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Die Redtube-Abmahnungen und was da „hintenrum“ die letzten Monate passiert zu sein scheint

Klemens von Kowabit hat sich in den letzten Tagen mal durch die dafür vielleicht nicht irrelevanten Domain-Details und Quellcodes gewühlt und nicht ganz Uninteressantes aus dem dabei natürlich entstehendem Daten-Wirrwar gezogen. „Ach, kiek mal eener“, hört man mich beim Lesen dessen denken. Ich habe das technisch nicht detailliert überprüft, vertraue da aber auf Klemens seine Fähigkeiten, der sich folgende Gedanken darüber gemacht hat.

Crosspost-Komplettzitat mit freundlicher Genehmigung von Klemens: Du bist Porno! Alle sind Porno!

Jetzt hat es Pornouser erwischt und, wie immer in Abmahnrunden, auch Unschuldige. Das gehört dazu. Würde ich drauf wetten!

Da hat doch tatsächlich eine Firma aus der Schweiz, einen Anwalt aus Berlin beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil sie angeblich oder bewiesen urheberrechtlich geschützte Videos gestreamt haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Streamen dem normalen Download wie in Tauschbörsen gleichkommt. Eine weitere Anwaltskanzlei hat die Adressaten dann abgemahnt. Alles zu lesen hier, hier, hier, hier und hier und hier. Ein Kölner Gericht hat dem Auskunftersuchen teilweise zugestimmt und das [vielleicht sogar] durch falsche Behauptungen und komplizierte Satzwindungen. Wer das hier liest, hat die oben verlinkten Beiträge und mehr sicher schon gelesen bzw. weiß von dem Fall. Ohne das Thema nochmal zu beschreiben, habe ich mal eine Recherche gemacht. Also das, was das Internet öffentlich hergibt.

[Rechteinhaber] ist eine Firma aus der Schweiz: The Archive AG. Die Firma hat eine Webseite namens the-archive.ch. Gehostet wird die Seite bei dem Anbieter wix.com (keine Anspielungen bitte, auch wenn manche Dinge schon lustig sind). Wix.com ist ein Baukastenanbieter. Dort erhält man eine fertige Webseite und muss nur noch seinen Inhalt reintippen. Die Domain ist korrekt auf die Firma registriert. Leider kann man bei der Schweizer NIC keine genauen Registrierungsdaten bekommen. Aber, was schreckt den Hacker. An der Spitze der Schweizer Firma stehen Deutsche. Was ist das größte Problem von uns Deutschen. Wir prahlen oft wie gut wir sind und was wir alles haben. Also prüfte ich, ob die deutschen Macher auch eine deutsche the-archive.de-Domain registriert haben. Und? Ja! Haben sie! Nichts ist cooler als eine gefüllte Visitenkarte. Die Domain wird weitergeleitet auf die Schweizer Domain und wurde registriert am 28.03.2013. Korrekt auf die Schweizer Firma registriert. Merken wir uns mal das Datum. Die Webseite der Firma ist übrigens für den Normalnutzer völlig überflüssig, nichts sagend und inhaltsleer.

Der Anwalt in Berlin wurde beauftragt eine Menge IP-Adressen per Gericht einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Dafür muss er von seinem Klienten, entweder The Archive AG oder die andere Anwaltskanzlei, die IP-Adressen erhalten haben. Doch wo kommen die her? Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladeII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte. Ein Anwalt, der von einem Abgemahnten beauftragt wurde, hat bereits das Richtige getan: Die Software sollte geprüft werden! Die Software GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätgit haben. Die Firma hat auf Ihrer Webseite eine Adresse angegeben. Aber diese Adresse [scheint] nur ein Postfach bei einem Büroservice [zu sein]. Zusätzlich kannte bisher kein Mensch auf diesem Planeten (bis auf eine Hand voll Anwälte und eine schweizer Firma) diese US-Firma. Was vielleicht daran liegt, dass diese Firma erst am 21.03.2013 (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html) gegründet wurde. Der auftretende Gründungsagent ist die Firma Business Filings Inc. mit der Webseite http://www.bizfilings.com/ . Dort kann jeder mal eben eine nicht weiter nennenswerte Briefkastenfirma gründen. Die Webseite http://www.itguards.net ist genauso nichts sagend wie die Archive-Seite. Und wie es der Zufall will, es ist fast göttliche Fügung, wird die Seite der Firma itGuards auch bei wix.com gehostet. Die Domain wurde übrigends am 14.03.2013 registriert. Leider ist auf der Webseite kein namentlicher Kontakt aufgeführt. Auch bei der registrierten Domain wurde eine Anonymisierungsmöglichkeit genutzt. Das heisst, dass niemand außer dem Hoster den Inhaber der Webseite kennt. [Es scheint] Also: Eine Firma wird gegründet und hat eine Adresse mit einem Postfach, weder auf der Webseite, noch über die registrierte Domain kann ein Ansprechpartner gefunden werden. DAS [wäre] wahrlich eine lupenreine Geschäftsidee. Das schafft Vertrauen!

Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladeII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.

Der März 2013 war für viele Leute ein arbeitsreicher Monat. Denn es gibt angeblich ein Gutachten zur Software GladeII. Ein Gutachten vom 22.03.2013. Also einen Tag nach Firmengründung der itGuards. Erwähnt wurde das Gutachten im Antrag beim Gericht. Eine Software wie die angebliche Glade-Dingens ist nicht in der Lage die Kommunikation zwischen zufälligen Internetnutzern und einem Streamingportal so zu analysieren, wie es in dem Antrag beschrieben wird, außer sie wäre direkt zwischen beiden Kommunikationspartnern etabliert und würde ähnlich arbeiten wie vielleicht Wireshark. Das wäre dann eine Form des Man-in.the-Middle-Angriffes – das Belauschen der Kommunikation.

Der März hatte es in sich. Da waren einige Leute ziemlich beschäftigt.

Da wir jetzt geklärt haben, dass es wohl keine Software gibt, die IP-Adressen hätte herausfinden können, mindestens die Glaubwürdigkeit der Firma itGuards Inc. völlig im Ar*** ist, müssen die Klagenden erstmal nachweisen, wie sie an die Adressen gekommen sind. Da [gäbe] es aber auch nur eine übersichtliche Anzahl von Möglichkeiten:

1. Die IP-Adressen wurden zufällig ausgewählt.

2. Den Abgemahnten wurde ein Trojaner, ein Virus oder eine andere Malware untergeschoben (per eMail-Spam oder manipulierter Webseite) und dadurch wurden die Pornokonsumenten beim tatsächlichen Pornogucken registriert.

3. Durch Werbebanner vielleicht auch entsprechendem Werbebannercode auf dem Pornoportal selbst, wurden die IP-Adressen der tatsächlichen Konsumenten registriert. Dann haben den Werbenden wohl die Werbeeinnahmen nicht ausgereicht. Ganz nach dem Motto: Verdienen wir Geld mit Werbung auf einem kostenlosen Videoportal mit unserem eigenen Video und verklagen wir dann die Konsumenten unseres Videos. Dolle Sache.

4. Durch manipulierte Links auf Webseiten, in Werbung oder per Spam oder in sozialen Netzwerken, konnten unschuldige Nutzer über umgeleitete Webadressen, oder über in Twitter verbreitete Links auf die Pornoseiten gelockt werden. Die müssen nicht mal den Pornofilm angeguckt haben. Die IP-Adresse wäre registriert. Falle schnappt zu! Es ist auch möglich, dass über manipulierten Code einfach ein übliches iFrame in der Größe eines Pixels zum Pornoportal weitergeleitet hat. Das kriegt man gar nicht mit, wenn so ein Teil geladen wird. Die manipulierten Links werden bspw. auch in Foren diskutiert mit einigen Beispielen. Unter anderem einer ähnlich klingenden Domain namens retdube.net, die natürlich anonym in Panama registriert wurde. Welcher Zufall!

5. Der Pornoanbieter arbeitet mit den Abmahnern zusammen.

Punkte 1 bis 4 können angegriffen werden, weil sie nicht legal sind. Auf alle Fälle eine Strafanzeige wert. Der Punkt 5 wäre dann das Ende des Pornoanbieters. Einerseits durchaus gut, andererseits wäre dann das Schicksal der Abgemahnten in den Händen der Richter und die urteilen in Fällen von Abmahnern nicht immer richtig.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.

Das ganze Vorgehen erinnert sehr an die Nigeria-Connection bzw. SCAM. Hier nur als Germany-Connection, betrieben von Anwälten und dubiosen Firmen, aber im rechtlich erlaubtem Rahmen (meist Vermarktungsrechte etc.). Bis sie selbst mal Fehler machen. Könnte in diesem Fall geschehen sein. Abwarten!

Nachtraege:

11.12.2013

Da der Pornoanbieter kostenlosen Inhalt anbietet, wäre eigentlich erstmal eine Abmahnung für diesen fällig. Wenn der Rechtinhaber an irgendwelchen Videos das unterlassen hat, könnte man auch davon ausgehen, dass ihm die Verfolgung der User als Primärziel wichtiger ist. Denn den Pornoanbieter redtube abzumahnen, wäre ein Brief. Aber 10.000de Nutzer, bringt wohl mehr. Das sollten Anwälte klären können.

Hier zwei wirklich gute Beiträge auf palawa und stern.

 

Auf xbiz – einem Portal nur für die Pornoszene – bestreitet die Firma, die hinter redtube steht, dass sie Nutzerdaten an Dritte weitergibt. Das ist aber falsch. Sie tut es so, wie jede kommerzielle Seite es tut: Über Ihre Werbung an den Werbeanbieter und an Trackingdienste. Dazu zählen bei redtube definitv Addthis und Google-Analytics (Dank an DoNotTrackMe für die Hilfe). Auch das Netzwerk Google+ ist mit eingebaut. Mindestens dort werden Verbindungen zu Dritten hergestellt, wenn man sie nicht am eigenen PC oder am Router blockiert. Zusätzlich bieten sie eine API für Entwickler an. Auch das ist ein Einfallstor für Außenstehende. Wäre interessant wie Addthis funktioniert und ob Kunden die über dieses Netzwerk Werbung vertreiben vielleicht IP-Adressen erhalten. (?)

 

12.11.2013

Habe ich gestern ganz vergessen:

Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151).

Ein paar Screenshots zum Vergleich, auch des Quelltextes, hab ich mir auch noch gemacht.

Und was gibt der Quelltext her? Nun, da wix.com ein Hostingbaukasten ist, wo jeder mal schnell eine Webseite bauen kann, kann man vielleicht auch mehr als eine Webseite bauen. Und zwar als der selbe User. Schauen wir uns die Userkennungen im Quelltext an:

1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

Bei wix.com ist es möglich mehrere Webseiten unter einem Konto zu betreiben. Also scheinen itguards.net und the-archive.ch mindestens den selben Webdesigner zu haben. :D (Nachtrag: Oder es ist eben ein Club der sich gegenseitig das Vertrauen ausspricht! Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Hier die Frage: Hat der Gutachter der Software absichtlich sein Gutachten so formuliert, oder wusste er eigentlich nicht was er tut?)

Wenn man andere Seiten bei wix.com besucht, wie bspw. diese hier:

http://www.michelleirene.com/ ,

http://www.bernardosalce.com/ ,

und http://www.leramishurova.com/

sind die Daten natürlich anders.

Jetzt wäre es wohl Zeit für eine Anzeige?

Hier noch Screenshots des Quellcodes:

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

 

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

12.11.2013

Ich habe gerade über Twitter diesen Link verfolgt. Ein Anwalt hat Auskunft vom LG Köln erhalten zum Gutachten der ominösen Software. Das was das Landgericht Köln zitiert ist kompletter Unsinn. Ich erlaube mir mal zu zitieren:

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich! Haben die im LG Köln keine Administratoren???

Und heute dann weiter: Abmahnindustrie? Ab in die Ecke und schämt Euch!

Die Firma The Archive AG besitzt Rechte an mehreren Pornofilmen, die auf einem legalen Pornovideoportal angeschaut werden konnten (mittlerweile: angeblich). Die Firma hat jetzt nicht das Videoportal abgemahnt, um die Videos entfernen zu lassen, sondern die Zuschauer. Das sollte wohl, begleitet durch mediale Öffentlichkeit, vom Konsum abschrecken, da auch jeder Internetnutzer weiß, welche Firma an welchem PoppUpDown-Projekt beteiligt ist. Jedenfalls ist das die Strategie (gewesen). Für diesen Filmstream, der als Download dargestellt wurde, ist dann auch angeblich finanzieller Schaden entstanden. Da der Film nirgends zu kaufen ist und niemand dafür Geld ausgeben kann (oder will), liegt der finanzielle Schaden etwa bei 0,- Euro *reusper* 15,50 € plus dreistellige Anwalts- und Recherchegebühren. Sensationell. Wie die Einnahmen aufgeteilt werden, ist bisher nicht bekannt.

Die Abgemahnten wurde durch eine Software namens GladeII 1.1.3 identifiziert, die von einer Firma itGuards Inc entwickelt wurde. Firma und Software waren bisher komplett unbekannt. Die Firma hat nur ein Postfach in den USA gemietet und ist auch sonst nicht erreichbar. Die Software kennt keine Sau.

Ein Aspekt für die Glaubwürdigkeit der bisher genannten Firmen sind Ihre Webvisitenkarten, auch Homepage genannt. Die Webseiten von The Archive AG (the-archive.ch / the-archive.de) und von itGuards Inc (itguards.net) liegen beide auf dem selben Server (216.185.152.151) bei dem Webseitenbaukastenanbieter WIX.COM (an dieser Stelle muss ich immer lachen). Auch im Quelltext beider Webseiten steht die gleiche NutzerID (var siteHeader = {“id”:”c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6″, “userId”:”6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b”}) , was den Hinweis ergibt, dass beide Firmen aus dem selben Ei gekrochen sind. Damit ist dann auch klar, dass die Software völlig ungeeignet ist, sofern sie überhaupt existiert. Ein Landgericht hätte aus diesem Grunde kein Recht gehabt, dem Auskunftsersuchen stattzugeben, da der Sachverhalt vermutlich nur mit einem Gefälligkeitsgutachten unterstützt wurde, um glaubwürdiger zu sein. Ich persönlich würde auch den Gutachter anzeigen! Denn vergessen wir nicht, dass die Firma itGuards Inc am 21.03.2013 gegründet wurde, die Software gutachterlich am 22.03.2013 überprüft wurde und bereits am 14.03.2013 die Webdomain von itGuards anonym gesichert wurde, damit man nicht herausfindet, wer der Inhaber ist. Am 28.03.2013 wurde dann, wahrscheinlich aus prahlerischen Gründen, die deutsche Domain the-archive.de gesichert. Hier jedoch korrekt auf den Namen der schweizer Firma, da bei der DENIC Anonymitaet nicht gerne gesehen wird.

Die Firma hat einen Anwalt beauftragt Inhaber der IPs beim LG Köln zu ermitteln. Dafür wurde eine Liste IPs, die mit einer wohl eher nicht existierenden Software herausgefiltert wurden – übrigends aus einer der 100 am meisten besuchten Webseiten der Welt – also Trafficvolumen, das nicht mal die NSA zwischenspeichern könnte, eingereicht. Die Software soll die IPs angeblich abgeschöpft haben ohne illegal auf die Server des Pornoanbieters oder ohne illegal auf die Kommunikation der Konsumenten zuzugreifen. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um den lange gesuchten göttlichen Bibelcode, da das bisher beschriebene Szenario eine solche Möglichkeit unmöglich macht. Ohne göttlichen Beistand keine Chance.

Der Anwalt hat dann angeblich die Anwaltskanzlei (deren Namen wir nicht aussprechen), gebeten, die Abmahnungen zu übernehmen. Was diese wegen ihres großen Erfahrungsschatzes gerne getan hat. Extra gefalzte Briefumschläge mussten besorgt werden, um das Verpacken der sexy Briefe zur Weihnachtszeit zu erleichtern.

Beschreibungen und Pressemitteilungen des Landgerichtes sind aufgrund der neuen und alten Erkenntnisse völlig uninteressant und ein Rechtfertigungsversuch von fachlich überforderten Personen. Ich mache denen nicht mal wirklich Vorwürfe. Aber für die Zukunft: Fragt einfach eure Haus-IT ! Den Admin von nebenan ! Eine Tüte Chips, eine Flasche Cola und die Atmosphere für ein fachlich fundiertes Gespräch ist geschaffen ! Im Hintergrund sollte der Trailer von Battlefield 4 laufen.

Ich habe dann noch was zu IP-Adressen geschrieben. Einfach nochmal aufrufen und Spaßhaben! Screenshots begleiten meine Suche nach der Wahrheit.

Upadte: Klemens hat weiter gegraben: WIX-Test: Sind itGuard.net und the-archive.ch dem selben Ei entsprungen?

36 Kommentare

  1. Marc13. Dezember 2013 at 03:26

    Wow, danke für die klasse Recherche!!!

  2. hongo13. Dezember 2013 at 04:05

    Ohh Mann
    Da hast du dir echt viel Arbeit gemacht
    Respekt
    Ich bin zwar selbst gar nicht betroffen (bis jetzt)
    aber das nenn ich mal Motivation.
    Mir ist vor kurzem aufgefallen, dass ich deinen Block automatisch jeden morgen öffne bevor ich irgendwas anderes lese.
    Echt, jeden morgen,
    und immer mit dem Ergebnis hinterher bessere Laune zu haben
    Das machst du super
    vielen Dank

  3. Axel13. Dezember 2013 at 06:10

    So langsam setzt sich das Puzzle zusammen und es ist erschreckend, was da alles möglich ist. Schon erschreckend, dass deutsche Gerichte hier so halbblind alles abarbeiten, was man ihnen so vorlegt. Ohne genaue Prüfung. Deutschland im Jahre 2013.

  4. da]v[ax13. Dezember 2013 at 08:07

    Hi Ronny. Danke für diesen fetten Crosspost. Leider sind die ganzen Links in dem Artikel verloren gegangen :(

  5. Foo13. Dezember 2013 at 08:35
  6. thefrankfurteye13. Dezember 2013 at 08:54

    da weiss ich wieder, warum ich keinem Anwalt traue.
    herzlichen Dank für diese Recherche, Ronny.

  7. Albert13. Dezember 2013 at 08:55

    @Axel So einfach darf man das nicht sagen. Vor Gericht ist alles etwas anders. Sprich es wird genau das bearbeitet, was die Anklage ist. Aus dieser Anklage ergeben sich dann ggf nebenschauplätze mit neuen anklagen usw usw. Es gibt nun mal das Gesetz. Das Gesetz ist starr und so dauert sowas halt alles.

    Den Fehler auf die Gerichte zu schieben ist zu einfach. Schuld daran sind geldgierige Menschen. Nicht die Gerichte!

  8. Thilo Zachow13. Dezember 2013 at 10:41

    Sehr interessanter Artikel, Daumen hoch und weiter so.

    Thilo

  9. ben13. Dezember 2013 at 10:43

    „inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos“ ist übrigens DOCH möglich! Bei dem Werbestandard „VAST“ (http://en.wikipedia.org/wiki/Video_Ad_Serving_Template) können genau solche Events getrackt werden. Da liegt dann doch der Verdacht sehr nahe, dass das über einen Werbepartner erfasst wurde. Wenn ich einer Seite eine VAST-Antwort unterschieben kann bekomme ich auch genaue Tracking-Events für Start, Stop und Spieldauer.

    just my 2 cents.

  10. Leser13. Dezember 2013 at 11:13

    Ich hab jetzt alles gelesen und muss sagen: Das sind schon verdammt erbärmliche Kreaturen, die ihren Lebensunterhalt auf diese Weise verdienen (wollen). Get a Job, get a Life! Hoffentlich kriegen sie die Quittung. Am skandalösesten ist die fachfremde Justiz, die jeden Schwachsinn glaubt, die man ihr auftischt! Guter Text (bis auf das permanent falsch geschriebene Wort „übrigens“ ;-)

  11. glamorama13. Dezember 2013 at 11:19

    Zur Frage, wie die Anwälte an die IP-Adressen gekommen sein könnten: Über Werbebanner oder Malware ist technisch am Wahrscheinlichsten. Das bedeutet dann aber: Wer über einen Werbeblocker verfügt und einen aktuellen Virenscanner (Windows) oder ein gegen Malware weitgehend „immunes“ Betriebssystem verfügt (Mac, Linux), dessen IP wird nicht erfasst.

    Das ließe sich relativ leicht überprüfen, indem man die abgemahnten Personen fragt: Mit was für einem Rechner gehst Du online, und hast Du einen Virenscanner und einen Werbeblocker drauf?

  12. Basti Fantasti13. Dezember 2013 at 13:37

    Selten so gelacht. Was für Dumpfbacken. Alleine Schadensersatz für Filme verlangen die man nicht mal käuflich erwerben kann.
    Ich hoffe sehr, dass keine mehr auf diese Abmahnung rein fällt.
    Solche Typen sind die größten Verbrecher in der Welt. Besonders in der Vorweihnachtszeit. Anwälte die bei sowas mitmachen machen selbst schlimmeres und sollten mal überwacht werden.

  13. kohli270313. Dezember 2013 at 14:19

    Großartig, danke! Spannender als der Krimi auf meinem Nachttisch.

  14. MoFu13. Dezember 2013 at 15:13

    Wahrscheinlich wurde diese ganze Abmahnaktion nur gestartet, damit möglichst viele Blogs darüber berichten und eventuell die Kanzlei verunglimpfen. Dann können bestimmt die Blogs abgemahnt werden. Gut, dass es hier sachlich zugeht.

  15. Ronny13. Dezember 2013 at 15:36

    MoFu,
    Ich versuche tatsächlich diesbezüglich keine falschen und nicht belegbaren Behauptungen aufzustellen. Alles, was hier im Artikel steht, ist belegbar.

  16. Oskar Wald13. Dezember 2013 at 15:52

    Klasse Arbeit!!

  17. Fumbi13. Dezember 2013 at 17:26

    Danke Roni für die Recherchearbeit die du da gefahren hast. Wahnsinn solche Leute braucht das INTERNET!!!

  18. Reino13. Dezember 2013 at 17:47

    Also zunächst einmal den allergrössten Dank für diese komplette Ausarbeitung mit allen Hintergründen. Wir hatten diese Woche nur eine diese Fake emails erhalten, die C + U jetzt anprangern. Die müssten mit Tonnen an Briefen zugeschüttet werden und von der Anwaltskammer ihre Zulassung entzogen bekommen Das gilt genauso für alle Beteiligten, die die Klage gegen Christan Wulff zugelassen haben. Der ganze Aufwand ist ein grober Unfug im Vergleich zum Betrag von € 710,00 um den es angeblich geht. Das Kosten Nutzen Verhältnis zu Lasten der Staatskasse bedeutet auch Untreue am Volksvermögen
    § 266
    Untreue

    (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Bezüglich der Anwaltskanzlei steht natürlich der Betrugsverdacht im raum:

    § 266 Betrug
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    Also hier wären Betroffenen angeraten möglicherweise sich zusammenzutun um gemeinsam gegen diese Kanzlei vorzugen und mit Hilfe Eurer Ausarbeitung zu widerlegen was behauptet wird und mit einer Gegenanzeige zu kommen mit dem Ziel ein Berufsverbot zu erreichen und Schadensersatz zu fordern

  19. EisG13. Dezember 2013 at 18:31

    Hallo, wenn die Internetseite retdube.net mit zum „Konzern“ gehört, können die IPs der darüber geleiteten User aus den logfiles ausgelesen werden. Auf lawblog gibt es zum Thema „Der Abmahnanwalt will weiter machen“ im Kommentar 1031 den Link auf eine ganz aufschlussreiche Grafik. Da wird ziemlich deutlich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt der Traffic sprunghaft angestiegen ist. Das ist bestimmt kein Zufall.

    MfG

    EisG

  20. Schmusesam13. Dezember 2013 at 19:14

    geht es da um ebstimmte Filme?

  21. amup14. Dezember 2013 at 20:35

    Hm…..

    Wenn ich ganz legal bei Denic die Domain the-archive.de abfrage frage ich mich was der administrativer Ansprechpartner bei dem Ganzen ins „Bild“ passt……

    Ich habe selbst diverse .de-Domains und dort steht stets mein Name als admin-c
    Ergo….

  22. amup14. Dezember 2013 at 21:50

    Interessant dass hier Zensur herrscht…

    Übrigens – meine Emailadresse ist von DontTrack geschützt – spricht da was dagegen?

    Liegt das nicht im Sinne eines etwas sicheren Internets ohne Abmahnungsanwälte?

    Oder war mein Beitrag zu „heiss“ für euch?

    Ich denke diese Info aus meinem letzten Beitrag muss allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.

  23. Ronny14. Dezember 2013 at 22:42

    amup,
    „Zensur“, ja? Sehe ich aus wie die Regierung? Und was genau wolltest du als „Info“ mit allen anderen denn teilen? Zumindest ich sehe keinerlei Information in diesem Kommentar.

  24. amup14. Dezember 2013 at 23:57

    Ronny:
    amup,
    “Zensur”, ja?Sehe ich aus wie die Regierung? Und was genau wolltest du als “Info” mit allen anderen denn teilen? Zumindest ich sehe keinerlei Information in diesem Kommentar.

    Hallo Ronny

    Nun mein Betreig war folgender:

    Wenn man legal bei denic den admin-c von the-archive.de abfragt stösst man auf einen bekannten Namen.

    Ich selbst habe eine de-Domains und da stehe ich immer als admin-c

    Übrigengs, mein Beitrag wurde hier laut meinem Browser angezeigt mit dem Hinweis dass er von der Moderation bearbeitet wird – beim erneuten Aufruf dieser Seite war dieser Beitrag weg.

    Also zurück zu dem was uns hier alle „Bewegt“…

    Allein die Tatsache dass diese Filmchen über eine gewisse Zeit angeblich anschaubar waren und so eine neue „Supersoftware“ es den Rechtinhaber erlaubt halb Deutschland abzumahnen hat ein „Beigeschmäckle“……

    Normalerweise hätten die Rechteinhaber die streamende Plattform auf sofortige Löschung veranlassen sollen.

    Frechdreist auch die Aussage des mahnenden Anwalts dass die Abmahnungen noch vor Weihnachten verschickt wurden da nach Weihnachten bekanntlich die abgemahnten kein Geld mehr haben.

    Zurück zu Denic – hat der dortige admin-c nichts mit diesem Fall zu tun zeigt sich wie frechdreist die Abmahnanwälte agieren können. *gg

    Übrigens nach meiner Info ist ein admin-c mitverantwortlich für eine Webseite, egal ob weitergeleitet oder nicht.
    Wenn ich falscher Info bin, sorry,…..

  25. Corrin16. Dezember 2013 at 18:25

    Tausend Dank für diese Recherche! Da es ja nicht so ist daß derartige „Geschäftsmodelle“ nur private Pornogucker oder Tauschbörsendownloader betreffen sondern seit den Tagen des seinerzeit besonders rührigen Frhr von Gravenreuth bekanntermaßen ein quer durch alle Branchen betreffendes, etabliertes, als äußerst lukratives Geschäft betrieben wird mit immer wieder neuen Ideen (wie bei Porno besonders hohe Dunkelziffern weil gerichtliches Ausstreiten bei kommerziellen websites und stets unabsehbarem Ausgang ein Vermögen, problemlos die Existenz, kosten würde) hat mich das geradezu brennend interessiert, insbes. auch das Technische. Ich seh das nicht als Einzelfall. Die Entwicklung wird glaube ich die halbe Nation mit Interesse verfolgen, aus dem genannten Grund nicht nur Pornoliebhaber, sondern eben auch diejenigen, die sich aus finanziellen Gründen ihr Recht nicht erkämpfen können sondern zähneknirschend zahlen müssen.
    Ein ergänzender Satz zum Admin-C bei der dt. domain:
    Der prominente Namen ist auch mir seit gut 13/14 Jahren bekannt. Bei ausländ. .de-Domaininhabern muß oder ist es zumindest üblich wenigstens einen deutschen Admin-C anzugeben andernfalls die Domain schnell futsch sein könnte. Direkt damit zu tun hat der prominente Namensinhaber sicherlich nichts, aber ich habe mir schon öfter gedacht daß es von demjenigen recht mutig ist w/ der haftungsrechtlichen Situation für websites nach der Rechtsprechung hier in D. Allerdings ist er m.W. RA, hat zweifellos nichts befürchten aufgrund des geschäftlichen backgrounds. Wäre der Admin-C ein unbeschriebenes Blatt hätte er ganz sicher jetzt ein Problem.

  26. Alexis Dworsky18. Dezember 2013 at 13:25

    Das nächste Steinchen im Indizien-Puzzle: Das versteuerte Einkommen von The Archive AG in der Steuerperiode 2012 beträgt laut dem Steuerausweis der Schweizer Gemeine Bassersdorf sage und schreibe 0.00 Franken. Das Unternehmenskapital hingegen beträgt 100.000 Franken, exakt der Betrag, der in der Schweiz zur Gründung einer Aktiengesellschaft notwendig ist. Und das soll nicht nach Scheinfirma riechen?

    Quelle: http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/schweizer-porno-abmahner-zahlten-keine-steuern-542240

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