Zum Inhalt springen

Das Kraftfuttermischwerk Beiträge

Linolschnitt mit sechs Farben

Ich habe es ja ein bisschen mit so Druckverfahren. Finde ich spannend und mitunter nicht wenig faszinierend. Außerdem habe ich auf Arbeit ein Hochbeet, in das ich im Juni ein paar mir unbekannte Samen gesetzt hatte, die jetzt als ganz wundervoll und orange leuchtende Blüten bis in die letzte Woche hinein Bienen und Hummeln mit Blütenstaub versorgt haben. Sie riechen leicht zitronig und sind optisch sehr dominant. Ich habe mir dann Anfang dieser Woche eine dieser Pflanzenbestimmungsapps runtergeladen, denn diese Blumen hätte ich im nächsten Jahr auch sehr gerne wieder in dem Beet. Stellt sich raus: es sind Calendula. Haben mit dem Druck nichts zu tun, sehen sich aber irgendwie ähnlich.

Und dann sehe ich dieses Video, das zeigt wie Elina Adrshina einen Linolschnitt mit sechs Farben von jener Calendula einer Tagetes macht und dann passt halt mal wieder alles zusammen. Toll!


(Direktlink, via The Kid Should See This)

4 Kommentare

Urinieren in die Ostsee ist nachts keine Ordnungswidrigkeit

(Foto: KRiemer)

Falls das für irgendjemanden von euch mal wichtig sein sollte; das Amtsgericht in Lübeck hat geurteilt, dass das nächtliche Urinieren in die Ostsee keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Urteil gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Dankt mir später.

Es geschah im Schutz der Dunkelheit, blieb aber nicht unbemerkt: Im Sommer vergangenen Jahres erwischte eine aufmerksame Streife des Ordnungsamtes einen Mann beim Pipi machen am Strand. Er hatte sich am Spülsaum der Ostsee zu den Wellen gedreht und sich spontan erleichtert. Vor Gericht landete der ungewöhnliche Fall, weil sich der Täter weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen. Es sei fällig wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“, hieß es damals.

Vor dem Amtsgericht sah man die Ereignisse nun anders. Die vom Ordnungsamt angeführte „Belästigung der Allgemeinheit“ sei hier nicht erkennbar. Der Mann sei allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern dezent den Rücken zuzukehren.

Ein Kommentar

Automatischer Schutzhelm gegen ins Gesicht fallende Smartphones

Jedem von uns dürfte auf dem Rücken liegend schon mal sein Smartphone ins Gesicht gefallen sein. Dagegen kann man durchaus etwas tun, wie dieser Gentleman hier bewiesen hat. Ich weiß zwar nicht genau, wer sein Phone so weit oben in die Luft hält wenn man darauf lesen will, aber das verkommt anhand der hier verwendeten Sensortechnik auch zur Nebensache.

Einen Kommentar hinterlassen