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Schlagwort: Chor

Wenn 2000 Chorleiter zusammen singen

Als Knabe war ich mal im Chor. Immer Donnerstags 14:00 Uhr war Chorprobe. Ich ging dahin weil alle meine Freunde Fußball spielten und ich Fußball langweilig fand. Außerdem gab es in diesem Schulchor nur einen Jungen, mich, und 12 Mädchen. Das war deutlich geiler als Fußball.

Hin und wieder hatten wir dann Auftritte. Manchmal vor Wahlbüros zu deren Eröffnung wir dann geträllert haben. Die Chorleiterin war gleichzeitig meine Musiklehrerin, die ich nie sonderlich schätze. Um ehrlich zu sein, war sie eine blöde Kuh, die Kindern, die unerlaubt Klavier spielten, den Klavierdeckel auf die Finger kloppte. Allerdings mochte sie mein Stimmchen und überlegte gar, mich beim Thomanerchor vorsingen zu lassen, was meine Mutter aber nicht wollte. Jedenfalls fand ich den Chor an sich ganz schön, habe mich später dann aber anderen Hobbies gewidmet.

Heute macht mich chorale Musik nicht sonderlich an, aber wenn sich 2000 Chorleiter zum Singen in einen Raum begeben, kann man schon mal zuhören.


(Direktlink, via reddit)

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Beethoven singen gegen die AfD in Mainz = Strafanzeige

StaatstheaterMainz-Zuckmayer2007


(Foto: Kandschwar, CC BY-SA 3.0)

Vor dem Staatstheater in Mainz hat vor drei Tagen eine Demonstration der AfD stattgefunden. Motto: „Gegen das Asylchaos“. Im Staatstheater selber haben sich zur selben Zeit 120 Mitarbeiter eben jenes Theaters hingestellt und gemeinsam Beethovens „Ode an die Freude“ intoniert. Bei geöffneten Fenstern. Die dafür eigentlich angedachte PA musste vorher leider auf Anweisung der Polizei abgebaut werden. Also sangen die halt ohne elektronische Verstärkung.

Allerdings sangen sie dann immer noch so laut, dass die AfD-Knüppel draußen das von der Bühne Gespbrochene nur wenig bis gar nicht verstehen konnten. Dafür kassierte das Mainzer Staatstheaters jetzt eine Anzeige. Von der Polizei – wegen Störung der AfD-Demonstration.

„Das ist ein formaler Verstoß, das ist ganz klar geregelt“, sagt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mainz. Nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes wird, wer „in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen grobe Störungen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Sänger seien drei- oder viermal von der Polizei angesprochen und verwarnt worden, was ihnen drohe. Sie hätten weitergemacht, also habe die Polizei Anzeige erstattet.

Den Intendanten des Theaters ficht das nicht an: „Wenn man dafür eine Anzeige bekommt, dann ist das eben so“, sagt Intendant Markus Müller. Recht so. Weiter machen.

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