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Kategorie: Täglicher Sinnwahn

Berliner Rentner besetzen ihren Freizeitklub

Seit letzter Woche halten Berliner Rentner ihren Seniorenfreizeittreff „Stille Straße“ in Berlin Pankow besetzt. Weil dieser geschlossen und dann verkauft werden soll. Der Bezirk hätte kein Geld um den Laden zu halten, heißt es. Das ist den Rentnern egal und sie kämpfen um zu bleiben. Großartig!

Natürlich haben einige Angst gehabt, sagt Syrbe. „Aber die Besetzung war goldrichtig. Mehr Unterstützung hatten wir noch nie.“ Man merkt, wie ihr der Trubel zusetzt. Syrbe wirkt gehetzt – aber nicht unglücklich. Auch die anderen strahlen, wenn sie Besuchern von ihrem Coup berichten. Sie genießen ihre neue Rolle: Besetzer statt Canasta-Truppe. Ein Abenteuer.
Sie haben den Bezirk unter Druck gesetzt, nur indem sie blieben. Jetzt besuchen Bundestagsabgeordnete die Senioren, Politinitiativen bejubeln ihre Chuzpe. Junge Mietenaktivisten brachten Matratzen und Decken vorbei. Eine autonome Wagenburg übermittelte Solidaritätsgrüße. Im Haus füllt sich ein gelbes Unterstützerbuch. „Bleibt stark!“ „Kämpft weiter!“ Selbst zwei Touristen aus Rotterdam haben sich hierher durchgeschlagen und eingetragen.

Zitat trotz Leistungsschutzrecht. Leben am Limit.

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Genital Horoskop


(via reddit)

Es gibt ja so Sachen, von denen man nicht die geringste Ahnung hat. Wenn man sie dann doch entdeckt, wünscht man sich den Zustand der vorherigen Ahnungslosigkeit sofort zurück. So wie ich gerade, denn ich wollte eigentlich nie wissen, was genau man aus Geschlechtsteilen so lesen kann. Astrogenital, eine Internetseite zum Thema genitale Horoskope.

Jedermann lässt sich seine Zukunft aus den Händen lesen.
Aber wussten Sie schon,
dass sich auch mit der fachmännischen
Analyse Ihres Penises oder Ihrer Vagina einiges über Ihre Zukunft herausfinden lässt?

Und ich würde dann jetzt gerne gehen.

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Mit dem Fahrrad zur Arbeit

Ich hab schon mal Singlewheelbikes gesehen, da hat sich der Reifen um den Fahrer drumrum gedreht, so wie bei General Grievous’ Wheel Bike in Star Wars. Aber… das man sich da mitdreht? Da wird einem doch voll schlecht und man kotzt sich auf die Krawatte. So kann man dann nicht mehr ins Büro…

Mehr Fotos auf Flickr.

He never gives it away.

Circle Bike Dude’s worked hard to engineer this contraption… it’s really kind of an incredible machine.

If you see him at night he’s got a killer light set up on his Circle Bike now.

It definitely adds to the experience.

I see Circle Bike Dude everywhere the action is day and night.

Rock on Circle Bike Dude!

(via Interweb3000)

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Russe trifft Spiderman beim Klettern auf einen Turm

Wieder so ein völlig verrücktes, suizidales Video, das junge Russen beim ungesicherten Klettern in luftiger Höhe zeigt. Was uns damals das S-Bahn-Surfen war, ist denen eben diese Kletterei. Beides arschgefährlich, wobei ich das hier niemals nicht machen würde. Meiner Altersvernunft wegen auch, von meiner Höhenangst ganz zu schweigen.

Was ich aber eigentlich sagen wollte: dort ganz oben trifft der Kletterer Spiderman. Whait for it.


(Direktlink, via finde ich nicht mehr)

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Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

Neues aus dem Hause der GEMA. Diesmal gehen sie gegen den Musikpiraten e.V. vor und verklagen diesen wegen der Veröffentlichung eines Creative Commons-Songs auf einer CD. Die Seite der Musikpiraten strauchelt gerade ein wenig, weshalb ich deren Text mal großflächig qoute.

Ich bin sehr gespannt, was dabei wohl rauskommen wird. Die GEMA lässt in Sachen Arschloch-PR aber auch rein gar nichts aus.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagt den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der veröffentlichten Titel verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagt nun den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Musikpiraten begrüßen diesen Schritt, da so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werden wird.

Unter dem Motto »FreeMixter« hatte der Verein Juli 2011 zum dritten Mal zu seinem Musikwettbewerb aufgerufen. Gewinnen konnten die Teilnehmer unter anderem die Veröffentlichung ihrer Songs auf einer CD, die in einer limitierten Auflage von 2.000 Stück handnummeriert wurde.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt werden wird.

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.

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