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Schlagwort: drunk

Betrunkene Elefanten pennen in einem Teegarten

Keine Ahnung, ob die Geschichte tatsächlich so passiert, aber sie ist zu schön, um nicht daran zu glauben.

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Neulich in Kassel: Mann auf Autodach festgebunden

In gegenseitigem Einvernehmen. Okay, wer von euch war das?

In Kassel haben sich zwei junge Männer einen besonderen Jux ausgedacht. Danach war bei dem einen der beiden der Führerschein weg.

Ein junger Mann hat seinen Freund in Nordhessen mitsamt einer Matratze auf einem Autodach festgebunden und ist losgefahren. Die beiden Männer hätten sich damit einen Jux erlauben wollen, teilte die Polizei mit. Der 20-Jährige hatte sich demnach freiwillig in Kassel mit einem Spanngurt festbinden lassen.

Zeugen hatten den Notruf alarmiert. Der 22 Jahre alte Fahrer hatte 0,8 Promille Alkohol intus und zudem Drogen genommen. Seinen Fahrzeugschlüssel musste er abgeben, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

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Während er von der Polizei verfolgt wird: Betrunkener E-Scooter-Fahrer fährt in Streifenwagen

(Foto: René MentschkeCC BY-SA 2.0)

In Hannover hat ein 20-Jähriger, nachdem er auf einem E-Scooter bei Rot über eine Ampel gefahren ist, versucht, vor der ihm folgenden Polizei zu flüchten. Das gelang wohl auch zeitweise, bis sich ein zweiter Polizeiwagen vor dem Rollerfahrer auf einem Fußgängerweg quer stellte, um ihn zum Stopp zu zwingen. In diesen fuhr der junge Mann dann rein. Mit 2,1 Promille.

Laut Polizei hatte der 20-Jährige zuvor versucht, mit einem Elektrotretroller vor der Streife zu fliehen, die ihn kontrollieren wollte. Er war den Beamten in der Nacht aufgefallen, als er bei Rot über eine Ampel fuhr. Aufforderungen zum Anhalten ignorierte er den Angaben zufolge. Versuche, ihn zu stoppen und zu kontrollieren, seien zunächst fehlgeschlagen.

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Betrunkener fährt bei Tempo 200 km/h auf Zugkupplung mit

(Foto: RatheimerGNU)

Ich weiß nicht, wie betrunken man sein muss oder besser: sein kann, um auf die Kupplung eines gerade losfahrenden Zuges zu springen, der dann volle Möhre durch die Landschaft heizt. Ein 33-jähriger Mann aber hat genau das auf dem Duisburger Hauptbahnhof getan. Der Eurocity, in dem er eigentlich reiste, hielt dort für zwei Minuten und der Fahrgast dachte wohl, diese Zeit würde reichen, um schnell noch eine Fluppe durchzuziehen. Fehleinschätzung seinerseits. Nach zwei Minuten schlossen sich die Türen und er stand zu dem Zeitpunkt immer noch draußen. Um dennoch mitfahren zu können, sprang er dann auf die Zugkupplung zwischen zwei Abteilen und fuhr auf dieser bei bis zu 200 km/h durchs Ruhrgebiet.

Als sich plötzlich die Zugtüren schlossen und der Zug losfuhr, soll der Ibbenbürener auf die Zugkupplung zwischen zwei Wagons gesprungen sein. Unbemerkt vom Zugpersonal und anderen Reisenden fuhr der Zug in Richtung Mülheim an der Ruhr. Dabei erreichte der EC 6 eine Geschwindigkeit von 200 Km/h.

Durch die lautstarken Hilferufe des 33-Jährigen wurden Reisende im Zug auf die Lebensgefahr aufmerksam und betätigten auf freier Strecke die Notbremse. Nachdem der Zug zum stehen kam, konnte der Mann unverletzt in den Zug steigen. Im Essener Hauptbahnhof wurde er der Bundespolizei übergeben.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Ibbenbürener mit 1,9 Promille nicht unerheblich alkoholisiert war. Unmissverständlich wurde er durch die Bundespolizei über die Lebensgefahr in der er sich befand informiert.

Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

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Lokführer fährt mit 2,5 Promille an Bahnhof vorbei

(Foto: holzijue)

Mit knapp 2,5 Promille ist am Dienstag ein betrunkener ICE-Lokführer an der Lutherstadt Wittenberg vorbeigerauscht, wo er eigentlich fahrplanmäßig hätte halten sollen. Der Zugchef habe dann im Zug sitzende Bundespolizisten angesprochen, die den Lokführer wenig später aus seiner Fahrerkabine geholt haben. Die Bahn entschuldigte sich, äußerte sich allerdings nicht weiter zu etwaigen Konsequenzen, die den Fahrer dennoch ereilen könnten.

Der Triebfahrzeugführerschein werde sofort eingezogen und dem Eisenbahnbundesamt übergeben.

Um ihn wiederzuerlangen, müsse der Betroffene anhand medizinischer und psychologischer Untersuchungen belegen, dass kein krankheitsbedingter Alkoholmissbrauch vorliegt und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Das Eisenbahnbundesamt muss der Rückgabe des Führerscheins zustimmen.

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