Zum Inhalt springen

Bundestag gibt Cannabis auf Rezept frei

Eine der Nachrichten, die ich vor 10 Jahren hier so noch nicht für möglich gehalten habe: Bundestag lässt Cannabis auf Rezept zu.
Ab März haben schwer Erkrankte in Deutschland damit die Möglichkeit Cannabis auf Rezept zu bekommen, bezahlt von der Krankenkasse. Ein längst überfälliger Schritt, von dem dennoch nur wenige Menschen einen Nutzen tragen werden. Der Eigenanbau, allerdings, bleibt auch zu diesem Zweck weiterhin verboten.

Die Entscheidung betrifft nach wie vor nur eine kleine Gruppe Schwerkranker: Um Cannabis auf Rezept zu erhalten, müssen die Betroffenen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So ist das Mittel nur für Menschen mit einer schweren, chronischen Erkrankung vorgesehen, bei denen andere Therapien versagen.

Vielleicht kann ich hier dann ja in 10 Jahren auch endlich schreiben, das Cannabis generell legalisiert wurde. Mal sehen.

5 Kommentare

  1. Photoshop Philip19. Januar 2017 at 17:37

    Gab’s das nicht schon die ganze Zeit? Man hat doch auch vorher schon in Apotheken Gras bekommen? Mindestens im Rahmen eines Methadon Programms… und ich dachte bei Krankheiten auch?

  2. eir4m19. Januar 2017 at 18:19

    Photoshop Philip,

    Jep, aber es brauchte eine schwer zu erlangende Ausnahmegenehmigung und ne Menge Kohle. Denn das Cannabis musste von den Patient*innen selbst gezahlt werden.

    ..wie übrigens auch der im Beitrag verlinkte Artikel verrät.

  3. Fusel21. Januar 2017 at 05:21

    Diese Ausnahmegenehmigung braucht es eben NICHT mehr. Der Arzt kann es jetzt, wenn er es begründen kann, direkt selber auf BTM-Rezept ausstellen. Ohne das man selber einen Antrag an die Bundesopiumstelle stellen muss wie bisher.
    Und bei „Schwerstkrank“ gibt es keine Definition. Ausnahmen gabs schon für etliche Krankheitsbilder. Siehe Seite 13, https://hanfverband.de/sites/hanfverband.de/files/patienten_ratgeber_v10_web_final.pdf

    UND: Man muss auch nicht mehr dieses Austherapieren mitmachen. Nach dem Motto: Cannabis gibt es erst dann wenn alles andere durchprobiert wurde und versagt hat.

    Nochmal was anderes ist es, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. Das sollen wohl nur schwerstkranke machen können.

    Aber wenn du eine Krankheit aus besagter Liste hast und einen Arzt findest der ebenfalls der Meinung ist, das Cannabis eine gute Idee ist, dann kann er es dir in Zukunft auf BTM Rezept verschreiben. Es obliegt dann seinem Ermessen und eben nicht mehr der Bundesopiumstelle.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert