
Mir persönlich könnten die Spritpreise ja egaler nicht sein, aber das geht ja nicht jedem so. So hat sich ein vermeintlicher Sparfuchs in Bovenden bei Göttingen mal eben eine „illegale Betankungseinrichtung“ in seinen Keller gebaut. Irgendjemand gönnte ihm das nicht und hat ihn beim Zoll verpfiffen, der die Privattanke dann auffliegen ließ. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Was es nicht alles gibt.
Zuvor ging beim ZOLL ein anonymer Hinweis ein, dass sich im Keller des Hauses eine selbst hergestellte illegale Betankungseinrichtung befinden soll. Illegal deshalb, da Heizöl (gekennzeichnetes Gasöl) als Kraftstoff für Fahrzeuge bereitgehalten und verwendet worden sei.
Heizöl unterliegt nach dem Energiesteuergesetz einem günstigeren Steuersatz, wird zur Unterscheidung mit einem besonderen Farbstoff gekennzeichnet und darf nicht als Kraftstoff genutzt werden. Andernfalls handelt es sich um Steuerhinterziehung, die auch „Heizölverdieselung“ genannt wird.
Bei der Durchsuchung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner vier Tanks mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 3.200 Litern fest, die noch zur Hälfte mit Heizöl gefüllt waren. Eine Ölheizung war jedoch nicht an die Tanks angeschlossen.
Die Proben der Tankinhalte der zum Haushalt gehörende Fahrzeuge bestätigte, dass diese kein Diesel, sondern das gekennzeichnete Gasöl enthielten.
