Armin schrieb mir vorhin eine Mail, mit folgendem Inhalt: Er hat vor Jahren auf seinem eigenen Netlabel diese klasse Drum’n’Bass-Schwofe veröffentlicht und diese später einem Freund gegeben, der damit dieses Video vertont hatte. Soweit, so gewöhnlich. Heute allerdings bekam jener Freund eine Mail von Youtube, dass bei der Nutzung dieses Musikstückes wohl eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte – und zwar aufgrund des Werks “See You In 2012 feat. TasheOriginal Mix” von einem Künstler namens “NFace”. Ich dachte erst, „Naja, wie das eben so ist in der Elektronik, ein paar Sample-Loops kopiert und neu verbraten“, aber nein; Der Track, den das Label Dawn Of Music Records jetzt bei Beatport zum Kauf anbietet, ist nahezu identisch mit dem oben genannten Track von Armin. Das Label Dawn Of Music Records ist ein russisches digitales Label, mit einem in dem Fall sehr ironischen Hinweis auf ihrer Seite.
Limitations: Remixes is not accepted, about edition of which a musician does not have an agreement with a legal owner, tracks akapells is used in which, parts of tracks or party of other musicians, are not accepted without the consent of legal owners. Tracks on which you passed absolute titles other label are shut out to edition (in the case of assignment of non-exclusive rights edition it admits).
Achim hat jetzt erstmal Beatport angeschrieben und darum gebeten, den Track aus dem Angebot zu nehmen. Außerdem wollte er weitere Schritte nicht rechtlicher Natur veranstalten.
Krasse Nummer, von der ich so bisher auch noch nicht gehört habe. Schuld trifft vermutlich weder Beatport noch Label, aber der „Produzent“, der den Track da abgegeben hat, muss schon ziemlich Arschloch-mäßig unterwegs sein. Eine neue Runde im Ring des ©-Wahnsinns.