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Das Kraftfuttermischwerk Beiträge

Russe trifft Spiderman beim Klettern auf einen Turm

Wieder so ein völlig verrücktes, suizidales Video, das junge Russen beim ungesicherten Klettern in luftiger Höhe zeigt. Was uns damals das S-Bahn-Surfen war, ist denen eben diese Kletterei. Beides arschgefährlich, wobei ich das hier niemals nicht machen würde. Meiner Altersvernunft wegen auch, von meiner Höhenangst ganz zu schweigen.

Was ich aber eigentlich sagen wollte: dort ganz oben trifft der Kletterer Spiderman. Whait for it.


(Direktlink, via finde ich nicht mehr)

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Kryptic Minds – Boiler Room Mix

So, da ist er endlich – ich hatte das Warten darauf ja fast schon aufgegeben. Vor vier Wochen lud der Boiler Room X die Crew von Tectonic ein. Mit im Schiff Kryptic Minds, die zur Neuverpflichtung bei Tectonic zählen. Hier der Mix der beiden von diesem Abend, der natürlich gerne doppelt so lang sein könnte. Sehr fettes Ding!


(Direktdownload, via r0byn)

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Die GEMA verklagt Musikpiraten e.V. wegen Nutzung eines Creative Commons-Songs

Neues aus dem Hause der GEMA. Diesmal gehen sie gegen den Musikpiraten e.V. vor und verklagen diesen wegen der Veröffentlichung eines Creative Commons-Songs auf einer CD. Die Seite der Musikpiraten strauchelt gerade ein wenig, weshalb ich deren Text mal großflächig qoute.

Ich bin sehr gespannt, was dabei wohl rauskommen wird. Die GEMA lässt in Sachen Arschloch-PR aber auch rein gar nichts aus.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) verklagt den gemeinnützigen Musikpiraten e.V. wegen der Produktion einer CD mit unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlichter Musik. Bei einem der veröffentlichten Titel verweigerte die GEMA die Bestätigung, dass der Song GEMA-frei ist, und verklagt nun den Verein vor dem Amtsgericht Frankfurt. Die Musikpiraten begrüßen diesen Schritt, da so die Gültigkeit der CC-Lizenzen im Zusammenhang mit pseudonymen und anonymen Veröffentlichungen erstmalig in Deutschland gerichtlich geklärt werden wird.

Unter dem Motto »FreeMixter« hatte der Verein Juli 2011 zum dritten Mal zu seinem Musikwettbewerb aufgerufen. Gewinnen konnten die Teilnehmer unter anderem die Veröffentlichung ihrer Songs auf einer CD, die in einer limitierten Auflage von 2.000 Stück handnummeriert wurde.

»Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird«, kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, die Klage.

In der Klageschrift behauptet die GEMA, sie vertrete das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik. Nach Ansicht der Musikpiraten ist dies nachweislich falsch, denn die GEMA hat mit weniger als 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Auch gibt es zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür sind jamendo.com (über 350.000 Titel), magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 der Song »Dragonfly« veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt werden wird.

»Dragonfly« wurde unter dem Pseudonym »Texas Radio« zum Wettbewerb eingereicht. Dieses Pseudonym wird von den Musikern Electronico und ElRon XChile genutzt, die beide nicht wünschen, dass ihre bürgerliche Identität mit ihrer Tätigkeit als Musiker in der Band texasradiofish verknüpft werden kann. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor und gewährt so veröffentlichten Werken eine 70-jährige Schutzfrist. Innerhalb dieser sind auch die Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenzen nach Ansicht der Musikpiraten voll gültig – was eine Lizenzforderung der GEMA kategorisch ausschließt.

»Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen«, erläutert Hufgard.

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