Interessantes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, das einen Facebook-User dafür bestraft, in einer Facebook-Gruppe den Satz „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“ geschrieben zu haben. Es sollte ein Spaß sein, wie der 46-Jährige dem Richter sagte.
Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“
Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
Vielleicht überlegt sich so der ein oder andere dadurch mal, ob man jeden Arschlochkommentar auch tatsächlich absenden muss.
Nazi-Kommentare können teuer werden
Interessantes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, das einen Facebook-User dafür bestraft, in einer Facebook-Gruppe den Satz „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“ geschrieben zu haben. Es sollte ein Spaß sein, wie der 46-Jährige dem Richter sagte.
Vielleicht überlegt sich so der ein oder andere dadurch mal, ob man jeden Arschlochkommentar auch tatsächlich absenden muss.