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Mit Dope in der Tasche im Taxi mitfahren kann schon mal den Führerschein kosten

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Martijn)

Ich bin nicht so der Kiffer und ich habe keinen Führerschein, den man mir wegnehmen könnte. Was ganz gut wäre, wäre ich denn Kiffer. Also das mit dem nie gemachten Führerschein.

Diese hier auf Zeit Online angesprochene Praxis allerdings ist so schon seit Jahren geläufig. Also auch damals schon, als ich noch mit vielen Leuten rumhing, die eher so Kiffer waren und dann auch noch Führerscheine hatten. Die fuhren mitunter auch ohne geraucht zu haben, verdammt ungerne mit dem Auto weil die Gefahr damals schon recht groß war, die Pappe auch dann schon in Gefahr zu bringen, wenn man etwas Dope oder Weed in der Tasche hatte. Selbst als Fußgänger oder Radfahrer konnte und kann das immer noch zum Problem werden. Denn wer Cannabis mit sich rumträgt, dem wird generell erstmal abgesprochen, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr agieren zu können. Innerhalb von 14 Tagen hat der- oder diejenige ein Drogenscreening zu machen und die Ergebnisse einzureichen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. In etwa so als würde man von jedem Autofahrer, der mal Alkohol im Auto hat, einen Alkoholtest einfordern und bei Nichtdurchführung des selbigen kurzerhand den Führerschein einziehen. Wie bekloppt.

Die Zeit zieht hier das Beispiel einer 33 jährigen Grafikern heran, die sich mit 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch extra mit dem Taxi zu einem Hippie-Festival fuhren lies und von der Polizei wegen dem Zeug in der Tasche hochgenommen wurde.

Zeit Online: Die seltsame Verfolgung der nüchternen Kiffer.

„Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. „Aber auch keine Katastrophe,“ dachte Jennifer Westhauser, „was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?“ Die „sichergestellten Betäubungsmittel“, wurden „eingezogen“. Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.

[…]

Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: „Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV („Fahrerlaubnis-Verordnung“, d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen.“

10 Kommentare

  1. herp10. Oktober 2014 at 13:19

    In der Tat völliger Irrsinn. Manchmal würde es aber helfen besser über seine Rechte bescheid zu wissen. Die Polizei kann einen ja nicht einfach nach Lust und Laune durchsuchen. Ohne triftigen Grund braucht man die nicht in seine Taschen schauen lassen und wird dann auch nicht mit solchen Kleinstmengen erwischt.

  2. Ronny10. Oktober 2014 at 13:21

    herp,
    Stimmt an sich, ändert aber an der hier angewandten Praxis leider nichts.

  3. derp10. Oktober 2014 at 13:30

    @herp: haste schon recht, in der Tat völliger Irrsinn. Aber dass die Polizei einen nicht einfach durchsuchen kann ist nicht richtig. Es kommt ganz drauf an wo man sich befindet, also z.B. in nem Zollgrenzbezirk dürfen die das eben ohne triftigen Grund. Aber unterm Strich ist das halt ne riesen Geldmaschinerie^^

  4. spartacus10. Oktober 2014 at 13:32

    Jep, nie freiwillig durchsuchen lassen und im Falle solcher Post sofort die grüne Hilfe kontaktieren. Zum richtigen Arzt mit den richtigen Symptomen gehen, krank schreiben lassen und Zeit schinden, Diät und Fitnessplan einhalten und sauber abpissen. Oder vom kleinen Bruder Pipi schnorren, Gummipimmel kaufen und Nerven bewahren!

  5. Der Internette von nebenan10. Oktober 2014 at 14:14

    „Aber unterm Strich ist das halt ne riesen Geldmaschinerie^^“

    Wer verdient denn daran? Diese Prozesskosten zahlt doch das Volk und hält doch die ganze Justiz auf.

  6. jense10. Oktober 2014 at 15:00

    Das ist ja nichts neues. Musste selber vor über 15 Jahren zum Screening, weil bei mir aufm Balkon Hanfpflanzen standen. Das war in Hessen und damals schon gängige Masche, Kohle zu machen.

  7. jense10. Oktober 2014 at 15:01

    Die Gemeinden verdienen daran, weil diese Screenings unverhältnismäßig kosten und die sog. Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühren ebenfalls unverhältnismäßig hoch angesetzt sind

  8. Chris10. Oktober 2014 at 15:37

    spartacus,
    Sie schauen dir bei der Abgabe leider ganz genau auf den Schnitt, auch die Hose muss ganz runter ^^

  9. Jimmy6. Januar 2015 at 10:50

    Deutschland ist in dieser Hinsicht eben einfach ein wenig unlogisch. Ich kann Konsequenz gegenüber Leuten, die mit Cannabis unterwegs sind zu einem Teil verstehen. Dann aber gleich auch bitte gegenüber Leuten, die im Taxi ein Bier dabei haben. Alkohol am Steuer ist viel gefährlicher!

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