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52 Suchergebnisse für "abmahnung"

Pink Floyd-Bootleg bei eBay angeboten, Abmahnung kassiert

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(Foto: Will Folsom • CC BY 2.0)

Plattensammler Andreas v.d.W. hat sich vor acht Jahren in einem Plattenladen Pink Floyds „The Man And The Journey“ gekauft. Diese wollte er jetzt loswerden und setzte sie bei eBay rein. Nach nicht mal 24 Stunden löschte eBay das Angebot. Kurz darauf bekam v.d.W. ein Schreiben mit einer Abmahnung von einer Kanzlei: Urheberrechtsverstoß, die von ihm angebotene Scheibe war ein Bootleg, von dem er nichts wusste.

Kay Spreckelsen von der auf Urheberrecht spezialisierten Rasch-Anwaltskanzlei: „Sogenannte Bootlegs tauchen relativ häufig auf. Wer solche Mitschnitte in Umlauf bringt und vertreibt, kann damit viel Geld machen.“ Viele Einzelhändler wüssten gar nicht, dass sie illegale Ware anbieten. „Mit dem Kauf eines Bootlegs macht man sich nicht strafbar – mit dem Verkauf und der Verbreitung dagegen schon.“

Andreas v.d.W. zahlt die geforderten 400,00 EUR jetzt in Raten ab.

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#AstroTV Hack: Telefonberatung bei AstroTV nach Abmahnung durch AstroTV

Das Peng! Collective hat sich mit seinem Hack bei AstroTV eine Abmahnung eingehandelt. Das Video soll aus dem Netz verschwinden. Peng nimmt das gelassen und verweigert die Löschung des Clips.

Es ist 20 Uhr, die von AstroTV gesetzte Frist ist rum. Nach intensivem channeling sind wir zu dem Entschluß gekommen: das ist uns reichlich egal. Denn was aus der Ecke adviqo kommt, kann nur Blödsinn sein.

Wir werden die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen.

Zudem ist deutlich, dass die Teilhaber des Unternehmens kein Interesse haben, dass alle Zeitungen über sie berichten. Eine weitere Zeitung, die berichtete, wurde auch schon abgemahnt. Auch sie unterzeichnen nicht.

Und besser noch: Pjotr der Clown war so sehr verzweifelt, dass er nach der Abmahnung einfach mal die Telefonberatung von AstroTV angerufen und um Rat gebeten hat. Lölchen!


(Direktlink)

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Abmahnungen – das Geschäft mit der Angst

Die Kölner Rechtsanwältin Anja M. Neubauer, die in der Vergangenheit des öfteren Mandanten gegen die Porno-Abmahner von U+C verteidigt hat, hat vor ein paar Tagen einen verdammt guten Artikel zum Thema Abmahnungen geschrieben. Aus der Sicht einer, die auch mit dem dadurch verdienten Geld ihre Brötchen auf den Tisch bekommt, und trotzdem findet, dass Massenabmahnungen zum Himmel stinken, obwohl immer einige davon profitieren. Auch sie natürlich. Sie bezieht sich in dem Beitrag natürlich primär auf die C+U Fälle, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es auch bei anderen Abmahnungen womöglich ähnlich zugeht.

Wer irgendwie verstehen will, wie das alles funktioniert, sollte diesen Beitrag unbedingt lesen. Wirklich!

Jeder, der so ein Schreiben bekommt – und vor allem juristische Laien- verstehen es nicht. Man sieht es im Internet. Alle ratlos. Hier wird gezielt – wie damals mit den üblen Pornonamen- auf die Psyche der Abgemahnten eingewirkt! Man sagt jemanden „Du Straftäter“ und der denkt sich „wieso?“ und versteht die Welt nicht mehr, da er dachte, dass es ja eigentlich legal sei… wer will schon ein Straftäter sein?

[…]

Und dann kommen die SOFORTZAHLER! Und sie zahlen! 20 % – so die Statistiken- zahlen ALLES, was man von ihnen verlangt! ALLES! Ohne Murren! Die zeichnen alles und zahlen! „Bloß weg damit“ und „hoffentlich wird es nicht noch schlimmer“.

[…]

Dann haben aber schon mal 20% der 50.000 (wenn es dabei bleibt, aber nur mal angenommen!) gezahlt. Das macht 10.000 mal 250,00 Euro gleich 2.500.000 Euro. Zweikommafünfmillionen !!! Und das ist ja – wie oben beschrieben – nur die Untergrenze dessen, was bei 20% Sofortzahlern herumkommt.

[…]

Zweikommafünfmillionen! Dafür kann man dann auch mal der meißtgehasste Anwalt in Deutschland sein, denn WEN interessiert es denn?

Zweikommafünfmillionen! Da ist der Lear-Jet mit der Nase in Richtung Süden geparkt!

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Die Redtube-Abmahnungen und was da „hintenrum“ die letzten Monate passiert zu sein scheint

Klemens von Kowabit hat sich in den letzten Tagen mal durch die dafür vielleicht nicht irrelevanten Domain-Details und Quellcodes gewühlt und nicht ganz Uninteressantes aus dem dabei natürlich entstehendem Daten-Wirrwar gezogen. „Ach, kiek mal eener“, hört man mich beim Lesen dessen denken. Ich habe das technisch nicht detailliert überprüft, vertraue da aber auf Klemens seine Fähigkeiten, der sich folgende Gedanken darüber gemacht hat.

Crosspost-Komplettzitat mit freundlicher Genehmigung von Klemens: Du bist Porno! Alle sind Porno!

Jetzt hat es Pornouser erwischt und, wie immer in Abmahnrunden, auch Unschuldige. Das gehört dazu. Würde ich drauf wetten!

Da hat doch tatsächlich eine Firma aus der Schweiz, einen Anwalt aus Berlin beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil sie angeblich oder bewiesen urheberrechtlich geschützte Videos gestreamt haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Streamen dem normalen Download wie in Tauschbörsen gleichkommt. Eine weitere Anwaltskanzlei hat die Adressaten dann abgemahnt. Alles zu lesen hier, hier, hier, hier und hier und hier. Ein Kölner Gericht hat dem Auskunftersuchen teilweise zugestimmt und das [vielleicht sogar] durch falsche Behauptungen und komplizierte Satzwindungen. Wer das hier liest, hat die oben verlinkten Beiträge und mehr sicher schon gelesen bzw. weiß von dem Fall. Ohne das Thema nochmal zu beschreiben, habe ich mal eine Recherche gemacht. Also das, was das Internet öffentlich hergibt.

[Rechteinhaber] ist eine Firma aus der Schweiz: The Archive AG. Die Firma hat eine Webseite namens the-archive.ch. Gehostet wird die Seite bei dem Anbieter wix.com (keine Anspielungen bitte, auch wenn manche Dinge schon lustig sind). Wix.com ist ein Baukastenanbieter. Dort erhält man eine fertige Webseite und muss nur noch seinen Inhalt reintippen. Die Domain ist korrekt auf die Firma registriert. Leider kann man bei der Schweizer NIC keine genauen Registrierungsdaten bekommen. Aber, was schreckt den Hacker. An der Spitze der Schweizer Firma stehen Deutsche. Was ist das größte Problem von uns Deutschen. Wir prahlen oft wie gut wir sind und was wir alles haben. Also prüfte ich, ob die deutschen Macher auch eine deutsche the-archive.de-Domain registriert haben. Und? Ja! Haben sie! Nichts ist cooler als eine gefüllte Visitenkarte. Die Domain wird weitergeleitet auf die Schweizer Domain und wurde registriert am 28.03.2013. Korrekt auf die Schweizer Firma registriert. Merken wir uns mal das Datum. Die Webseite der Firma ist übrigens für den Normalnutzer völlig überflüssig, nichts sagend und inhaltsleer.

Der Anwalt in Berlin wurde beauftragt eine Menge IP-Adressen per Gericht einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Dafür muss er von seinem Klienten, entweder The Archive AG oder die andere Anwaltskanzlei, die IP-Adressen erhalten haben. Doch wo kommen die her? Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladeII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte. Ein Anwalt, der von einem Abgemahnten beauftragt wurde, hat bereits das Richtige getan: Die Software sollte geprüft werden! Die Software GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätgit haben. Die Firma hat auf Ihrer Webseite eine Adresse angegeben. Aber diese Adresse [scheint] nur ein Postfach bei einem Büroservice [zu sein]. Zusätzlich kannte bisher kein Mensch auf diesem Planeten (bis auf eine Hand voll Anwälte und eine schweizer Firma) diese US-Firma. Was vielleicht daran liegt, dass diese Firma erst am 21.03.2013 (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html) gegründet wurde. Der auftretende Gründungsagent ist die Firma Business Filings Inc. mit der Webseite http://www.bizfilings.com/ . Dort kann jeder mal eben eine nicht weiter nennenswerte Briefkastenfirma gründen. Die Webseite http://www.itguards.net ist genauso nichts sagend wie die Archive-Seite. Und wie es der Zufall will, es ist fast göttliche Fügung, wird die Seite der Firma itGuards auch bei wix.com gehostet. Die Domain wurde übrigends am 14.03.2013 registriert. Leider ist auf der Webseite kein namentlicher Kontakt aufgeführt. Auch bei der registrierten Domain wurde eine Anonymisierungsmöglichkeit genutzt. Das heisst, dass niemand außer dem Hoster den Inhaber der Webseite kennt. [Es scheint] Also: Eine Firma wird gegründet und hat eine Adresse mit einem Postfach, weder auf der Webseite, noch über die registrierte Domain kann ein Ansprechpartner gefunden werden. DAS [wäre] wahrlich eine lupenreine Geschäftsidee. Das schafft Vertrauen!

Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladeII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.

Der März 2013 war für viele Leute ein arbeitsreicher Monat. Denn es gibt angeblich ein Gutachten zur Software GladeII. Ein Gutachten vom 22.03.2013. Also einen Tag nach Firmengründung der itGuards. Erwähnt wurde das Gutachten im Antrag beim Gericht. Eine Software wie die angebliche Glade-Dingens ist nicht in der Lage die Kommunikation zwischen zufälligen Internetnutzern und einem Streamingportal so zu analysieren, wie es in dem Antrag beschrieben wird, außer sie wäre direkt zwischen beiden Kommunikationspartnern etabliert und würde ähnlich arbeiten wie vielleicht Wireshark. Das wäre dann eine Form des Man-in.the-Middle-Angriffes – das Belauschen der Kommunikation.

Der März hatte es in sich. Da waren einige Leute ziemlich beschäftigt.

Da wir jetzt geklärt haben, dass es wohl keine Software gibt, die IP-Adressen hätte herausfinden können, mindestens die Glaubwürdigkeit der Firma itGuards Inc. völlig im Ar*** ist, müssen die Klagenden erstmal nachweisen, wie sie an die Adressen gekommen sind. Da [gäbe] es aber auch nur eine übersichtliche Anzahl von Möglichkeiten:

1. Die IP-Adressen wurden zufällig ausgewählt.

2. Den Abgemahnten wurde ein Trojaner, ein Virus oder eine andere Malware untergeschoben (per eMail-Spam oder manipulierter Webseite) und dadurch wurden die Pornokonsumenten beim tatsächlichen Pornogucken registriert.

3. Durch Werbebanner vielleicht auch entsprechendem Werbebannercode auf dem Pornoportal selbst, wurden die IP-Adressen der tatsächlichen Konsumenten registriert. Dann haben den Werbenden wohl die Werbeeinnahmen nicht ausgereicht. Ganz nach dem Motto: Verdienen wir Geld mit Werbung auf einem kostenlosen Videoportal mit unserem eigenen Video und verklagen wir dann die Konsumenten unseres Videos. Dolle Sache.

4. Durch manipulierte Links auf Webseiten, in Werbung oder per Spam oder in sozialen Netzwerken, konnten unschuldige Nutzer über umgeleitete Webadressen, oder über in Twitter verbreitete Links auf die Pornoseiten gelockt werden. Die müssen nicht mal den Pornofilm angeguckt haben. Die IP-Adresse wäre registriert. Falle schnappt zu! Es ist auch möglich, dass über manipulierten Code einfach ein übliches iFrame in der Größe eines Pixels zum Pornoportal weitergeleitet hat. Das kriegt man gar nicht mit, wenn so ein Teil geladen wird. Die manipulierten Links werden bspw. auch in Foren diskutiert mit einigen Beispielen. Unter anderem einer ähnlich klingenden Domain namens retdube.net, die natürlich anonym in Panama registriert wurde. Welcher Zufall!

5. Der Pornoanbieter arbeitet mit den Abmahnern zusammen.

Punkte 1 bis 4 können angegriffen werden, weil sie nicht legal sind. Auf alle Fälle eine Strafanzeige wert. Der Punkt 5 wäre dann das Ende des Pornoanbieters. Einerseits durchaus gut, andererseits wäre dann das Schicksal der Abgemahnten in den Händen der Richter und die urteilen in Fällen von Abmahnern nicht immer richtig.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:

———————————-

Mein Adresse

Anwaltsadresse

Sehr geehrte Damen und Herren,

NEIN.

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung

Ich

———————————-

Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.

Das ganze Vorgehen erinnert sehr an die Nigeria-Connection bzw. SCAM. Hier nur als Germany-Connection, betrieben von Anwälten und dubiosen Firmen, aber im rechtlich erlaubtem Rahmen (meist Vermarktungsrechte etc.). Bis sie selbst mal Fehler machen. Könnte in diesem Fall geschehen sein. Abwarten!

Nachtraege:

11.12.2013

Da der Pornoanbieter kostenlosen Inhalt anbietet, wäre eigentlich erstmal eine Abmahnung für diesen fällig. Wenn der Rechtinhaber an irgendwelchen Videos das unterlassen hat, könnte man auch davon ausgehen, dass ihm die Verfolgung der User als Primärziel wichtiger ist. Denn den Pornoanbieter redtube abzumahnen, wäre ein Brief. Aber 10.000de Nutzer, bringt wohl mehr. Das sollten Anwälte klären können.

Hier zwei wirklich gute Beiträge auf palawa und stern.

 

Auf xbiz – einem Portal nur für die Pornoszene – bestreitet die Firma, die hinter redtube steht, dass sie Nutzerdaten an Dritte weitergibt. Das ist aber falsch. Sie tut es so, wie jede kommerzielle Seite es tut: Über Ihre Werbung an den Werbeanbieter und an Trackingdienste. Dazu zählen bei redtube definitv Addthis und Google-Analytics (Dank an DoNotTrackMe für die Hilfe). Auch das Netzwerk Google+ ist mit eingebaut. Mindestens dort werden Verbindungen zu Dritten hergestellt, wenn man sie nicht am eigenen PC oder am Router blockiert. Zusätzlich bieten sie eine API für Entwickler an. Auch das ist ein Einfallstor für Außenstehende. Wäre interessant wie Addthis funktioniert und ob Kunden die über dieses Netzwerk Werbung vertreiben vielleicht IP-Adressen erhalten. (?)

 

12.11.2013

Habe ich gestern ganz vergessen:

Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151).

Ein paar Screenshots zum Vergleich, auch des Quelltextes, hab ich mir auch noch gemacht.

Und was gibt der Quelltext her? Nun, da wix.com ein Hostingbaukasten ist, wo jeder mal schnell eine Webseite bauen kann, kann man vielleicht auch mehr als eine Webseite bauen. Und zwar als der selbe User. Schauen wir uns die Userkennungen im Quelltext an:

1. the-archive.ch

Im Quelltext gibt es einen Java-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

2. itguards.net

Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:

var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-
8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};

Bei wix.com ist es möglich mehrere Webseiten unter einem Konto zu betreiben. Also scheinen itguards.net und the-archive.ch mindestens den selben Webdesigner zu haben. :D (Nachtrag: Oder es ist eben ein Club der sich gegenseitig das Vertrauen ausspricht! Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Hier die Frage: Hat der Gutachter der Software absichtlich sein Gutachten so formuliert, oder wusste er eigentlich nicht was er tut?)

Wenn man andere Seiten bei wix.com besucht, wie bspw. diese hier:

http://www.michelleirene.com/ ,

http://www.bernardosalce.com/ ,

und http://www.leramishurova.com/

sind die Daten natürlich anders.

Jetzt wäre es wohl Zeit für eine Anzeige?

Hier noch Screenshots des Quellcodes:

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.

 

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.

12.11.2013

Ich habe gerade über Twitter diesen Link verfolgt. Ein Anwalt hat Auskunft vom LG Köln erhalten zum Gutachten der ominösen Software. Das was das Landgericht Köln zitiert ist kompletter Unsinn. Ich erlaube mir mal zu zitieren:

Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).

Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich! Haben die im LG Köln keine Administratoren???

Und heute dann weiter: Abmahnindustrie? Ab in die Ecke und schämt Euch!

Die Firma The Archive AG besitzt Rechte an mehreren Pornofilmen, die auf einem legalen Pornovideoportal angeschaut werden konnten (mittlerweile: angeblich). Die Firma hat jetzt nicht das Videoportal abgemahnt, um die Videos entfernen zu lassen, sondern die Zuschauer. Das sollte wohl, begleitet durch mediale Öffentlichkeit, vom Konsum abschrecken, da auch jeder Internetnutzer weiß, welche Firma an welchem PoppUpDown-Projekt beteiligt ist. Jedenfalls ist das die Strategie (gewesen). Für diesen Filmstream, der als Download dargestellt wurde, ist dann auch angeblich finanzieller Schaden entstanden. Da der Film nirgends zu kaufen ist und niemand dafür Geld ausgeben kann (oder will), liegt der finanzielle Schaden etwa bei 0,- Euro *reusper* 15,50 € plus dreistellige Anwalts- und Recherchegebühren. Sensationell. Wie die Einnahmen aufgeteilt werden, ist bisher nicht bekannt.

Die Abgemahnten wurde durch eine Software namens GladeII 1.1.3 identifiziert, die von einer Firma itGuards Inc entwickelt wurde. Firma und Software waren bisher komplett unbekannt. Die Firma hat nur ein Postfach in den USA gemietet und ist auch sonst nicht erreichbar. Die Software kennt keine Sau.

Ein Aspekt für die Glaubwürdigkeit der bisher genannten Firmen sind Ihre Webvisitenkarten, auch Homepage genannt. Die Webseiten von The Archive AG (the-archive.ch / the-archive.de) und von itGuards Inc (itguards.net) liegen beide auf dem selben Server (216.185.152.151) bei dem Webseitenbaukastenanbieter WIX.COM (an dieser Stelle muss ich immer lachen). Auch im Quelltext beider Webseiten steht die gleiche NutzerID (var siteHeader = {“id”:”c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6″, “userId”:”6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b”}) , was den Hinweis ergibt, dass beide Firmen aus dem selben Ei gekrochen sind. Damit ist dann auch klar, dass die Software völlig ungeeignet ist, sofern sie überhaupt existiert. Ein Landgericht hätte aus diesem Grunde kein Recht gehabt, dem Auskunftsersuchen stattzugeben, da der Sachverhalt vermutlich nur mit einem Gefälligkeitsgutachten unterstützt wurde, um glaubwürdiger zu sein. Ich persönlich würde auch den Gutachter anzeigen! Denn vergessen wir nicht, dass die Firma itGuards Inc am 21.03.2013 gegründet wurde, die Software gutachterlich am 22.03.2013 überprüft wurde und bereits am 14.03.2013 die Webdomain von itGuards anonym gesichert wurde, damit man nicht herausfindet, wer der Inhaber ist. Am 28.03.2013 wurde dann, wahrscheinlich aus prahlerischen Gründen, die deutsche Domain the-archive.de gesichert. Hier jedoch korrekt auf den Namen der schweizer Firma, da bei der DENIC Anonymitaet nicht gerne gesehen wird.

Die Firma hat einen Anwalt beauftragt Inhaber der IPs beim LG Köln zu ermitteln. Dafür wurde eine Liste IPs, die mit einer wohl eher nicht existierenden Software herausgefiltert wurden – übrigends aus einer der 100 am meisten besuchten Webseiten der Welt – also Trafficvolumen, das nicht mal die NSA zwischenspeichern könnte, eingereicht. Die Software soll die IPs angeblich abgeschöpft haben ohne illegal auf die Server des Pornoanbieters oder ohne illegal auf die Kommunikation der Konsumenten zuzugreifen. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um den lange gesuchten göttlichen Bibelcode, da das bisher beschriebene Szenario eine solche Möglichkeit unmöglich macht. Ohne göttlichen Beistand keine Chance.

Der Anwalt hat dann angeblich die Anwaltskanzlei (deren Namen wir nicht aussprechen), gebeten, die Abmahnungen zu übernehmen. Was diese wegen ihres großen Erfahrungsschatzes gerne getan hat. Extra gefalzte Briefumschläge mussten besorgt werden, um das Verpacken der sexy Briefe zur Weihnachtszeit zu erleichtern.

Beschreibungen und Pressemitteilungen des Landgerichtes sind aufgrund der neuen und alten Erkenntnisse völlig uninteressant und ein Rechtfertigungsversuch von fachlich überforderten Personen. Ich mache denen nicht mal wirklich Vorwürfe. Aber für die Zukunft: Fragt einfach eure Haus-IT ! Den Admin von nebenan ! Eine Tüte Chips, eine Flasche Cola und die Atmosphere für ein fachlich fundiertes Gespräch ist geschaffen ! Im Hintergrund sollte der Trailer von Battlefield 4 laufen.

Ich habe dann noch was zu IP-Adressen geschrieben. Einfach nochmal aufrufen und Spaßhaben! Screenshots begleiten meine Suche nach der Wahrheit.

Upadte: Klemens hat weiter gegraben: WIX-Test: Sind itGuard.net und the-archive.ch dem selben Ei entsprungen?

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Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebooks Teilen-Funktion

[Update:] Weil viele nicht auf die Links klicken, die zu dem Fall gehören: Es geht nicht um das hier benutze Bild! Deshalb steht ja auch „Beispielbild“ unter dem selbigen. Erst Links klicken, dann Meinungen äußern. Danke!

Es war ja nur eine Frage der Zeit bis auch das kommen würde, nun gehen Kanzleien (zumindest eine bisher bekannte) im Namen von Urhebern (zumindest einer bisher bekannten in dem Kontext auch gar nicht unbekannten) gegen Facebook-Profile vor, in deren Statusmeldungen Vorschau-Bildchen in der Teilen-Funktion eingebunden wurden. Das selbe kann demnach auch auf Google+, Xing und/oder Pinterest zu treffen. Auch das hat das Deutsche Urheberrecht wieder einmal mehr erfolgreich verschlafen. Auch damit lässt sich aktuell ganz wunderbar viel Geld machen, von verdienen kann ja keine Rede sein.

Die geforderte Kostennote im obigen Fall liegt bei 1.800 €.


Stein des Anstoßes: Vorschaubild auf Facebook (Beispielbild)

Auf Grund dieser Tatsache erfolgte nun die Abmahnung durch die Berliner Kanzlei Pixel.Law. Diese fordert im Namen ihrer Mandantin, Frau Gabi Schmidt (der angeblichen Fotografin des in der Abmahnung näher bezeichneten Bildes), die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (Kosten der Abmahnung).

Der Schadensersatzbetrag wird seitens der Kanzlei Pixel.Law mit 1.200 EUR beziffert und angeblich nach der sogenannten Lizenzanalogie bestimmt. Bei der Festlegung der zu leistenden „fiktiven Lizenzgebühr“, sei vorrangig maßgeblich, was der konkret verletzte Urheber tatsächlich am Markt als Honorar für vergleichbare Nutzungsrechte erzielen würde, so Pixel.Law. Dieser Betrag wird sodann mit 600 EUR angegeben. Außerdem würde dem Urheber bei der Verletzung seines Rechts auf Namensnennung ein Zuschlag auf den Schadensersatzanspruch in Form einer pauschalen Verdoppelung der fiktiven Lizenzgebühr zustehen. Somit ergäbe sich ein Gesamtschadensersatzanspruch in Höhe von 1.200 EUR.

(via RA Schwenke)

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Weil das mit den Abmahnungen ja nicht aufhört

Ole Reißmann hat heute einen wie gewohnt zahnlosen Artikel auf SpOn über den aktuellen Stand der Abmahnolympiade der Agentur HGM Press geschrieben. Kein Wort darüber, dass es dringend nötig wäre, die deutsche Gesetzgebung den aktuellen Verhältnissen anzupassen, keine Verwunderung darüber, dass diese Abmahnungen aktuell fast ausschließlich nur von einer Agentur vorangetrieben werden – der HGM Press. Keine Nachfrage, ob diese brutalen Summen auch nur irgendwie im Verhältnis zu dem „entstandenen Schaden“ stehen. Nur die Fakten mit dem Hinweis, dass das vom deutschen Recht so gedeckt sei; fertig.

Ein Foto, zwei Sätze, noch ein Link dazu: fertig ist der Blog-Eintrag. Auf eigenen Websites, in sozialen Netzwerken wie Facebook, Pinterest oder Tumblr veröffentlichen Internetnutzer ihre Netzfundstücke. Sie gehen dabei auf Kollisionskurs mit Gesetzen und der klassischen Medienwelt, und manchmal knallt es.

Das Ding ist eben, dass es nicht „manchmal“ knallt, sondern das das – wenn sich das durchsetzen sollte – zur Eigenheimfinanzierung irgendwelcher Agentur-Hampels und irgendwelchen Anwälten dient.

Leider aber ist es m.E. zu einfach, so zu tun, als wären 50 Jahre alte Gesetze in dem Medium des 21. Jahrhunderts noch zeitgemäß. Denn das können sie nicht sein; Punkt. Immer wieder darüber zu schreiben, was da gerade an Wahnsinn durch die Welt abgemahnt wird, ohne mal zu fragen, ob diese Tüpen alle jeden Morgen Lack saufen, ist ja schön faktisch, wirft aber leider keinerlei Widerspruch zu der kriminalisierenden Praxis auf. Das ist ein Problem.

Rene hat eine Peplik auf den Artikel geschrieben, der Fragen stellt und Fakten, die zu stellen und zu sammeln ein „Qualitätsmedium“ eigentlich in der Lage bzw. in der Pflicht sein sollte. Machen die nicht – da müssen die Blogger schon selber ran.

Weiterhin behauptet die Agentur, „in zeitlichem Vorlauf über die Rechte“ zu verfügen. Das kann im Einzelfall zutreffen, aber ich wette darauf, dass Blogs die Michel OHG zeitlich um mindestens Tage, wahrscheinlich aber Wochen, wenn nicht gar Monate, schlagen. Wenn eine Meldung aufpoppt, sind Blogger bzw. das soziale Netz heute nach wie vor schneller, als klassische Medien oder gar Bildagenturen, womit sich eben doch die Tatsache ergibt, dass Blogs eine Meldung groß machen und später dafür abgemahnt werden. Juristische Rechtmäßigkeit hin oder her: Das ist völlig und vollständig absurd!

Die OHG Michel mag im Einzelfall im Recht sein, Fakt ist dennoch, dass hier (mal wieder) die Realität des Internets mit den Mechanismen traditioneller Medien und ihrer Strukturen kollidiert. Die Abgemahnten sind hier – etwas zynisch formuliert – Kollateralschaden in den Copyright-Wars und am Ende wird der Staat neue gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen müssen, die der neuen Mediennutzung im Netz eine legale Grundlage schafft.

Ich bekam heute eine anonymisierte Mail mit einer neuen Ladung Fotos, die perspektivisch abgemahnt werden. Irgendwelche Arschlochkinder entwickeln nämlich gerade ein Geschäftsmodell welches nach deutschem Recht sogar klar geht. Hier muss eine andere Lösung her. Und zwar schnell. Denn „die Alternative ist die Kriminalisierung einer ganzen Generation.“

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Abmahnungen: Tausende Euro für ein Foto

Endlich! Endlich macht es einer der Blogs, die diese Abmahnung betrifft die Sache jetzt auch öffentlich. Die Jungs von We like that haben Post von einer Kanzlei bekommen, die eine exorbitant hohe Summe für das Verwenden eines Fotos fordert.

Vor gut zehn Tagen gingen an einige Blogs, von denen ich weiß, Abmahnungen raus. Es geht in dieser wohl konkret um ein Foto, dass den LEGO-Künstler Nathan Sawaya neben einem seiner Werke zeigt – also nicht explizit eine seiner Arbeiten. Die Nutzungsrechte daran gehören wohl einer niederländischen Fotoagentur. Ob das zu dem Zeitpunkt als eben dieses Foto über die Blogs ging, schon so war, ist nicht ganz klar. Kann sein, dass die Agentur die Rechte daran erst später eingekauft hat. Vertreten wird diese Agentur durch eine deutsche Kanzlei, die, wie erwähnt, gleich mal mehrere Blogger anschrieb. Die Forderungen für das immer selbe Vergehen variieren von 1600 EUR über – wie jetzt hier – 3000 EUR und gehen in mindestens einem weiteren Fall noch weiter hoch.

Um es noch mal konkret zu sagen: die sollen vierstellige Beträge abdrücken für _ein_ Foto, dass sie jeweils genutzt haben! Irgendwie wollte man ja an den Möglichkeiten dieser Abmahnpraktiken politisch ja mal was ändern – passiert ist in dieser Hinsicht nicht viel bis gar nichts.

Natürlich sackt mich das, auch wenn ich nicht betroffen bin, ziemlich gewaltig, denn es könnte auch mich jederzeit treffen. Andere Blogs, die ähnlich bloggen wie ich, natürlich ebenso.

Deshalb ist es richtig und vor allem wichtig, dass das mal öffentlich gemacht wird. Denn wenn keiner diesbezüglich Stellung bezieht, wird diese wirklich schwer zweifelhafte Praxis von Kanzleien munter weitergeführt. Wenn keiner davon weiß, wird sich auch keiner darüber beschweren. Und das muss ja nun nicht sein.

Und ja: es ist grundsätzlich nicht erlaubt jedermanns Bilder aus dem Netz zu fischen und diese dann bei sich zu verbloggen. Darüber bin ich mir im Klaren. Aber es sollte eben auch nicht möglich sein, Leute für ein derartiges Vergehen mit so dermaßen überzogenen Kostenforderungen zu überziehen. Das wollte ich gesagt haben. Und ich wollte, dass Ihr davon wisst. Ob das irgendwas für irgendwen besser macht? Keine Ahnung, aber ich hoffe, dass man sich da irgendwie entgegenkommen kann.

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Falsche Ebay-Abmahnungen incl. Überraschung im Anhang

Was wohl ein unerfahrener User tut, der bei ebay hin und wieder Mainboards verscheuert, wenn er diese Mail hier bekommt? Ganz besonders achte man auf den Namen, der das Ganze zeichnet, vom dem die Mail in diesem Falle aber gar nicht kommt. Ziemlich miese Nummer.

[Nachtrag:] Weil Google hier gerade jede menge Suchende reintreibt: Nein, liebe Leute, nicht dieses Zip öffnen.

[Nachtrag2:] Könnte mal jemand, der sich mit sowas auskennt, doch das Zip öffnen und prüfen, was dort drin schlummert? Würde mich mal interessieren.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 – 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)


(Edit:) Postadresse

Kam eben als Mail…

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18 Jahre

An einem sonnigen Nachmittag schrieb ich heute vor 18 Jahren, damals noch auf Blogspot, einen völlig banalen Beitrag in mein gerade neu aufgemachtes Blog. „Das Blog“ war dabei gesetzt und ist es für mich bis heute geblieben. Weil alle Freunde Blogs hatten und wir uns damals alle gegenseitig lasen. Das ersparte uns das Telefonieren, was mir mehr als nur angenehm erschien. Kommunikation war damals anders. WhatsApp gab es noch nicht, SMS per Flatrate war, so wie vieles andere, das heute als „normal“ erscheint, undenkbar. Ich hatte keine Ahnung, in welche Richtung sich das damals wahrlich kleine Ding entwickeln würde – und es war mir auch egal. Es war ein Experiment. Und noch frei von Cookie-Bannern.

Alle Blogs wegen der ich damals angefangen habe, gibt es heute nicht mehr. Überhaupt gibt heute nur noch viel zu wenige der Blogs, die ich über die 18 (in Worten: achtzehn) Jahre lieben lernte. Das Internet hat sich verändert. Nicht unbedingt zum Besseren. Überall Hass, Missgunst, Hetze, anstrengende Boomer-Mentalität, in der jede/r seinen noch so kleinen Facebook-Account als Sprachrohr zur Welt empfindet. Das Internet war ein deutlich spaßigerer Ort, als dass es das heute noch ist. Es gab so unfassbar viel zu entdecken und auch zu zeigen. Blogs waren genau _der_ Filter dafür – und ich liebte alles daran.

Während anfänglich hier nur ein paar Freunde mitlasen, wuchs die Kiste über die Jahre. In ihrer Pubertät hatte sie monatlich bis zu 1,5 Millionen Leser*innen und mitunter jede Menge Ärger. In ihrer Pubertät war sie sehr laut. Gehört sich ja auch so. Es gab Abmahnungen, von denen einige bezahlt werden mussten, Klagen, die vor Gericht für mich entschieden wurden, Vergleiche zu meinen Gunsten. Und Morddrohungen gegen mich und meine Familie, auf die hin mir die Polizei riet, doch einfach mit dem Bloggen aufzuhören, was für mich nie in Frage kam. Es waren unfassbar wilde Jahre, die mir Reisen und Möglichkeiten eröffneten, die ich ohne dieses Blog nie gehabt hätte. Ich hab deshalb New York gesehen. Völlig wild. Ich bin dafür unfassbar dankbar. Dieses Blog ist Teil meines Lebens. Mit ihm teilte ich fast immer alles und somit auch mit euch. Manchmal mehr, in letzter Zeit weniger. Es ist Familienmitglied, mein drittes Kind und nach meiner Frau mein bester Freund. Seit 18 Jahren.

Ich könnte hier jetzt groß über geplante Veränderungen schreiben. Über das, was da noch kommen könnte, aber ich lass das. Ich mach‘ einfach so weiter. Das Ding hier verändert sich eh immer, ist ein dynamischer Prozess wie mein Leben auch. Manchen gefällt das, anderen vielleicht nicht und das ist auch völlig okay so. Ich hab das hier nie dafür gemacht, dass mich ob dessen die Leute mögen. Einige (gar nicht so wenige) habe ich über Jahre geärgert. Andere habe ich (sehr gerne) des Öfteren erfreut. Und: ich habe unfassbar viele Menschen, die mir heute lieb und teuer sind, über dieses Schätzchen hier kennengelernt. Auch dafür bin ich dankbar.

Eigentlich wollte ich auch gar nicht so viel schreiben, aber wenn man immer noch so ein Blog hat und es manchmal noch so betreibt, wie es früher Gang und Gebe war, kann man das halt schon mal machen.

Keine Ahnung, wie lange ich noch Lust habe, das Ding hier zu betreiben, aber wie schon erwähnt: es ist Teil meines Lebens und das einfach so abzustreifen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Also mach ich einfach weiter und krieg die 20 bestimmt noch voll.

Das Kraftfuttermischwerk ist jetzt volljährig und bringt trotzdem keine Pornos. Wobei die wahrscheinlich die Leserzahlen wieder in Schwung bringen würden. Aber auch die sind mir heute deutlich weniger wichtig als das vor Jahren noch der Fall war. Werbung bringt kaum noch Geld ein und geht uns allen eh gehörig auf den Saque. Überhaupt: was das für eine Diskussion damals war, als wir uns anmaßten, Geld mit dem verdienen zu wollen, was wir täglich taten. Hahaha! Bei mir war es dann zwischenzeitlich mehr, als ich mit meiner eigentlichen Arbeit verdiente. Ich habe darüber nachgedacht, meinen geliebten Job aufzugeben und nur noch vom Bloggen zu leben. Gut, dass ich das nicht gemacht habe – heute wäre ich damit ziemlich am Arsch. Die fetten Jahre sind vorbei.

Und dennoch bin ich noch da und bleibe so lange es noch Spaß macht. Mich Dinge faszinieren, beeindrucken, ärgern, erfreuen, glücklich machen. Und so lange wie mich Musik catcht, die ich dann teilen mag. Ganz egal, ob die jemand neben mir auch hören will. Mach ich dann einfach. Mein Blog. Meine Regeln. Mein Content. Mein Schatzkästchen. Mein Baby. Ein Teil meines Lebens.

Twitter geht unter, Facebook ist eh im Arsch, für TikTok fühle ich mich zu alt und Instagram ist auch nicht mehr das, wofür ich mir damals dort einen Account angelegt hatte. Ich will außerhalb dessens hier auch nicht mehr weiterziehen. Kein Mastadon, kein Bluesky, kein wasweißichwasdanochkommt. Wenn ihr mich sucht, findet ihr mich hier. So wie die letzten Jahre auch. So lange ich noch Bock drauf habe.

Jetzt ab zu einer Weiterbildung. „Mediennutzung unter Jugendlichen“, die alle gar nicht mehr wissen, was Blogs für uns mal bedeuteten. Was das für uns für ein Riesending war. Damals. Und heute Abend Sekt. Auf die Volljährigkeit. Und vielleicht eine kleine Fackel.

Bestimmt habe ich jetzt auch wieder irgendwas ganz Wichtiges vergessen, was im Text hätte stehen müssen, aber das schreibe ich dann vielleicht im nächsten Jahr.

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