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Schlagwort: Law

Ein Verlag will den Titelschutz für das Wort “Blogosphäre” in Anspruch nehmen

“Blogosphäre”. So nannten wir Blogger mal das, was in unserer eigenen vor sich hinbloggenden Filterblase passiert und was sich dort so vernetzte. “Blogosphäre”. Das muss so kurz nach dem Krieg gewesen sein. Ich weiß nicht, wann ich dieses Wort zum letzten Mal benutzt habe. Unironisch sowieso schon lange nicht mehr.

Ein Verlag lässt nun verlautbaren, dass er den Titelschutz für das Wort “Blogosphäre” für sich in Anspruch nehmen will, wie in der aktuellen Ausgabe des Journalist zu lesen ist. Titelschutz, wie damals nach dem Krieg. Shirts mit dem Begriff drucken und verkaufen lassen, dürfte damit ausfallen. Aber das war eh nie eine unironische Option.

damals


(via Weltenweiser)

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Ein Richter in Bayern war Frontmann mehrerer Neonazi-Bands


In Bayern wurde gerade ein Zivilrichter suspendiert, der offenbar aus Brandenburg stammt und dem nicht nur Kontakte in die Neonazi-Szene nachgesagt werden. Nein, er war auch gleich noch Frontmann mehrerer Neonazi-Bands. In Bayern hat man davon wohl nichts so richtig mitbekommen oder viel mehr versäumt dementsprechenden Informationen nachzugehen. Bitte was?!

„Detailliertes Wissen über die Vorgeschichte von Maik B. war in Bayern nach Informationen von SPIEGEL ONLINE durchaus vorhanden: Am 26. Februar dieses Jahres schickte der Brandenburger Verfassungsschutz seinen bayerischen Kollegen eine „Erkenntnismitteilung“ über den „Zuzug eines rechtsextremistisch orientierten Musikers“ in den Kreis Kulmbach. Dieser verfüge über „weitreichende Kontakte“ in die deutsche und internationale Neonazi-Szene, hieß es in dem Schreiben.

Die Brandenburger Sicherheitsbehörden wussten, von wem sie da berichteten – Maik B. war ihnen schon seit mehr als zehn Jahren bekannt. Sein Musikprojekt „Hassgesang“ bezeichnete der dortige Verfassungsschutz einmal als „so etwas wie den verlängerten musikalischen Arm der Neonazi-Szene in Südbrandenburg“.

Die Laufbahn des mit hervorragenden Noten ausgestatteten Jungjuristen konnten die Verfassungsschützer allerdings nicht stoppen: Die bayerische Justiz erfuhr nichts von dem Schriftwechsel zwischen Potsdam und München. B. trat sein Amt in Lichtenfels im Herbst 2013 an. Die bayerischen Verfassungsschützer hatten schlicht versäumt, sich darum zu kümmern, welcher Tätigkeit der neu zugezogene Rechtsextremist nachgeht.“

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Was aus einer Anzeige gegen Volksverhetzung wurde

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Im August diesen Jahres brachte die BZ online einen Artikel über Dealer vom Görlitzer Bahnhof. Eine Facebook-Seite die von Berlin aus vehement Stimmung gegen Flüchtlinge und geplante Unterkünfte für jene macht, verlinkte diesen Artikel bei sich und hoffte womöglich auf das niveulose Gehate, das in den Kommentaren der Seite Gang und Gäbe ist. Es dauerte nicht lange und einer der Leser biss an. Er schrieb „Sofort nach Auschwitz dieses Scheißpack!!!!“ Der Beitrag wurde samt Artikel mittlerweile gelöscht. Die anderen Beiträge samt der Kommentare sind nicht weniger beschissen.

Ein User auf Facebook, ich nenne ich hier mal B., sah obigen Artikel samt Kommentar und dachte sich, dass dagegen irgendwas unternommen werden müsste. Vielem, das in ähnlich ekelhafter Manier durchs Netz geht, wird schließlich nur selten oder gar nicht widersprochen. B. also stellte bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen Volksverhetzung. Irgendwer muss schließlich mal etwas dagegen tun, dachte sich wohl B.

Nun bekam er Antwort von einem Berliner Staatsanwalt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Argumentation des Staatsanwaltes kann ich durchaus folgen, bin aber dennoch irritiert, dass derartige Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, solange kein Betroffener Anzeige wegen Beleidigung stellt.

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Mit Dope in der Tasche im Taxi mitfahren kann schon mal den Führerschein kosten

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Martijn)

Ich bin nicht so der Kiffer und ich habe keinen Führerschein, den man mir wegnehmen könnte. Was ganz gut wäre, wäre ich denn Kiffer. Also das mit dem nie gemachten Führerschein.

Diese hier auf Zeit Online angesprochene Praxis allerdings ist so schon seit Jahren geläufig. Also auch damals schon, als ich noch mit vielen Leuten rumhing, die eher so Kiffer waren und dann auch noch Führerscheine hatten. Die fuhren mitunter auch ohne geraucht zu haben, verdammt ungerne mit dem Auto weil die Gefahr damals schon recht groß war, die Pappe auch dann schon in Gefahr zu bringen, wenn man etwas Dope oder Weed in der Tasche hatte. Selbst als Fußgänger oder Radfahrer konnte und kann das immer noch zum Problem werden. Denn wer Cannabis mit sich rumträgt, dem wird generell erstmal abgesprochen, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr agieren zu können. Innerhalb von 14 Tagen hat der- oder diejenige ein Drogenscreening zu machen und die Ergebnisse einzureichen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. In etwa so als würde man von jedem Autofahrer, der mal Alkohol im Auto hat, einen Alkoholtest einfordern und bei Nichtdurchführung des selbigen kurzerhand den Führerschein einziehen. Wie bekloppt.

Die Zeit zieht hier das Beispiel einer 33 jährigen Grafikern heran, die sich mit 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch extra mit dem Taxi zu einem Hippie-Festival fuhren lies und von der Polizei wegen dem Zeug in der Tasche hochgenommen wurde.

Zeit Online: Die seltsame Verfolgung der nüchternen Kiffer.

„Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. „Aber auch keine Katastrophe,“ dachte Jennifer Westhauser, „was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?“ Die „sichergestellten Betäubungsmittel“, wurden „eingezogen“. Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.

[…]

Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: „Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV („Fahrerlaubnis-Verordnung“, d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen.“

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Red Bull verliert Flügel und zahlt Millionen, weil einem davon keine wachsen

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(Foto unter CC BY 2.0 von reynermedia)

„Red Bull verleiht Flügel“ haben sie gesagt. „Stimmt gar nicht, die lügen!“, hat ein Mann in den USA festgestellt und mit Klage gedroht. Um eine sich daraus ergebende Massenklage zu verhindern hat der Brausehersteller einen Vergleich akzeptiert und jetzt 13 Millionen Dollar in einen Fond eingezahlt.

Die Geschichte klingt absurd – wird aber noch bizarrer. Aufgrund des mutmaßlich falschen Versprechens, dass der Slogan abgibt, können Red-Bull-Trinker, die in den vergangenen zwölf Jahren das Getränk konsumiert haben, in den USA sogar auf Entschädigung dafür hoffen.

Anwälte suchen nun Verbraucher, die zwischen Anfang 2002 und Oktober 2014 Energydrinks von Red Bull in den USA gekauft haben. Sie können sich bis zum 2. März 2015 auf einer eigens dafür eingerichteten Website eintragen und sollen als Entschädigung zehn Dollar oder Red-Bull-Produkte im Wert von 15 Dollar erhalten.

Katzen würden Whiskas kaufen.

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In Bayern ließen Lehrer Kokablätter an Siebtklässler verteilen


(Foto unter CC BY-SA 3.0 von Darina)

In Bayern geht einiges. Während in meiner Schulzeit immer „Präventionspolizisten“ einen Koffer mit Anschauungsmaterial dabei hatten, bei dem man schon von weitem sehen konnte, dass die Inhalte Attrappen waren, ließen zwei Lehrer in Bayern schon im Jahr 2012 irgendwie Kokablätter an ihre Schüler verteilen. Also eine zum Erdkundeuntericht eingeladene Peruanerin tat das. Unterricht soll schließlich ja im besten Fall auch irgendwie anschaulich sein.

Die beiden Lehrer waren sich keines Unrechts bewusst, das Amtsgericht Neu-Ulm sprach sie frei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Peruanerin erhielt eine Geldstrafe zur Bewährung.

Ihr und ihrem 45-jährigen Kollegen wird Beihilfe zu unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vorgeworfen. Sie hatten im November 2012 an einer Mittelschule im schwäbisch Weißenhorn eine Peruanerin in den Erdkundeunterricht eingeladen, die vor den Schülern über die Sitten ihres Heimatlandes sprach. Dabei verteilte die Referentin auch Kokablätter an die Siebtklässler.

Die beiden Lehrer müssen/mussten sich heute erneut in einem Berufungsverfahren verantworten.
(Danke, Bemme!)

Ein Kommentar

Verurteilt wegen 0,01 Gramm Gras

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(Foto unter CC BY 2.0 von Don Goofy)

Und weil mir gerade beim Thema sind; aus dem Hanfjournal:

„Eine Lehrerin wurde aufgrund des Besitzes von 0,01 Gramm Cannabis heute zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Wie die “Hersbrucker Zeitung” in ihrer online-Ausgabe meldet, habe die Richterin eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, weil aufgrund ihrer Position als Lehrkraft Nachahmungsgefahr und somit ein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.

Bei der 42jährige Frau hatte ein Polizeibeamter im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Papierchen mit einer nicht wiegbaren Cannabis-Anhaftung gefunden. Man habe sich, so der Polizist vor Gericht, dann auf 0,01 Gramm “geeinigt”, es hätten jedoch auch 0,001 Gramm sein können, die Waage auf dem Präsidium war schlichtweg überfordert. Der Anwalt der Angeklagten zeigte sich entsetzt ob des Verfahrens, hatte er aufgrund der extrem Geringen Menge doch mit einer Einstellung gerechnet. Zugetragen hat sich die Posse selbstredend in Bayern, genau gesagt vor dem Amtsgericht in Hersbruck.“

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Das Bundesverfassungsgericht entschied: „Bullen raus“ kann man unter Umständen schon mal rufen

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Marcus Sümnick)

Eine Aktivistin auf einer Münchner DGB-Kundgebung am 1. Mai 2008 hatte Beamte des polizeilichen Staatsschutzes erkannt, die sich in Zivilkleidung unter die Kundgebungsteilnehmer gemischt hatten. Darauf rief sie durch die Flüstertüte der Veranstalter, „Bullen raus aus der Versammlung!“ Da das nicht auf Anhieb fruchtete, wiederholte sie die Ansage noch einmal deutlicher: „Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort.“ Die Polizei empfand das nicht als sonderlich freundlich, klar.

Später musste die Frau dann auf Anordnung des Münchner Amtsgerichts 250,00 EURO Strafe für ihre vermeintlich unzulässige Aufforderungen zahlen. Noch etwas später bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg die Verurteilung. Das aber wollte die Verurteilte nicht auf sich sitzen lassen und erhob Verfassungsbeschwerde – mit Erfolg.

Die „Bullen raus“-Durchsage sei „versammlungsbezogen“ gewesen, erklärte eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts. Versammlungsteilnehmer seien nämlich berechtigt, dafür einzutreten, dass „Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen“, und „dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen“. Schließlich seien Demonstrationen „die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen“.

Offen ließ Karlsruhe, ob sich Zivilpolizisten der Versammlungsleitung vorstellen müssen, wenn sie sich unter eine Demonstration mischen.

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Bislang größtes Undercover-Presswerk für Schallplatten, CDs und DVDs in Europa ausgehoben

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(Foto unter CC BY 2.0 von FourthFloor)

Hooopsie! Im Raum Aschaffenburg und im angrenzenden Hessen haben irgendwelche Leute wohl illegal ein Presswerk für CDs, DVDs und für Schallplatten betrieben. Klar, dass der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) da nicht tatenlos zusehen konnte und die Staatsanwaltschaft dazu bewogen hat, mal ein paar Durchsuchungen mit Hinblick auf eine etwaige Strafverfolgung durchzuführen. Das hat diese getan und ist fündig geworden.

Genaue Zahlen gibt es, was nicht wirklich überraschend ist, keine, es ist von “ umfangreichem Beweismaterial“ die Rede, welches sichergestellt wurde.

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI, kommentiert: „Mit einem Marktanteil von rund 70 Prozent erfreut sich die physische CD nach wie vor einer hohen Nachfrage in Deutschland – das zeigt sich nicht nur im legalen Geschäft, sondern leider auch auf den illegalen Marktplätzen. Mit der aktuellen Durchsuchungsaktion konnte dank der hervorragenden Vorarbeiten und vor allem der präzisen Arbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei dem offenbar bislang größten Undercover-Presswerk für Tonträger in Europa der Stecker gezogen werden. Das Equipment, dass dabei ans Licht gekommen ist, zeigt einmal mehr, dass hier nicht Kleinkriminelle am Werk sind, sondern professionelle Strukturen, die mit ihrer kriminellen Energie sowohl den Künstlern als auch den Tonträgerherstellern massiven Schaden zufügen.“

Hoffentlich nicht nur 36 DVD-Brenner und so ein Teil, dass einen dazu befähigt selber Platten schneiden zu können. Beim BVMI weiß man das ja nie nicht so recht. Nichts Genaues weiß man nicht, aber der BVMI kümmert sich. Nicht nur um digitale Kopien, die ja nach deren andauernden Aussagen fast zum Tod der Musikindustrie geführt haben.

Aber auch international feiert man:

Jeremy Banks, Director of Anti-Piracy, IFPI: „Wir freuen uns sehr, dass wir dabei unterstützen durften, ein Undercover-Presswerk von industriellem Ausmaß aufzuspüren, sodass die deutschen Behörden entsprechend einschreiten konnten. Auch wenn heute die digitale Piraterie die Schlagzeilen bestimmt, verdeutlicht dieser Fall anschaulich, dass die Musikindustrie weiterhin auch gegen diejenigen vorgeht, die unrechtmäßig mit Musik Geld verdienen, indem sie unlizenzierte physische Tonträger herstellen, verbreiten und verkaufen.“

Na dann…

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