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Getty Images mahnt Fotografin ab, deren Bilder Getty nutzt, ohne die Fotografin gefragt zu haben

Carol_M._Highsmith_self_portrait_in_Willard_Hotel,_Washington,_D.C._-_1980–1990

Foto: Carol M. Highsmith, Public Domain Die Fotografin Carol M. Highsmith bekommt von Getty eine Abmahnung, weil sie Bilder aus dem Getty-Sortiment auf ihrer Webseite hatte, ohne dafür gezahlt zu haben. Soweit, so normal.

Nun war es so, dass eben jene Bilder von der eigentlichen Fotografin an den Library of Congress verschenkt worden sind – und somit für jedermann unter Public Domain ohne weiteren ©-Bullshit nutzbar sein sollten.

Dann aber stellt sich raus, dass diese Bilder von Highsmith selber stammen. Sie also Urheberin dieser Bilder ist, die Getty dann, ohne sie zu fragen in den Lizenz-Katalog übernommen und sie nun für die Verwendung ihrer eigenen Bilder abgemahnt hat. Noch mehr ©-Bullshit-Meta-Irrsinn geht ja kaum noch.

Jetzt klagt sie gegen Getty. Sie ist scheinbar nicht die einzige, der das so mit Getty Images widerfahren ist. Ihre Forderung: 1 Milliarde Dollar.

„However, Highsmith says she never abandoned her photo copyrights, and says she found out about Getty Images charging for her photos when she was sent a letter from Getty that demanded she pay for her own photo that was being displayed on her own website.

In addition to accusing Highsmith of copyright infringement involving her own photo, Getty reportedly also sent similar demand letters to other people using Highsmith’s public domain photos.

“The defendants [Getty Images] have apparently misappropriated Ms. Highsmith’s generous gift to the American people,” the lawsuit reads. “[They] are not only unlawfully charging licensing fees…but are falsely and fraudulently holding themselves out as the exclusive copyright owner.”

9 Kommentare

  1. Alex29. Juli 2016 at 00:20

    Kann das mal jemand erkären bitte? Macht das Sinn immer gleich übertrieben Summen aufzurufen in USÄ? Neigt man dort einfach immer zum Superlativ? Am Schluss einigt man sich dann auf 2,34 MIllionen und ein Käsebrot oder wie lauft das dort?

  2. stefano29. Juli 2016 at 00:33

    Die Anwälte werden nach Streitwert bezahlt ;-) Und am Schluß gibt es meist einen Vergleich

  3. Lothar Arnemann29. Juli 2016 at 00:33

    vielleicht geht es ihr nicht um die kohle, sondern um Aufmerksamkeit für das Thema. daher ein symbolischer betrag.

  4. kgbvax29. Juli 2016 at 00:48

    Alex,
    Es gibt da wohl eine Satz von 2.500 – 25.000 US$ pro Fall (irendwo im DMCA Kontext)
    Und die Dame hat wohl festgestellt das Getty ihre gesamten 18000 Bilder die sie der Library of Congress gestiftet hat betrügerisch vermarktet. 25000 x 18000 = 450 Mio.
    Dann ist es wohl so das Getty so eine Nummer schonmal gefahren hat. In diesem Fall kann das Gericht die Strafen verdoppeln. So kommt sie auf die Milliarde.

    Die auch im Artikel genannte Quelle und die Klageschrift erklären das.

  5. technopet29. Juli 2016 at 00:52

    Ja genau so läuft das. Mehr wie ein drittel der geforderten summe gibt es nie.

  6. Ulli29. Juli 2016 at 09:36

    Alex,

    1. Die Urteile entsprechen in der Regel nie der Höhe der Forderungen (ca 33-50% der geforderten Summe)
    2. Anwälte in den USA werden entweder nach Stundensatz bezahlt ODER (was bei solchen Gerichtsgängen wie diesen eher üblich ist) ein Erfolgshonorar ausgehandelt, und das heißt entweder Summe X oder x Prozent von der zugestandenen Summe (also zB 10-20%).
    3. Je höher eine Summe, desto wahrscheinlicher die mediale Berichterstattung. Hätte die gute Frau nur 500.000$ verlangt, wäre das nie wirklich publik geworden. Bei 1 Mrd. Dollar sieht das aber völlig anders aus. Vor allem für die Anwälte kann es dann eine hervorragende Werbung in eigener Sache darstellen.

    Daher wird fast immer hoch eingestiegen.

  7. Nas29. Juli 2016 at 14:58

    @Alex:
    Ein weiterer Grund ist, dass es im anglo-amerikanischen Rechtssystem einen Schadensersatz mit einem „strafenden“ Element gibt, sog. punitive damages. In Deutschland kann (zivilrechtlich) idR. immer nur der Schaden verlangt werden, der nachweisbar entstanden ist. In den USA kann der Schadensersatz mit einem zusätzlichen strafenden Element versehen werden. Und der Teil richtet sich eben auch nach der Zahlungsfähigkeit des Beklagten (macht ja auch Sinn, da 1000$ einen Großkonzern kaum davon abhalten würde, so weiter zu verfahren). Das ist m.W. der Hauptgrund warum in den USA zum Teil skurile Millionenklagen (wegen zu heißem Kaffee, etc) zustande kommen, wenn der Beklagte z.B. McD ist… Da sind dann nur ein paar % der eigentliche Schadensersatz, und der Großteil „punitive damages“.

  8. haywood jablome30. Juli 2016 at 00:10

    Das mit dem punitive damage hängt sicher auch damit zusammen, dass die Auflagen und somit vorkosten für unternehmen in dennusa idr um ein vielfaches geringer sind – dafür muss man dann eben gerade stehen, wenn ein Produkt auf dem Markt Schäden verursacht.

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