Zum Inhalt springen

Sea-Watch-Kapitänin Rackete kommt frei

Die Sea-Watch-Kapitätin Carola Rackete steht nicht mehr unter Hausarrest, eine Ermittlungsrichterin im sizilianischen Agrigent hob ihren Hausarrest auf. Italiens Innenminister Matteo Salvini erklärte, Rackete solle wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit des Landes verwiesen werden. Er könnte auch einfach mal sein Maul halten, aber was weiß ich schon.

Am Ende werden dennoch Gerichte darüber entscheiden müssen, ob der von ihr gegange Weg der Richtige oder ein falscher war. Ich wünsche mir, dass dort für sie entschieden wird. Auch wenn diese Entscheidung erst auf der höchstmöglichen Ebene gefällt werden sollte.

Die Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete ist wieder auf freiem Fuß. Die Ermittlungsrichterin im sizilianischen Agrigent hob den Hausarrest der Deutschen auf. Italiens Innenminister Matteo Salvini erklärte, Rackete solle wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit des Landes verwiesen werden.

5 Kommentare

  1. Enc3. Juli 2019 at 07:25

    „Am Ende werden dennoch Gerichte darüber entscheiden müssen, ob der von ihr gegange Weg der Richtige oder ein falscher war.“

    Nö. Der Weg war in jedem Fall der richtige.

  2. Jack3. Juli 2019 at 09:00

    Es geht hier doch nicht um die Rettung sondern (soweit mir bekannt) den Vorwurf Ihr Schiffes als Waffe eingesetz zu haben und den Kontakt mit dem Polizeiboot. – diesen bestreitet sie jedoch und dass sie die Situation falsch eingeschätzt hatte. Damit bleibt aber ein fahrlässiges Handeln bestehen und je nach Verhandlungsort der Eventualvorsatz.

  3. stan3. Juli 2019 at 11:39

    @Jack Ich bin zwar kein Seerechtsexperte, aber wenn die Kapitänin anlegt, das dem Hafen mitteilt und dann ein Polizeiboot versucht sie daran zu hindern (das deutlich manovrierfähiger ist) dann sieht die Sache mit Vorsatz, Schuld und Fahrlässigkeit doch anders aus, oder?

  4. Jack3. Juli 2019 at 14:04

    @Stan Du hast zwar Recht dass das Vorfahrtsrecht dem manvrierunfähigerem zusteht – Hier müsste man aber den genauen Vorgang kennen, da sie selber aber sagt das wäre unbeabsichtigt und eine Fehleinschätzung von Ihr gewesen. Auch kannst du natürlich nicht dadurch Recht bekommen weil du deine Straftat vorher ankündigst und sie hatte ja keine Erlaubniss anzulegen. Das Polizeiboot hat ihr wohl absichtlich den Weg versperrt und sie hat aber nicht den Kurs geändert (nach dem Motto der wird schon Platz machen“ – Ansich gibt dies der Polizei das Recht zum Waffeneinsatz und ein Kriegsschiff hätte vermutlich zumindest Warnschüsse abgegeben. Wie auch immer der Richter dies bewertet so fährt man in einen Hafen ja nur mit der Geschwindigkeit die es dem Schiff erlaubt sicher zu manovrieren – Da es zum Kontakt kam war sie wohl zu schnell (und sie wollte sich ja sicherlich auch nicht stoppen lassen).

  5. Harry4. Juli 2019 at 20:43

    Es ging in der Sache nur sehr Begrenzt und sehr am Rande um die Frage, ob sie das Schiff „als Waffe eingesetzt“ hat (ist das der genaue juristische Vorwurf? Klingt rhetorisch etwas hochgerüstet).
    Der Ursprüngliche Vorwurf wurde ihr wegen der Rettung von Menschen gemacht, deshalb wurde sie auch verhaftet. Der Vorwurf von dem du sprichst ist nur das, was davon übrig geblieben ist.

Schreibe einen Kommentar zu Jack Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert