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Schlagwort: Law

Bundesverfassungsgericht urteilt: „FCK CPS“ muss nicht strafbar sein

Als Nachtrag zu gestern: Das Bundesverfassungsgericht hat just darüber entschieden, dass die Buchstaben-Kombi „FCK CPS“ nicht generell strafbar sein muss und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Geklagt hatte eine junge Frau, die wegen des Tragens der Aufschrift von der Polizei verwarnt wurde. Dann wurde sie ein zweites Mal mit einem Anstecker erwischt und handelte sich eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Ein Jugendrichter verurteilte sie daraufhin zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Das geht so nicht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht:

„Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen, befanden die Richter nun. Der Aufdruck bringe eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Die Polizisten, die die Jugendliche mit dem Anstecker antrafen, könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.

Bei solchen Vorwürfen gehe es meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs, betonten die Richter. Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer „personalisierenden Zuordnung“, die hier nicht ersichtlich sei.“

Das Schreiben, das da in Düsseldorf zugestellt wurde, könnte somit also Mumpitz sein.
(Danke, Jens!)

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Irland legalisiert für 48 Stunden Rauschmittel wie Ecstasy, MDMA, Ketamin und Psilocybin

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(Foto: Melanie Tata, CC BY 2.0)

Na huch! Aufgrund eines juristischen Malheurs sind bis vermutlich Donnerstag etliche psychoaktive Substanzen in Irland legal. Zumindest der Besitz der selbigen. Der Konsum sowieso. Der Handel damit allerdings wird weiterhin verfolgt. Schuld daran ist eine kuriose Gesetzeslücke, aufgrund der das irische Betäubungsmittelgesetz von 1977 am Dienstagmorgen von einem Berufungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Hätte man aber auch besser timen können. Auf ein Wochenende zum Beispiel. Höhö!

An explanatory memorandum issued by the Department of Health said that as a result of the judgment, “all substances controlled by means of Government Orders made under section 2(2) cease to be controlled with immediate effect, and their possession ceases to be an offence. These include ecstasy, benzodiazepines and new psychoactive substances, so-called ‘headshop drugs’.

It said the judgment had “no implications” for approximately 125 substances, including cannabis, heroin and cocaine.

In a statement, the Department said: “There is always a degree of uncertainty about the outcome of court cases. The outcome of this case does not affect existing laws regarding the supply, possession or sale of older drugs such as heroin, cocaine or cannabis.

(via TDW)

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Prügelstrafe und neun Monate Knast für zwei deutsche Graffiti-Sprayer in Singapur

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(Symbolfoto: Allan Siew, Singapur, CC-BY-2.0)

Zwei junge Männer mit Dosen im Rucksack sind in Singapur mit ihrem Vorhaben, einen Zug unter Farbe zu bringen, offenbar in den falschen Schacht gestiegen. Die beiden Leipziger wurden dabei erwischt und nun mit je drei Stockschläge auf den nackten Hintern sowie neun Monaten Gefängnis bestraft worden.

Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Es solle auch als Abschreckung für andere dienen. Die Prügelstrafe wird mit einem Rohrstock auf den nackten Hintern ausgeführt.

Singapur ist bekannt für seine mitunter rigerosen Gesetze. Nach dem Versuch, Drogen zu schmuggeln, kann man dort trotz internationaler Proteste auch schon mal hingerichtet werden.

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Zu Edathy

Ja, der Tweet ist ein wenig undifferenziert. Aber manche Tweets dürfen das auch manchmal sein.

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Wenn du aus einem Kriegsgebiet hierher kommst und endlich deine Frau wiedersehen willst

Ein 21-jähriger Flüchtling aus Syrien will gerne seine Frau nach Deutschland „nachholen“, die gerade irgendwo im Libanon festhängt. Das ist ihnen laut aktueller Gesetzeslage erlaubt und nennt sich „Familienzusammenführung“.

Internet gibt es dort im Libanon nicht – die beiden telefonieren alle 14 Tage. Wenn das Leben und die Umstände es gerade gut mit ihnen meinen.

Diese „Familienzusammenführung“ kann man beantragen und mit etwas Glück und Geduld, geht dass dann seinen deutsch-bürokratischen Gang. Um das zu beantragen allerdings benötigt man schon Sprachkenntnisse, die zu erlernen einem nach 18 Monaten Aufenthalt kaum möglich sind. Egal, wie sehr man sich bisher um diese bemüht hat. Also beauftragt der Mann einen arabisch sprechenden Anwalt, der sich darum kümmern soll. Tut der auch, telefoniert ein bisschen, füllt Anträge aus und schreibt 2-5 Briefe in der Sache. Ein paar Wochen später schickt er dem jungen Flüchtling seine Rechnung: 1000+ EURO. Geld, das der Mann nicht hat. Eine Sicherheit darauf, dass das mit seiner Frau, die er seit zwei Jahren nicht gesehen hat, überhaupt klappt, gibt es keine. Er bezieht eine „Sicherung zum Lebensunterhalt“, die kaum der Rede wert ist, und lebt mit seinen vier jüngeren Brüdern (8-17 Jahre) in einem Zimmer. Den Anwalt zu konsultieren war ein Ratschlag der für ihn zuständigen „Integrationsbeauftragten“. Die Rechnung stottert er nun in Raten ab. Er wird weiterhin einen Anwalt brauchen, wenn er seine Frau irgendwann hier mal wiedersehen möchte. Diesen wird er bezahlen müssen.

Und wenn das alles dann irgendwann mal geklappt haben sollte, kann es sein, dass der Mann finanziell vollumfänglich für seine Frau aufkommen muss, weil ihr hier nicht mal die „Sicherung zum Lebensunterhalt“ zusteht. Er hat sie schließlich „nachgeholt“ und muss dann im Zweifelsfall von seiner, nicht der Rede wert seienden „Sicherung zum Lebensunterhalt“, für ihren Lebensunterhalt mitsorgen.

Die Angehörigen in Deutschland müssen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten aller Flüchtlinge hier tragen. In den meisten Bundesländern können sich auch Dritte (Freunde, Bekannte, Organisationen) zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung durch zum Nachweis, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügen.

Und das alles weil sich eine Familie irgendwann dazu entschieden hat, ihre Leben vor einem tödlichen Krieg in Sicherheit zu bringen. Und dann ist Liebe nur noch eine darauf forcierte Angelegenheit der zu zahlenden Summen. Ganz egal von wem, ganz egal an wen.

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Metronaut stellt die satirischen Olympia-Motive wieder online

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(Bild von René)

Die Metronauten haben sich jetzt rechtlichen Beistand organisiert, die Motive wieder online genommen, sehen einer etwaig rechtlichen Auseinandersetzung entgehen und haben es nicht nur in ein dutzende deutsche Medien, sondern auch zu Fox News geschafft: Don’t mention the Nazis – satirical ads for Berlin’s 2024 Olympic campaign anger city officials. Dazu hat die Berliner Linke eine schriftliche Anfrage zum Thema an den Berliner Senat gestellt. Und sie sammeln Spenden um eben einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung entlassen entgegen sehen zu können. Ich hab‘ was gezahlt. Sport frei, Berlin!

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Ken Jebsen hört U2: Verbotsantrag gegen Antilopen Gang gescheitert

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Im November ließ Ken Jebsen aufgrund einiger Textzeilen im Song „Beate Zschäpe hört U2“ die Antilopen Gang abmahnen. Grund dafür war die von ihm verstandene unwahre Tatsachenbehauptung/üble Nachrede.

Von diesen Lyrics sah Ken Jebsen sich verunglimpft. Der Text deute an, er hege Sympathie für rechtsradikales Gedankengut, deshalb sei er zu verbieten.

Das Kölner Landgericht aber will den Song der Antilopen Gang nicht verbieten.

Das Gericht konnte Jebsen mit dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen. Einer Pressemitteilung des Labels der Antilopen Gang zufolge lehnte es den Verbotsantrag „unter besonderer Berücksichtigung“ der Freiheit der Kunst ab. Dabei hätten auch „Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit“ eine Rolle gespielt.

Die Antilopen freut’s. Hihi.

„Wie zu erwarten war, hat sich Ken Jebsen blamiert. Für die kostenlose Promokampagne sind wir ihm dankbar. Falls Jebsen nach diesem Eigentor in Erwägung ziehen sollte, eine Vernunftehe mit Barbra Streisand einzugehen, würden wir uns als Trauzeugen anbieten.“

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Berliner Blog wegen der Nutzung satirischer Olympia-Motive vom Land Berlin abgemahnt

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„Satire muss alles dürfen“ hieß es vor ein paar Wochen noch auf fast allen politischen Ebenen. „Satire gehört zu den Pfeilern der Meinungsfreiheit“ wurde im selben Kontext auf den selben politischen Ebenen gepsalmt. Und so weiter und so fort.

Das allerdings scheint nur dann zuzutreffen, wenn die von der Satire Betroffenen weit weg sitzen und nicht, so wie hier, in den Büros des Landes Berlin. Dieses nämlich hat heute das Blog Metronaut abgemahnt. Wegen der Nutzung „altbewährter“ Motive, mit denen Metronaut in einem Artikel satirisch für Olympia 2024 in Berlin geworben hat. Und weil Berlin nicht immer noch arm sondern auch ziemlich unsexy ist, mahnen die gleich doppelt hab, inklusive einer Unterlassungs-Frist von 24(!) Minuten: Zensur – Doppelt abgemahnt wegen Satire-Olympia-Motiven.

Die Metronaut-Redaktion sieht die anwaltlichen Schreiben des Landes Berlins und des Senats als Akt der Zensur, der auch zeigt, dass ein kritischer und offener Umgang mit der nationalsozialistischen Olympia-Vergangenheit Berlins nicht erwünscht ist. Die harsche Reaktion ist auch ein Vorgeschmack, was Berlin blüht, wenn die Olympiade wirklich hierher kommt. Satire darf alles, hieß es ja allerorten noch vor Kurzem. Für die Berliner Olympia-Bewerbung gilt das jedenfalls nicht.

Jetzt wird darüber diskutiert, ob und wann Satire als ausreichend „erkenntlich“ gekennzeichnet wäre. Nur alleine dieser Gedankenansatz ist schon ein Sprung in den falschen Brunnen! Seit wann bitte, muss den Satire überhaupt als solche gekennzeichnet werden?

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Die Jungs prüfen gerade die weiteren Schritte. Kann sein, dass sie für diese Geld benötigen werden. Ich würde ihnen was geben.

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Ken Jebsen lässt Antilopen Gang abmahnen

Der Friedensbeschwörer und Mahnwichtel Ken Jebsen lässt die Antilopen Gang wohl wegen einer Textpassage in ihrem Song „Beate Zschäpe hört U2“ abmahnen. Begründung: unwahre Tatsachenbehauptung/üble Nachrede.


(Direktlink)

In dem Song kommen folgende Zeilen vor, die Jebsen so vermutlich nicht stehen lassen will.

Jeder kennt einen der von Verschwörung schwadroniert

Und er weiß wer die Medien und Börsen kontrolliert

Dem es leichtfällt die Welt in Gut und Böse zu sortieren

Und er kennt auch immer eine simple Lösung des Problems

Zu Verschwörungstheorien gehören Vernichtungsfantasien

Sie können sagen was sie wollen, sie sind schlicht Antisemiten

All die Pseudo-Gesellschaftskritiker

Die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer

Nichts als Hetzer in deutscher Tradition

Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um

Die Nazis von heute sind friedensbewegt

Und sie sind sehr um Palästina bemüht

Sie sind tierlieb, doch sie wollen Kinderschänder lynchen

Und sie wissen dass die Chefs der Welt im Hinterzimmer sitzen

Man kann und darf mit diesen Leuten gar nicht mehr reden

Es sollte nur darum gehen ihnen das Handwerk zu legen

Heute hat die Antilopen Gang auf ihrer Facebookseite verlautbaren lassen, dass Jebsen sie durch eine Kanzlei abmahnen ließ. Ihr Statement:

„Wer sich „Aversion“ noch nicht zugelegt hat, sollte sich lieber beeilen, denn es könnte bald zu spät sein: Der Berliner Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen (spricht u.a. im Zusammenhang mit dem Massenmord vom 11. September 2001 von einer „Terrorlüge“ bzw. vom „warmen Abriss des World Trade Centers“) hat die Anwaltskanzlei „Scheuermann Westerhoff Strittmatter“ damit beauftragt, unser Lied „Beate Zschäpe hört U2″ zu verbieten, weil er sich dadurch verunglimpft sieht. Ken Jebsen droht uns durch seine Anwälte mit gerichtlichen Schritten und Schadensersatz, sollten wir das Lied weiter verbreiten. Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt. Wir sind uns sicher, dass wir als Künstler in unserer Musik die Freiheit haben müssen, zu sagen, was wir sagen möchten, ohne dass direkt irgendein dahergelaufener Otto oder Ken ankommt, der uns inhaltlich beschneiden will und unseren finanziellen Ruin in Kauf nimmt. Bevor wir uns weiter dazu äußern, werden wir die nächsten Schritte nun sorgfältig prüfen müssen. Einschüchtern lassen wir uns jedenfalls nicht.“

Jebsen wurde 2011 vom RBB entlassen, wo er Sonntags eine Sendung auf Radio Fritz moderierte, nachdem er sich öffentlich zu Verschwörungstheorien bekannte und Vorwürfe laut wurden, er unterstütze antisemitische Einstellungen.
(via Musikexpress)

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