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Wie unter Creative Commons lizenzierte Musik auf Beatport zum Verkauf landet

Armin schrieb mir vorhin eine Mail, mit folgendem Inhalt: Er hat vor Jahren auf seinem eigenen Netlabel diese klasse Drum’n’Bass-Schwofe veröffentlicht und diese später einem Freund gegeben, der damit dieses Video vertont hatte. Soweit, so gewöhnlich. Heute allerdings bekam jener Freund eine Mail von Youtube, dass bei der Nutzung dieses Musikstückes wohl eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte – und zwar aufgrund des Werks “See You In 2012 feat. TasheOriginal Mix” von einem Künstler namens “NFace”. Ich dachte erst, „Naja, wie das eben so ist in der Elektronik, ein paar Sample-Loops kopiert und neu verbraten“, aber nein; Der Track, den das Label Dawn Of Music Records jetzt bei Beatport zum Kauf anbietet, ist nahezu identisch mit dem oben genannten Track von Armin. Das Label Dawn Of Music Records ist ein russisches digitales Label, mit einem in dem Fall sehr ironischen Hinweis auf ihrer Seite.

Limitations: Remixes is not accepted, about edition of which a musician does not have an agreement with a legal owner, tracks akapells is used in which, parts of tracks or party of other musicians, are not accepted without the consent of legal owners. Tracks on which you passed absolute titles other label are shut out to edition (in the case of assignment of non-exclusive rights edition it admits).

Achim hat jetzt erstmal Beatport angeschrieben und darum gebeten, den Track aus dem Angebot zu nehmen. Außerdem wollte er weitere Schritte nicht rechtlicher Natur veranstalten.

Krasse Nummer, von der ich so bisher auch noch nicht gehört habe. Schuld trifft vermutlich weder Beatport noch Label, aber der „Produzent“, der den Track da abgegeben hat, muss schon ziemlich Arschloch-mäßig unterwegs sein. Eine neue Runde im Ring des ©-Wahnsinns.

17 Kommentare

  1. Dcat11. Dezember 2011 at 18:33

    Scheibenkleister um es mal nett auszudrücken……wünsche Achim viel Glück…das wird er brauchen!Erinnerst Du dich an die schräge Nummer die Dystopiac abgezogen hat Rene? Du hattest den SC Link hier gepostet, und ein paar Tage später gebloggt das man doch so freundlich sein sollte diese EP zu löschen, weil der Tüp, der die veröffentlicht hat, gar nicht authorisiert war dieses zu tun.
    Werden denn bei Online Shops keine Prüfungen wegen dem Urheberrecht gemacht oder wird dem „Produzenten“ blind vertraut? Wie läuft das denn eigentlich ab?

  2. Ronny11. Dezember 2011 at 18:59

    @Dcat
    Ich glaube, das zu prüfen ist gar nicht machbar. Da spielt Vertrauen schon eine große Rolle. Die von dir erwähnte Sache ging mir vorhin auch gleich durch den Kopf, aber da es kommerzieller Sound, der von jemand anderem als CC-Release rausgegeben wurde. Und bitte nenn‘ mich nicht immer Rene, mein Name ist Ronny! ;)

  3. Dcat11. Dezember 2011 at 19:24

    Und bitte nenn’ mich nicht immer Rene, mein Name ist Ronny! ;) hihihi keene Ahnung warum ich das immer verwechsle…..ist nicht böse gemeint, Ronny!;)
    Ja gut aber im Prinzip war es dasselbe, ob nun cc oder nicht!
    Ich frage mich,Ronny, wie es sein kann das man auf der einen Seite so sehr auf das Urheberrecht pocht, in diesem Lande, aber auf der anderen Seite so etwas wie oben beschrieben möglich ist. Ich habe ebenfalls ein paar Tracks unter CC-Lizens im Netz. Wie kann ich mich denn, oder Achim in diesem Fall, schützen? Oder ist das nur als Abschreckung gedacht, unterliegt es den selben rechtlichen Voraussetzungen wie bei der Gema,Ronny ;)? Sollte doch so sein oder hab ich die Nutzungsbedingungen (http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/) nicht verstanden?

  4. johndoe071111. Dezember 2011 at 19:46

    Kein Schutz aber so ist es beim Armin (Arje) aufgefallen: Stell deine Tracks einfach auf Youtube und warte auf eine Copyright-Notice! ;-)

  5. Ronny11. Dezember 2011 at 19:47

    Ich glaube, es gibt da keinen echten Schutz vor. Grundsätzlich ist das eben auch immer Vertrauenssache. Egal ob ©->CC oder eben CC->©.

    Ein grundsätzliches Problem aber ist, dass man sich bei CC selber nicht ganz einig, ab wann eine kommerzielle Nutzung stattfindet (siehe sich durch Werbung finanzierende Blogs) und zum anderen, dass es keine rechtlich unterstützende Lobby von Seiten der CC gibt.

  6. Dcat11. Dezember 2011 at 19:53

    Danke für die Antworten :)!

  7. Marc11. Dezember 2011 at 21:17

    Ich finde die Idee nicht besonders prickelnd, „nicht rechtliche Schritte“ einzuleiten. Denn zum einen beruhen die CC-Lizenzen auf dem Urheberrecht, sie bieten nur eine offenere Umgangsweise mit urheberrechtlich geschütztem Material an. Man reicht den Usern quasi die Hand zum fair use. Wer dann aber trotzdem, CC-tracks ungerechtfertigterweise kommerziell nutzt, ohne mit dem CC-Inhaber eine entsprechende Vereinbarung getroffen zu haben, de sollte dafür auch ordentlich auf die Nuss bekommen. Gerade für die Aussenwirkung spielt ein „nicht rechtliches Einschreiten“ allen CC-Kritikern in die Hände und unterminiert die eigentlich starke Position von CC.
    Ich habe meine Dokumentation auch unter CC-non-comercial-Lizenz gestellt und bisher haben alle, die sie verwendet haben, die CC-Kriterien eingehalten (Namensnennung, CC-Lizenz-Verweis…). Wenn aber jemand damit Kohle machen würde, ohne mein Einverständnis, würde ich ihm auf die Finger klopfen.
    CC ist kein Papiertiger, also sollte man ihn auch mal beissen lassen.

  8. Ronny11. Dezember 2011 at 21:50

    Wer soll denn da gebissen werden? Ein vielleicht 18-jähriger Bengel aus einem Ghetto vor Moskau, der mal eben einen Track aus dem Netz zog und dachte, das würde keiner mitbekommen?

  9. Marc11. Dezember 2011 at 22:04

    Und wenn das ein David Guetta machen würde, dick Kohle kassiert, dann wär es auch ok? Wo fängts an und wo hörts auf? Ich sage ja nicht, dass der oder die, die das gemacht haben, in den Ruin geklagt werden sollen, aber sie sollten schon mitbekommen, dass sie da Scheisse gebaut haben. Die Verhältnismässigkeit soll gewahrt bleiben, d’accord, aber die CC-Lizenz soll auch greifen. Imho

  10. Ronny11. Dezember 2011 at 22:22

    Ja, richtig. Vermutlich wird Beatport die Nummer und das Label ihn kicken. Hoffe ich.

  11. Marc11. Dezember 2011 at 22:49

    Das hoffe ich auch.
    Was ich noch zur rechtlichen Unterstützung sagen wollte, die gibt es auch nicht bei GEMA-Mitgledern. Es handelt sich bei solchen Sachen um eine Urheberrechtsverletzung und die wird zivilrechtlich zwischen den Urhebern ausgetragen. Es gibt auch keine Rechtschutzversicherung, die Urheberrechtsstreitigkeiten abdeckt. Deshalb muss man immer als Privatperson gerichtlich vorgehen, auf eigenes Risiko. Da muss man dann nachweisen, dass die Tacks tatsächlich geklaut wurden etc. Das hat aktuell Bushido ne Menge Geld gekostet. Also egal ob CC oder nicht, im Streitfall muss man selbst dafür in Vorkasse gehen, jedenfalls in Deutschland, wo das Urheberrecht unveräusserlich ist.

    • Ronny11. Dezember 2011 at 22:49

      Ich weiß, sehe die GEMA da aber schon eher in einer lobbyistischen Funktion.

  12. Anonymous11. Dezember 2011 at 23:04

    Die Ähnlichkeit ist schon frappierend.
    Ist doch aber komisch,dass jemand eine Meldung bei YT wegen Verletzung von Urheberrechten macht wenn ihm bewusst ist dass der Track quasi geklaut ist,oder?!

  13. Ronny11. Dezember 2011 at 23:21

    Ich gehe davon aus, dass derartige Meldungen bei Youtube irgendwie automatisiert rausgehen.

  14. Anonymous11. Dezember 2011 at 23:54

    Ronny :Ich gehe davon aus, dass derartige Meldungen bei Youtube irgendwie automatisiert rausgehen.

    Kann mir nicht vorstellen dass YT selber nachprüft ob ein Musikstück Urheberrechte verletzt. (ausser natürlich bei schon gemeldeten Sachen aus den Charts etc.)
    Das ist YT doch auch völlig wurst.Da muss doch jemand eine Meldung machen,dass dort copyrightverstoss vorliegt.

  15. sVn12. Dezember 2011 at 16:47

    Ich habe mal eine Sportveranstaltung dokumentiert auf welcher auch Musik im Hintergrund lief. Grotten-schlechter Sound – also so vom Klang her. Von YT kam dann eine Meldung das ich eventuell Urheberrechte verletze, ich müsste aber keine weiteren Schritte einleiten. Ich denke das funktioniert bei YT wie bei diesen Musikstücke-Erkennungs-Dingsen.

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