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Recht auf Remix

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Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine Kampagne für ein Recht auf Remix gestartet. Ich weiß ziemlich genau, wie es sich anfühlt, wenn das Netz mit dem angestaubten deutschen Urheberrecht kollidiert. Es wird Zeit, dass da was passiert. Der Weg wird ein langer werden, aber wir sollten endlich loslaufen um am Ende im Idealfall so etwas wie eine deutsche Fair Use-Regelung erreichen zu können. Mitmachen!

Wir leben in einem Zeitalter des Remix. Kreativität und Kultur bauten schon immer auf bereits Bestehendem auf. Internet und digitale Technologien ermöglichen aber die kreative Nutzung existierender Werke in völlig neuen Dimensionen: Nie zuvor war es so vielen möglich, Werke auf so unterschiedliche Arten zu verändern und so einfach anderen zugänglich zu machen. Mehr denn je gilt heute: „Everything is a Remix.“

In der klassischen Neuschöpfung tritt das Alte bis zur Unkenntlichkeit in den Hintergrund. Remix als Kulturform zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass Altes im Neuen kenntlich bleibt. Remix ist eine kreative Kopie, die als solche erkennbar ist. In dem Maße, in dem die kreative Kopie Teil des kommunikativen Alltags breiter Bevölkerungsschichten wird, ist ein Recht auf Remix eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit einer Gesellschaft. Unter einem Recht auf Remix verstehen wir ein Bündel aus drei digitalen Kreativitätsrechten:

– Das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und das Ergebnis öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Transformationsnutzungsrecht — Beispiel: Hintergrundmusik im Handyvideo).

– Das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und diese öffentlich zugänglich zu machen (Pauschalvergütetes Remixrecht – Beispiel: Fake-Trailer einer Fernsehserie).

– Das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten. (Lizenzpflichtiges Remixverwertungsrecht – Beispiel: Verkauf von Musik-Mashup via iTunes)

(via Rene)

2 Kommentare

  1. Gorm8. Mai 2013 at 17:37

    It’s a tricky one isn’t it?
    Remixing ist Kultur, da stimme ich vollkommen zu. Ich sehe da allerdings einige Punkte, die man vielleicht hinterfragen sollte.
    – Auch wenn jemand einen Remix mit nicht kommerziellem Hintergrund macht, kann ich den Urheber durchaus verstehen, wenn er das nicht ok findet, weil er nicht will, dass sein Werk in dieser oder jener Art verwurstelt wird. Nicht jeder Remix ist auch gut und dann sollte der Urheber schon sagen können „neee Du lass mal, dafür is mir meine Arbeit zu schade“
    – Ich selbst nutze in solchen Fällen die CC-BY-NC-ND Lizenz im Filmbereich, weil ich manchmal einfach nicht will, dass jemand das Teil zerhackt und in einem völlig anderen Kontext zusammensetzt, ohne mich über die Art und Weise vorher informiert und nachgefragt zu haben.
    – Das Recht gegen angemessene Zahlung, Remixe kommerziell zu verwenden, gibt es doch bereits. Jeder der einen Remix macht, muss doch vorher sowieso beim Urheber anfragen und dann nen Deal mit ihm aushandeln. Und da liegt es im Ermessen und Interesse des Urhebers, ob er diesbezüglich mit dem Remixer übereinkommt oder nicht.
    – Bei Blogrebellen hat jemand im Kommentar zu Recht geschrieben, dass es de facto nicht im Interesse der Paulchen Panther Macher und des Sprechers war, in diesem unsäglichen NSU-Video verarbeitet zu werden.
    Und da wird für mich eben auch für die Remixer selbst n Schuh draus, wenn deren Remix z.B. wiederum Grundlage eines weiteren Remixes wird, der z.B. von irgend einer Rechtsrockband, politischen Organisation etc. genutzt wird, hinter der sie einfach nicht stehen.

    Ich finde auch, dass es sicherlich eine Lockerung im Bereich der künstlerischen Schöpfungshöhe geben soll, denn für 2 Sekunden Schlagwerksamples verklagt zu werden, wie im Falle 3P vs Kraftwerk, ist imho realitätsfremd. Aber bei kompletten Übernahmen wie in diversen Bushido-Fällen hört es für mich dann auch auf.

    Klar ist Remixen eine tolle Sache, aber man sollte schon anfragen, ob das in Ordnung geht und wenn man es nicht macht, dann muss man sich schon gefallen lassen, wenn der Urheber sagt: „Kollege, ganz im Ernst, das gefällt mir nicht, lass gut sein!“
    Ich selbst bin großer Fan von Remixen, kann aber jeden Urheber verstehen, wenn er aus diversen Gründen da nicht einfach so mitmacht. Wie gesagt, ne E-Mail, ein Anruf beim Urheber und alles weitere lässt sich regeln.

  2. EineMeinung8. Mai 2013 at 19:50

    100% einer Meinung mit meinem Vorredner. Ähnlich wie Gorm hätte ich da jetzt meinen Senf dazu gegeben. :) Ich kann die Initiative also auch nicht vollständig unterstützen.

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