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Wenn du als Arbeitsloser dein Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren ausgibst, hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen

(Foto: moerschy)

Keine Ahnung, ob es derartige Urteile häufiger gibt, habe noch nie davon gehört.

Ein 51-jähriger Hartz IV-Empfänger aus Niedersachsen hat von seinem Onkel vor zwei Jahren 200.000 Euro vererbt bekommen. Diese hat er dann in den in den zwei Jahren, sagen wir, „verprasst“. Sicher auch mal ganz schön, als Hartz IV-Empfänger etwas aus dem Volleren schöpfen zu können. Jedenfalls war die Kohle dann alle und er beantragte erneut Sozialleistungen. Diese wurden ihm verwehrt. Wohl zu Recht wie ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nun entschieden hat.

Ein solches Ausgabeverhalten sei grob fahrlässig und in hohem Maße zu missbilligen, befand das Gericht in Celle in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Da der Kläger eine Erwerbstätigkeit nicht beabsichtigte, hätte ihm klar sein müssen, dass er mit seinem sozialwidrigen Verhalten in kurzer Zeit wieder auf staatliche Leistungen angewiesen sein würde.

[…]

Wie das Gericht dem Mann vorhielt, hätte ein durchschnittlicher nichterwerbstätiger Mann sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.

Die Frage, die sich mir nach einem solchen Urteil stellt: wovon lebt der Mann jetzt.

8 Kommentare

  1. sonnendeck15. Januar 2019 at 09:48

    Gestern schon gelesen, frag mich was für einen Anwalt die dem zur Seite gestellt haben, der Mann ist ja offensichtlich schwer Alkohol abhängig und wohl nur beschränkt für sein handeln verantwortlich.
    Der gehört erstmal auf Entzug und das hätte man dem unmissverständlich klar machen sollen, das jetzt ein Punkt erreicht ist wo er sich entscheiden muss.
    Aber Sozialleistungen streichen was soll das bringen einen weiteren Obdachlosen ?

  2. peter15. Januar 2019 at 12:04

    haha

  3. P.15. Januar 2019 at 23:30

    Mit Verlaub gesagt geht die Sachbearbeiter das einen Shize an, wofür wer sein Geld ausgibt.

    Nicht zuwenige Menschen überschreiben Ihren Besitz z.B. ihren Ehepartnern, um bei Schuldnern nicht haftbar gemacht zu werden, was ebenfalls legal ist.

    Es gibt klare Voraussetzungen für den Bezug von Harz 4 oder ALG 1. Und wenn die erfüllt sind, hat der Mensch m.M.n. auch Anspruch. Könnte k*tzen, wenn ich sowas lese. Sorry.

  4. Harry16. Januar 2019 at 00:07

    Und wo ist jetzt die FDP, die sich beschwert, dass man mit seinem Eigentum nich machen darf was man will? Sowas nennt sich Klassenjustiz.
    Was der Richter da als sozialwidriges Verhalten bezeichnet war vermutlich immer noch deutlich unter seinem eigenen Lebensstil.

  5. T16. Januar 2019 at 09:15

    All diese Fragen kann man sich stellen und Gedanken kann man sich machen. Es geht mir auch nicht um die Frage ob H4 oder ALG1 in irgendeiner Weise aureichend sein kann um ein halbwegs normales Leben zu führen.
    Früher galt einmal der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und der gilt für den Fahrradfahrer auf dem Fussweg ebenso wie für Q7-Fahrer in der Spielstraße oder auf der Autobahn oder den Vermieter und Unternehmer. Dieser Grundsatz ist, kaum überraschend, sowohl dem Onkel als auch dem Mann um den es hier geht ebenso abhanden gekommen wie dem großen Teil dieser Gesellschaft.
    Und ja, ich finde es genauso unverantwortlich eine 60m² in der Innenstadt für 25 Euro kalt zu vermieten wie ein Geschenk von 200.000 Euro gegebenenfalls abzüglich Steuern in zwei Jahren sagen wir mal zu verprassen. Und das Gehalt eines Richters bekomme ich nicht.

    • Harry17. Januar 2019 at 02:00

      Die ganze Diskussion um die Angemessenheit des „Ausgabeverhaltens“ dieses Mannes ist doch reines ideologisches Blendwerk.
      Solange der Mann Geld hat, zahlt ihm das Amt nix. Der Mann hat laut Artikel „Immobilien im Wert von 120.000 Euro sowie Geld- und Wertpapiervermögen von 80.000 Euro geerbt.“. Also ein Haus und ein paar Aktien (Falls der Onkel früher als geplant gestorben ist, könnten letzteres durchaus auch seine Rücklagen für die Rente gewesen sein. So oder so jetzt keine riesige unverantwortliche Summe). Ich sehe da jetzt nicht den Verstoß gegen das Gebot, dass „Eigentum verpflichtet“. Schweinerei eins ist ja schon, dass das Amt einen zwingt Immobilien zu verkaufen und dann so lange nix zahlt, bis der Erlös aufgebraucht ist.
      Und weiter geht es ja nicht darum, dass das Verhalten irgendwie nicht angemessen wäre sondern darum, dass der Staat ein paar Kröten gespart hätte, wenn der Mann weniger ausgegeben hätte.
      Das ganze wird dann aber aufgeladen mit einer widerlichen sozialchauvinistischen Rhetorik, weil der Mann es gewagt hat besser zu leben als der Richter findet, dass es einem Arbeitslosen zusteht.

      Ob man es unverantwortlich, moralisch anstößig oder was auch immer findet, dass jemand viel Geld ausgibt ist die eine Sache. Das ein Richter das Recht dazu benutzt jemanden dafür abzustrafen, dass er seinen moralischen Vorstellungen nicht entspricht und das nicht zuletzt, weil der Richter findet, der Mann habe sich nicht seinem sozialen Status entsprechend verhalten, ist aber etwas ganz anderes. Und dass die Gesetze so etwas scheinbar auch noch zulassen ist Grund genug, der SPD und den Grünen Furunkel am Arsch zu wünschen und ersterer mit Genugtuung beim Sinkflug in Richtung 5%-Hürde zuzusehen.

      • Jack Framer23. Januar 2019 at 14:21

        Selbst bewohnten Eigentum muss nicht verkauft werden. Es gibt Leute die sich in Foren beschweren, dass Sie sich kein anderes Haus kaufen können (Einflugschneise Flughafen), weil sie auf Hartz 4 leben und wenn sie das Haus verkaufen legt das Amt die Hand auf das Geld. So leben sie fröhlich in ihrem (ab bezahlten) Haus von Hartz 4 und haben Fluglärm. Auch gerecht, oder?

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