Die Zivilkammer des Berliner Landgerichts hat heute entschieden, dass der Polizeieinsatz zur Teilräumung des linken Wohnprojektes in der Rigaer Straße rechtswidrig war. Für diesen Einsatz lag schlicht kein richterlicher Räumungstitel vor. Auch wurde darauf verzichtet, einen Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung, für die es ja einen Titel geben müsste, mitzubringen. Damit sei das Vorgehen des Eigentümers, der Polizei und letztlich das des Innensenators rechtlich nicht gedeckt gewesen.
Das Gericht bestätigte vorläufig die Nutzungsrechte des klagenden Vereins „Freunde der Kaderschmiede“. Damit muss der von der Polizei beschützte Hauseigentümer, das Unternehmen Lafone Investments Limited, die Räumlichkeiten bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse wieder freigeben.
Schon erstaunlich, dass ein Innensenator, der immer und immer wieder auf Recht und Ordnung pocht, selber nicht in der Lage zu sein scheint, sich daran halten zu können. Erstaunlich auch, dass ihn auf die rechtlichen Grundlagen für eine derartige Räumung in seiner Verwaltung niemand hingewiesen zu haben scheint. Einen tollen Innensenator hat Berlin da.
An einer Hauswand in Fhain.#rigaer94 #rigaer pic.twitter.com/I0ITgtpqPM
— Alice. (@probably_Alice) July 10, 2016
Der Anwalt der Rigaer 94 teilt mit, dass die Räumlichkeiten jetzt wieder in Besitz genommen werden.
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