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Kategorie: Täglicher Sinnwahn

Rostock-Lichtenhagen 2012: Gedenken nur für Weiße und andere Brechmittel

Ich sah das gestern Abend kurz vor dem Schlafen gehen und habe mich furchtbar darüber aufgeregt. Gemischt mit dem Statement von jemandem, der sich selbst nur als „Patriot“ versteht und sich weder links noch rechts verortet sehen möchte und dem FAZ-Artikel von Jasper von Altenbockum kroch mir dann langsam die Kotze hoch. Man möchte schreien, „DAS DARF DOCH ALLES NICHT WAHR SEIN!“ Leider aber ist es genau das. Deutschland im Jahr 2012.

Das Video hier zeigt zwei Mitglieder des deutsch-afrikanischen Freundeskreises Daraja e. V., darunter das Vorstandsmitglied Marouf Ali Yarou Issah. Diese wurden von offizieller Seite zur Gedenkveranstaltung der rassistischen Pogromen von 1992 eingeladen. Ihnen wurde aus nicht geklärten Gründen der Zugang verweigert, eine Erklärung gab es nicht, ihre Plätze blieben während der Veranstaltung frei. Ob die Entscheidung ihnen den Eintritt zu verwehren rassistisch motiviert war, ist nicht erwiesen, ist nicht auszuschließen.

Am Sonntag, dem 26. August 2012 wurde in Rostock-Lichtenhagen den rassistischen Pogromen von vor 20 Jahren gedacht. […] Bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn fanden sie sich mit ihrer Einladung am Einlass ein. Dort verwehrte ihnen der Sicherheitsbeamte, nach Rücksprache mit den Veranstaltern, den Eintritt. Eine Begründung hierfür bekamen sie nicht. Laut Kombinat Fortschritt konnten „nach der Abweisung […] offenbar weitere Geladene die Schleuse passieren.“


(Direktlink, via Katharina König)

Und weil ich gerade dabei bin, hier noch ein Video aus dem letzten Jahr, das einen ehemaligen Vertragsarbeiter aus Mosambik und zwei Flüchtlinge aus Ghana dabei zeigt, wie sie 20 Jahre nach den Pogromen von Hoyerswerda in eben jene Stadt zurückkamen, der sie damals wegen denen den Rücken kehrten. Sie kamen mit der Hoffnung, dass sich dort etwas verändert hätte und gingen mit zurückbleibender Fassungslosigkeit, die auch ich fühlte als ich das sah.


(Direktlink, via Marc)

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Die Vampir-Damenbinde

Das Ding hier geht gerade über einige amerikanische Blogs und schreit förmlich danach, ein Fake zu sein, „Auf so eine Idee kommt schließlich keiner.“, dachte ich. Dann dachte ich, „Frag mal Google.“ und Google meinte, „Doch, klar kommen manche auf solche Ideen! Guck mal hier, kannste kaufen! Und ich so: Was zur Hölle!?

An extra long version of the Goddess pad, measuring at a whopping 16 inches long it’s surely to be the only pad you’ll need for your heaviest overnight flows or after childbirth.

The inner core consists of two layers of flannel sandwiching two layers of terry cloth and backed with the softest matching black fleece. There have matching black poly resin snaps with two snap settings for a more personal adjustment.

This listing is for one XL Goddess\/Postpartum Pad in the „Sexy Vampire“ print.

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Dreckschlüppa von Elvis zu ersteigern

Wer träumt davon denn nicht? Also außer mir. Nicht. Elvis sein Schlüppa, den er einst auf einem Auftritt trug. Gänzlich ungewaschen in trendigem Tiger-Look (Gelb-Braun). Zu erstehen auf einer Auktion in Chesire. Erwartet werden wohl 7000 – 9000 britische Pfund und bevor darüber tatsächlich jemand nachdenken sollte: meine Bühnenschlüppa gibt es für ein Zehntel des dort angesetzten Preises. Und die sind auch noch viel schicker.


(via Rene)

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GEMA gewinnt CC-Klage gegen die Musikpiraten

Vor einigen Monaten verklagte die GEMA den Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs auf einer CD, heute hat das Gericht in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, allerdings werden die Musikpiraten in Berufung gehen. Ich hoffe, dass sich das noch in eine andere, eine gerechtere Richtung wenden lässt.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagte vor einigen Monaten den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der Titel, Dragonfly von texasradiofish, verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagte den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt auf Lizenzgebühren. Das Gericht hat heute in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, aber eine Berufung an das Landgericht zugelassen.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den jetzt verhandelt wurde.

Der Frankfurter Verein wartet nun auf die Zustellung der schriftlichen Begründung des Urteils, um die weitere Verteidigung zu planen – eine Berufung wird aber auf jeden Fall eingereicht werden, da die Musikpiraten eine grundsätzliche Klarstellung anstreben.

(via Rene)

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