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Das Label von Klangkarusell lässt das Entstehungs-Sampling-Video zu „Sonnentanz“ löschen

Da möchte man bei UMG (Die GEMA wird in dem Fall mal wieder nur vorgeschoben) also nicht, dass die ganze Welt weiß, wie es zu dem Hit von Klangkarusell kam. Die haben das Video der womöglich wahrscheinlichen Entstehung also mal eben löschen lassen. Und erst das macht die ganze Angelegenheit erst so richtig peinlich. Das Nutzen von Samples dieser Art ist gemeinhin erlaubt, die UMG wird wohl argumentieren, dass für das Video die originale Nummer von Klangkarusell verwendet wurde. Rechtlich also alles ganz eindeutig.

Egal, souverän geht anders – von der Ironie, die die Nummer mit sich bringt mal ganz zu schweigen.

Bildschirmfoto 2013-03-29 um 18.21.07


(via Blogrebellen)

10 Kommentare

  1. Sylke in Montana29. März 2013 at 18:46

    Ist auch in den USA gesperrt (mit einer Referenz auf UMG). Hat also nichts mit der GEMA zu tun. Oder zumindest nicht nur.

  2. emefer29. März 2013 at 18:49

    Idem in Spanien.

  3. bubble29. März 2013 at 21:26

    penner…

  4. mame30. März 2013 at 01:05

    rechtlich fragwürdig. sollte unter das zitierrecht fallen, schließlich wird über den track gesprochen und er nicht nur genutzt

  5. Florian30. März 2013 at 08:11

    In Russland auch gesperrt/gelöscht.

  6. Fidel30. März 2013 at 09:19

    DIe Musikindustrie ist schon ein komischer Schuppen – genanntes Label lasst Samples löschen, bediente sich aber bei der Gestaltung des Covers zu „Sonnentanz“ bei den Google-Bildern. Eine Bekannte von mir hat das Bild geknipst, es auf ihren Blog geladen und nicht schlecht gestaunt, als sie beim Bummeln das Cover der CD mit ihrem Bild erblickte.

  7. Meierbödefeld30. März 2013 at 09:53

    Fidel:
    DIe Musikindustrie ist schon ein komischer Schuppen – genanntes Label lasst Samples löschen, bediente sich aber bei der Gestaltung des Covers zu “Sonnentanz” bei den Google-Bildern. Eine Bekannte von mir hat das Bild geknipst, es auf ihren Blog geladen und nicht schlecht gestaunt, als sie beim Bummeln das Cover der CD mit ihrem Bild erblickte.

    Dann sollte Sie sich gleich mal einen guten Abmahnanwalt besorgen

  8. glamorama30. März 2013 at 11:52

    Nur der Vollständigkeit halber: Mit dem bewährten schwedischen VPN ist das Video auch nicht aufrufbar: „Detta videoklipp visar innehåll från UMG, som har blockerat det av upphovsrättsliga skäl“. Na, dann eben nicht.

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