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Verurteilt wegen 0,01 Gramm Gras

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(Foto unter CC BY 2.0 von Don Goofy)

Und weil mir gerade beim Thema sind; aus dem Hanfjournal:

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet. Zugetragen hat sich die Posse selbstredend in Bayern, genau gesagt vor dem Amtsgericht in Hersbruck.“

11 Kommentare

  1. Steffen18. September 2014 at 00:45

    Im verlinkten Artikel liest sich das aber noch etwas anders… die Menge interessierte die Richterin nicht, weil sie findet, dass man für solche Mengen in den Bau müsste, sondern weil die gute Frau Lehrerin angeblich (also nach Aussage der Herren in grün) mit 120km/h bei Regen durch die Gegend geheizt ist auf dem Weg zum Unterricht und dabei auch noch bekifft war. Damit wäre die vermutlich auch in Berlin nicht so ohne weiteres durchgekommen…

  2. Markus18. September 2014 at 01:41

    0,010g, also 10mg sind schon ein bisschen mehr als fleckiges Papier. Etwa ein nicht winzig kleiner Krümel wiegt 10mg. Ich würde mal schätzen, dass man sich hier im Zehntel-Milligramm-Bereich bewegt. Ist also eine recht großzügige Schätzung des Beamten, mit einem Fehler so im Bereich Faktor 100 oder gar 1000. Aber klar, wenn die Waage nur 0,00g anzeigt, dann werden 0,0001g halt auf 0,01g aufgerundet. Ein Windzug an der Waage oder eine Druckschwankung durch offene Türen, Lüftungen etc. und man ist auch mal bei 30mg.

  3. Basti18. September 2014 at 08:08

    Wär doch geil, wenn die Kids das nachahmen, dann kiffen die endlich nicht mehr so viel :-D

  4. glamorama18. September 2014 at 08:09

    Steffen:
    bei Regen durch die Gegend geheizt ist auf dem Weg zum Unterricht und dabei auch noch bekifft

    Umgekehrt darf man sich natürlich fragen, welche Strafe die gute Frau erhalten hätte, wenn sie leicht alkoholisiert mit 120 auf der Landstraße „einen Schlenker“ gefahren hätte und im Fahrzeug 0,001 Liter Bier gefunden worden wären. Bei weniger als 0,5 Promille im Blut wären da beispielsweise nur 30 Euro Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung fällig geworden. Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit.

  5. Tommy18. September 2014 at 08:24

    Danke Steffen für den Hinweis! Wollte mich schon aufregen über das Urteil. So finde ich es aber durchaus sinnig.
    Ronny übernimmt sowas ja leider gerne etwas unreflektiert.

  6. seppel218. September 2014 at 10:06

    Tommy,

    also das man bekifft durch die GEgend rasst bei Regen halte ich von der Natur der Sache für völlig ausgeschlossen, eher dass man zu langsam fährt….

  7. Sencer18. September 2014 at 11:47

    Frage: Ersetze Cannabis durch Bier. Was wäre passiert?

    700,- Strafe? Vermutlich Führerscheinentzug mit regelmäßig Pinkeln und MPU?

    Oder 120,- Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 -40 Km/h?

    “ „Sie gab mir statt des Führerscheins ihren Personalausweis, sie war aufgeregt, die Augen glasig, die Pupillen auffällig.““

    So sehe ich morgens auch aus und bin genauso verpeilt. Drogenfrei. Besonders schlimm ist es, wenn ich verpennt habe und schnell zur Arbeit muss, weil zu spät kommen in meinem Job ziemlich doof. ist.

  8. Pit19. September 2014 at 12:28

    Die Pädagogen sollten einfach bei Sprit, Wein und Psychopharmaka belassen und generell mit ihren Burnouts die Öffentlichkeit nicht aufbringen – Drogen helfen bei der Situation in Gesellschaft und Schulwesen auch nicht weiter – „zivilisiert“ Euren Nachwuchs doch einfach selber, wenn Ihr so klar und nüchtern seid – oder hängt Euch selbst mal zur Abwechslung in den Pranger -echt ekelich, diese Besinnungslosigkeit!

  9. Steffen19. September 2014 at 16:09

    glamorama: Umgekehrt darf man sich natürlich fragen, welche Strafe die gute Frau erhalten hätte, wenn sie leicht alkoholisiert mit 120 auf der Landstraße “einen Schlenker” gefahren hätte und im Fahrzeug 0,001 Liter Bier gefunden worden wären. Bei weniger als 0,5 Promille im Blut wären da beispielsweise nur 30 Euro Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung fällig geworden. Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit.

    Das ist natürlich richtig und ob (wie Herr Vetter z.B. in seinem Blog darauf hinweist) ein angebliches Drogendelikt mit einem Verkehrsdelikt zu vermischen hilfreich oder korrekt ist, ist auch mehr als zweifelhaft. Gerade die Richterin hat hier wohl wenig klug und umsichtig gehandelt. Auch dass THC (bzw THC-COOH) im Urin sehr viel länger, als im Blut nachzuweisen ist, muss sicherlich angemerkt werden.

    Wie man es auch dreht, das Urteil ist fürn Eimer und wird so sicher nicht stehenbleiben. Das Verhalten der Frau Lehrerin halte ich aber zumindest auch für zweifelhaft. Glauben wird man ihr die Geschichte mit „vor ein oder zwei Tagen“ aber wohl müssen.

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