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Was man als Wohnungssuchender so für Fragen zu beantworten hat

Ich gehe mal davon aus, dass ein Teil dieser wirklich beeindruckenden Fragen nicht an jeden herangetragen werden – hoffe ich zumindest. Denn wie dämlich ist bitte die Frage, wozu man eine Wohnung braucht? Wer braucht die schon zum Wohnen?

3 Kommentare

  1. Daniel13. November 2019 at 14:28

    Ich habe einer polnischen Bekannten versucht zu helfen eine neue Wohnung zu bekommen …
    Das was ich da erlebt habe ist im Vergleich dazu nixxx …
    By the Way ich bin selbst Hausbesitzer und auch Vermieter und habe auch schon seltsame Kandidatinnen vor der Tür gehabt

  2. ash14. November 2019 at 10:35

    Also naja… klar ist dieser ganze Fragebogen ein bisschen Hurensohn aber jetzt bei sowas die Nazikeule rauszuholen ist definitiv die falsche Richtung. Fragen darf man alles. Und wenn jemand erst 2 Wochen in DE ist und kein Vernüftiges Einkommen hat ist das mein gutes Recht denjenigen nicht in meiner Wohnung wohnen zu lassen. Aber wenn ich jemand nicht in meiner Wohnung haben will weil seine Hautfarbe nicht zu der der anderen Mieter passt, dann ist das Nazi. Und genau bei solchen Moves wie dem da oben, liegt die Gefahr, dass das Vergessen wird, was wirklich Nazi ist. Und wenn wir das Vergessen, wird es wieder passieren.

  3. Jack14. November 2019 at 12:51

    eine Suche nach „Wohnungsbewerbung“ zeigt – es ist mittlerweile wohl durchaus üblich sich für Wohnungen zu bewerben, bisher kannte ich dies nur aus der Schweiz.
    Und so gibt es eben ein Fragebogen für die Leute die nicht schon gleich eine Bewerbung zur Besichtigungsanfrage einreichen. Aber eventuell könnte man ja mal den Mieterschutzbund fragen. Jedoch sichern sich vermutlich viele Mieter vorher schon rechtlich ab.
    Unzulässige Fragen können aber einfach falsch beantwortet werden („Recht zur Lüge“)- werden hingegen zulässige Fragen falsch beantwortet so liegt eine arglistige Täuschung vor, diese ein fristloser Kündigungsgrund wäre.
    Ich hätte selbst auch nicht gedacht das der Mieter sogar eine Auskunftspflicht hat wenn die Miete 75% seines Einkommens übersteigt oder bei Bestreitung aus Sozialleistungen – sprich der muss dies ohne Frage bekannt machen!
    Fragen nach Nationalität sind bedenklich und die Frage nach Hautfarbe/Rasse ist rechtswidrig.
    Auch wenn ich es traurig finde so scheinen die obigen Fragen rechtlich ok zu sein.

    die Frage zum Verwendungszweck – Es gibt überraschen doch einige die Wohnungen nicht zum Wohnen anmieten. Untervermietung (AirBnB), Anbau oder Geschäftsraum, Liebesnest, WebCam dienste, Veranstalltungsort sowie Lager sind da Beispiele.

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