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Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

Neues aus dem Hause der GEMA. Diesmal gehen sie gegen den Musikpiraten e.V. vor und verklagen diesen wegen der Veröffentlichung eines Creative Commons-Songs auf einer CD. Die Seite der Musikpiraten strauchelt gerade ein wenig, weshalb ich deren Text mal großflächig qoute.

Ich bin sehr gespannt, was dabei wohl rauskommen wird. Die GEMA lässt in Sachen Arschloch-PR aber auch rein gar nichts aus.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagt den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der veröffentlichten Titel verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagt nun den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Musikpiraten begrüßen diesen Schritt, da so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werden wird.

Unter dem Motto »FreeMixter« hatte der Verein Juli 2011 zum dritten Mal zu seinem Musikwettbewerb aufgerufen. Gewinnen konnten die Teilnehmer unter anderem die Veröffentlichung ihrer Songs auf einer CD, die in einer limitierten Auflage von 2.000 Stück handnummeriert wurde.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt werden wird.

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.

17 Kommentare

  1. Tommy Tulip26. Juni 2012 at 16:46

    Danke für´s Bericht erstatten hierüber.

    Seufz, wohin das wohl noch führen wird? Die Sache sieht für mich irgendwie aussichtslos aus, sinnlos, verquer und ohne absehbares Ende.

  2. Dcat26. Juni 2012 at 18:39

    Tja wir sind die Gema, und es kann gar nicht sein man bei uns nicht registriert ist. Wir wissen schließlich was abgeht. Etwas anderes zu behaupten ist schlichtweg Ketzerei, und gehört verklagt.

    Kackshicegeldverschwendenderhaufenmüllderinseinemsaftschmortundeinfachmalsowasvonborniertundüberheblichdaherkommtdasmandiekrankheitfressenunderbrechenneuerfindenmöchte!

  3. Mimimimöschen26. Juni 2012 at 18:58

    Bin auch gespannt auf das Urteil.
    Vor allem hinsichtlich der Beweislastumkehr vs. anonymer o. pseudonymer Veröffentlichung.

  4. w26. Juni 2012 at 20:02

    Ich weiß nicht, ob die GEMA-Basherei hier so viel bringt. Das Problem ist die sogenannte GEMA-Vermutung und die ist gesetzlich festgelegt….

  5. Ronny26. Juni 2012 at 20:35

    @w
    Nein. Um genau die geht es bei dem konkreten Beispiel hier nur am Rande.

  6. LG26. Juni 2012 at 21:42

    Man sieht, es ist hier dringend eine Reform vonnöten, welche die Befugnisse der GEMA einschränkt, oder ihr evt. Konkurrenz verschafft. So kann das aber nicht weitergehen. Ich drücke den Musikpiraten daher die Daumen, dass die Gerechtigkeit vor Gericht siegen wird.

  7. w26. Juni 2012 at 21:43

    Dann versteh ich das hier irgendwie falsch, Ronny.
    Ist nicht die GEMA-Vermutung der Hebel, anhand derer die GEMA sagt: „Ihr rückt die Klarnamen nicht raus, also können wir nicht prüfen, ob die Musiker GEMA-Mitglieder sind.“
    Da die Beweislast wegen der Vermutung umgekehrt ist, sieht sich die GEMA im Recht hier zu klagen, da Texas Radio den Beweis nicht antreten, daß sie keine GEMA-Künstler sind.

    Wo ist mein Denkfehler? Ich will diesen Mist kapieren. :-)

  8. Mimimimöschen26. Juni 2012 at 22:24

    @w
    …dachte ich auch…
    Ist aber glaub‘ besser den Mist nicht zu kapieren (ich muß mein Herz schonen hat der Doktor gesagt …)

  9. Kafkas Bursa27. Juni 2012 at 10:35

    @w – Ist schon richtig so, wie du das siehst. Und wie LG schon geschrieben hat, zeigt dieser Fall mal wieder exemplarisch, daß dringen eine Reform der geltenden Regulierungen vonnöten ist. Alleine daß sich dieser „Laden“ (die GEMA) solche Rechte herausnehmen darf ist echt unglaublich! Mal davon ab, daß das völlig realitätsfern ist.

    Wenn ich GEMA lese oder höre, kommen mir ja noch ganz andere Gedanken. Aber die gehören nicht ins Internetz.

  10. Julius27. Juni 2012 at 11:52

    @Kafkas Bursa

    Aber eben jene Gedanken sind es doch, welche diese Sache langsam aus dem Ruder laufen lassen. Man kann ja auch kaum anders. Erst dieses Interview zur Traifreform vor Kurzem, bei welchem man den Eindruck bekam, die GEMA wisse alles und habe immer Recht, der Konsument dagegen sei der Realitätsfremde und jetzt das. Schlägt ja auch wieder in die Kiste, wie die Problemchen mit jener Party in Weimar, von der Ronny vor einiger Zeit auch schon berichtete und dem Allgemeinplatz-Aufreger, welcher da vor einigen Monaten von Sven Regener kam.
    Es ist Zeit für eine Demokratisierung auf dieser Ebene. Alles was zur Zeit erzeugt wird, sind verhärtete Fronten noch und nöcher. Und ich kann es niemandem verdenken, wenn er zur Zeit denkt, dass ein Verein, wie die GEMA langsam abgeschafft gehört…ansich ne vernünftige Idee, entwickelt sich das gerade zum überheblichen Selbstläufer und das muss gestoppt werden, sei es durch Wettbewerb oder rechtliche Einschränkungen.

  11. Kafkas Bursa27. Juni 2012 at 13:48

    Julius, ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst (bzw. wieso du deinen Beitrag mit „Aber“ eingeleitet hast). Um verhärtete Fronten zu vermeiden bzw. aufzulösen und die Situation zu „demokratisieren“ braucht es meiner Meinung nach eine sachliche Diskussion und einen sachlichen Umgang mit der Selben. Persönliche Ansichten halte ich dabei für kontraproduktiv. Und deshalb behalte ich meine auch für mich.

  12. Julius27. Juni 2012 at 16:26

    @Kafkas Bursa
    Jetzt ist das falsch angekommen. Das war nicht meine Absicht, sorry. Ich kann Dich nur zu gut nachvollziehen und teile Deinen Wunsch nach einer sachlichen Diskussion. Der Punkt, auf den ich hinaus wollte, ist, dass die GEMA sich gänzlich gegen diese Diskussion stellt und es somit nicht verwunderlich ist, dass irgendwann nur noch mit persönlichen Ansichten argumentiert wird. Genausogut könnte man sich mit seiner Küchenzeile über die Problematik verständigen. Da kommt auch nichts zurück.
    Im Großen und Ganzen haben wir also Konsens. Aber ich kann noch so sachlich sein, wenn die andere Partei lediglich auf der Hardliner-Tour verbleibt, dann ist eine Diskussion nicht möglich. Dies schürt Unzufriedenheit und diese wird dann durch persönliche Ansichten gestützt, um überhaupt mal ein Feedback zu bekommen. Wenn wir uns über Alternativen unterhielten und darüber hinaus eventuell auch zu einem Modell gelangten, welches Umsetzbarkeit verspräche, so wäre dies dennoch nutzlos, wenn sich die GEMA nicht bereit erklärte, sich darüber zu verständigen…das ist alles, was ich versucht habe zu sagen, ergänzt durch den Fakt, dass ich Unmut, der sich in persönlichen Standpunkten manifestiert, nicht immer für kontraproduktiv halte, wenn es darum geht, damit den Stein der offenen, sachlichen Diskussion auch ins Rollen zu bringen…

  13. DaMan28. Juni 2012 at 08:29

    w :
    Dann versteh ich das hier irgendwie falsch, Ronny.
    Ist nicht die GEMA-Vermutung der Hebel, anhand derer die GEMA sagt: “Ihr rückt die Klarnamen nicht raus, also können wir nicht prüfen, ob die Musiker GEMA-Mitglieder sind.”
    Da die Beweislast wegen der Vermutung umgekehrt ist, sieht sich die GEMA im Recht hier zu klagen, da Texas Radio den Beweis nicht antreten, daß sie keine GEMA-Künstler sind.
    Wo ist mein Denkfehler? Ich will diesen Mist kapieren. :-)

    Sollte es nicht umgekehrt sein – nicht auf der Gema Liste – nix mit der Gema zu tun – die Gema blockt ja sogar Videos von japanischen Independent Punk Bands die noch nie was von der Gema gehört haben.

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