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Warum das Abmahnen von Bildern ein recht leichtes aber gutes Geschäft ist, was mich daran ärgert und welche Fragen sich mir stellen

Es geht also weiter. Nachdem die letzte Abmahnrunde bezüglich der Fotos von Nathan Sawaya für alle Blogger glimpflich ausging, gibt es nun die nächste Welle. Wie auch bei Sawaya geht es wieder um Fotos, für die die hgm-press Michel OHG Nutzungsrechte beansprucht. Diese lagen ihr für Sawayas Bilder nicht vor, wie der Künstler in einer Pressemitteilung verlautbarte. Die hgm-press Michel OHG behauptet nach wie vor das Gegenteil, beziehungsweise, dass der Künstler die die Rechte vertragswidrig zugesichert hätte. Warum sie die Abmahnung dennoch zurückziehen liest, erschließt sich mir zwar nicht, aber ist aber so. Im jetzigen Fall äußert einer der Betroffenen nachdem er Kontakt zum Künstler aufgenommen hat auch, dass dieser meint, seine Nutzungsrechte nicht verkauft zu haben. Ein Schelm, wer Methode darin erkennt. Die hgm-press Michel OHG scheint für ich ein Geschäftsmodell darin entdeckt zu haben, für Bilder vierstellige Summen einfordern zu wollen. Und das könnte sich in der Tat als leichtes aber gutes Geschäft erweisen.

Wenn es darum geht, Leute wegen dem Tauschen von Musik zu belangen, ist das im Vergleich zu den Bildern ein recht umständlicher Weg, der etwas Zeit und Arbeit verlangt. Dafür müssen dann erst mp3s in Torrents verpackt werden, der muss ins Netz, und wenn man einen Fisch an der Angel hat, muss eine IP-Analyse her, die verrät, wer genau zu den Tauschenden gehört. Dann gehen die Briefe raus. Ich weiß, dass die Kosten dafür weitaus geringer, aber eben immer noch sehr hoch sind. Für ein mp3, dass man nach dem Runterladen eines Torrents wieder freigibt, rufen Kanzleien 450-750 Euro auf. Gerne tun sie das wenn es sich bei einem Album um Compilations handelt. Je umfangreicher desto besser, denn da hängen meistens mehrere Verwerter dran, die alle einzeln vertreten werden wollen, gerne auch von mehreren Kanzleien. Es kann also gut sein, dass wenn man sich den Torrent der German Top 100 runterzieht, nicht 2-3 Briefe mit Forderungen ankommen, sondern 10-17 davon. Nein, dass kann nicht nur sein, das ist tatsächlich so, wie ich belegen kann. Da kommen dann also 10 Briefe von unterschiedlichen Kanzleien mit einer Forderung von je 450-750 Euro. Teurer Spaß für so ein künstlerisch eher zweifelhaftes Werk. Kaum einer redet über diese Praxis, aber sie ist allgegenwärtig, das sollte nicht vergessen werden. Und dennoch, der Weg sich dafür Geld zu holen ist eben doch komplizierter als der, den man jetzt geht, um gegen das Nutzen von Bildern vorzugehen. Interessant daran allerdings ist, dass die Kostennote tatsächlich im Vergleich zu den jetzigen Forderungen für einzelne Bilder eher harmlos erscheint. Ich gehe davon aus, dass das selbst für das Tauschen von Filmen so ist. Diese werden mit millionenschweren Produktionen in die Welt gesetzt, für ein gutes Foto bedarf es heute nicht mal mehr einer Kamera.

Ich sehr da ein derbes Ungleichgewicht, aber das deutsche Recht macht das so möglich, wie die Advokaten nach der Sawaya Sache nicht müde zu betonen wurden. Müde wurden sie erst dann, als klar wurde, dass die Abmahnungen wohl doch nicht ganz rechtens verschickt wurden – darüber schrieb dann keiner mehr. Vielleicht auch, weil sie sich als etwaige Vertreter nicht mehr in Stellung zu bringen brauchten, der Drops war gelutscht.

Ähnlich hielt es Ole Reißmann, der auf SpOn diesen Artikel schrieb, in dem er sich nicht ganz frei von Häme so gab, als wären alle Blogger zu dämlich, sowieso selber Schuld an der ganzen Angelegenheit und sollten eh lieber im Sand spielen. Er meinte, für Blogger sei das nicht lizenzierte Nutzen von Bildern ein Kavaliersdelikt. Das kann man ihm nicht übel nehmen. Man kann sich aber darüber ärgern, denn er tut das mit einem riesigen Online-Medium im Rücken, dass es bis heute nicht mal schafft, Videos, die sie von LiveLeak und/oder Youtube laden um auf ihren eigenen Server zu packen, ohne einen Link zur eigentlichen Quelle zu setzten. „Quelle: YouTube“ – ihr kennt das. Inwiefern die dann dafür zahlen ist mir nicht bekannt, aber netzgemäß ist das in meinen Augen nicht. Im Gegenteil.
[Update: 17.10.2012, 13:10 Uhr] Ole Reißmann hat mittlerweile, genau genommen heute, ja gerade eben einen Artikel dazu geschrieben, dass die Abmahnungen zurückgezogen wurde. Da denke ich mir jetzt mal rein gar nichts bei.

Übel nehmen darf man ihm allerdings, dass er bis heute in diesem Artikel nicht darauf hinweist, dass die Abmahnungen in diesem konkreten Fall alle zurückgezogen wurden. Auch spart er sich auf die Stellungnahme von Sawaya zu verweisen, obwohl er von mir mehrfach darauf hingewiesen wurde. Da steht also nach wie vor: Blogger zu dämlich, Bilder illegal kopiert, abgemahnt, 1000e Euro weg, Pech gehabt. Kein Update, wie das bei uns Bloggern ja üblich ist, kein gesonderter Artikel zum Thema. Thema für ihn durch. Muss ja auch keiner wissen, dass sich da eine eklatante Änderung am Sachstand ergeben hat. Warum auch. Das ärgert mich.

Wie schon erwähnt ist das Abmahnen bei illegalem Umgang mit Musik- oder Filmdateien weitaus komplizierter. Mit Bildern an viel Geld zu kommen ist allerdings viel einfacher, wie nun wohl die Agenturen und Kanzleien gerade feststellen dürften. Man kauft sich im für uns schlechtesten Fall Bildrechte, jagt die Fotos durch Tineye, oder die Google Bildersuche, klickt auf das Impressum der angegeben Seiten und schickt die Briefe raus. Wenn das zehnmal die Woche so gemacht wird und am Ende irgendwer zahlt, verdient man an einem Foto mehr Geld als an dem Verkauf eines Gebrauchtwagens. Dafür einen Azubi oder gar einen Praktikanten abzustellen ist ein Einfaches und das kann sich im Falle des Falles ja auch wirklich lohnen, denn die Gesetzeslage ist da durchaus auf der Seite der Abmahnenden. Warum also sollte man sich da heute noch die Mühe machen, Torrents mit Musik und Filmen ins Netz zu stellen. Es könnte also durchaus sein, dass das hier erst der Anfang ist. Wundern würde es mich nicht, schneller und effizienter kann man sein Geld ja gar nicht machen. Und ich schreibe ganz bewusst nicht “verdienen”.

Wenn es so kommen sollte, und diese Praxis Schule macht, sind wir als Blogger daran wahrscheinlich nicht mal ganz unschuldig, wir haben ja erst lauthals darauf aufmerksam gemacht. Allein, ohne den Krach hätte sich womöglich niemand darum geschert, nicht mal Ole Reißmann. Die Quadratur des Kreises: entweder still bleiben um keine Aufmerksamkeit erregen, oder rumbrüllen und die schlafenden Hunde auf dem Hof der nächsten Agentur/Kanzlei wecken. Ich war und bin nach wie vor für ersteres. Immer in der Hoffnung, dass die Politik da irgendwann mal von wach wird, und sei es durch das Gebell der jetzt kläffenden Hunde. Irgendwas muss da passieren und zwar dringend.

Jetzt kann man natürlich sagen: “Dann hör’ doch auf so zu bloggen und gehe selber fotografieren.” “Nö”, sag ich dann, “Nö, mach’ ich nicht. Weil will ich nicht!”

Als ich hier mal anfing, Sachen aus dem Netz zu sammeln, lasen hier keine 20 Leute mit. Ich tat das in erster Linie für mich. Ich verstand das als meine kleine Schatzkiste, in der ich all das sammelte, was mich voll umhaut. So wie früher schon. Ich schnitt Bilder oder Artikel aus Zeitungen aus, packte sie in meine alte Keksdose und behandelte sie wie meinen Schatz. Das Ding hier war meine ganz private “Website”, die mein Schatzkästchen ersetzen sollte und das über die Jahre auch tat. Natürlich kann man jetzt sagen, “Junge, sei doch nicht so naiv, das kann man doch gar nicht vergleichen, ey!” und das stimmt sogar. Trotzdem ist das genau der primäre Grund, warum ich das auch heute noch mache. Gut daran allerdings ist mittlerweile, dass die Leute, die ich hier verlinke sogar ein wenig davon haben, zumindest was die Verbreitung ihrer Arbeiten betrifft, denn heute habe ich 30 Leser und irgendwer klickt da dann rauf, ist beeindruckt und teilt den geklickten Link dann weiter. Im besten Fall. So zumindest wäre mir das am liebsten. Und wer hier nicht auftauchen will, sagt Bescheid, seine Arbeiten und der Link zu ihm kommen raus. Funktioniert bei YouTube ja auch, wobei ich zu den Fragen kommen will, die sich mir aus der ganzen Kiste hier ergeben.

Wenn ich ein Video auf YouTube hochlade an dem ich keine Rechte besitzen sollte, bekomme ich auch keine kostenschwere Abmahnung und das obwohl relativ einfach nachzuvollziehen sein sollte, wer das Video hochgeladen hat. Warum eigentlich nicht? Entweder schaltet YouTube selber auf Löschmodus oder irgendein Verwerter veranlasst, dass der Content dort nicht mehr zu sehen ist. YouTube verwarnt dann per Nachricht und die Sache ist im Regelfall gegessen. Macht man das mehrfach, wird letztendlich das Konto von seitens YouTube gelöscht. Das war es. Ist irgendjemand ein Fall bekannt, in dem Leute dafür horrende Summen zahlen mussten, urheberrechtlich geschützten Content da hochgeladen zu haben? Dazu kommt die rechtliche Handhabe, was mit denen geschieht, die derartige Videos dann bei sich einbetten. Wie liegt die eigentlich, wenn ich einen Film von YouTube einbinde, der gerade gestern erst in die Kinos kam und von irgendjemandem hochgeladen wurde. Kann ich dafür rechtlich belangt werden? Also für das Einbetten dieses Films? Das wollte ich schon immer mal wissen.

Ich hatte vor Jahren hier mal ein Video eingebunden, bei dem das tatsächlich der Fall war. Es ging um den Baader-Meinhof Komplex, der gerade in die Kinos kam und den irgendwer auf Google Video geladen hatte. 3-4 Tage später. Ich bettete den hier ein und dachte, “Naja, wird schon nichts passieren.” Ein Freund von mir fand den dann hier, bettete den bei sich ebenfalls ein und bekam prompt einen Brief des Filmverwerters. Er wurde aufgefordert, diesen sofort bei sich zu löschen und eine Stellungnahme abzugeben. Die schrieb er, die Sache war vom Tisch. Es gab keine Kostenforderung und ich möchte gerne wissen, wie sich eben genau das rechtlich gestaltet. Denn wenn genau das in der oft zitierten “rechtlichen Grauzone” passiert, wie ist es dann mit Bildern, die ich eben nicht auf meinen Server kopiere, sondern sie nur von anderen Plattformen wie z.B. imgur oder Tumblr einbinde. Bilder also, die andere hochladen, die ich hier zwar zeige, aber technisch eben nicht kopiere. Wie steht es dann? Also rein rechtlich? Ich habe versucht, dass irgendeinen Anwalt zu fragen, aber mir fehlt gerade die Geduld, auf die Antworten zu warten. Interessieren würde sich mich trotzdem brennend.

Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, die dieser aktuellen Abmahnpraxis Einhalt gewährt, bleibt also das tägliche Unbehagen beim Gang zum Briefkasten. Und bis es diese Regelung irgendwann mal geben wird, fliest verdammt viel Wasser die Havel runter. Und eigentlich sollte ein Interesse daran auch die großen Medienhäuser nicht kalt lassen, schließlich sind es diese, die mittlerweile gerne und häufig auf die Inhalte von uns Bloggern verlinken. Weil wir den ganz geilen Shice aus den Untiefen des Netzes ziehen, diese ganze Awesomeness, die ohne uns dort gar nicht stattfinden würde, weil wir einfach in einem gänzlich anderem Kontext funktionieren als diese in ihrem medialen Kosmos.

Wahrscheinlich habe ich ganz viel vergessen, aber das wollte ich mal loswerden, und die Fragen hätte ich tatsächlich gerne beantwortet. Am liebsten von einem, der es wissen sollte.

Und mal ehrlich: wisst ihr, wie es sich anfühlt, hier Bilder zu löschen? Es ist als würde ich mein Schatzkästchen von damals öffnen, die mir liebsten Perlen rausnehmen und sie in das Feuer werfen, das Vater immer gemacht hat, wenn er im Herbst das Laub im Garten verbrannte. Echt jetzt. Und dennoch werde ich wohl nicht umhinkommen, genau das zu tun.

52 Kommentare

  1. jens17. Oktober 2012 at 10:43

    Oha, genau meine Gedanken. Ich mach mir inzwischen auch Sorgen, was mit den bei mir geposteten Fotos passieren könnte. ARGH
    Was mach ich nur?

    Und du stell dich mal nicht so unter den Scheffel…30 Leser. harhar Die hast du doch ständig parallel auf deiner Seite. Minimum. ;)

  2. fALk17. Oktober 2012 at 10:59

    Irgendwo auf meinem alten Blog gibt es einen Artikel genau dazu – ich hatte da auch kurz korrespondenz mit cory doctorow – alles bezog sich auf einen artikel bei boingboing. interessanter weise hatte boing boing danach nur noch CC lizensierte photos auf ihren Blogs. Da wurde dann wohl ein Anwalt befragt.

    Ach ich habs gefunden:

    http://prototypen.com/blog/falk/archive/media/copyrightcopyleft/cory-doctorow-e.html
    http://prototypen.com/blog/falk/archive/media/copyrightcopyleft/embedding-conte.html

    Ich hab da ja generell so eine gespaltene Meinung und würde sagen – nur noch CC Werke egal welcher Form verbreiten weil dann gibt es irgendwann auch nur noch CC Werke. Gerasde auf den grossen A Blogs.
    Auch wenn die kommerziellen Werke zur Zeit vielleicht cooler geiler besser sind aber so wird auch die CC Kultur gefördert für die ja alle eigentlich sind.

    Und dann gibts da auch noch die Diskussion das das hier ja jetzt ein „kommerzielles Blog “ ist da Du ja Werbung schaltest und von Flattr Geld beziehst – da wird sicher auch das CC schwierig. Du könntest natürlich einen nichtkommerziellen e.V. gründen mit dem Du das Blog betreibts dann geht auch CC wieder (eine Option die man in den USA nicht hat).

    Wenn man den Weg der Anwälte geht wird sicher der Anwalt mit dem längstem Atem gewinnen (also der mit dem reichsten Kunden im Nacken).

  3. Moody17. Oktober 2012 at 11:06

    Schöne Beispiele mit Youtube. Auf die Antworten vom Anwalt wär ich auch gespannt!

  4. Ronny17. Oktober 2012 at 11:11

    @fALk
    Ja, aber in aktueller Situation stellt sich ja tatsächlich auch die Frage, was passiert mit Bildern, bei denen sich über die Jahre die CC Lizenz ändert. Von mir aus in eine kommerzielle Lizenz, die dann irgendeine Agentur kauft.

  5. Die Abmahnwelle geht weiter | -=daMax=-17. Oktober 2012 at 11:12

    […] Ihr erinnert euch noch an die letzte Abmahnwelle? Wo der Künstler Stein und Bein schwörte, dass die Abmahnkanzlei gar nicht das Recht hätte, seine Bilder abzumahnen? Nun, besagte Kanzlei macht munter weiter. Im Zuge dessen schreibt Ronny "Warum das Abmahnen von Bildern ein recht leichtes aber gutes Geschäft ist, was mich daran ärgert u…". […]

  6. 96dpi17. Oktober 2012 at 11:14

    @Ronny Das kann ich zumindest aus der Perspektive von Getty beantworten, bei denen ich einen Vertrag habe. Die Vermarkten einige Fotos von mir, die früher unter CC-BY-NC bei Flickr waren. In den Fällen verfolgen die das nicht weiter, weil sie nicht wissen, was früher mit dem Foto passiert ist. Dafür kann das Bild dann aber auch nur in der „untersten“ Kategorie im Katalog sein. Ob andere das ähnlich handhaben, weiß ich aber nicht.

    Allgemein…
    Das wirklich blöde ist, dass man in diesen Fällen vor Gericht vielleicht sogar gewinnt, wenn die Rechtekette der hgm-press auseinanderfällt. Bis dahin ist das furchtbar teuer und eine brauchbare Rechtsschutzversicherung für das Internet gibt es nicht. Das ist das Drohen mit einer Pistole, bei der der Bedrohte nicht weiß, ob wirklich nur Platzpatronen drin sind.

    Takedown wie bei YouTube (und bei anderen wie Pinterest, Flickr…) finde ich für alle Beteiligten besser. Auch, um die Perspektive mal umzudrehen, aus Sicht des Urhebers. Es entstehen keine Kosten und wenn der nicht gerechtfertigt war, kann man sich immer noch dagegen wehren. Ich hab sowas selbst genutzt, weil eine chinesische Druckerei meine Creative Commons BY-NC Fotos für eklig viel Geld bei eBay weltweit vertickt haben ohne mich zu fragen. Takedown an eBay, einen Tag später war es erledigt.

    Ich denke es höchste Zeit, dass die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Rechtsverletzung im Abmahnwesen endlich verbraucherfreundlich neu geregelt wird. Aber wenn ich mir die Quote der Abgeordneten ansehe, die Anwälte sind, ist das hoffnungslos. Zumal die jede Werbung auf einer Webseite als Hebel nutzen würden, um einen doch als Gewerbetreibenden ranzukriegen.

  7. da]v[ax17. Oktober 2012 at 11:24

    Kleiner Typo: „scheint für ich“. Ich spendiere ein s.

  8. Ronny17. Oktober 2012 at 11:37

    Ich halte die Trennung von privaten und kommerziellen Seiten in diesem Kontext für sehr schwierig. Einerseits hat es Seiten die mit derartigem Content locker 3-5 Monatsmieten generieren, andererseits welche, die mit Google Ads und Flattr 08,34 € im Monat machen. Die kann man einfach nicht gleichsetzen!

  9. Jan17. Oktober 2012 at 12:14

    Ätzend, dass es solche Praktiken gibt. Vorgestern noch Blog-Neulinge vor solchen Abmahnfallen gewarnt und an die alten Zeiten erinnert, in denen es das für eingescannte Stadtpläne gab.

    Ich will auch nicht trollen, aber da scheinen ein paar Absätze doppelt zu sein, da oben. Oder ich sollte doch die Brille wieder aufsetzen.

  10. Ronny17. Oktober 2012 at 12:34

    @Jan
    Nee, ich habe gerade irgendwas furchtbar dolle kaputt editiert. In 20 Minuten ist’s wieder heile.

  11. Elektrosandy17. Oktober 2012 at 13:05

    Ja, wie sieht es denn dann bei Blog wie ffffound aus? Darf ich dann von denen garnichts mehr verlinken?

    Du meintest ja, das Blogger oftmals selber schuld sind/waren. Nur wenn das immer so weiter geht, dann sägen sich doch sämtliche Medienleute selber am Ast.

  12. Ronny17. Oktober 2012 at 13:30

    @Elektrosandy
    ffffound und ähnliche haben ihre Server nicht in Deutschland stehen. Dort gibt es – wenn überhaupt – einen anderen gesetzlichen Rahmen in den Staaten bspw. gibt es eine „Fair Use“ Regelung für derartige Belange.

  13. Ole17. Oktober 2012 at 13:41

    „Da denke ich mir jetzt mal rein gar nichts bei.“ — genau, nicht zu viel reininterpretieren. Journalismus bedeutet ja auch, mit Betroffenen zu sprechen, mit den Anwälten, nicht einfach was ins Blog zu schreiben.

    Was mir wichtig wäre: Ich schreibe da nicht mit Häme drüber. Und das mit dem „Sandkasten“ … schaut Euch mal an, was die Netzwelt über Blogs alles schreibt, über Blogkultur, Republica, Netz-Aktivisten. Das ist ein wirklich dämlicher Vorwurf.

  14. Ronny17. Oktober 2012 at 13:43

    @Ole
    Dann sei der mir zugestanden. Ich kann das ja, „einfach was ins Blog zu schreiben“. Bin allerdings dafür auch schneller mit den Updates.

  15. Carsten Ulbricht17. Oktober 2012 at 14:19

    Der Beitrag spricht ohne Frage ein wichtiges Thema an. In Zeiten von Social Media werden urheberrechtliche Fragen nicht nur für Blogger, sondern für jeden relevant, der im Internet Inhalte Dritten zugänglich macht.

    Ich finde bei der aktuellen Abmahnungspraxis auch einiges mehr als bedenklich. Dennoch muss man als Anwalt sagen, dass Laien da hin und wieder einiges falsch verstehen und in den falschen Hals bekommen (siehe dazu einige erläuternde Hinweise unter http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/208-Die-urheberrechtliche-Abmahnung-Einfuehrung-und-Hintergruende.html )

    Weil die Frage hier angesprochen wird, abschließend auch noch der Hinweis auf einen Blogbeitrag, indem ich versucht habe, das – noch nicht abschließend geklärte – Thema „Haftung beim Einbinden von Inhalten“ aus rechtlicher Sicht zu erläutern.

    Siehe http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html

    bzw. auch

    http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html

    Ich hoffe die Hinweise klären vielleicht einige der im Beitrag diskutierten Fragen ein wenig mehr auf…

  16. Ronny17. Oktober 2012 at 14:26

    @Carsten Ulbricht
    Vielen Dank!

    Wenn ich das richtig verstehe, gibt es gerade beim Embedding von Videos keine klare gesetzliche Linie? Wenn dem so ist, wie steht das dann mit Fotos, die nicht auf den eigenen Server kopiert, sondern lediglich auf der eigenen Website dargestellt werden, aber auf Servern von anderen Seiten z.b. Bilderdiensten liegen. Das wäre meine Frage.

  17. Carsten Ulbricht17. Oktober 2012 at 14:37

    @Ronny

    Siehe dazu nachfolgenden Auszug aus

    http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/149-Video-Embedding-Co-Rechtliche-Probleme-bei-der-Einbindung-von-fremden-Inhalten.html , der genau die se Konnstellation behandelt bzw. entsprechdne zu bewerten ist.

    Das Landgericht München hatte bereits am 10.1.2007 in einem Urteil (Az. 21 O 20028/05) das Einbinden externer Dateien (vorliegend ein Foto) in das Erscheinungsbild einer Webseite als einen Fall des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß §19a UrhG gewertet. Auch dort war eine Einbindung in der Weise erfolgt, dass zwar keine physikalische Kopie der Dateien auf dem eigenen Server erstellt, aber diese dergestalt eingebunden werden, dass beim Aufruf der Seite durch einen Internetnutzer dessen Browser veranlasst wird, den fremden Inhalt direkt von einem externen Server auf einen zugewiesenen Unterabschnitt auf dem Bildschirm zu laden (sog. “Framing”) . Der Einbindende mache sich nach Ansicht der Münchner Richter den Inhalt in einer Weise zu eigen, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen sei, dass dieser auf Veranlassung des Erstellers der Seite von einem anderen Server zugeliefert wird. Dadurch mache er gegenüber dem Nutzer den Inhalt in gleicher Weise zugänglich, wie bei der Zulieferung von einer auf dem eigenen Server erstellten Kopie.

    Legt man diese eher wertende Interpretation zugrunde, bedeutet jede Einbindung eines Videos auf einer Internetpräsenz eine Urheberrechtsverletzung, wenn das jeweilige Video nicht durch oder mit Zustimmung des Nutzungsberechtigten bei der jeweiligen Videoplattform angeboten wird. Hier wird allein darauf abgestellt, dass der einbindende Webseitenbetreiber ja selbst darüber entscheide, welche Inhalte er einbinde und dafür auch aktiv den jeweiligen HTML-Code in die eigene Seite integriere.

    Im Gegensatz zu dieser rein wertenden Auslegung, folgt bei einer eher technisch geprägten Betrachtung ein anderes Ergebnis. Da der jeweilige Inhalt vom Server der „angebundenen“ Videoplattform abgerufen wird und dieser auch über die Kennzeichnung des jeweiligen Videoplayers auch als für den Webseitenbetreiber fremder Content zu erkennen ist, wäre nach rein technischer Interpretation eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung des § 19a UrhG zu verneinen (vgl. auch „Haftung für Video Embedding bei Youtube, MyVideo & Co“). Hierbei wird die Nähe des „Embedded Links“ zum einfachen Hyperlink in den Vordergrund gestellt und die insoweit ergangene Rechtsprechung (BGH, GRUR 2003, 958 (962) – Paperboy) herangezogen.

    Da es zu diesen bei der Einbindung von Videos auftretenden Fragen bisher noch keine eindeutige Rechtsprechungslinie gibt, wird es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stark auf die konkrete Ausgestaltung des eingebundenen Inhalts ankommen (d.h. Fremdheit erkennbar usw.) und auf die jeweilige eher wertende oder eher technisch geprägte Argumentation.

  18. Ronny17. Oktober 2012 at 14:57

    @Carsten Ulbricht
    Aus diesem Auszug ergab sich meine Annahme, dass das bisher nicht abschließend geklärt wurde. Danke.

  19. fALk17. Oktober 2012 at 15:42

    wenn ich das richtig verstehe ist bei photos die lage klar – bindest du ein bist du in der haftung – es gibt einen präzedenzfall der dann herangezogen wird – dieser präzedenzfall ging „wertend“ an die sache ran – nicht technisch (ich nehme an der anwesende richter war nicht sehr technikaffine)

    nur bei videos mit eigenem gebrandetem player (youtube, vimeo et al) scheint das noch nicht entgültig geklärt zu sein

    hochgradig interessant…

  20. skffm17. Oktober 2012 at 17:15

    Wer garantiert mir bei CC-Bildern eigentlich, dass derjenige dieses Bild a) tatsächlich selber gemacht hat und b) dass er alle Rechte daran hat?

    Ich denke z.B. an Fotos aus U- oder S-Bahn-Stationen, denn die sind, zumindest hier in Frankfurt, kein öffentlicher Raum. Wenn man kleine und z.T. versiffte Aushänge beachtet, wird da von einer Fotoerlaubnis gesprochen. Weiß denn z.B. wirklich ein jeder der etwas postet, ob er wirklich die Rechte daran hat, wenn er es als CC zur Verfügung stellt?

    Shice-Thema :(

  21. Pat17. Oktober 2012 at 17:42

    ich las: Warum das Abmalen von Bildern ein …

  22. zeugs am mittwoch « blubberfisch17. Oktober 2012 at 19:21

    […] rund um eine derzeit grassierende blog-abmahnwelle, die u.a. bei we like that, nerdcore und dem kraftfuttermischwerk ausführlich dokumentiert wird – und natürlich wie immer der ganze rest […]

  23. baranek17. Oktober 2012 at 19:21

    @Carsten Ulbricht

    Finde das ehrlich gesagt recht merkwürdig. Wird denn durch die Ermöglichung des Embeddings nicht implizit auf einer Durchsetzung des individuellen Verwertungsrechtes durch den Urheber verzichtet?
    Ein Beispiel: ich bette ein CC-BY-Bild von Flickr via Embedding-Code bei mir ein. Es kann dann ja wohl nicht sein, wenn der Urheber nachträglich die Rechte ändert (zB durch Verkauf an Agentur), das dann die Agentur daher kommt und Honorar für die Verwertung einfordert. Da wäre es eigentlich für mich im Sinne des Vertrauensschutzes (immerhin gehe ich durch die Einbettung einen Vertrag ein, oder?) ehr notwendig, dass das Bild verschwindet oder das Embedding abgeschaltet wird. Dann wäre das Bild auf meinem Blog einfach weg und gut ist.

    Im übrigen halte ich das Vorgehen der oben genannten OHG – Abmahnung ohne Rechte – für schweren Betrug. Würde ich zur Anzeige bringen.

  24. dsv17. Oktober 2012 at 19:39

    also selbst wenn man quellenangaben hat kann einem das passieren?

  25. Ronny17. Oktober 2012 at 20:07

    @dsv
    Ja, denn die sind im Bezug auf die Nutzungsrechte völlig irrelevant.

  26. dsv17. Oktober 2012 at 21:47

    aber das ist doch blog-typisch das man über sachen berichtet die man anderswo entdeckt hat. ich will jetzt damit nicht sagen das wir alle betrüger sind aber gibts da nicht sowas wie gewohnheitsrecht?! dann könnte einem ja selbst durch das TEILEN drücken eines fotos auf facebook probleme angehängt werden oder sehe ich das falsch?

  27. dsv17. Oktober 2012 at 21:48

    das macht mir jetzt echt kopfzerbrechen, wenn ich anfange nur noch sachen zu posten die ich selber fotografiert habe dann kann ich meinen blog ja dicht machen.

  28. Ronny17. Oktober 2012 at 22:09

    @dsv
    Ja, aber so genau ist die aktuell gesetzliche Grundlage. Auch das Teilen eines Bildes auf FB kann im schlechtesten Fall Geld kosten. Und nein, auf ein Gewohnheitsrecht kann man sich da nicht verlassen, ich glaube nicht mal, dass es das in diesem Fall gibt.

  29. Spinnzessin17. Oktober 2012 at 23:02

    Im Internet gibt’s ja siebenunddrölfzig Fantastillionen Bilder.
    Ich schreib jetzt einfach mal an alle eine kostenpflichtige Abmahnung – und wenn nur ein Prozent zahlt, bin ich dann trotzdem reicher als Bill Gates.
    Und wenn jemand sich wehrt, dann ruder ich einfach zurück und sage es währe alles nur ein Irrtum gewesen.

    Aber ach… zu spät, ich glaube das Geschäftsmodell hat schon jemand anderes für sich entdeckt. ;-(

  30. Hotcha18. Oktober 2012 at 06:39

    Ich kann nicht verstehen, dass in einem zivilisierten Land sowas wie euer Abmahnwesen existiert. Solange dieses besteht, solange wird es auch die entsprechende Abmahnindustrie geben. Eine absolute Schweinerei, wirklich.

    Allerdings sollten die Betreiber privater Blogs ein wenig weiter als nur bis zur Wand ihres früheren Kinderzimmers schauen. Eine Webseite ist nun mal keine „alte Keksdose“, kein privates „Schatzkästchen“, sondern eine Publikation, natürlich mehr oder weniger erfolgreich, aber trotzdem uneingeschränkt öffentlich. Einige der Abgemahnten haben mir auch einen sehr kommerziellen Eindruck gemacht, verdienen also sogar Geld mit fremdem Content.

    Du erweckst den Eindruck, bloggen sei nur mit zwangsläufiger Copyrightverletzung möglich. Nun sind aber gerade diese Verlinker- und Einbetter-Blogs die langweiligsten überhaupt – wenig Eigenleistung, total uninteressant.

    Man kann sehr wohl bloggen, ohne auf die Arbeit anderer zurückgreifen zu müssen. Solche Blogs sind auch viel interessanter als all diese rivva-Inzüchtler. Folgt zum Beispiel mal der Blogroll des echt privaten Blogs http://tinus-welt.blogspot.ch/, um zu sehen, was ich meine. Und wie es auch gehen würde, man muss nicht gleich das Ende der Blogs ausrufen, nur weil man sich nicht einfach so überall frei bedienen und es mit „ist ja Werbung für den Verlinkten“ begründen kann.

  31. Affenkerl18. Oktober 2012 at 06:55

    Pat schrieb oven was vom „Abmalen von Bildern“. Wär das nicht was? In jedes Bild eine kleine Änderung rein, die es zum eigenen Kunstwerk machen.

    Außerdem wäre ein komplett handgezeichneter Blog vollkommen großartig ;)

  32. dsv18. Oktober 2012 at 15:50

    @affenkerl
    die idee ist nicht mal so schlecht wobei wer schaut sich schon abgemalte bilder an wenn man das original sehen will…

    @alle
    nehmen wir mal gizmodo, die berichteten heute über das eternity projekt mit einem bild daraus.

    http://www.gizmodo.de/2012/10/18/project-eternity-sprengt-kickstarter-knappe-4-millionen-dollar-fur-das-oldschoolgame.html

    also würden selbst die probleme bekommen wenn der entwickler sie jetzt verklagen würde weil sie ein artwork daraus mit im artikel haben, und jetzt kommt es sie haben ja nicht mal quellenangabe.

  33. Steff18. Oktober 2012 at 20:03

    @Ronny: Ich liebe ja die Vergleiche von Musik und Fotografie – da durchaus vergleichbare kreative Leistungen aber eine komplett andere Situation bezüglich der Verwertung. Bei Musik – Gema und dann lange nix. Bei Fotos – ein bunter Garten verschiedenster etablierter und neuer Verwertungsmodelle – von Agenturen bis zur Selbstvermarktung.
    Dein Vergleich von Musik-Torrents und Fotos direkt im Blog ist mir aber zu schräg. Zu gebloggten Fotos auf Deinem Server wären gebloggte Musikalben auf Deinem Server das passende Gegenstück. Macht natürlich keiner, weil jeder im Netz mittlerweile schon gelernt hat, dass bei Musik der große Hammer kommt. Bei Fotos rechnen bis heute nicht sehr viele mit dem Hammer (obwohl das mit den Abmahnungen ja nicht gerade neu ist) Warum? Die Arbeit und Kosten ein Foto oder eine Melodie zu machen können jeweils sehr niedrig bis unglaublich hoch sein – daran liegt es also nicht. Liegt es an der Sozialisation? Was denkst Du?

  34. Pfluesterer18. Oktober 2012 at 21:14

    Selten habe ich mit so großem Interesse einen Beitrag auf Ronnys Bog gelesen. Denen, die meinen, einen Blog mit ausschließlich eigenen Inhalten könne man gleich dicht machen, möchte ich sagen, dass man sich klar werden muss, wieso man einen Blog betreibt. Ich fotografiere und poste meine Beiträge auf meinem Blog, binde nichts ein, verweise auf niemanden, bin komplett werbefrei. Ich will mir mein Hobby nicht von Rechteverdrehern und Aasgeiern vermiesen lassen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass deutsche Blogger ein gutes Auskommen durch einen Blog haben können. Und wenn man es professionell macht, spricht nichts dagegen, ein paar Taler für einen halbwegs passablen Rechtsbeistand zu investieren, bevor etwas passiert, nicht danach.

  35. Ronny18. Oktober 2012 at 22:00

    @Steff
    Es ging mir nur bedingt um den Vergleich von Musik und Fotografie als Ausdruck der Kunst. Also eigentlich gar nicht. Nur um Missverhältnis wie mit beiden Dingen in dem Rahmen einer Abmahnung umgegangen wird. Und darum wie einfach es eigentlich ist, Fotos abzumahnen. Wenn ich die Fotos nicht bei mir auf den Server packe und sie von einem anderen aus einbinde, gäbe es die selben Probleme. Wie das ist, wenn ich den Torrent eines Albums einbinden würde, kann ich nicht beurteilen. Nur das, dass es trotz alle dem billiger kommen würde. Und genau das haut irgendwie nicht hin.

  36. […] Das Kraftfuttermischwerk » Warum das Abmahnen von Bildern ein recht leichtes aber gutes Gesch&… Ein paar Gedanken zur Abmahn-Diskussion, die nochmal deutlich machen, mit welcher beschissenen Gesetzeslage wir uns in Deutschland konfrontiert sehen. […]

  37. Ronny20. Oktober 2012 at 23:35

    @roland
    Das sage ich als ich jetzt mal: natürlich ist das möglich, wenn es um meine Musik geht. Das behalte ich mir vor.

  38. teamlambchop.de » Wo sind die Bilder?29. Oktober 2012 at 18:46

    […] hat es schon erwischt, viele andere große Blogs berichten darüber (z.B. hier, hier oder hier). Bis zu einer eindeutigen Klärung der Rechtslage gibt es teamlambchop.de leider nur noch mit […]

  39. […] Tausende Euro für ein Foto Neues in der Abmahnsache Nathan Sawaya Warum das Abmahnen von Bildern ein recht leichtes aber gutes Geschäft ist, was mich daran ärgert u… Weil das mit den Abmahnungen ja nicht […]

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