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Bezirksamt in Berlin berechnet Lebensmittel von die Tafel als Einkommen – und kürzt Wohngeld

(Foto: LubosHouska)

Ein Student in Berlin-Lichtenberg hat Wohngeld beantragt und angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel beziehen würde. Das Bezirksamt rechnete ihm aufgrund dessen knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an und kürzte ihm das Wohngeld um 100 Euro im Monat. Das ist alles so kaputt.

Eigentlich hätte er Anspruch auf Wohngeld von 190 Euro gehabt, das Bezirksamt bewilligte letztlich 90 Euro. Im entsprechenden Bescheid werden 2.892 Euro pro Jahr als „Sachbezug Tafel“ und damit als Einkommen des Antragstellers zugrunde gelegt. Der Mann lege Widerspruch ein, der wiederum im Frühjahr 2019 abgelehnt wurde.

11 Kommentare

  1. Sonnendeck13. Mai 2019 at 20:26

    Das ist somit das mieseste was ich in den letzten Jahren gelesen habe, unglaublich was da Berlin-Lichtenberg abgeht, die Spenden einer wohltätigorganisation als Vorteil anzurechnen. Von welcher Partei wird das Resource geleitet ? Ich hoffe da macht Mann/Frau kein Kreuz

  2. hör auf zu studieren geh malochen schmarotzer14. Mai 2019 at 00:04

    Wie als Student bekommt man Wohngeld???
    Ich glaube es geht los. Bafög muss reichen!

    • Erst denken dann maulen14. Mai 2019 at 07:52

      Wohngeld kann man als Student nur mit einem abgelehnte bafög-bescheid beantragen. Der Student hat daher kein Bafög zur Verfügung.

    • Harry15. Mai 2019 at 01:54

      Bafög reicht aber nicht.
      Gibt Wohngeld, du Opfer!

  3. René14. Mai 2019 at 10:15

    Ich fasse es nicht. Die Tafeln gibt es doch nur, weil Staat/Politik total versagen. Wie kann man gespendete Lebensmittel als Einkommen anrechnen? Was kommt als nächstes? Fernsehen zählt als Weiterbildung und das Auto als Zweitwohnsitz?
    Andererseits – wer kein BAföG bekommt, müsste doch genug Geld haben oder?

    • Lurchi14. Mai 2019 at 16:50

      Bafög-Bescheide sind oft ähnlich voller Fehler wie Hartz-IV-Bescheide. Bis dann man vielleicht tatsächlich sein Recht bekommt, sitzt man auf dem Trockenen – oder beantragt halt Wohngeld.

    • Harry15. Mai 2019 at 01:58

      Ob Fehlerhaft oder nicht: Selbst der Bafög-Höchstsatz reicht kaum zum leben.
      Es wird darüber hinaus u.A. das Einkommen deiner Eltern herangezogen unabhängig davon, ob oder was du von denen bekommst. Das heißt im schlechtesten Fall: Wenn du dich mit deinen alten verkrachst, kannste halt nicht studieren. Pech gehabt.
      Ich kenne auch einige Leute, die dank Bafög-Antrag wieder in Kontakt mit ihrem Vater treten mussten, den sie nie gekannt haben, weil er kurz nach ihrer Geburt abgehauen ist.

  4. berlinistimmernochsoooobillig14. Mai 2019 at 10:53

    Schon der Betrag von 2892€ ist ein Hohn… das sind alles gespendete Lebensmittel, die sonst entsorgt werden würden…

  5. chaze14. Mai 2019 at 12:32

    Und wieder mal ist alles viel weniger aufgeregt und der Staat viel weniger kalt und böse wenn man sich mit den Hintergründen beschäftigt, bevor man seine Empörung in dieses Internet schrei(b)t.

    Der Student wurde hier extra arm gerechnet (Abzug vom Wohngeld) da er ansonsten gar nicht Wohngeld berechtigt gewesen wäre.

    • Harry15. Mai 2019 at 01:52

      Da scheint mir logisch was nicht zu stimmen mit deiner Aussage.
      Ansonsten: Hast du auch Quellen für deine Hintergründe?

  6. Christian Kemper17. Mai 2019 at 11:52

    Es wäre fein, Ronny, wenn Du hier weiter recherchieren würdest (z.B. hier: https://www.taz.de/Fall-in-Lichtenberg/!5596111/), denn dann würde deutlich, dass Deine Headline in die Irre führt. Tatsächlich hat die betreffende Mitarbeiterin im Bezirksamt sein Einkommen hochgerechnet, damit er überhaupt Wohngeld erhält. Hätte sie also die scheinbaren Tafel-Werte nicht eingerechnet, hätte er noch weniger erhalten.

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