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Kategorie: Täglicher Sinnwahn

Die Vampir-Damenbinde

Das Ding hier geht gerade über einige amerikanische Blogs und schreit förmlich danach, ein Fake zu sein, „Auf so eine Idee kommt schließlich keiner.“, dachte ich. Dann dachte ich, „Frag mal Google.“ und Google meinte, „Doch, klar kommen manche auf solche Ideen! Guck mal hier, kannste kaufen! Und ich so: Was zur Hölle!?

An extra long version of the Goddess pad, measuring at a whopping 16 inches long it’s surely to be the only pad you’ll need for your heaviest overnight flows or after childbirth.

The inner core consists of two layers of flannel sandwiching two layers of terry cloth and backed with the softest matching black fleece. There have matching black poly resin snaps with two snap settings for a more personal adjustment.

This listing is for one XL Goddess\/Postpartum Pad in the „Sexy Vampire“ print.

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Dreckschlüppa von Elvis zu ersteigern

Wer träumt davon denn nicht? Also außer mir. Nicht. Elvis sein Schlüppa, den er einst auf einem Auftritt trug. Gänzlich ungewaschen in trendigem Tiger-Look (Gelb-Braun). Zu erstehen auf einer Auktion in Chesire. Erwartet werden wohl 7000 – 9000 britische Pfund und bevor darüber tatsächlich jemand nachdenken sollte: meine Bühnenschlüppa gibt es für ein Zehntel des dort angesetzten Preises. Und die sind auch noch viel schicker.


(via Rene)

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GEMA gewinnt CC-Klage gegen die Musikpiraten

Vor einigen Monaten verklagte die GEMA den Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs auf einer CD, heute hat das Gericht in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, allerdings werden die Musikpiraten in Berufung gehen. Ich hoffe, dass sich das noch in eine andere, eine gerechtere Richtung wenden lässt.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagte vor einigen Monaten den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der Titel, Dragonfly von texasradiofish, verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagte den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt auf Lizenzgebühren. Das Gericht hat heute in erster Instanz der Klage der GEMA stattgegeben, aber eine Berufung an das Landgericht zugelassen.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Die heutige Niederlage vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein harter Schlag in das Gesicht der Creative Commons-Szene. Es erklärt, dass die Creative Commons-Lizenzen nur gelten, wenn die Urheber auf ihr Recht auf eine anonyme oder pseudonyme Veröffentlichung verzichten«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den jetzt verhandelt wurde.

Der Frankfurter Verein wartet nun auf die Zustellung der schriftlichen Begründung des Urteils, um die weitere Verteidigung zu planen – eine Berufung wird aber auf jeden Fall eingereicht werden, da die Musikpiraten eine grundsätzliche Klarstellung anstreben.

(via Rene)

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Spiegel Online enthüllt: Nazis bei der NPD

Heute ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen mit einer Großrazzia gegen die rechte Szene vorgegangen. Es wurden in über 30 Städten gut 150 Wohnungen durchsucht und natürlich fand sich dort einiges an Verbotenem, was womöglich niemanden überrascht. Eines allerdings schien Jörg Diehl, der den Artikel schrieb, so dermaßen von den Socken zu hauen, dass er seine Überraschung dessen gleich mal in die Headline drücken musste! „Ermittler finden NPD-Wahlplakate bei Neonazis“ stand da erst. Was für eine Neuigkeit! Man möchte Herrn Diehl fast fragen, unter welchem Stein er die letzten 20 Jahre gelegen hat.


(Screenshot von @oberbaum7)

Ich twitterte dann kurz darauf, wie überrascht ich erst ob der Überraschung bei SpOn bin, kurz darauf wurde die Überschrift glücklicher Weise geändert und dem Text angepasst. Jetzt steht dort: „Razzia bei Neonazis – Fahnder decken Verbindung zur NPD auf“, was im Kontext zum angestrebten Verbotsverfahren gegen die NPD eine ganz andere Aussage transportiert. Ein wunderbar tiefer Griff ins Klo war die erste Headline trotzdem und es wäre schade, die nicht mehr im Netz haben.

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