Fristverlängerung maximal zwei weitere Monate Zeit, die Berufung zu begründen. Das OLG wird das Urteil auf Rechtsverletzungen, die das Landgericht gemacht haben müsste, prüfen. Wenn das OLG keinen Grund sieht, das Urteil abzuändern, wird es einen Hinweisbeschluss geben, in welchem der Klägerin [namentlich nicht aufgeführt] ](Berufungsklägerin heißt die dann) mitgeteilt wird, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls wird das OLG einen Verhandlungstermin anberaumen, was dann bedeuten würde, dass das OLG möglicherweise von dem Landgerichtlichen Urteil abweichen will… Aber warten wir ab.

Also warten wir.

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Update hgm-Press: Klage gegen mich wurde vom LG Hamburg abgewiesen

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Das LG Hamburg hat heute entschieden, dass die Klage, die hgm-Press gegen mich bezüglich einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eingereicht hatte, abgewiesen wird. Urteil von heute laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Landgerichts Hamburg: der Tenor lautet: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, 3. Vollstreckungsschutzklausel. Die Begründung folgt schriftlich.“ Über die Gründe dafür, kann ich nur spekulieren, was ich hier jetzt nicht tun werde. Sobald mir das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, in dem dass dann alles stehen wird, werde ich es öffentlich machen. Alle weiteren Infos dann.

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Frei.Wild unter dem Verdacht, Musik von einer Neonazi-Combo kopiert zu haben

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Copyright-Bullshit bleibt immer Bullshit, hier allerdings trifft es mal die richtigen. Den frei Wildernden wird vorgeworfen, sich für ein Riff, bei der ausgewiesenen Nazi-Combo „Stahlgewitter“ bedient zu haben. Frei.Wild bestreitet das natürlich, man kenne diese Band gar nicht.

Das LG Hamburg soll jetzt klären, inwiefern nachvollziehbar ist, dass besagtes Riff in dem Frei.Wild Song „Schenkt uns Dummheit, kein Niveau“ aus der Feder von Phillip Burger stammen kann, was der natürlich beteuert. Ein dafür herangezogener Gutachter jedenfalls kann in der Frei.Wild Nummer keinen „schöpferischen Eigenwert“ erkennen und geht davon aus, dass jenes Riff „unverkennbar übernommen“ wurde.

Sehr delikat im Hinblick darauf ist natürlich, dass wenn nachgewiesen wird, dass der Song tatsächlich plagiiert ist, einer wie Burger, der ja schon lange kein Nazi mehr sein will, Platten einer Combo zu hören scheint, die selber gar keinen Hehl daraus machen, eindeutig nationalsozialistische Texte zu verkaufen.

Da kann es nur Verlierer geben. Gnihihihihihi!

Wie die SZ aus internen Polizeiakten (die ansonsten nichts mit Frei.Wild zu tun haben) erfahren hat, wirft ein Mitglied der Neonazi-Band Stahlgewitter Frei.Wild vor, entscheidende Bestandteile eines ihrer Lieder übernommen zu haben und damit das Urheberrecht verletzt zu haben. Mittlerweile beschäftigt sich das Hamburger Landgericht mit der Angelegenheit. Ein Sprecher von Frei.Wild bestätigte die Auseinandersetzung, bestritt aber, dass sich Frei.Wild bei der Nazi-Band bedient habe.

[…]

Die Vorwürfe gegen Frei.Wild erhebt Jens H., ein bekannter Rechtsextremist, wegen Volksverhetzung vorbestraft und laut eigenem Bekunden Mitglied der Neonazi-Band Stahlgewitter – eine der wichtigsten und extremsten Gruppen dieser Richtung. Ihre Texte sind stramm nationalsozialistisch und an Eindeutigkeit kaum zu überbieten, folgerichtig sind sämtliche Stahlgewitter-CDs indiziert. Auch wurde Sänger Daniel Giese im Herbst 2012 wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wer Stahlgewitter hört, kann sich kaum darauf berufen, nichts von der Nazi-Gesinnung der Gruppe bemerkt zu haben.

(via Mail)

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