Vor einigen Monaten verklagte die GEMA den Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs auf einer CD, heute hat das Gericht in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, allerdings werden die Musikpiraten in Berufung gehen. Ich hoffe, dass sich das noch in eine andere, eine gerechtere Richtung wenden lässt.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagte vor einigen Monaten den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der Titel, Dragonfly von texasradiofish, verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagte den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt auf Lizenzgebühren. Das Gericht hat heute in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, aber eine Berufung an das Landgericht zugelassen.
»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.
In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den jetzt verhandelt wurde.
Der Frankfurter Verein wartet nun auf die Zustellung der schriftlichen Begründung des Urteils, um die weitere Verteidigung zu planen – eine Berufung wird aber auf jeden Fall eingereicht werden, da die Musikpiraten eine grundsätzliche Klarstellung anstreben.
(via Rene)