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Schlagwort: C+U

Redtube: Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnporn-Anwalt Thomas Urmann

Na huch, das neue Jahr hatte sich Abmahnporn-Anwalt Thomas Urmann sicher ganz anders vorgestellt. So mit Sektchen in der Hand und dem Lächeln eines Siegers im Gesicht. Aber nee, die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) hat dem Urmann da jetzt einen mit harter gezogener Miene und ziemlich dicken Strich durch die Planung gemacht. Die nämlich hatten Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht. In diesem Falle ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Hamburg.

„Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach Paragraf 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz zulässig ist. Thomas Urmann behaupte jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil“, begründete Rechtsanwalt Carl Christian Müller die Klage. Urmann drohe den Betroffenen damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und dies unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Müller: „Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.“

Weiter heißt es, und das liest sich im aktuellen Kontext doch recht niedlich:

Urmann + Collegen hätten zudem angekündigt, weitere Streaming-Plattformen zu überwachen. Es sei mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass ihnen das dumpfe Gefühl gegeben wird, überwacht zu werden, sagte Müller.

Mal sehen, gegen wen die Staatsanwaltschaft zukünftig bezüglich anderer Überwachungstatbeständen zu ermitteln beginnt. Hihi.

Kann natürlich sein, dass die Nummer im Sande verläuft. Urmann gab sich in letzter Zeit bezüglich seiner Haftbarkeit immer sehr sicher, aber das überhaupt ermittelt wird, deutet darauf hin, dass zumindest die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungsbedarf sieht. Das tun die wohl nur, wenn dieser auch berechtigt sei.

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Abmahn-Porn: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahner

Redtube hatte angekündigt, sich mit ihren Möglichkeiten gegen die Abmahnerei von The Archive AG, vertreten durch die Kanzlei C+U, zur Wehr zu setzen und haben jetzt am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Urmann und Kollegen den Versand weiterer Abmahnungen
untersagt. Desweiteren geht das LG Hamburg wohl davon aus, dass Streaming eben keine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Damit dürfte Urmanns Blase jetzt endgültig platzen und er muss sich nach einer anderen Art der Geschenkefinanzierung umsehen. Sicher aber wird ihm da was einfallen. Schade finde ich ja, dass man von dem doch sehr selbstbewussten Kämpfer für das Urheberrecht seit Tagen nichts mehr zu hören bekommt. Mich würde ja schon mal interessieren, wie er die Sache jetzt so sieht.

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Abmahn-Porn: Die Linke stellt “kleine Anfrage” an den Bundestag

Erst lange keine Regierung, dann dieses Schwarz-Rote Gebilde, das diesen Job übernehmen soll und jetzt gleich mal Porno im Bundestag. Gab es so auch noch nicht, wie ich glaube. Während die Pöstchen gerade frisch sortiert sind und die Sessel erstmal neu ausgesessen werden müssen, trägt die Linke schonmal diese Redtube-Abmahn-Farce in die parlamentarischen Hallen und stellt ein paar Fragen. Die so genannte Abmahndeckelung nämlich, die ja noch von Schwarz-Gelb geschaffen wurde, scheint nicht so richtig das zu deckeln, was sie deckeln sollte. Ist ja nicht so, dass einige das damals schon vermutet hatten, nein.

Nicht, dass ich glaube, dass da sonderlich viel bei rauskommen mag, aber das Thema kann auch gerne mal auf politischer Ebene debattiert werden. Da nämlich gehört es hin – gerade weil das Urheberrecht genau dort seit Jahren nicht der Realität angepasst wurde. Porno!

Inhalt der Anfrage:

1. Hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung dies für illegal und damit abmahnwürdig?

2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt? Wenn ja, gibt es dafür bereits konkrete Pläne?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Anwaltskanzlei U+C vor dem Hintergrund, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Massenabmahnungen eigentlich unterbinden sollte und eine Deckelung der Anwaltskosten zum Ziel hatte?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriösen Geschäftspraktiken, insbesondere in Bezug auf Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?

5. Sieht die Bundesregierung Bedarf, weitergehende Regelungen einzuführen, um Massenabmahnungen, wie die der Anwaltskanzlei U+C, zu unterbinden? Wenn ja, welche Regelungen wären dies?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglicherweise rechtlich fragwürdigen Beschaffung der IP-Adressen der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer durch „The Archive AG“?

7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anordnung des Landgericht Kölns, Nutzerdaten herauszugeben, obwohl die rechtliche Frage, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, rechtlich nicht abschließend geklärt ist?

8. Sieht die Bundesregierung Bedarf, Gerichten eine Einzelfallprüfung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?

9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr zu setzen, vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber der Anwaltskanzlei U+C „The Archive AG“ seinen Sitz in der Schweiz hat?

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Abmahnungen – das Geschäft mit der Angst

Die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer, die in der Vergangenheit des öfteren Mandanten gegen die Porno-Abmahner von U+C verteidigt hat, hat vor ein paar Tagen einen verdammt guten Artikel zum Thema Abmahnungen geschrieben. Aus der Sicht einer, die auch mit dem dadurch verdienten Geld ihre Brötchen auf den Tisch bekommt, und trotzdem findet, dass Massenabmahnungen zum Himmel stinken, obwohl immer einige davon profitieren. Auch sie natürlich. Sie bezieht sich in dem Beitrag natürlich primär auf die C+U Fälle, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es auch bei anderen Abmahnungen womöglich ähnlich zugeht.

Wer irgendwie verstehen will, wie das alles funktioniert, sollte diesen Beitrag unbedingt lesen. Wirklich!

Jeder, der so ein Schreiben bekommt – und vor allem juristische Laien- verstehen es nicht. Man sieht es im Internet. Alle ratlos. Hier wird gezielt – wie damals mit den üblen Pornonamen- auf die Psyche der Abgemahnten eingewirkt! Man sagt jemanden „Du Straftäter“ und der denkt sich „wieso?“ und versteht die Welt nicht mehr, da er dachte, dass es ja eigentlich legal sei… wer will schon ein Straftäter sein?

[…]

Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Und sie zahlen! 20 % – so die Statistiken- zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt! ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! „Bloß weg damit“ und „hoffentlich wird es nicht noch schlimmer“.

[…]

Dann haben aber schon mal 20% der 50.000 (wenn es dabei bleibt, aber nur mal angenommen!) gezahlt. Das macht 10.000 mal 250,00 Euro gleich 2.500.000 Euro. Zweikommafünfmillionen !!! Und das ist ja – wie oben beschrieben – nur die Untergrenze dessen, was bei 20% Sofortzahlern herumkommt.

[…]

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man dann auch mal der meißtgehasste Anwalt in Deutschland sein, denn WEN interessiert es denn?

Zweikommafünfmillionen! Da ist der Lear-Jet mit der Nase in Richtung Süden geparkt!

Ein Kommentar

Die Redtube-Abmahnungen und was da „hintenrum“ die letzten Monate passiert zu sein scheint

Klemens von Kowabit hat sich in den letzten Tagen mal durch die dafür vielleicht nicht irrelevanten Domain-Details und Quellcodes gewühlt und nicht ganz Uninteressantes aus dem dabei natürlich entstehendem Daten-Wirrwar gezogen. „Ach, kiek mal eener“, hört man mich beim Lesen dessen denken. Ich habe das technisch nicht detailliert überprüft, vertraue da aber auf Klemens seine Fähigkeiten, der sich folgende Gedanken darüber gemacht hat.

Crosspost-Komplettzitat mit freundlicher Genehmigung von Klemens: Du bist Porno! Alle sind Porno!

Jetzt hat es Pornouser erwischt und, wie immer in Abmahnrunden, auch Unschuldige. Das gehört dazu. Würde ich drauf wetten!

Da hat doch tatsächlich eine Firma aus der Schweiz, einen Anwalt aus Berlin beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil sie angeblich oder bewiesen urheberrechtlich geschützte Videos gestreamt haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Streamen dem normalen Download wie in Tauschbörsen gleichkommt. Eine weitere Anwaltskanzlei hat die Adressaten dann abgemahnt. Alles zu lesen hier, hier, hier, hier und hier und hier. Ein Kölner Gericht hat dem Auskunftersuchen teilweise zugestimmt und das [vielleicht sogar] durch falsche Behauptungen und komplizierte Satzwindungen. Wer das hier liest, hat die oben verlinkten Beiträge und mehr sicher schon gelesen bzw. weiß von dem Fall. Ohne das Thema nochmal zu beschreiben, habe ich mal eine Recherche gemacht. Also das, was das Internet öffentlich hergibt.

[Rechteinhaber] ist eine Firma aus der Schweiz: The Archive AG. Die Firma hat eine Webseite namens the-archive.ch. Gehostet wird die Seite bei dem Anbieter wix.com (keine Anspielungen bitte, auch wenn manche Dinge schon lustig sind). Wix.com ist ein Baukastenanbieter. Dort erhält man eine fertige Webseite und muss nur noch seinen Inhalt reintippen. Die Domain ist korrekt auf die Firma registriert. Leider kann man bei der Schweizer NIC keine genauen Registrierungsdaten bekommen. Aber, was schreckt den Hacker. An der Spitze der Schweizer Firma stehen Deutsche. Was ist das größte Problem von uns Deutschen. Wir prahlen oft wie gut wir sind und was wir alles haben. Also prüfte ich, ob die deutschen Macher auch eine deutsche the-archive.de-Domain registriert haben. Und? Ja! Haben sie! Nichts ist cooler als eine gefüllte Visitenkarte. Die Domain wird weitergeleitet auf die Schweizer Domain und wurde registriert am 28.03.2013. Korrekt auf die Schweizer Firma registriert. Merken wir uns mal das Datum. Die Webseite der Firma ist übrigens für den Normalnutzer völlig überflüssig, nichts sagend und inhaltsleer.

Der Anwalt in Berlin wurde beauftragt eine Menge IP-Adressen per Gericht einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Dafür muss er von seinem Klienten, entweder The Archive AG oder die andere Anwaltskanzlei, die IP-Adressen erhalten haben. Doch wo kommen die her? Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladeII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte. Ein Anwalt, der von einem Abgemahnten beauftragt wurde, hat bereits das Richtige getan: Die Software sollte geprüft werden! Die Software GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätgit haben. Die Firma hat auf Ihrer Webseite eine Adresse angegeben. Aber diese Adresse [scheint] nur ein Postfach bei einem Büroservice [zu sein]. Zusätzlich kannte bisher kein Mensch auf diesem Planeten (bis auf eine Hand voll Anwälte und eine schweizer Firma) diese US-Firma. Was vielleicht daran liegt, dass diese Firma erst am 21.03.2013 (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html) gegründet wurde. Der auftretende Gründungsagent ist die Firma Business Filings Inc. mit der Webseite http://www.bizfilings.com/ . Dort kann jeder mal eben eine nicht weiter nennenswerte Briefkastenfirma gründen. Die Webseite http://www.itguards.net ist genauso nichts sagend wie die Archive-Seite. Und wie es der Zufall will, es ist fast göttliche Fügung, wird die Seite der Firma itGuards auch bei wix.com gehostet. Die Domain wurde übrigends am 14.03.2013 registriert. Leider ist auf der Webseite kein namentlicher Kontakt aufgeführt. Auch bei der registrierten Domain wurde eine Anonymisierungsmöglichkeit genutzt. Das heisst, dass niemand außer dem Hoster den Inhaber der Webseite kennt. [Es scheint] Also: Eine Firma wird gegründet und hat eine Adresse mit einem Postfach, weder auf der Webseite, noch über die registrierte Domain kann ein Ansprechpartner gefunden werden. DAS [wäre] wahrlich eine lupenreine Geschäftsidee. Das schafft Vertrauen!

Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladeII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.

Der März 2013 war für viele Leute ein arbeitsreicher Monat. Denn es gibt angeblich ein Gutachten zur Software GladeII. Ein Gutachten vom 22.03.2013. Also einen Tag nach Firmengründung der itGuards. Erwähnt wurde das Gutachten im Antrag beim Gericht. Eine Software wie die angebliche Glade-Dingens ist nicht in der Lage die Kommunikation zwischen zufälligen Internetnutzern und einem Streamingportal so zu analysieren, wie es in dem Antrag beschrieben wird, außer sie wäre direkt zwischen beiden Kommunikationspartnern etabliert und würde ähnlich arbeiten wie vielleicht Wireshark. Das wäre dann eine Form des Man-in.the-Middle-Angriffes – das Belauschen der Kommunikation.

Der März hatte es in sich. Da waren einige Leute ziemlich beschäftigt.

Da wir jetzt geklärt haben, dass es wohl keine Software gibt, die IP-Adressen hätte herausfinden können, mindestens die Glaubwürdigkeit der Firma itGuards Inc. völlig im Ar*** ist, müssen die Klagenden erstmal nachweisen, wie sie an die Adressen gekommen sind. Da [gäbe] es aber auch nur eine übersichtliche Anzahl von Möglichkeiten:

1. Die IP-Adressen wurden zufällig ausgewählt.

2. Den Abgemahnten wurde ein Trojaner, ein Virus oder eine andere Malware untergeschoben (per eMail-Spam oder manipulierter Webseite) und dadurch wurden die Pornokonsumenten beim tatsächlichen Pornogucken registriert.

3. Durch Werbebanner vielleicht auch entsprechendem Werbebannercode auf dem Pornoportal selbst, wurden die IP-Adressen der tatsächlichen Konsumenten registriert. Dann haben den Werbenden wohl die Werbeeinnahmen nicht ausgereicht. Ganz nach dem Motto: Verdienen wir Geld mit Werbung auf einem kostenlosen Videoportal mit unserem eigenen Video und verklagen wir dann die Konsumenten unseres Videos. Dolle Sache.

4. Durch manipulierte Links auf Webseiten, in Werbung oder per Spam oder in sozialen Netzwerken, konnten unschuldige Nutzer über umgeleitete Webadressen, oder über in Twitter verbreitete Links auf die Pornoseiten gelockt werden. Die müssen nicht mal den Pornofilm angeguckt haben. Die IP-Adresse wäre registriert. Falle schnappt zu! Es ist auch möglich, dass über manipulierten Code einfach ein übliches iFrame in der Größe eines Pixels zum Pornoportal weitergeleitet hat. Das kriegt man gar nicht mit, wenn so ein Teil geladen wird. Die manipulierten Links werden bspw. auch in Foren diskutiert mit einigen Beispielen. Unter anderem einer ähnlich klingenden Domain namens retdube.net, die natürlich anonym in Panama registriert wurde. Welcher Zufall!

5. Der Pornoanbieter arbeitet mit den Abmahnern zusammen.

Punkte 1 bis 4 können angegriffen werden, weil sie nicht legal sind. Auf alle Fälle eine Strafanzeige wert. Der Punkt 5 wäre dann das Ende des Pornoanbieters. Einerseits durchaus gut, andererseits wäre dann das Schicksal der Abgemahnten in den Händen der Richter und die urteilen in Fällen von Abmahnern nicht immer richtig.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.

Das ganze Vorgehen erinnert sehr an die Nigeria-Connection bzw. SCAM. Hier nur als Germany-Connection, betrieben von Anwälten und dubiosen Firmen, aber im rechtlich erlaubtem Rahmen (meist Vermarktungsrechte etc.). Bis sie selbst mal Fehler machen. Könnte in diesem Fall geschehen sein. Abwarten!

Nachtraege:

11.12.2013

Da der Pornoanbieter kostenlosen Inhalt anbietet, wäre eigentlich erstmal eine Abmahnung für diesen fällig. Wenn der Rechtinhaber an irgendwelchen Videos das unterlassen hat, könnte man auch davon ausgehen, dass ihm die Verfolgung der User als Primärziel wichtiger ist. Denn den Pornoanbieter redtube abzumahnen, wäre ein Brief. Aber 10.000de Nutzer, bringt wohl mehr. Das sollten Anwälte klären können.

Hier zwei wirklich gute Beiträge auf palawa und stern.

 

Auf xbiz – einem Portal nur für die Pornoszene – bestreitet die Firma, die hinter redtube steht, dass sie Nutzerdaten an Dritte weitergibt. Das ist aber falsch. Sie tut es so, wie jede kommerzielle Seite es tut: Über Ihre Werbung an den Werbeanbieter und an Trackingdienste. Dazu zählen bei redtube definitv Addthis und Google-Analytics (Dank an DoNotTrackMe für die Hilfe). Auch das Netzwerk Google+ ist mit eingebaut. Mindestens dort werden Verbindungen zu Dritten hergestellt, wenn man sie nicht am eigenen PC oder am Router blockiert. Zusätzlich bieten sie eine API für Entwickler an. Auch das ist ein Einfallstor für Außenstehende. Wäre interessant wie Addthis funktioniert und ob Kunden die über dieses Netzwerk Werbung vertreiben vielleicht IP-Adressen erhalten. (?)

 

12.11.2013

Habe ich gestern ganz vergessen:

Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151).

Ein paar Screenshots zum Vergleich, auch des Quelltextes, hab ich mir auch noch gemacht.

Und was gibt der Quelltext her? Nun, da wix.com ein Hostingbaukasten ist, wo jeder mal schnell eine Webseite bauen kann, kann man vielleicht auch mehr als eine Webseite bauen. Und zwar als der selbe User. Schauen wir uns die Userkennungen im Quelltext an:

1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

Bei wix.com ist es möglich mehrere Webseiten unter einem Konto zu betreiben. Also scheinen itguards.net und the-archive.ch mindestens den selben Webdesigner zu haben. :D (Nachtrag: Oder es ist eben ein Club der sich gegenseitig das Vertrauen ausspricht! Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Hier die Frage: Hat der Gutachter der Software absichtlich sein Gutachten so formuliert, oder wusste er eigentlich nicht was er tut?)

Wenn man andere Seiten bei wix.com besucht, wie bspw. diese hier:

http://www.michelleirene.com/ ,

http://www.bernardosalce.com/ ,

und http://www.leramishurova.com/

sind die Daten natürlich anders.

Jetzt wäre es wohl Zeit für eine Anzeige?

Hier noch Screenshots des Quellcodes:

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

 

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

12.11.2013

Ich habe gerade über Twitter diesen Link verfolgt. Ein Anwalt hat Auskunft vom LG Köln erhalten zum Gutachten der ominösen Software. Das was das Landgericht Köln zitiert ist kompletter Unsinn. Ich erlaube mir mal zu zitieren:

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich! Haben die im LG Köln keine Administratoren???

Und heute dann weiter: Abmahnindustrie? Ab in die Ecke und schämt Euch!

Die Firma The Archive AG besitzt Rechte an mehreren Pornofilmen, die auf einem legalen Pornovideoportal angeschaut werden konnten (mittlerweile: angeblich). Die Firma hat jetzt nicht das Videoportal abgemahnt, um die Videos entfernen zu lassen, sondern die Zuschauer. Das sollte wohl, begleitet durch mediale Öffentlichkeit, vom Konsum abschrecken, da auch jeder Internetnutzer weiß, welche Firma an welchem PoppUpDown-Projekt beteiligt ist. Jedenfalls ist das die Strategie (gewesen). Für diesen Filmstream, der als Download dargestellt wurde, ist dann auch angeblich finanzieller Schaden entstanden. Da der Film nirgends zu kaufen ist und niemand dafür Geld ausgeben kann (oder will), liegt der finanzielle Schaden etwa bei 0,- Euro *reusper* 15,50 € plus dreistellige Anwalts- und Recherchegebühren. Sensationell. Wie die Einnahmen aufgeteilt werden, ist bisher nicht bekannt.

Die Abgemahnten wurde durch eine Software namens GladeII 1.1.3 identifiziert, die von einer Firma itGuards Inc entwickelt wurde. Firma und Software waren bisher komplett unbekannt. Die Firma hat nur ein Postfach in den USA gemietet und ist auch sonst nicht erreichbar. Die Software kennt keine Sau.

Ein Aspekt für die Glaubwürdigkeit der bisher genannten Firmen sind Ihre Webvisitenkarten, auch Homepage genannt. Die Webseiten von The Archive AG (the-archive.ch / the-archive.de) und von itGuards Inc (itguards.net) liegen beide auf dem selben Server (216.185.152.151) bei dem Webseitenbaukastenanbieter WIX.COM (an dieser Stelle muss ich immer lachen). Auch im Quelltext beider Webseiten steht die gleiche NutzerID (var siteHeader = {“id”:”c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6″, “userId”:”6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b”}) , was den Hinweis ergibt, dass beide Firmen aus dem selben Ei gekrochen sind. Damit ist dann auch klar, dass die Software völlig ungeeignet ist, sofern sie überhaupt existiert. Ein Landgericht hätte aus diesem Grunde kein Recht gehabt, dem Auskunftsersuchen stattzugeben, da der Sachverhalt vermutlich nur mit einem Gefälligkeitsgutachten unterstützt wurde, um glaubwürdiger zu sein. Ich persönlich würde auch den Gutachter anzeigen! Denn vergessen wir nicht, dass die Firma itGuards Inc am 21.03.2013 gegründet wurde, die Software gutachterlich am 22.03.2013 überprüft wurde und bereits am 14.03.2013 die Webdomain von itGuards anonym gesichert wurde, damit man nicht herausfindet, wer der Inhaber ist. Am 28.03.2013 wurde dann, wahrscheinlich aus prahlerischen Gründen, die deutsche Domain the-archive.de gesichert. Hier jedoch korrekt auf den Namen der schweizer Firma, da bei der DENIC Anonymitaet nicht gerne gesehen wird.

Die Firma hat einen Anwalt beauftragt Inhaber der IPs beim LG Köln zu ermitteln. Dafür wurde eine Liste IPs, die mit einer wohl eher nicht existierenden Software herausgefiltert wurden – übrigends aus einer der 100 am meisten besuchten Webseiten der Welt – also Trafficvolumen, das nicht mal die NSA zwischenspeichern könnte, eingereicht. Die Software soll die IPs angeblich abgeschöpft haben ohne illegal auf die Server des Pornoanbieters oder ohne illegal auf die Kommunikation der Konsumenten zuzugreifen. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um den lange gesuchten göttlichen Bibelcode, da das bisher beschriebene Szenario eine solche Möglichkeit unmöglich macht. Ohne göttlichen Beistand keine Chance.

Der Anwalt hat dann angeblich die Anwaltskanzlei (deren Namen wir nicht aussprechen), gebeten, die Abmahnungen zu übernehmen. Was diese wegen ihres großen Erfahrungsschatzes gerne getan hat. Extra gefalzte Briefumschläge mussten besorgt werden, um das Verpacken der sexy Briefe zur Weihnachtszeit zu erleichtern.

Beschreibungen und Pressemitteilungen des Landgerichtes sind aufgrund der neuen und alten Erkenntnisse völlig uninteressant und ein Rechtfertigungsversuch von fachlich überforderten Personen. Ich mache denen nicht mal wirklich Vorwürfe. Aber für die Zukunft: Fragt einfach eure Haus-IT ! Den Admin von nebenan ! Eine Tüte Chips, eine Flasche Cola und die Atmosphere für ein fachlich fundiertes Gespräch ist geschaffen ! Im Hintergrund sollte der Trailer von Battlefield 4 laufen.

Ich habe dann noch was zu IP-Adressen geschrieben. Einfach nochmal aufrufen und Spaßhaben! Screenshots begleiten meine Suche nach der Wahrheit.

Upadte: Klemens hat weiter gegraben: WIX-Test: Sind itGuard.net und the-archive.ch dem selben Ei entsprungen?

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Neues im Bereich des Abmahn-Porns

rt

Ich hänge ziemlich gespannt an den Neuigkeiten zu diesem Thema. Ich werde das Gefühl nicht los, dass diese Kiste hier ein ziemlich fetter Showdown werden könnte, der einen bisherigen Status Quo abzubrechen versucht. Aktuell nämlich ist es wohl so, dass das reine Streamen von Dateien nach deutschem Recht nicht illegal ist. Die jetzt massenabmahnende Kanzlei C+U sieht das natürlich ganz anders, aber die machen ja das deutsche Recht nicht, versuchen aber wohl die Grauzonen des selbigen in Geld umzusetzen.

Abmahn-Porn-Anwalt Thomas Urmann äußert heute, dass hier – zumindest nach seiner Sicht der Dinge – alles seinen rechtlich einwandfreien Gang ginge und das im nächsten Jahr noch viel mehr Abmahnungen folgen werden. Auch für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen, die nach Darstellung von Urmann, auf anderen Streaming-Diensten begangen wurden. Da bei mir erstmal Namen von Streaming-Seiten, die Filme und Serien anbieten. Wenn man das aber runter bricht, käme selbst YouTube als Geld kackendes Eselchen hierfür in Frage.

Fraglich ist nach wie vor, wie genau die Abmahner an die IPs der jetzigen Abmahnopfer gekommen sein wollen. Dafür gibt es wohl Erklärungen, die so weit gehen, dass man auch vermutet, das die Tüpen Werbefenster auf Streamingdiensten gebucht haben könnten und sich über diese die IPs tracken konnten. Eine halbherzig versuchende Erklärung gibt es auch, aber ganz konkret wird auch die nicht. Das bleibt bisher immer noch im Unklaren, neben der Frage natürlich, ob das Abfischen der IPs unter datenschutzrechtlichen Maßgaben passiert.

Thomas Urmann jedenfalls gibt sich locker und meinte, die Abmahnungen sollten noch unbedingt vor Weinachten raus, weil die Leute da noch das Geld dafür hätten. Schon erstaunlich derartige Äußerungen von einem Menschen zu hören, der vielleicht einst auf eine Uni ging, um für anderer Leute Recht zu streiten. Geld scheint da wohl wichtiger. So kurz vor Weihnachten.

Mittlerweile gingen die ersten – wohl nicht unberechtigten – Strafanträge gegen Urmann und Konsorten raus. Allerdings sind das nicht die ersten – der Mann hat sich daran gewöhnt. Jahrelange Filesharing-Weglagerei haben ihn da abgehärtet. Offenbar wüsste C+U gar nicht, wovon genau sie sich die Winterurlaube leisten können sollten, wenn das Filesharing nie erfunden worden wäre. Vermutlich würden sie Gewerkschafter im Namen von Industriellen um die Existenz klagen, aber das ist nur eine Spekulation. Das kann man ja heute nicht wissen, denn zum Glück derartiger Kanzleien, klappte das mit dem Filesharing ja ganz gut. Ein Segen für diese „Anwälte“, könnte man meinen.

Aber, und nun wird das Popcorn noch mal warm zu machen sein, ist jetzt eine ältere und geheime U+C Mandantenvereinbarung aufgetaucht, die so ziemlich alles an der Kostenaufstellung der jetzt tausendfach verschickten Abmahnung in Frage stellt und dieser vor allem eine illegale Vorgehensweise unterstellt. Denn die in einer Abmahnung aufgeschlüsselten Posten müssten so auch tatsächlich bezahlt worden sein, zumindest aber müssten die so dann am Ende auch gezahlt werden. Der Rechteinhaber, der C+U hier in die den Weihnachtsbaum vergoldende Loipe geschickt hat, müsste bei 10000 Abmahnungen locker 1,15 Millionen EUR an C+U zahlen. Das diese schon gezahlt wurden ist mindestens zweifelhaft. Sollte diese Summe dann von C+U nicht an die fordernden Rechteinhaber gezahlt werden, wäre das wohl Betrug. Aber den will man ja so ehrenwerten Advokaten, die offenbar aus dem Leid anderer ein Geschäftsmodell entwickelt haben, niemals nicht unterstellen.

Das angesprochene Problem ist kein spezielles Problem der Kanzlei U+C. Im Prinzip müssen sich alle Massenabmahner mit dieser Frage beschäftigen. Oft bleiben die Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant im Hintergrund. Deswegen ist es auch so schwer für die Verteidiger, hier ein möglicherweise betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen. Manchmal jedoch kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit.
[…]
Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. Früher war es der Kanzlei U+C noch möglich, Pauschalsummen zu verlangen, die geforderten Vergleichsbeträge nicht mehr aufzuschlüsseln und so die geforderten Anwaltsgebühren zu verschleiern. Die Pauschalsummen enthielten dann Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die Anwaltsgebühren. Das geht nun nicht mehr, die Gesetzeslage hat sich durch das Anti Abzockegesetz geändert. Sämtliche Forderungen müssen seit September 2013 genau aufgeschlüsselt werden. Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Wie auch immer: es bleibt spannend und es bleibt zu hoffen, dass hier wenn schon nicht das Recht reagiert, endlich mal die Politik den Finger zieht und sich fragt, ob das verkrustete Urheberrecht nicht auch endlich mal ins 21. Jahrhundert gezogen werden sollte. Denn, wenn das hier vor Gerichten so durch geht, verlieren alle. Alle außer Kanzleien wie C+U und Rechteinhaber wie The Archive AG. Die gewinnen ordentlich. Obwohl sie nach amerikanischer Rechtslage (Redtube wird in den USA gehostet) ohne weiteres mit ein paar Klicks die Löschung ihrer Filmchen hätten veranlassen können. Darum aber scheint es offenbar nicht zu gehen. Wer will auch schon zu Weihnachten darben müssen.

Redtube übrigens bestreitet auf Twitter derweil vehement jegliche Herausgabe von auch nur irgendwelchen Daten ihrer Besucher. Die wären allerdings auch selten bescheuert, in diesem Business mit den Daten ihrer Kundschaft hantieren.

Abmahn-Porn, da schlackern die Hände unter den Schreibtischen der involvierten Kanzleien.

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