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Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 10.05.2013

LG_Hamburg


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Am 24.04.2013 fanden vor dem Landgericht Hamburg einige Verhandlungen bzgl. vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen statt. Es entzieht mich meiner Kenntnis, zu welchen Gunsten in all diesen Angelegenheiten entschieden wurde, ich habe nur dieses eine Urteil hier vorliegen. Dieses ist bisher nichts rechtskräftig. Die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin wies den Anwalt des hier namentlich nicht aufgeführten Beklagten mehrfach genau darauf hin. Auch darauf, dass dieses vorläufige Urteil in allerkeinstem Falle unanonymisiert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. Das könnte zum einen bedeuten, dass die hier namentlich explizit nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich explizit nicht aufgeführten Klägerin in Berufung zu gehen gedenkt. Das könnte auch bedeuten, dass die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin erst mal andere laufende Verfahren durch die Gerichte bringen mag, die irgendwie namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten noch bevorstehen. Soweit so unklar.

Mehr will ich dazu gerade gar nicht sagen. Muss ich ja auch nicht, denke ich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ich bitte euch um euer Willen, in den Kommentaren weder über den Namen der Kanzlei noch über den Namen der Klägerin zu spekulieren. Ich werde das gegebenenfalls moderieren. Ich will hier keine Namen lesen! Damit tut sich keiner von euch einen Gefallen (mir auch nicht), glaubt mir. Die lesen hier ganz fleißig mit. Damit kann man warten, bis das Urteil dann gegebenenfalls irgendwann mal rechtskräftig sein sollte.

Der Anwalt des hier namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten sagt dazu:

Die [namentlich nicht weiter aufgeführten] haben 1 Monat Zeit, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einzulegen. Sodann haben die mit Fristverlängerung maximal zwei weitere Monate Zeit, die Berufung zu begründen. Das OLG wird das Urteil auf Rechtsverletzungen, die das Landgericht gemacht haben müsste, prüfen. Wenn das OLG keinen Grund sieht, das Urteil abzuändern, wird es einen Hinweisbeschluss geben, in welchem der Klägerin [namentlich nicht aufgeführt] ](Berufungsklägerin heißt die dann) mitgeteilt wird, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls wird das OLG einen Verhandlungstermin anberaumen, was dann bedeuten würde, dass das OLG möglicherweise von dem Landgerichtlichen Urteil abweichen will… Aber warten wir ab.

Also warten wir.

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