
(Foto: Kandschwar, CC BY-SA 3.0)
Vor dem Staatstheater in Mainz hat vor drei Tagen eine Demonstration der AfD stattgefunden. Motto: „Gegen das Asylchaos“. Im Staatstheater selber haben sich zur selben Zeit 120 Mitarbeiter eben jenes Theaters hingestellt und gemeinsam Beethovens „Ode an die Freude“ intoniert. Bei geöffneten Fenstern. Die dafür eigentlich angedachte PA musste vorher leider auf Anweisung der Polizei abgebaut werden. Also sangen die halt ohne elektronische Verstärkung.
Allerdings sangen sie dann immer noch so laut, dass die AfD-Knüppel draußen das von der Bühne Gespbrochene nur wenig bis gar nicht verstehen konnten. Dafür kassierte das Mainzer Staatstheaters jetzt eine Anzeige. Von der Polizei – wegen Störung der AfD-Demonstration.
„Das ist ein formaler Verstoß, das ist ganz klar geregelt“, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mainz. Nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes wird, wer „in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen grobe Störungen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Sänger seien drei- oder viermal von der Polizei angesprochen und verwarnt worden, was ihnen drohe. Sie hätten weitergemacht, also habe die Polizei Anzeige erstattet.
Den Intendanten des Theaters ficht das nicht an: „Wenn man dafür eine Anzeige bekommt, dann ist das eben so“, sagt Intendant Markus Müller. Recht so. Weiter machen.